Unterstützung der Resolution des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

Die Ende Dezember 2017 vom Kreistag Breisgau-Hochschwarzwald beschlossene Resolution zur Erstattung von Unterbringungskosten von Flüchtlingen wird von mir nachdrücklich unterstützt.

Ärgerich finde ich, dass trotz anders lautender Beteuerungen von Landesseite aus weiter eine drastische Verschlechterung der Finanzlage von Landkreisen, wie z.B. Breisgau-Hochschwarzwald, in Kauf genommen wird.

Die Kreisräte von Breisgau-Hochschwarzwald wollten mit ihrem Dezemberbeschluss Alarm schlagen und haben darauf hingewiesen, dass sich bis Ende 2018 der Schuldenberg des Kreises auf mehr als 70 Millionen Euro aufgetürmt haben wird. Lediglich 3 Millionen Euro wurden bislang in Form einer Vorgriffszahlung überwiesen. Die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Wölfle hatte 2017 zur Klärung offener Finanzfragen bereits vier parlamentarische Initiativen im Stuttgarter Landtag unternommen und bislang immer nur vage Aussagen aus dem Innenministerium in Stuttgart erhalten. So war, etwa von Innenminister Thomas Strobel, zu hören, dass nirgends im Land ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt drohe.

Nun fordere ich die Landesregierung auf, endlich zu handeln und die zugesagte Spitzabrechnung umzusetzen. Es kann nicht sein, dass der Landkreis so lange auf den Kosten sitzen bleibt. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger auch nicht vermittelbar, dass der Bund allein in 2016 eine Summe von 5,5 Milliarden als Unterstützung bereit stellt und davon bei den Betroffenen nur ein Bruchteil unten ankommt.

Hintergrund:
Die Kommunen und Kreise sind seit Sommer 2015 mit Aufwendungen in Millionenhöhe für die staatliche Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen in Vorleistung getreten. Die Kreise und Kommunen haben damals schnell und zielorientiert gehandelt und die benötigten Unterkünfte geschaffen. Von Anfang an wurde von Bundesseite das Versprechen abgegeben, dass sämtliche Kosten erstattet werden. Jene Landkreise, wie Breisgau-Hochschwarzwald, die sehr hohe Kosten für die Unterbringung zu verbuchen hatten, sind besonders darauf angewiesen, dass diese Kosten durch das Land tatsächlich und abschließend erstattet werden.