Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 01 / 2019

Das Frauenwahlrecht, einst von den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokaten durchgesetzt, wird 100 Jahre alt.

Es ist der 19. Februar 1919, als die Sozialdemokratin Marie Juchacz sich an die Weimarer Nationalversammlung wendet. Ihre Worte „Meine Damen und Herren“ lösen laut Protokoll „Heiterkeit“ aus, doch Juchacz lässt sich nicht beirren: „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.“ Die alten Vorurteile, damit sind Vorurteile gegen Frauen gemeint. Vorurteile, aufgrund derer deutsche Frauen erst im November 1918 das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Juchacz ist eine von 37 weiblichen Abgeordneten, die 1919 in die Nationalversammlung gewählt wurden.

Ein Triumph – dem ein jahrzehntelanger Kampf vorausging. Lange spielte die Forderung nach dem Frauenwahlrecht keine Rolle für die deutsche Frauenbewegung. Man konzentrierte sich auf andere Dinge: Der bürgerliche Flügel der Bewegung forderte für Frauen den Zugang zu höherer Bildung und zur Erwerbsarbeit, der sozialistische setzte sich für bessere Arbeitsbedingungen ein. Die eine, große Frauenbewegung gab es nicht.

Deutscher Verein für Frauenstimmrecht
1902 gründeten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht (später: Deutscher Verband für Frauenstimmrecht), den ersten Verband aus dem bürgerlichen Spektrum der Frauenbewegung, dessen Hauptziel das Frauenwahlrecht war. 1908 wurde in ganz Deutschland ein Vereinsgesetz verabschiedet, welches ein Verbot, das Frauen seit den 1850ern ein politisches Engagement in Vereinen untersagt hatte, aufhob: Frauen durften sich nun wieder frei vereinigen, versammeln und politischen Parteien beitreten. Diese Chance nutzten zahlreiche Frauen, schlossen sich einer Partei an – und mussten enttäuscht feststellen, dass sie dort nicht immer mit offenen Armen empfangen wurden: Viele Männer fanden, dass Frauen in der Politik nichts zu suchen haben. Frauenwahlrecht? Bitte nicht!

Im 1914 begonnenen Ersten Weltkrieg sahen viele Frauenrechtlerinnen eine Chance für die Frauenbewegung, sich zu beweisen – zu zeigen, dass Frauen genauso nützliche und wichtige Mitglieder der Gesellschaft sind wie Männer. Wahlrechtsforderungen wurden deshalb zunächst zurückgestellt, erst 1916 schlossen sich mehrere Verbände zum Deutschen Reichsverband für Frauenstimmrecht zusammen. Die Novemberrevolution 1918/1919 führte schließlich zur Einführung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland: Durch ein am 12. November 1918 verabschiedetes Gesetz wurde das aktive und passive Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren eingeführt.

Nationalversammlung am 19. Januar 1919
Zum ersten Mal nutzen konnten Frauen ihr neu errungenes Recht bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. 82,3 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 8,7 Prozent der neuen Abgeordneten waren Frauen. Marie Juchacz, frisch gewählt, hielt am 19. Februar 2019 als erste Frau eine Rede vor dem Parlament. Sie machte deutlich: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Um Juchacz zu ehren und an sie zu erinnern, verleiht die SPD-Bundestagsfraktion im Februar 2019 den Marie-Juchacz-Preis.

Die SPD-Fraktion wird mobil machen für gleichberechtigte Teilhabe im Deutschen Bundestag und gibt damit ein klares Signal an die Länderparlamente und Stadt- und Gemeinderäte. Die Fraktion beteiligt sich gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen, Verbänden und Initiativen wie dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und den Frauen der Berliner Erklärung an der Debatte über Wege zur Parität in den Parlamenten. Die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten muss eine der zentralen Fragen bei der anstehenden Wahlrechtsreform sein.

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden.

Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“

Über einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu hat am Donnerstag der Bundestag in erster Lesung debattiert (Drs. 19/6915). Demnach sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.

Freigestellte Transplantationsbeauftragte
Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.

Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.

Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung, Heilung oder Linderung. Leider geht die Zahl der Organspender zurück. Ein neues Gesetz der Koalition soll nun die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den und für die Entnahmekrankenhäuser schaffen, um die Organspendezahlen zu erhöhen.

Dienstagabend hat das britische Parlament das von Premierministerin Theresa May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen mit großer Mehrheit abgelehnt. Es droht ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU mit unkalkulierbaren Folgen vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Am 29. März ist das Austrittsdatum.

