Angehörigenentlastungsgesetz unterstützt Angehörige und fördert die Inklusion
Auf Angehörige können immense Kosten zukommen, wenn ihre Eltern oder Kinder eine Behinderung haben oder pflegebedürftig und somit Sozialhilfeempfänger sind. Für viele Angehörige auch im Landkreis Waldshut ist das eine große Belastung. Wir wollen die Belastung mindern und den Angehörigen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett heute den Weg für das Angehörigenentlastungsgesetz frei gemacht.
Die bisherige gesetzliche Regelung verpflichtet Eltern dazu, etwa die Eingliederungshilfe ihres behinderten Kindes mitzufinanzieren und Kinder wiederrum den Lebensbedarf pflegedürftiger Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern, wenn Pflegekosten die Zahlungen aus der Pflegeversicherung übersteigen und das Nettoeinkommen des Angehörigen über 1800 Euro liegt. Das Angehörigenentlastungsgesetz sieht stattdessen vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen werden — und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.
„Das Gesetz ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht: Wir werden nämlich die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten“ betont Rita Schwarzelühr-Sutter. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig wird es dieses Angebot dauerhaft geben, und es wird auch mit zusätzlichen Bundesmitteln versehen. Die EUTB in Bad Säckingen leistet etwa inzwischen einen unverzichtbaren Beitrag dafür, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen kompetente Hilfestellungen oder Selbsthilfemaßnahmen erhalten.
Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt.