Der Rettungsschirm für Reha-Kliniken wird noch einmal größer

Der Rettungsschirm für die Reha-Kliniken wird noch einmal weiter gespannt. In der zurückliegenden Woche hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz beschlossen.

Der mit dem Infektionsschutzgesetz beschlossene Rettungsschirm für Reha-Kliniken wird ergänzt. Für den Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 können sie pandemiebedingte Mehrkosten bei ihren Krankenkassen geltend machen. Das neue Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GVPG) schafft dafür die rechtliche Grundlage. Davon profitieren auch die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen am Hochrhein und im Hochschwarzwald.

Das GVPG sieht vor, dass die Krankenkassen und die Träger der zugelassenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ihre Vergütungsvereinbarungen vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 anpassen, um den Veränderungen im täglichen Betrieb Rechnung zu tragen. Dies kann den Ausgleich von Mehraufwänden bei Personal- und Sachkosten sowie fehlender Einnahmen durch pandemiebedingte Minderbelegungen betreffen, die durch die bisher vereinbarten Vergütungen nicht abgebildet werden.

„Ich bin froh, dass wir mit dem GVPG die Finanzierungslücke der Reha-Einrichtungen rückwirkend für den Monat Oktober schließen können“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, die sich für die Verlängerung des Rettungsschirms für Reha-Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB sowie Einrichtungen des Müttergenesungswerks eingesetzt hat, der im September ausgelaufen war. Vergangene Woche hat der Bundestag beschlossen, dass der Bund die Hälfte der Kostenausfälle der Reha-Kliniken für zweieinhalb weitere Monate übernimmt. Die Orientierungsgröße dafür sind die durchschnittlichen Tagespauschalen.

„Neben den Ausgleichszahlungen des Bundes schaffen wir nun zusätzlich eine Verhandlungslösung, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass unsere erstklassigen Reha-Einrichtungen nicht in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Waldshut.

Weitere Informationen:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-de-gesundheitsversorgung-798170