Neue Informationen aus dem BMF: Mehrwertsteuer in der Schweiz und digitaler Ausfuhrschein
Beim Bundesfinanzministerium habe ich auf die von der Schweiz geplanten Mehrwertsteuerabsenkung hingewiesen. Demnach schließt das Bundesfinanzministerium Änderungen im Kaufverhalten nach Absenkung oder gar Abschaffung der Steuerfreigrenze nicht aus, verweist aber darauf, dass aufgrund des großen Preisniveauunterschieds zwischen schweizerischen und deutschen Konsumausgaben (Stand August 2023 um 58% höher) Einkäufe in Deutschland weiterhin attraktiv bleiben sollten.
Zudem soll die Testphase des digitalen Ausfuhrkassenzettels nach derzeitigem Zeitplan im ersten Quartal des Jahres 2025 beginnen. Ab 1. Juli 2025 soll die Pilotphase mit Benutzer-Feedback starten. Der Projektabschluss ist für September 2026 geplant. Diese Information habe Schwarzelühr-Sutter auf ihre Anfrage hin von dem Bundesfinanzministerium erhalten.
Das Projektteam der Generalzolldirektion wird am 14. Dezember 2023 gemeinsam mit dem technischen Umsetzungsprojekt des Informationstechnikzentrum Bund die betroffene Wirtschaft im Rahmen einer Web-Konferenz über den aktuellen Sachstand informieren und die Möglichkeit des Austausches geben. Eine entsprechende Einladung wurde an Verbände und an Vertreter des Handels in der Grenzregion zur Schweiz versandt. Darüber hinaus hat die Generalzolldirektion die Einladung auf www.zoll.de eingestellt, interessierte Unternehmen können sich somit auch direkt per E-Mail für die Online-Informationsveranstaltung anmelden. Ich appelliere an alle Gewerbe an der deutsch-schweizerischen Grenze bei dieser Informationsveranstaltung, ihre Fragen und Anregungen zu äußern. Nur im Dialog miteinander kann sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Grenzregion so gut wie möglich berücksichtigt werden. Um den Einzelhandel, die Gastronomie und den Kulturbereich zu stärken, brauchen wir zügig den digitalen Ausfuhrschein.
Bisher müssen Konsumenten am Grenzübergang jeden Kassenbeleg oder Ausfuhrschein manuell am Zollamt abstempeln lassen, um die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten.