Rita Schwarzelühr-Sutter besucht Wildkatzenkorridor bei Herrenberg

27.06.2016 Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, hat den vom BUND-Landesverband Baden-Württemberg mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums angelegten Wildkatzenkorridor bei Herrenberg besucht. Das Projekt „Wildkatzensprung“ zeigt beispielhaft die Bedeutung des erfolgreichen Bundesprogramms Biologische Vielfalt desBMUB für das Überleben gefährdeter Arten in Deutschland.
Schwarzelühr-Sutter: „Straßen, Siedlungen und landwirtschaftliche Nutzflächen zerschneiden viele Wälder und stellen Ausbreitungsbarrieren für Arten wie die seltene Wildkatze dar. Ursprünglich kam die Wildkatze in ganz Deutschland vor. Heute ist sie sehr selten und gehört zu den europaweit streng zu schützenden Arten. Der Bestand wird gegenwärtig auf 5000 bis 7000 Tiere geschätzt. Seit einigen Jahren breitet sich die Wildkatze durch umfangreiche Naturschutzmaßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebensräume allmählich wieder weiter aus.“
Das BMUB unterstützt seit 2011 mit rund 4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt das Projekt „Wildkatzensprung“ des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Das Ziel besteht darin, ein Waldverbundnetz von insgesamt 20.000 Kilometern Länge aufzubauen. In verschiedenen Pilotprojekten werden grüne Korridore aus Bäumen und Büschen zur Verbindung von Wäldern angelegt, die es der Wildkatze ermöglichen sollen, weitläufig zu wandern, neue Lebensräume zu erschließen und sich populationsübergreifend zu vermehren. Eines dieser Pilotprojekte ist der vom BUND-Landesverband Baden-Württemberg angelegte Wildkatzenkorridor zwischen Herrenberg und Nufringen. Er dient den Wildkatzen als Verbindung zwischen Schwarzwald und dem Naturpark Schönbuch.
Quelle: BMUB

Rita Schwarzelühr-Sutter: Fracking-Gesetz macht Bodensee zur Tabu-Zone

24.06.2016 „Das heute verabschiedete Fracking-Gesetz ist ein Durchbruch: es bietet umfassenden Trinkwasser- und Gesundheitsschutz und schafft Rechtssicherheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Mit der Verabschiedung des Fracking-Gesetzes ist der Bodensee endgültig zur Fracking-Tabu-Zone geworden. Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Ich freue mich, dass die jetzt gefundene Lösung die Belange des Umwelt- und Gesundheitsschutzes über die bereits vor längerer Zeit in der Koalition vereinbarten Verbesserungen hinaus nochmals deutlich verschärft“, erklärt die Abgeordnete.
„Das heute verabschiedet Fracking-Gesetz ist praktisch ein Wasserschutzgesetz: In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur Wasserversorgung dienen wird Fracking jeglicher Art ausgeschlossen. Dies gilt auch für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete. Der Bodensee als Trinkwasserspeicher ist nun als Ganzes einschließlich seines Einzugsgebiets umfassend geschützt“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Beim konventionellen Fracking sind eine Reihe weiterer wichtiger Verschärfungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden. Nach Ankündigungen von Unternehmen, sich nach einer freiwilligen Auszeit nun wieder um Fracking-Lizenzen nach bisheriger Rechtslage zu bemühen, einigten sich die Koalitionsfraktionen in den vergangenen Tagen auf einige Verschärfungen. Der ursprünglich geplante Gesetzesentwurf, der den Schutz auf Wasserschutzgebiete begrenzte wurde nun deutlich ausgeweitet. Der Bodensee, welcher nur teilweise als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, ist durch das jetzige Fracking-Gesetz nun vor Fracking jeglicher Art geschützt.

