Die Bewohner am Hochrhein dürfen nicht die Leidtragenden der verkorksten Pistenplanung des Flughafen Zürichs sein

Schweizer Medien haben heute übereinstimmend darüber berichtet, dass der Kantonsrat Zürich sich für eine Verlängerung der Pisten am Flughafen Zürich ausgesprochen hat.

Zwar versichert der Flughafenbetreiber, dass die Pistenverlängerung nichts mit einem Kapazitätsausbau zu tun hat, jedoch befürchte ich, dass die Zahl der Starts und Landungen zunehmen wird und somit auch die Belastung für die Menschen am Hochrhein. Für die Gemeinde Hohentengen ist die Verlängerung der Piste 32 besonders dramatisch, denn dadurch sollen nun mehr Großraumflugzeuge auf dieser Piste starten und landen können. Die Gemeinde liegt jedoch genau in der Einflugschneise jener Piste. Größere Maschinen sorgen jedoch für eine höhere Lärmbelastung und das geht zu Lasten der Grenzregion.

Aufgrund einer jahrzehntelangen verkorksten Planung kann der Flughafen Zürich mit einer durchkreuzenden Piste sowie mit zwei in V-Form angeordneten Pisten nicht effizient betrieben werden. Leidtragende dürfen aber nicht die süddeutschen Bürger sein. Sie dürfen nicht darüber abstimmen, aber sollen dann die Lasten tragen. Bis ein Staatsvertrag vorliegt, muss die Deutsche Rechtsverordnung mit dem Schutz in den Tagesrandzeiten und in der Nacht unbedingt eingehalten werden.