Zusätzliche Bundesmittel für mehr Tempo beim Ausbau der Hochrheinstrecke nutzen

Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes zusätzliche finanzielle Hilfen für den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs beschlossen. Mit zusätzlich 4,6 Milliarden Euro in den kommenden sechs Jahren aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können die Länder den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen sowie weitere Maßnahmen im Personennahverkehr vorantreiben. Die zusätzlichen rund 5,25 Milliarden Euro in den Jahren 2020 – 2031 aus dem Regionalisierungsgesetz können die Länder nutzen, um beispielsweise in Fahrzeuge für den regionalen Schienenverkehr zu investieren oder Verkehrsleistung zu bestellen. Diese Mittel sollte die grün-schwarze Landesregierung nutzen, um Ausbau und Qualitätsverbesserungen auf der Hochrheinstrecke durch zusätzliche Investitionen zu beschleunigen. Mit Blick auf die seit Jahren gravierenden Missstände auf der Hochrheinstrecke in puncto Pünktlichkeit und Qualität der Züge sind zusätzliche Mittel bei der Hochrheinbahn gut investiertes Geld. Wir dürfen nicht zulassen, dass Pendlerinnen und Pendler aufgrund der Unzuverlässigkeit der Hochrheinbahn das Auto wieder als ernsthafte Alternative in Betracht ziehen. Das läuft allen Bestrebungen für mehr Klimaschutz entgegen. Nur mit einem zuverlässigen Schienenpersonennahverkehr, der von den Menschen gerne genutzt wird, können wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link:

https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-geld-schienenstrecken-nahverkehr