In einem langen Prozess hatten die Europäische Union und die britische Regierung das Austrittsabkommen verhandelt. Es sieht vor, dass nach dem formalen Austritt eine Übergangsphase beginnt, in der Großbritannien bis Ende 2020 weiter wie ein Mitgliedstaat behandelt wird, aber in den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene keine Mitsprache mehr hat.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das für diesen Übergangszeitraum Rechtsklarheit schafft (Drs. 19/5313). Das so genannte Brexit-Übergangsgesetz sieht vor, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift.

Wirksamkeit nur bei gültigem Austrittsabkommen
Zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger wird außerdem unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen, wenn sie vor Ablauf des Übergangszeitraums beantragt wird. Das soll auch dann gelten, wenn über die Einbürgerung erst nach Ablauf dieses Zeitraums entschieden wird. Damit werden unbillige Härten für die Betroffenen vermieden, deren Lebensplanungen durch den Brexit sonst in Frage gestellt werden würden.

Aber: Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird; auf EU-Seite durch Europäisches Parlament und Ministerrat, auf britischer Seite entscheidet das Unterhaus.

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich das Abkommen ablehnt und es zu einem ungeregelten Brexit kommt, hat die Bundesregierung jedoch weitere Gesetzentwürfe vorbereitet, um Deutschland vor den massiven Störungen so weit als möglich abzuschirmen. Diese Gesetzentwürfe werden die Abgeordneten in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung beraten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat das so genannte Brexit-Übergangsgesetz beschlossen. Es regelt, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift. Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird.

Jeder vierte Schüler hat Probleme mit dem Zugang zu Bildung und der Nutzung der Angebote. Für die SPD-Fraktion ist klar: Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen.

SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration besser fördern soll. Gerade diese Schulen sollten Leuchttürme sein bei der Bildungsvermittlung. Zugleich ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, eine Anschubfinanzierung von 2 Millionen Euro für dieses Vorhaben im Haushalt 2019 zu verankern.

Auftakt im Herbst 2019
Gemeinsam haben die Koalitionsfraktionen nun einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordern, zügig ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten Lagen zu entwickeln (Drs. 19/7027).

Im Antrag heißt es zur Begründung: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden.“
Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen.

Das Projekt soll auf eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren ausgelegt sein und mit der bereitgestellten Anschubfinanzierung spätestens im Herbst 2019 starten.
Nach dem Auftakt 2019 soll der Bund für die Erprobungsphase zunächst jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Summe soll später auf 7,5 Millionen Euro jährlich steigen. Auch Berufsschulen und Oberstufenzentren sollen eingebunden sein.

Insgesamt werden mit dem Vorhaben in gemeinsamer Finanzierung mit den Bundesländern mindestens 125 Millionen Euro für mehr Chancengleichheit zusätzlich zur Verfügung gestellt. Nach fünf Jahren soll es eine Zwischenbewertung durch Wissenschaftler geben – wenn nötig werden Maßnahmen dann angepasst.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, der das Vorhaben der Koalition flankiert, Schulen in benachteiligten Lagen zu fördern, die besondere Aufgaben der Integration schultern. Dazu gibt es eine Bund-Länder-Initiative (Modellprojekte in einer Erprobungsphase, dann Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche). Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen.

Der Bundestag hat am Freitag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Gutes Leben und Arbeiten auf dem Land gewährleisten“ beraten (Drs. (19/7028). Der Antrag benennt die Ziele und Voraussetzungen für mehr Zusammenhalt in allen Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland.

Die ländlichen Räume sind geprägt durch wirtschaftliche Kraft, einen erfolgreichen Mittelstand, gute Arbeitsplätze, ein starkes Ehrenamt, hohe Lebensqualität und attraktive Naturräume.

Sie stehen jedoch auch vor großen Fragen: Über die Alterung der Gesellschaft hinaus haben ländliche Regionen auch durch den Klimawandel und die noch nicht ausreichende Versorgung mit schnellem Internet und flächendeckender Mobilfunkversorgung Probleme.

Diese Probleme zu lösen, ist entscheidend dafür, die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Gegenden und damit die Lebensqualität vor Ort zu erhalten und zu verbessern, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.

