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Mindestabstand zur deutschen Grenze muss bei Anflug auf den Flughafen Zürich eingehalten werden

4. Mai 2007/in Archiv /von Archiv

04.05.2007 – „Das Gesuch für den so genannten gekröpften Nordanflug ist nur mit einem Mindestabstand zur deutschen Grenzen von mindestens 4,5 Kilometer (2,5 nautische Meilen) möglich. Nach Rücksprache mit dem Bundesverkehrsministerium hält die Bundesregierung an der Regelung gemäß internationaler Vereinbarungen fest, dass der Mindestabstand von 2,5 nautischen Meilen eingehalten wird. Die deutsche Seite wird geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung des Mindestabstandes sicherzustellen“, sagte die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter nach der Meldung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), das Gesuch der Flughafen Zürich AG für den gekröpften Nordanflug öffentlich aufzulegen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter forderte weiter Veränderungen der Luftraumüberwachung über süddeutschem Raum. „Es ist an der Zeit, die Struktur der Luftraumüberwachung über süddeutschem Raum zu verändern. Als ersten Schritt schlage ich vor, dass die Überwachung des oberen Luftraums von der Deutschen Flugsicherung (DFS) übernommen und in einem weiteren Schritt der untere Luftraum durch die DFS und die Skyguide in einer gemeinsamen Gesellschaft überwacht wird, weil Sicherheit beim Anflug oberste Priorität hat“, sagte die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD).

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