Schlagwortarchiv für: NL2002

Planungsbeschleunigungsgesetz entlastet Kommunen bei Eisenbahnkreuzungen

Der Bundestag hat am Freitag, den 31.01.2020, das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verabschiedet. Neben der Vereinfachung des Verfahrens bei Ersatzneubauten der Bahn ohne Kapazitätserweiterung sowie der Ausweitung von bisherigen Beschleunigungsmaßnahmen auf den ÖPNV ist auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz geändert worden. Dadurch werden Kommunen mit Bahnübergängen deutlich entlastet.

Das Gesetz zu weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist vor allem für Kommunen ein wichtiger Erfolg. Das gilt vor allem für die Neuregelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz. In vielen Städten und Gemeinden stellen Bahnübergänge ein großes Hindernis dar. Vielen Kommunen war es bislang nicht möglich, die Bahnübergänge zu überbrücken, weil sie den Eigenanteil von 1/3 der Gesamtkosten nicht stemmen konnten. Das ändert sich nun.

Die Kosten werden bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu einem Sechstel vom Land übernommen. Die Kommunen sind somit von der Finanzierung befreit. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, unsere Kommunen von der Kostenbeteiligung an höhengleichen Bahnkreuzungen zu befreien. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Schienenverkehrs auch für den Klimaschutz brauchen die Kommunen diese Unterstützung. Damit gehen wir über die Beschlüsse des Koalitionsvertrages, dies nur für sogenannte TEN-Strecken (Transeuropäische Netze) zu ermöglichen, deutlich hinaus.

Dennoch gibt es nach wie vor höhenungleiche Kreuzungsmaßnahmen (wie Stege oder Brücken), die von dem Gesetz nicht erfasst sind. Hintergrund ist die Tatsache, dass bislang noch keine Schätzung über die Kosten einer solchen Erweiterung vorliegt. Wir haben darauf gedrängt, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschieht und werden auf dieser Grundlage eine weitere Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vornehmen, die auch hiervon betroffene Kommunen entlastet. Besonders den Kommunen entlang der Hochrheinstrecke kommt dies zu Gute.

 

Schnelles Internet im Hochschwarzwald: 1,8 Mio. Euro fließen nach Eisenbach

Ich freue mich sehr, dass der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald 3,6 Millionen Euro in die Erschließung von unterversorgten Adressen in Eisenbach investiert und dafür Fördermittel des Bundes in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro erhält.
Die Gesamtinvestitionen für das Breitbandausbauprojekt des Zweckverbandes betragen laut dem Projektträger atene KOM GmbH 3.592.136,00 Euro. Mit einer Förderquote von 50 Prozent beträgt die vorläufige Höhe der Zuwendung der Bundesförderung 1.796.068,00 Euro. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. Auch der ländliche Raum hat ein Recht auf einen guten Zugang zu schnellem Internet. Mit dieser Summe leistet der Bund ganz konkret einen Beitrag dazu, dass unsere Heimatregion nicht abgehängt wird.

 

Schnelle Facharzttermine für gesetzlich Versicherte

In meinen Bürgersprechstunden werde ich oft darauf angesprochen, dass gesetzlich Versicherte meist mehrere Monate auf einen Facharzttermin warten müssen. Wer die 116117 anruft, kann mit einer Terminvermittlung innerhalb einer Woche bei einer Wartezeit bis zum Termin von höchstens vier Wochen rechnen.

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer vermitteln für gesetzlich Krankenversicherte online oder telefonisch unter der 116117 Termine bei Ärzten. Für Fachärzte benötigen Patienten eine Überweisung (Ausnahme: Augenärzte und Gynäkologen). Für Termine bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten brauchen Patienten keine Überweisung. Seit 1. Januar 2020 sind die Terminservicestellen 24 Stunden erreichbar.

Die Terminservicestellen vermitteln keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Therapeuten. Patienten erhalten einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat. Die Terminservicestellen haben bis zu eine Woche Zeit, einen Termin innerhalb von vier Wochen – für psychotherapeutische Akutbehandlungen innerhalb von zwei Wochen – zu vermitteln.

Das im Mai 2019 vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht zudem eine erneute Erhöhung der Kapazitäten für Kassenpatienten vor. Dazu wurden grundversorgende Fachärzte wie Augenärzte und Orthopäden dazu verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten. Für alle Ärzte und Psychotherapeuten mit vollem Versorgungsauftrag (mind. 20 Stunden pro Woche) wurde auch die Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden pro Woche angehoben.

Dazu gibt es finanzielle Anreize, unter anderem auch zur Behandlung neuer Patienten. Die Untersuchung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, die über eine Terminservicestelle in die Praxis kommen, wird extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt, d.h. ihre Behandlung wird nicht in das arztindividuelle Heilmittel-Budget hinein gerechnet.

Zusätzlich gibt es je nach Länge der Wartezeit einen extrabudgetären Zuschlag von 20, 30 oder 50 Prozent auf die Abrechnungspauschale für den ersten ambulanten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.

Die direkte Terminvermittlung durch den Hausarzt wird nun ebenfalls finanziell gefördert: Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner erhalten rund zehn Euro für die Vereinbarung eines dringenden Termins beim Facharzt.

Es lohnt sich also sowohl für die Patienten als auch die Ärzte, das Angebot der Terminservicestellen zu nutzen.

 

 

Neuausrichtung der Agrarförderung – Forderung des SPD-Ortsvereins Schopfheim

Die Forderung vieler Genossinnen und Genossen vor Ort, die Auszahlung von Agrarzahlungen stärker an klare ökologische Kriterien zu binden, teile ich ausdrücklich. Ich habe aber auch Verständnis für den Unmut vieler Landwirtinnen und Landwirte. Viele von ihnen stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb müssen wir raus aus der Sackgasse niedriger Preise und einer verfehlten Agrarpolitik. Wir brauchen faire Preise für gute Produkte. Wir brauchen eine Agrarpolitik, die die Umweltbelastungen, die die Landwirtschaft verursacht, ehrlich benennt und diese abstellt. Sei es bei der Nährstoffbelastung des Grundwassers, beim Einsatz von Pestiziden wie Glyphosat oder beim Insektenschutz.

Jedes Jahr fließen rund 40 Prozent des EU-Haushalts in die Agrarförderung. Das sind etwa 58 Milliarden Euro. Im Durchschnitt bezahlt jede Bürgerin und jeder Bürger der EU also pro Jahr 114 Euro für die EU-Agrarpolitik. Über die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa und somit auch über die zukünftige Förderung wird aktuell im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten EU-Haushalt von 2021-27 diskutiert.

Deshalb muss jetzt die Agrarförderung für die Zukunft ausgerichtet werden und aus Umwelt- und Naturschutzsicht zwei Dinge leisten: Erstens muss sie dafür sorgen, dass Landwirtinnen und Landwirte ein auskömmliches Einkommen haben und dabei gleichzeitig einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – anders lässt sich der Einsatz von Steuermitteln nicht rechtfertigen. Dafür bedarf es auch Pflichten und sinnvoller Anreize für die Empfänger der Mittel. Zweitens muss die staatliche Förderpolitik dafür sorgen, dass ausreichende Finanzmittel für öffentliche Güter bereitgestellt werden.

Der SPD-Ortsverein Schopfheim war an mich herangetreten mit der Bitte um Unterstützung eines Antrags, welcher die Umschichtung öffentlicher Zuschüsse zugunsten ökologisch produzierender Bauern fordert.

 

Zusätzliche Bundesmittel für mehr Tempo beim Ausbau der Hochrheinstrecke nutzen

Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes zusätzliche finanzielle Hilfen für den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs beschlossen. Mit zusätzlich 4,6 Milliarden Euro in den kommenden sechs Jahren aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können die Länder den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen sowie weitere Maßnahmen im Personennahverkehr vorantreiben. Die zusätzlichen rund 5,25 Milliarden Euro in den Jahren 2020 – 2031 aus dem Regionalisierungsgesetz können die Länder nutzen, um beispielsweise in Fahrzeuge für den regionalen Schienenverkehr zu investieren oder Verkehrsleistung zu bestellen. Diese Mittel sollte die grün-schwarze Landesregierung nutzen, um Ausbau und Qualitätsverbesserungen auf der Hochrheinstrecke durch zusätzliche Investitionen zu beschleunigen. Mit Blick auf die seit Jahren gravierenden Missstände auf der Hochrheinstrecke in puncto Pünktlichkeit und Qualität der Züge sind zusätzliche Mittel bei der Hochrheinbahn gut investiertes Geld. Wir dürfen nicht zulassen, dass Pendlerinnen und Pendler aufgrund der Unzuverlässigkeit der Hochrheinbahn das Auto wieder als ernsthafte Alternative in Betracht ziehen. Das läuft allen Bestrebungen für mehr Klimaschutz entgegen. Nur mit einem zuverlässigen Schienenpersonennahverkehr, der von den Menschen gerne genutzt wird, können wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link:

https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-geld-schienenstrecken-nahverkehr

