Flughafen Zürich: Ausnahmegenehmigungen bleiben auf gleichem Niveau – In der Regel wetterbedingt

Beim Bundesministerium für Verkehr und Digitales und bei der zuständigen Deutschen Luftsicherung habe ich mich über die erteilten Sondergenehmigungen für Ab- und Anflüge über deutsches Hoheitsgebiet für den Flughafen Zürich informiert.  Zum Schutz der Bevölkerung ist es wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen im An- und Abflug für den Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet sollten daher eine Ausnahme bleiben.

Laut Angaben der Deutschen Flugsicherung wurden im Jahr 2022 67 Ausnahmegenehmigungen erteilt und im Jahr 2023 ging die Zahl geringfügig runter auf 64 Ausnahmegenehmigungen. Der Großteil der Begründungen für die Ausnahmegenehmigungen waren wetterbedingt (Nebel, Wolken, Wind, Gewitter). Einzelne Begründungen betrafen Kalibrierungs- oder Vermessungsflüge, Flüge mit medizinisch bedingtem Sonderstatus sowie blockierte bzw. geschlossene Pisten. Die Entwicklungen werde ich genau im Auge behalten.Die Schweiz muss sich an die gesetzlichen Regelungen zu Sperrzeiten für An- und Abflüge halten.