Rita Schwarzelühr-Sutter lädt Besuchergruppe aus dem Hochschwarzwald nach Berlin ein

27.06.2016 In der letzten Sitzungswoche sind 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatsekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nach Berlin gereist. Mit dabei waren unter anderem Mitglieder des Organisationskomitees des Skisprung-Weltcups aus Titisee-Neustadt, Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion Breisgau-Hochschwarzwald und SPD-Mitglieder aus Löffingen.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde während der viertägigen Bildungsfahrt ein abwechslungsreiches Programm geboten. Unter anderem besuchte die Gruppe die baden-württembergische Landesvertretung, die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Im Deutschen Bundestag konnten die Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis eine Plenardebatte verfolgen. Im Anschluss gab Rita Schwarzelühr-Sutter den Teilnehmenden im persönlichen Gespräch einen Eindruck von ihrer täglichen Arbeit als Parlamentarische Staatssekretärin und Bundestagsabgeordnete. In einer anregenden Diskussion tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Rita Schwarzelühr-Sutter über Außenpolitik, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und kommunalpolitische Themen aus. Rita Schwarzelühr-Sutter zeigte sich auf die Frage nach der Strategie der SPD bei der kommenden Bundestagswahl kämpferisch und unterstrich die Bedeutung von sozialpolitischen Themen wie sozialer Wohnungsbau und Rente.

Rita Schwarzelühr-Sutter: unkonventionelles Fracking wird verboten. Endlich Rechtssicherheit!

23.06.2016 Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich auf einen Entwurf zum Fracking-Gesetz verständigt. Unkonventionelles Fracking wird verboten. Forschung nur nach Zustimmung der Länder. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber.
„Bei der langen Diskussion um das Thema Fracking standen für mich vor allem Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes an oberster Stelle. Die Gesundheit des Menschen und des Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Insbesondere mit dem unbefristeten Verbot des unkonventionellen Frackings tragen wir dem Umwelt- und Gesundheitsschutz in besonderem Maße Rechnung. Der Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Auch beim konventionellen Fracking haben wir unser Hauptaugenmerk auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und den Umweltschutz gelegt. In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur Wasserversorgung dienen wird Fracking jeglicher Art ausgeschlossen“, ergänzt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Kommerzielles unkonventionelles Fracking ist bis auf weiteres nicht zulässig. Für wissenschaftliche Zwecke sollen vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein vorgenommen werden können. Mit den Erprobungsmaßnahmen sollen die Auswirkungen des Frackings wissenschaftlich untersucht werden. Bei den geplanten Erprobungsmaßnahmen bedarf es nicht nur der Zustimmung der entsprechenden Wasserbehörde, sondern bedarf auch der Zustimmung durch die jeweilige Landesregierung.

Schließung Schweizer Zollstellen: Rita Schwarzelühr-Sutter erhält Antwort aus Bundesfinanzministerium

23.06.2016 Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat den von ihr unterstützen „Offenen Brief der Kommunen am Hochrhein zur geplanten Schließung Schweizer Zollstellen“ persönlich an Finanzstaatssekretär Werner Gatzer überreicht und nun Antwort aus dem Bundesfinanzministerium erhalten:
Tatsächlich sei die Sachlage dem Bundesministerium der Finanzen aus einer Vielzahl von Eingaben aus der Region seit geraumer Zeit bekannt. Der Minister sei bereits im November 2015 an das Eidgenössische Finanzdepartment herangetreten, um sich für den Erhalt der möglicherweise von Schließung oder Kürzung betroffenen Zollämter einzusetzen.
Das Eidgenössische Finanzdepartment versicherte, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Geiste des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln vom 1. Juni 1961 vorzunehmen. Seit diesem Zeitpunkt habe sich kein neuer Sachstand ergeben.

Schloss Mainau erhält 50.000 Euro Bundesmittel für Dachsanierung

22.06.2016 „Ich freue mich sehr, dass das der Bund soeben 50.000 Euro Fördermittel für die Sanierung und Erneuerung der Dachkonstruktion des Schlosses Mainau freigegeben hat“, so die SPD-Bundestagabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nach Sitzung des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. „Die Gelder sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt des historischen Barockschlosses auf der Insel Mainau“, so Rita Schwarzelühr-Sutter weiter.
Nach einem intensiven Auswahlverfahren hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute Nachmittag Gelder für eine Liste von Projekten freigegeben, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VI vom Bund gefördert werden sollen. Mit diesem Programm beteiligt sich der Bund seit Jahren an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland. Somit stehen insgesamt 20 Millionen Euro Bundesmittel für den Denkmalschutz zur Verfügung, mit dem bundesweit 138 Denkmalschutzprojekte gefördert werden.

