„Ich wünsche mir, dass die Menschen von ihrem Wahlrecht bei der Sozialwahl 2017 Gebrauch machen“

26.04.2017 In diesem Jahr findet die Sozialwahl statt. Über 30 Millionen Beitragszahler der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie 21 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen sind ab Mitte April dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung der Selbstverwaltung ihrer Sozialversicherungsträger zu bestimmen.
„Die Sozialwahl genießt im Gegensatz zu den anstehenden Landtagswahlen und der Bundestagswahl im September leider nicht die Aufmerksamkeit, die Sie verdient. Dabei geht es um viel. Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit aktiv mitzuentscheiden, wer ihre Interessen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger vertritt. Die Bürgerinnen und Bürger sind unmittelbar von den Entscheidungen der Sozialversicherungsträger betroffen. Deshalb möchte ich die Chance nutzen und auch die Menschen in meinem Wahlkreis dazu aufrufen, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme abzugeben. Ich wünsche mir, dass sich viele Mitglieder der Sozialversicherungen an der Sozialwahl beteiligen und die Sozialwahl in Zukunft mehr Aufmerksamkeit erfährt“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlbriefe werden den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie den Mitgliedern der Ersatzkassen per Post zwischen dem 25. April und dem 11. Mai zugestellt. Am 31. Mai 2017 ist Stichtag der Sozialwahl. Für Mitglieder der BARMER besteht ein späterer Wahltermin. Hier werden die Unterlagen zum 1./2. September zugestellt, Stichtag ist der 4. Oktober 2017.
Zum Hintergrund:
Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet, versicherte und Rentner haben ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre Vertreterinnen und Vertreter in die Parlamente, um ihre Interessen zu vertreten. Die Parlamente und ihre Ausschüsse sind die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungsträger. Hier wird beispielsweise der Haushalt verabschiedet oder Entscheidungen darüber getroffen, welche Rehabilitationsleistungen die Rentenversicherung anbietet und welche neuen Satzungsleistungen in den Katalog der Krankenversicherung mit aufgenommen werden. Bei Entscheidungen, die Versicherte direkt betreffen, hat die Selbstverwaltung die entscheidende Stimme.
Weitere Informationen zur Sozialwahl 2017 erhältlich unter: www.sozialwahl.de/