Rita Schwarzelühr-Sutter: 150 Millionen Euro für mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen – Auch Integrationsbetriebe im Wahlkreis Waldshut profitieren
24.09.2015 Die Koalitionsfraktionen wollen den Ausbau der Integrationsbetriebe mit 150 Millionen Euro fördern. Ein entsprechender Antrag von SPD und CDU/CSU ist heute im Deutschen Bundestag abschließend debattiert worden.
„Integrationsbetriebe sind Leuchttürme der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Wirtschaftsunternehmen mit einem klaren sozialen Auftrag stellen sie eine wichtige Ergänzung zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dar. Darum wollen wir die Integrationsbetriebe in ihrem Engagement für einen inklusiven Arbeitsmarkt weiter unterstützen. Hierfür sollen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils 50 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt werden“, teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter mit. „Die Umsetzung dieses Antrages ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung und allumfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Davon profitieren auch die Integrationsbetriebe in meinem Wahlkreis, wie beispielsweise der integrative Gastronomiebetrieb Hofgut Himmelreich in Kirchzarten und das Integrationshotel St. Fridolin in Bad Säckingen. Diese Einrichtungen leisten wertvolle Arbeit und setzen Inklusion sehr erfolgreich in die Praxis um „, so die Abgeordnete weiter.
Mit den veranschlagten 150 Millionen Euro können bis zu 4.500 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Gemäß den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach personenzentrierter Unterstützung sollen zukünftig mehr noch als bisher die Menschen mit ihren Stärken und individuellen Ressourcen im Mittelpunkt stehen. Um die Schwelle zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt weiter zu senken, soll daher die wöchentliche Mindestarbeitszeit in Integrationsbetrieben von 15 auf zwölf Stunden herabgesetzt werden.
Der Antrag von SPD und Union sieht darüber hinaus vor, die betriebliche Gesundheitsförderung auszubauen, Weiterbildungsangebote zu verbessern und die Zielgruppen der Integrationsbetriebe um den Personenkreis langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter zu erweitern. Für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit soll es künftig zudem möglich sein, Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt zu berücksichtigen.
Deutschlandweit existieren etwa 800 Integrationsbetriebe mit mehr als 22.000 Beschäftigten auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Das Besondere: In den Belegschaften sind Menschen mit Behinderungen mit einem Anteil von 25 bis 50 Prozent vertreten.