Rita Schwarzelühr-Sutter wirbt bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für offene WLAN-Hotspots

21.06.2016 Der Bundesrat hat der Änderung des Telemediengesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für offene WLAN-Hotspots endlich auch in Deutschland frei“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen und bei den Gemeinden in meinem Wahlkreis am Hochrhein und im Hochschwarzwald möchte ich dafür werben, die Potenziale von offenen WLAN-Angeboten zu erkennen und zu nutzen. Offene WLAN-Angebote werden zunehmend zu entscheidenden Standortfaktoren in den Kommunen, sie steigern deren Attraktivität und können die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung verbessern sowie die Identifikation mit ihrer Kommune fördern. Sie ermöglichen attraktive Angebote für den ÖPNV und für den Tourismus. Insbesondere auch im Bildungsbereich – an den Schulen und Hochschulen, in Jugendherbergen, Bibliotheken oder auch Museen – werden Kommunen von offenen WLAN profitieren. Auch in Flüchtlingsunterkünften kann nun offenes WLAN rechtssicher angeboten werden, wie dies in vielen Kommunen – nicht selten mit Unterstützung von Freifunk-Initiativen und von Vereinen – bereits heute geschieht. Nicht zuletzt wird auch der Einzelhandel in den Kommunen vom offenen WLAN erheblich profitieren“, führt Rita Schwarzelühr-Sutter aus.
Nachdem der Bundestag am 2. Juni 2016 den Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in 2./3. Lesung beschlossen hat, hat der Bundesrat am Freitag dieser Änderung zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung der Veröffentlichung wird das Gesetz in den kommenden Wochen in Kraft treten. Damit ist endlich auch in Deutschland der Weg für offene WLAN-Netze frei.
Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Deutschland hat hier erheblichen Nachholbedarf. Mit dem Gesetz wurde die Voraussetzungen geschaffen, dass deutlich mehr offene WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum ermöglicht werden können – in Städten und Gemeinden, in Cafés, Bibliotheken, Kaufhäusern, Schulen, in Flüchtlingsunterkünften aber auch von privaten Initiativen. Die SPD teilt nicht die Kritik, die neue Regelung sei nicht ausreichend, weil der Ausschluss von Unterlassungsansprüchen nicht explizit im Gesetz steht. „Die Privilegierung der Haftung als Internetzugangsanbieter beschränkt auch die Inanspruchnahme im Rahmen der Störerhaftung. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der neuen Rechtslage öffentliche WLAN-Hotspots rechtssicher angeboten werden können und ein Haftungsrisiko für deren Betreiber nicht mehr besteht“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Rita Schwarzelühr-Sutter: politische Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums gegen das Ostanflugkonzept muss jetzt fallen

17.06.2016 „Süddeutschland ist nicht verpflichtet die Lasten für den Kapazitätszuwachs des Flughafen Zürichs zu tragen“, kritisiert Rita Schwarzelühr-Sutter. Ziel des Flughafen Zürichs sei es mithilfe des beantragten Ostanflugkonzeptes und dem Bau der Schnellabrollwege seine Kapazitätsgrenze zu Lasten Süddeutschlands zu erhöhen. „Die politische Entscheidung des Bundesverkehrsministers gegen die Zulassung des von der Schweiz beantragten Betriebskonzeptes muss jetzt fallen“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Abgeordnete verweist ferner darauf, dass selbst in der Schweiz der Bau der Schnellabrollwege am Flughafen Zürich kritisch gesehen wird. So kritisiert der Verbund der Zürcher Südgemeinden, dass die Schnellabrollwege einzig einer Kapazitätserhöhung dienen würden. Auf das Jahr hochgerechnet erhöhe sich die Kapazität des Flughafens wegen der Schnellabrollwege um über 7800 Flüge.
„Bei seinem Besuch in Waldshut im März 2015 hat Bundesverkehrsminister Dobrindt versprochen, keinem Betriebskonzept des Flughafens Zürichs zuzustimmen, das zu einer Mehrbelastung der südbadischen Bevölkerung führen würde. Der Minister steht nun in der Pflicht Wort zu halten und das Betriebskonzept abzulehnen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Das beantragte Betriebsreglement 2014 führe in den deutschen Sperrzeiten (nachts) durch die teilweise Sammlung der Anflüge über süddeutschem Gebiet zu zusätzlichen Flugbelastung im Südschwarzwald und am Hochrhein, da damit Flugverkehr über Süddeutschland zu fast jeder tages- und Nachtzeit möglich werde. Darüber hinaus würden die in Vorbereitung stehenden Schnellabrollwege, mit denen die Zürcher Pisten schneller freigegeben werden können, die mögliche Zahl der Starts und Landungen am Tag erhöhen. „Dies läuft unserer „Stuttgarter Erklärung“ zuwider, in der wir maximal 80 000 Abflüge über Süddeutschland hinzunehmen gewillt sind“, kritisiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.

