Handwerkerkaution ist Bürokratiemonster

10.11.2011 – „Ein Bürokratiemonster ist die Handwerkerkaution in der Schweiz. Diese Regelung ist absolut unverhältnismäßig und bürokratisch. Gerade für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe ist der zusätzliche administrative und finanzielle Aufwand immens“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag zum Thema Bürokratieabbau für den Mittelstand nannte sie dieses Beispiel, dass für viel Ärger auf deutscher Seite sorgt. „Hier geht es den Handwerkern tatsächlich an den Kragen. Sie müssen nämlich zum einen eine Kaution hinterlegen und zum andere bei einer Lohndifferenz zum Beispiel von 35 Franken eine Strafe von 1.500 Franken bezahlen. Für kleine und mittlere Handwerksunternehmen ist das eine Katastrophe“, sagte die Waldshuter Abgeordnete im Plenum des Bundestages.
Die Bundesregierung habe versichert, das bilateral zu klären. „Sie hat aber leider nichts zustande gebracht. Die Unternehmen brauchen Unterstützung und müssen wirklich entlastet werden. Wir wollen keine Markteintrittsbarrieren, und wir brauchen auch auf europäischer Ebene eine Entlastung“, so die SPD-Politikerin weiter.
Hintergrund:
Seit dem 31. März 2011 müssen Maler- und Gipserbetriebe, die in einem Kanton arbeiten, zwischen 5 bis 10.000 Franken hinterlegen. Mittlerweile wurden die betroffen Gewerke noch ausgedehnt. Seit 1.11. sind Plattenleger und Dach- und Wandausbau in der Westschweiz hinzugekommen.
Die Kaution wird hinterlegt für mögliche Konventionalstrafen, die bei Lohnbuchkontrollen aufgedeckt werden. Das können zum Beispiel Verstöße sein, die den Entsendelohn beziehungsweise die Spesen betreffen oder wenn Meldefehler begangen werden.
Viele Handwerksbetriebe überlegen daher, keine Aufträge mehr in der Schweiz auszuführen.