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Rita Schwarzelühr-Sutter bedauert Schweizer „Nein“ zur Personenfreizügigkeit

10. Februar 2014/in Archiv /von Archiv

10.02.2014 – Das Nein zur Personenfreizügigkeit nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis. Nach der sehr emotional geführten, populistischen Abstimmungsinitiative überrascht mich das Ergebnis nicht gänzlich. Das Ergebnis spiegelt auch das wachsende Unbehagen und diffuse Ängste der Menschen wider. Dem muss mit mehr Transparenz entgegen getreten werden. Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU entlastet nicht nur einseitig den europäischen Arbeitsmarkt, sondern ermöglicht es der Schweizer Wirtschaft erfolgreich zu sein. Fachkräfte, die im eigenen Land nicht zur Verfügung stehen, kommen in die Schweiz. Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime, Industriebetriebe, Universitäten und Bildungseinrichtungen sind, wollen sie ihren Standard halten, darauf angewiesen.
Das Schweizer Parlament hat noch die Möglichkeit die Umsetzung dieser gegen die bilateralen Verträge gerichteten Verträge der EU zu stoppen: Die Schweizer Regierung hat angekündigt, das Umsetzungsgesetz dem Parlament noch in diesem Jahr vorzulegen; die Parlamentsmehrheit könnte dies ablehnen. Dem Initiativtext nach, hat die Regierung drei Jahre Zeit, ein entsprechendes Gesetz in Kraft zu setzen. Das heißt, in dieser Zeit ändert sich für Grenzgänger und in der Schweiz Beschäftige zunächst nichts. Kommen tatsächlich Einschränkungen wie Ausländerkontingente und kein Nachzug von Familienangehörigen zum Tragen, ist es meines Erachtens ein klarer Verstoß gegen die bilateralen Verträge, deren Guillotineklausel besagt, dass wenn ein Vertrag außer Kraft gesetzt wird, auch alle anderen bilateralen Verträge hinfällig werden.

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