Deshalb erarbeitet die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ein übergreifendes Konzept, um dieses Ziel zu erreichen:

  • Mit dem Klimaschutzgesetz wird der Bundestag erstmals gesetzlich verbindliche Reduktionsziele beschließen, die den Ausstoß von Treibhausgasen signifikant verringern.
  • Mit dem zügigen Breitbandausbau auf Basis von Glasfaser, der Vergabe der 5G-Lizenzen oder der flächendeckenden Versorgung von 99 Prozent der Haushalte mit dem schnellen Mobilfunkstandard LTE bis 2020, wird die Anbindung der Wirtschaft und der Privathaushalte zukünftig verbessert.
  • Darüber hinaus stehen für die ländliche Entwicklung 2019 unter anderem 150 Millionen Euro zusätzlich für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zur Verfügung.
  • Auch das Ehrenamt, das vielerorts wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge übernimmt (etwa die Freiwilligen Feuerwehren und das Technische Hilfswerk) oder (angehende) Ärztinnen und Ärzte, sich auf dem Land niederzulassen, müssen weiter gestärkt und unterstützt werden.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem dazu auf, auf europäischer Ebene bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für eine angemessene Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds auch nach dem Jahr 2020 zu sorgen. Sein Zweck ist unter anderem die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Weiter soll sich die Regierung für den Erhalt des Programms LEADER in seiner jetzigen Form einsetzen und die Förderung aus dem ELER deutlich vereinfachen, damit auch kleinere Kommunalverwaltungen ohne eigene Rechtsabteilung diese Förderung unbürokratisch in An-spruch nehmen können.
Die Verbesserung der Lebensqualität zur fördern und den Zusammenhalt in den ländlichen Regionen Deutschlands zu stärken, ist das Ziel der SPD-Fraktion. Sie arbeitet für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU bekräftigt die Ziele und Voraussetzungen für mehr Zusammenhalt in allen Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Dazu gehören Maßnahmen für schnelleres, flächendeckendes Internet ebenso wie für Klimaschutz und eine verbesserte Daseinsvorsorge, zum Beispiel durch genügend Ärztinnen und Ärzte.

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die das Parlament erstmals am Donnerstag beraten hat, sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren (Drs. 19/6334, 19/6926).

Das funktioniert so: Die Landesbehörden sollen zukünftig über einen anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrollieren können. Das war bisher nicht möglich. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für einen automatisierten Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Das ist ein sinnvoller Schritt, denn es erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen.

Fragen des Datenschutzes werden noch weiter geklärt
Es muss aber genau darauf geachtet werden, dass die Verhältnismäßigkeit bei dieser Maßnahme gewahrt wird. Die im Vorfeld geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken, unter anderem von den Ländern im Bundesrat, wurden bereits durch die Gegenäußerung der Bundesregierung aufgegriffen. Im parlamentarischen Beratungsverfahren werden diese Fragen erneut behandelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion drängt hier auf klare Regelungen beim Datenschutz. Zum Beispiel sollen verdecktes Erheben oder das anlassloses Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein. Dahingehende Beratungen werden in den kommenden Wochen im Parlament mit allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern geführt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes diskutiert (Drs. 19/6335, 19/6927).

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weitere drohen.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Luftqualität steigern
Neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit 1 Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Luftqualität in vielen Städten muss besser werden. Dieselfahrer brauchen zugleich Sicherheit. Eine Gesetzesänderung hilft, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden.

In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Freitag den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung der Länder Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen (Drs. 19/5314).

Die Einstufung erleichtert es, Schutzbedürftige im Asylverfahren schneller zu identifizieren. Gleichzeitig kann die Verfahrensdauer und Rückführung im Fall einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn die Chancen auf eine Anerkennung auf Asyl für die Betroffenen gering sind. Das Recht einer individuellen Prüfung auf Asyl bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Verfahren vor, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten gerichtlichen Instanzenzug (Hinaufklagen) und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Besonders verletzliche Flüchtlinge (beispielsweise Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige) bekommen grundsätzlichen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung. Um die Bedeutung der Rechtsberatung für diesen Personenkreis hervorzuheben, wird sie ausdrücklich im Gesetzestext verankert.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien sollen so genannte sichere Herkunftsstaaten werden. Dadurch können Schutzbedürftige schneller identifiziert und Rückführungen im Fall einer Ablehnung von Asyl beschleunigt werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag einen Antrag der SPD- und Unionsfraktion zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen Äthiopien und Eritrea beschlossen (Drs. 19/4847, 19/5644). Die Koalition sendet damit das Signal, dass die Entwicklungen am Horn von Afrika auch in Deutschland verfolgt und begrüßt werden. Der Beschluss unterstreicht, dass Deutschland den Friedensprozess durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit beiden Ländern unterstützen möchte. Gleichzeitig werden beide Staaten aufgefordert, den eingeschlagenen Versöhnungs- und Reformweg fortzusetzen.

