Rita Schwarzelühr-Sutter
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Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Parität kommt

18. Oktober 2018/in Allgemein /von Archiv

Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. Damit lösen wir ein Versprechen ein, das wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben haben.

Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt. Wir setzen mit dem Versichertenentlastungsgesetz sozialdemokratische Gesundheitspolitik um und sorgen für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Entlastung für Selbständige in der GKV

In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD zudem gelungen, weitere Verbesserungen für Selbständige zu erwirken.

Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.

Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.

 

Bessere Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.

Leider war die Union nicht dazu bereit, den zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit notwendig gewesen.

Wir Sozialdemokraten erwarten, dass diese Frage im Rahmen des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal beraten wird und dass die Bundesverteidigungsministerin und die Union Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt, die einen wichtigen Dienst leisten.

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Schlagworte: NL1819
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