SPD im Kreis setzt sich für Wiedereröffnung der Albtalstraße ein

17.06.2016 Der SPD-Kreisverband Waldshut und die SPD-Keistagsfraktion unterstützen die Forderung der Bürgermeister der vier Gemeinden St. Blasien, Dachsberg, Albbruck und Görwihl die Albtalstaße schnellstmöglich wieder zu eröffnen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin hat sich mit der Forderung einer schnellen Wiedereröffnung in einem Schreiben an Landesverkehrsminister Winfried Hermann gewendet: „Die Landestraße 154 – die Albtalstraße – ist eine wichtige Verbindung zwischen Hochrhein und Hotzenwald. Für die vielen Pendler und Schüler bedeutet die nun schon über 13 Monatigen Sperrung eine Zumutung. Jetzt wird es Zeit, dass es endlich mit der Arbeit weitergeht “, erklärt Rita Schwarzelühr Sutter.
Selbstverständlich steht für die SPD die Verkehrssicherheit an erster Stelle. Nach einem Jahr Vollsperrung sei für sie aber kaum Fortschritte Richtung Wiedereröffnung erkennbar. Die Bewertung aufgrund der Lage der Straße in einem FFH-Gebiet müsse nun endlich zum Abschluss kommen. „FFH-Gebiete sind wichtige Schutzgebiete, aber hier darf die Umwelt nicht missbraucht werden, nur weil das Land nicht für die Sanierung investieren will“, sagt SPD-Alt-Kreisrat und BUNDler Hans-Jürgen Bannasch.
„Das Land Baden-Württemberg ist für die Instandsetzung seiner Landstraßen verantwortlich und muss dieser Aufgabe nachkommen. Die Beseitigung der Gefährdungslage muss umgehend eingeleitet werden“, so SPD-Kreistagsfraktionssprecherin Karin Rehbock-Zureich.

Rita Schwarzelühr-Sutter wirbt für Notfallwarnsysteme

16.06.2016 Angesichts der Unwetter in den letzten Wochen wirbt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter für die Nutzung von Notfallwarnsystemen wie NINA, KATWARN oder WarnWetter:
„Rechtzeitige Information und Warnung kann dazu beitragen, Schäden zu minimieren oder im Ernstfall sogar Leben zu retten“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Bei dem Notfallwarnsystem NINA handelt es sich um das Warnsystem des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), über das man auf dem Smartphone standortbezogene Warnungen vor Unwettern und bei anderen Gefahrenlagen wie etwa Gefahrstoffaustritt oder Bombenentschärfungen beziehen kann. Gleichzeitig kann man über das System Notinformationen, etwa an Angehörige, absetzen. Einige Landkreise wie der Landkreis Böblingen nutzen zusätzlich auch das vom Fraunhofer Institut entwickelte System KATWARN, über das die Gefahrenabwehrstellen des Kreises direkte Informationen und Warnungen der Bevölkerung übermitteln können. Darüber hinaus gibt es das Unwetterwarnsystem WarnWetter des Deutschen Wetterdienstes, das in beide Systeme eingebunden ist, über das man aber auch separat Warnungen und Informationen über besondere Wetterlagen wie Starkregen, Gewitter, Sturm oder auch Hitzeperioden beziehen kann“, informiert Rita Schwarzelühr-Sutter.
Alle Warnsysteme stehen als Apps für iPhone- oder Android-Systeme zur Verfügung und können in den jeweiligen App-Stores heruntergeladen werden. Informationen dazu gibt es auch im Internet unter:
http://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html
https://www.katwarn.de/
http://www.wettergefahren.de/warn_wetter_app.html.