Christoph Matschie, stellvertretender außenpolitischer Sprecher, sagt: „Die im Juli 2018 unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung von Frieden und Freundschaft zwischen Äthiopien und Eritrea“ ist ein historischer und mutiger Schritt, denn damit wird ein seit fast 20 Jahren andauernder Grenzkonflikt, der 100.000 Todesopfer forderte, beendet. Die Menschen in Äthiopien und Eritrea sehnen sich nach Aufbruch und Veränderung.“

Klar sei, dass für die nun anstehenden Reformen ein langer Atem benötigt wird. Die Friedensbemühungen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse seien mit vielen Problemen konfrontiert und brauchten Zeit, so Matschie. Er betont: „Wo dies von Seiten Äthiopiens und Eritreas gewünscht wird, sollten sich Deutschland und die EU als verlässliche Partner im Reformprozess anbieten. Wir dürfen nicht als interessierte Zuschauer am Rand stehen, sondern sollten mutig und großzügig den eingeschlagenen Weg des Friedens zwischen Addis Abeba und Asmara unterstützen“.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition sendet mit einem Antrag zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen Äthiopien und Eritrea das Signal, dass die Entwicklungen am Horn von Afrika auch in Deutschland verfolgt und begrüßt werden. Der Beschluss unterstreicht, dass Deutschland den Friedensprozess durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit beiden Ländern unterstützen möchte.

Die neu eingesetzte Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz hat bereits sechsmal getagt. Worum geht es dabei genau?

Künstliche Intelligenz (KI) bringt Gesellschaft, Wirtschaft und Politik viele neue Handlungsoptionen. Digitale Ethik muss diesen Prozess analysieren und bewerten, um gesellschaftskompatible Lösungen für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu erarbeiten. Dabei geht es um eine Werte- und Interessensabwägung und auch eine Folgenabschätzung.

Durch digitale Prozesse, Produkte und Angebote prägen Unternehmen den technologischen Fortschritt, tragen zum Wohlstand in Deutschland bei, lösen aber auch teilweise erhebliche gesellschaftliche Veränderungen aus.

Mit den Möglichkeiten des maschinellen Lernens sind noch gravierendere Veränderungen zu erwarten: auf unsere Arbeitswelt, auf Forschung und Bildung, auf unsere Wirtschaft, auf unsere Mobilität, auf das Gesundheitswesen, auf die Medien und auf staatliche Institutionen.

Digitale Verantwortung wahrzunehmen heißt, potentielle Veränderungen ethisch zu reflektieren. Dabei gilt es genau zu beobachten, wie unsere Gesellschaft diese Veränderungen adaptiert. Die ethische Reflexion ist ein guter Kompass, um die Entwicklung zum Wohle der Gesellschaft zu gestalten.

Es geht auch um Werteabwägungen
Menschen werden in Zukunft mit intelligenten Assistenzsystemen zusammenarbeiten. Bereits heute treffen Programme Entscheidungen in Bewerbungsverfahren oder Roboter übernehmen die Produktion. Wo verläuft die Grenze zwischen der Entscheidungsautonomie des Menschen und des Systems? Hier steht eine Werteabwägung an: Sind die Vorteile der maschinellen Analyse oder die der menschlichen Analyse wichtiger? Gilt es, die Entscheidungs-autonomie des Menschen zu schützen, oder die Vorteile der Maschine wie Effizienz, Zeitersparnis und faktenbasiertere Entscheidungen zu bevorzugen? Oder ganz einfach: Steuert der Mensch die Maschine, oder die Maschine den Menschen?

Eine allgemeingültige ethische Bewertung der Technologien der Künstlichen Intelligenz ist nicht realistisch – ebenso wie man das Werkzeug „Messer“ für gutes und schlechtes Handeln einsetzen kann, ist dies bei KI genauso. Zielführend ist daher, die ethische Reflexion kontext- und fallbezogen zu diskutieren. Die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz bietet hierfür den entsprechenden Raum.

 

 


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Wo drückt der Schuh? Gerne lade ich die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis am kommenden Donnerstagvormittag, den 24.01.2019, zur Bürgersprechstunde in mein Wahlkreisbüro ein.
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