Zürcher Flughafenbetreiber hat nicht über die Ausbaupläne informiert

Aus den Antworten des Bundesverkehrsministeriums auf die schriftlichen Fragen, die kürzlich von mir gestellt wurden, geht hervor, dass der Zürcher Flughafenbetreiber das Bundesverkehrsministerium noch immer nicht über die Ausbaupläne bezüglich der Kapazitätsausweitung des Zürcher Flughafens informiert hat.

Diese Art der Salamitaktik, wo man die Ausbaupläne zuerst in der Mitarbeiterzeitschrift des Flughafens verbreitet, um dann hinterher dem Bundesverkehrsministerium Informationen anzubieten, ist überhaupt nicht nachvollziehbar und schafft auch kein Vertrauen. Es bleiben die Fragen, wie groß die Kapazitätssteigerung ausfallen wird und mit wieviel An- und Abflügen 2030 und 2050 gerechnet bzw. geplant wird.

Positiv dagegen können wir die Haltung des Bundesverkehrsministeriums bewerten, das wie folgt geantwortet hat:
„Der Um- oder Neubau eines Terminals am Flughafen Zürich betrifft die bodenseitige Abfertigung von Passagieren. Die luftseitige Abwicklung des Verkehrs ist, sofern sie deutsches Hoheitsgebiet betrifft, an die geltenden Vereinbarungen gebunden.

Im Klartext heißt dies: Die von Deutschland einseitig erlassene DVO schützt weiterhin die Menschen in den Tagesrandzeiten und am Wochenende vor zusätzlichem Fluglärm.

Auf meine schriftliche Frage inwieweit die neuen Flughafenpläne im Zusammenhang mit dem von der Schweiz beantragten Betriebskonzept nach Berlin kommuniziert worden sind oder nicht, bleiben noch Fragezeichen. Es bleibt fraglich, inwieweit das Ostanflugkonzept die Ausbaupläne vorausschauend thematisiert hat. Ich werde hierzu die künftigen Entwicklungen, insbesondere bezüglich des Ostanflugkonzeptes, weiterhin sehr sorgfältig im Auge behalten.