 

Wachsender Antisemitismus Thema für Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums

Am Dienstag traf ich die Schülerinnen und Schüler zweier zehnter Klassen des Klettgau-Gymnasiums Tiengen zum Gespräch im Deutschen Bundestag in Berlin. Neben dem Klimaschutz und dem Arbeitsalltag im Parlament wurde auch der wachsende Antisemitismus thematisiert.

Wir gedenken dieser Tage den vielen Opfern des Holocaust und zeigen auf, wie wichtig es ist, die Erinnerungen an dieses schreckliche Menschheitsverbrechen aufrecht zu erhalten. Hier hat auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier klare Worte gefunden. Ich finde es sehr wichtig, dass der Holocaust und Antisemitismus immer wieder im Gespräch mit jungen Menschen thematisiert werden. Gerade die derzeit steigenden Zahlen an antisemitischen Übergriffen zeugen davon, dass wir Antisemitismus weiterhin entschieden entgegentreten müssen.

In der Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern kam auch der Umgang und das Miteinander in unserer Gesellschaft zur Sprache.

Der Ton in unserer Gesellschaft ist eindeutig rauer geworden. Respekt und der sachliche Umgang miteinander, gerade auch in der politischen Diskussion, sind in den vergangenen Jahren verloren gegangen. Das sehen wir nicht nur in den sozialen Medien, sondern merken dies auch hier im Parlament. Ich finde es wichtig, dass wir trotz verschiedener politischer Auffassungen weiter sachlich diskutieren und Argumente austauschen. Dieser sachliche Diskurs gehört zum Wesen unserer Demokratie.

Für die Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrern Thomas Weißenborn, Anna Forat,  Jörg Heinbockel und Markus Hübschmann standen neben der Diskussion mit mir als Abgeordnete auch noch ein Informationsvortrag und der Besuch der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes auf dem Programm im deutschen Bundestag.

 

Unterwegs auf der Grünen Woche: Aussteller aus Baden-Württemberg überzeugen

Zu Besuch auf der Grünen Woche: Aussteller aus Baden-Württemberg überzeugen mit hochwertigen Produkten / Verständnis für Landwirtinnen und Landwirte

Bei meinem Besuch auf der Grünen Woche in Berlin tauschte ich mich unter anderem mit Ausstellern aus Baden-Württemberg zu den künftigen Herausforderungen in der Landwirtschaft und beim Naturschutz aus.

Ich kann den Unmut vieler unserer Landwirtinnen und Landwirte verstehen, denen die aktuelle Situation schwer zusetzt. Dumpingpreise für Milch und Fleisch bedrohen viele Betriebe und Höfe in ihrer Existenz, gleichzeitig sollen sie die Natur schützen und die Artenvielfalt erhalten. Grund dafür ist mitunter auch eine jahrelange Agrarpolitik, die die falschen Anreize gesetzt hat. Für mich steht fest, dass Landwirtinnen und Landwirte finanzielle Unterstützung bekommen müssen, die es ihnen ermöglicht, hochwertige Lebensmittel herzustellen und gleichzeitig einen Beitrag für mehr Klima- und Umweltschutz zu leisten. Insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik GAP der Europäischen Union müssen wir künftig an ökologischen Förderkriterien ausrichten. Gute Beispiele dafür, wie Landwirtschaft und Umweltschutz Hand in Hand gehen können, sehen wir bei vielen Ausstellern in der Baden-Württemberg-Halle, die bei der Produktion ihrer hochwertigen Produkte ganz auf Nachhaltigkeit setzen.

Zu den Ausstellern aus Baden-Württemberg auf der Internationalen Grünen Woche gehörten u.a. der Produzent für regionale Wurst- und Schinkenspezialitäten Hans Adler oHG aus Bonndorf, die Jung Fruchtsäfte GbR aus Teningen, die Winzergenossenschaft Britzingen Markgräflerland aus Müllheim uvm.

