Mehr Wohngeld – mehr Gerechtigkeit!

03.07.2015 Für eine gute Lebens- und Wohnqualität kommt der Bezahlbarkeit von Wohnraum eine enorme Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erfüllt das Wohngeld als vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion, der wir mit der gestrigen Reform des Wohngeldgesetzes verstärkt Rechnung tragen.
„Die Reform des Wohngeldgesetzes ist ein weiterer Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition, von der 870.000 Menschen profitieren“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumwelt- und Bauministerium Rita Schwarzelühr-Sutter. 90.000 Menschen werden ab 2016 erstmals Wohngeld beziehen. Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben, wobei sie in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht werden. Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen vor allem Familien und Rentnern zugute.
Das Wohngeld ist sechs Jahre lang nicht erhöht worden. Gleichzeitig sind die Mieten gerade in Großstädten und Ballungsräumen erheblich angestiegen. Durch die Wohngeldreform werden Menschen mit geringerem Einkommen bei den Wohnkosten stärker entlastet als bisher.
Mit dem Gesetz wird zum einen die Wohngeldleistung erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform 2009 berücksichtigt. Zum anderen werden die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer bezuschusst wird, regional ge-staffelt angehoben.
Der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform wurde vom Bundesum-welt- und Bauministerium vorgelegt. Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Das Gesetz bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates.