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Schülergruppe aus St. Blasien im Deutschen Bundestag

Letzte Woche durfte ich mich über Besuch aus St. Blasien hier in Berlin freuen. Mit den Schülerinnen und Schülern der Fürstabt-Gerbert-Schule habe ich am Abend im Deutschen Bundestag über eine ganze Reihe an Themen diskutiert u.a. die Herausforderungen beim Klimawandel und dem Kohleausstieg, den Ausstieg aus der Atomkraft, der Politikverdrossenheit und zum Thema Verkehr. Die Schülerinnen und Schüler hatten super Fragen vorbereitet. Das hat richtig Spaß gemacht.

Die Schülerinnen und Schüler wollten von mir natürlich auch wissen, wie mein Alltag hier in Berlin aussieht. Mir ist es immer sehr wichtig gerade jungen Leuten zu vermitteln, was wir als Politiker eigentlich tun und warum wir diese oder jene Entscheidung treffen, wie wir es tun. Ich merke dann schnell, dass die meisten gespannt zuhören, weil sie wirklich ein großes Interesse daran haben. Im Anschluss an die Diskussion ging es für die Schülerinnen und Schüler noch auf die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes, um die Aussicht auf das abendliche Berlin zu genießen.

 

Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Parität kommt

Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. Damit lösen wir ein Versprechen ein, das wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben haben.

Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt. Wir setzen mit dem Versichertenentlastungsgesetz sozialdemokratische Gesundheitspolitik um und sorgen für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Entlastung für Selbständige in der GKV

In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD zudem gelungen, weitere Verbesserungen für Selbständige zu erwirken.

Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.

Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.

 

Bessere Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.

Leider war die Union nicht dazu bereit, den zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit notwendig gewesen.

Wir Sozialdemokraten erwarten, dass diese Frage im Rahmen des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal beraten wird und dass die Bundesverteidigungsministerin und die Union Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt, die einen wichtigen Dienst leisten.

Musterklage gegen VW startet

Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.

Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Wir freuen uns, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.

Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat. Wir freuen uns, dass sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geklagt werden wird.