 

Elektromobilität: Erster Großbagger mit Elektroantrieb

Bundesumweltministerium fördert Pilotprojekt

Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter überreicht heute Förderbescheid für Geisinger Baufirma:

Die Helmut Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH aus Geisingen in Baden-Württemberg investiert in die Nutzung eines 28 Tonnen schweren Elektro-Baggers mit Lithium-Ionen-Batteriespeicher. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums mit rund 660.000 Euro gefördert.

Schwarzelühr-Sutter: „Wir fördern in Geisingen eine besonders klimafreundliche Innovation für das Baugewerbe: einen fast 30 Tonnen schweren Großbagger, der allein mit Strom fährt und arbeitet. Damit die CO2-Emissionen in Deutschland weiter sinken, brauchen wir auch im Bausektor mehr Baufahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Elektromotoren bieten dafür eine gute Alternative. Sie sind klimafreundlicher und leiser. Außerdem produzieren sie keine Abgase, die die Luft belasten. Ich freue mich sehr, dass die Helmut Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH hier mit gutem Beispiel vorangeht“.

Mit seinem innovativen Vorhaben möchte das Unternehmen demonstrieren, dass der Einsatz von Elektromobilität auch im Baugewerbe sinnvoll und wirtschaftlich ist: Im Tiefbau und in der Kanalsanierung werden bisher Großbagger mit Dieselantrieb eingesetzt. Dabei entstehen Lärm sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe im Abgas. Das geplante Vorhaben – der Erwerb und die Inbetriebnahme eines 28 Tonnen Elektro-Großbaggers mit Lithium-Ionen Batteriespeicher – hat die Umstellung auf eine moderne, innovative Baggertechnik zum Ziel.

Der kabellose elektrische Bagger soll einen umweltschonenden, saubereren und leiseren Baggerbetrieb demonstrieren und dessen Betriebstauglichkeit im Vergleich zu einem konventionellen Dieselbagger im großtechnischen Einsatz nachweisen.

Die durch den Einsatz prognostizierte CO2-Einsparung beträgt im aktuellen Strommix ca. 50 Prozent der Emissionen eines Dieselbaggers und damit ca. 30 bis 70 Tonnen CO2 pro Jahr. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien wird diese in den nächsten Jahren noch zunehmen.

Über das Umweltinnovationsprogramm

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

 

Quelle: BMU, am 24. Januar 2020

Pressedienstnummer 018/20

 

Eindrücke

 

 

Bundesumweltministerium fördert mit 2,27 Mio. Euro klimaschonende Mobilität in Baden-Württemberg

Rita Schwarzelühr-Sutter übergibt in Stuttgart Förderbescheid an das Kompetenznetz Klima Mobil

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt heute dem Kompetenznetz Klima Mobil in Stuttgart einen Förderbescheid über rund 2,27 Millionen Euro, für Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Verkehr. Im Rahmen des Projektes wird ein Kompetenzzentrum aufgebaut, in dem Erfahrungen mit klimaschonenden Mobilitätskonzepten gesammelt und in Form von best-practice-Ansätzen an die Kommunen weitergegeben werden sollen.

Rita Schwarzelühr-Sutter: „Kommunen haben eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, Klimaschutz und Mobilität zu verbinden. Mit unserer Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützen wir das Kompetenznetz Klima Mobil dabei, Kommunen gezielt bei der Umsetzung von hocheffizienten Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Verkehr zu beraten. So helfen wir den Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und unterstützen sie beim Aufbau ihres klimafreundlichen Alltags.“

Das Klimaschutzprojekt wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg ins Leben gerufen und wird vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt. Zudem werden Kommunen mittels eines Wettbewerbsaufrufs der NVBW zur Umsetzung von Klimaeffizienten-Projekten aufgefordert. Der Wettbewerbsaufruf bietet Kommunen die Chance, unterstützt von der Expertise der Projektmitarbeiter, auf systematische Weise in die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr einzusteigen. Um die kommunale Potentiale möglichst auszuschöpfen, sollen im Rahmen der Projektarbeit auch Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Klimaschutzes im kommunalen Verkehr erarbeitet werden.

Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzschutzprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden seit 2011 Projekte gefördert, die der Beratung, dem Kapazitätsaufbau sowie der Vernetzung und Qualifizierung in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung dienen. Projektskizzen können in diesem Förderaufruf aktuell noch bis zum 31. März eingereicht werden.

Quelle: BMU am 23. Januar 2020