Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 09 / 2019

Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt kommt es endlich: Deutschland bekommt ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Koalition beraten (Drs. 19/8285).

Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.

Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, ist sicher: „Das wird die Akzeptanz für die dringend benötigte Zuwanderung von Fachkräften erhöhen“.

In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.

Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie auch das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.

Öffnung des Arbeitsmarktes
Wegen des demografischen Wandels werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. „Neben der Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Fachkräfte und der verstärkten Anwerbung von Fachkräften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist unsere Wirtschaft langfristig auf gut qualifizierte Fachkräfte auch aus dem außereuropäischen Ausland angewiesen“, sagt Andrea Nahles.

Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wiedereingeführt werden.

Mit dem vorgestellten Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Dafür soll das Anerkennungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit in Zukunft vollständig im Inland durchgeführt werden.

Im Wege eines „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ soll zudem das bisher aufwändige Visa-Verfahren verkürzt werden. So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die so dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.

Andrea Nahles: „Damit können wir Fachkräfte schneller und gezielter anwerben, um damit Lücken, zum Beispiel bei der ärztlichen Versorgung oder im Handwerk, zu schließen“.

Für IT-Spezialisten wird übrigens als einzige Berufsgruppe die Möglichkeit geschaffen, auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland
Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.

Darüber hinaus schafft das geplante Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung ein Abschluss, der zu einem Hochschulzugang in Deutschland berechtigt, gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) und die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres.

Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.

Die SPD-Fraktion will das Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. „So bekommt Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht“, sagt Fraktionschefin Nahles – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion will Zuwanderung steuern und qualifizierte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen. Deshalb öffnet sie den Arbeitsmarkt für alle Fachkräfte aus Drittstaaten mit Berufsausbildung. Dafür werden Hürden bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Visa-Ausstellung abgebaut und neue Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Ausbildungssuche im Inland geschaffen. Es kommt ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Die SPD-Fraktion hat sich gegen die Union durchgesetzt: Wer bereits als Geflüchteter geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben. Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über das Beschäftigungsduldungsgesetz beraten (Drs. 19/8286).

Es gibt in Deutschland viele Menschen, die zwar keinen Schutzstatus erhalten haben, aber dennoch im Land geduldet sind – aus ganz verschiedenen Gründen. Sie wollen arbeiten und sich einbringen, die Sprache lernen und sich integrieren. Manche stecken mitten in der Aus-bildung oder dem Beruf. Unternehmen und Kollegen engagieren sich bei der Integration der neuen Kollegen.

„Es ist daher nicht sinnvoll, wenn wir mit viel Aufwand ausländische Fachkräfte anwerben und fit für den deutschen Arbeitsmarkt machen, während gleichzeitig gut integrierte und qualifizierte Geflüchtete unser Land wieder verlassen müssen“, sagt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles. Wer bereits geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben.

Nahles: „Mit dem Duldungsgesetz schaffen wir Perspektiven für gut integrierte Geduldete, damit nicht die Falschen abgeschoben werden.“

Qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf
An eine neu geschaffene 30-monatige Beschäftigungsduldung soll sich in Zukunft die Möglichkeit anschließen, einen Aufenthaltstitel zu erwerben. Die bisherige Frist von acht Jahren wird so deutlich verkürzt. Für den Erhalt einer solchen Duldung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Geduldeten müssen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig versichert sein, hinreichend gut deutsch sprechen (Sprachniveau A2) und ihren eigenen Lebensunterhalt seit zwölf Monaten gesichert haben und weiterhin sichern können. Zudem müssen sie seit zwölf Monaten geduldet sein.

Außerdem schafft die SPD-Fraktion die Voraussetzung, jungen, gut integrierten Geduldeten Bleibeperspektiven durch Bildung zu eröffnen. So werden die Regelungen für die Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) klarer gefasst. Künftig kann eine Duldung sieben Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt und sechs Monate vorher erteilt werden, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Die Beschäftigungserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde künftig automatisch.

Auch bei Helferausbildungen kann in Zukunft eine Ausbildungsduldung erteilt werden, solange sich eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschließt und hierfür eine Ausbildungszusage vorliegt.

Das Vorhaben soll parallel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Damit bekennt sich die SPD-Fraktion zu denen, die bereits gut integriert sind und legt ein Fundament für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Denn Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte, um wirtschaftlich stark zu bleiben – und davon profitieren alle.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion hat sich gegen die Union durchgesetzt: Wer bereits als Geflüchteter geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben. Deshalb schafft das neue Beschäftigungsduldungsgesetz Bleibeperspektiven für Erwerbstätige und Auszubildende.

Bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird immer schwieriger. Insbesondere in den Städten steigen die Mieten, was dazu führt, dass sich immer mehr Menschen keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Auf Druck der SPD-Fraktion hat die Koalition bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen. Nun steigen auch die Zuschüsse für hunderttausende Haushalte zum Wohnen weiter. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wohngeldes beschlossen.

Mit der Reform setzt die Koalition eine weitere SPD-Forderung aus dem Koalitionsvertrag und der Vereinbarung des Wohngipfels vom 21. September 2018 um: „Bund und Länder werden das Wohngeld zum 1. Januar 2020 verbessern. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden.“ Der neue Gesetzentwurf passt das Wohngeld künftig an die Mieten- und Einkommensentwicklung an.

So wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Von der Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter sind 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.

Miethöchstbeträge werden weiter angehoben
Zum anderen will die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt anheben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung und dem besonders hohen Mietenniveau von Kreisen und Gemeinden, die nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnten, Rechnung getragen. Damit können die Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun stärker durch das Wohngeld bezuschusst werden.

Mit der Stärkung des Wohngeldes 2020 wird erstmalig eine Dynamisierung (regelmäßige Fortschreibung) des Wohngeldes eingeführt: Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhalten. Die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger wird dadurch zukünftig weniger schwanken.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wohngeldes beschlossen. Damit sollen die Höhe und die Reichweite des Wohngeldes verbessert werden – wovon insbesondere Menschen mit kleinem Einkommen oder Renten profitieren. Der neue Gesetzentwurf passt das Wohngeld künftig an die Mieten- und Einkommensentwicklung an.

Am 11. Mai findet bundesweit der fünfte Tag der Städtebauförderung statt. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Bundestag am Freitag einem Antrag der SPD- und der Union-Fraktion zugestimmt, der den stadtentwicklungspolitischen Erfolg der Städtebauförderung und der Nationalen Stadtentwicklungspolitik unterstreicht (Drs. 19/9917).

In ihrem Antrag begrüßen die Koalitionsfraktionen die Vorgabe des Koalitionsvertrags, die Städtebauförderung weiterzuentwickeln, um strukturschwache Regionen und interkommunale Kooperationen besser zu fördern und den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels, der Digitalisierung und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen zu begegnen.

Die Städtebauförderung soll als eigenständiges, eng an Problemen vor Ort orientiertes Förderinstrument beibehalten, weiterentwickelt, flexibler ausgestaltet und entbürokratisiert werden.

Seit 1971 unterstützt die Städtebauförderung erfolgreich Städte und Gemeinden bei erforderlichen Umbauprozessen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Belebung von Orts- und Stadtkernen. Dabei werden ländliche Regionen besonders berücksichtigt. Im Rahmen von aktuell insgesamt 2900 Maßnahmen werden so städtische Grün- und Freiflächen entwickelt, denk-malgeschützte Gebäude erhalten, Sportanlagen modernisiert oder leerstehende Gebäude saniert.

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD unterstreichen, dass die Städtebauförderung damit in besonderem Maße zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts beiträgt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung nun auf, dass der Einbezug von Bürgerbeteiligung und -mitwirkung sowie die Beteiligung Privater für die Umsetzung städtebaulicher Ziele gefördert werden soll. Die Bundesregierung soll prüfen, ob digitale Instrumente Beteiligungsprozesse transparenter gestalten können.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnraumbedarfs fordern die Fraktionen die Regierung auf, die Städtebauförderung mit der Wohnungsbauförderung zu verknüpfen – und so gegebenenfalls zur Entwicklung gänzlich neuer Wohngebiete beizutragen.

Insgesamt gelte es, die Städtebauförderung an die neuen Herausforderungen durch den Klimawandel, den digitalen Wandel, aber auch die gesteigerten Anforderungen an die soziale Infrastruktur und die Sicherheit im öffentlichen Raum anzupassen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag macht in einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen auf die Erfolge der Städtebauförderung aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, die Strategie vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wie dem digitalen und dem Klimawandel weiterzuentwickeln.

Am Donnerstag hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (Drs. 19/9491) befasst.

Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität der Bundeswehr als moderne und wettbewerbsfähige Arbeitgeberin zu steigern. Dazu sollen Rahmenbedingungen verbessert werden, die helfen, die Einsatzbereitschaft zu erhöhen.
Im Einzelnen gehören zu den neuen Regelungen:

  • Verbesserungen des Reservistendiensts durch Änderungen des Unterhaltssicherungs- und des Arbeitsplatzschutzgesetzes.
  • Mehr Möglichkeiten zur Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten.
  • Verbesserung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung sowohl für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit als auch für Reservistendienstleistende und freiwilligen Wehrdienst Leistende. Dieser Punkt ist für die SPD-Fraktion besonders wichtig. Außerdem wirken sich diese Maßnahmen nicht zuletzt auf die Personalgewinnung aus.
  • Verbesserungen der sozialen Absicherung der länger dienenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, insbesondere bessere Leistungen der Berufsförderung bei der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.
  • Ergänzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes um eine Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung, wenn Angehörige in eine Therapie der Einsatzgeschädigten miteinbezogen werden.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Fraktion gegen die geplante temporäre Aussetzung von Arbeitszeitvorschriften (für bestimmte genau bezeichnete Tätigkeiten) ohne Freizeit- oder finanziellen Ausgleich stellen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Bundeswehr kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat, soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken, zum Beispiel, indem die soziale Absicherung verbessert wird.

Der Bundestag hat am Donnerstag in namentlicher Abstimmung drei Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert: die MINUSMA-Mission in Mali, die Ausbildungsmission in Mali und die Beteiligung an der EU-Operation ATALANTA.

MINUSMA-Mission in Mali
Mali ist Kernland der Sahelzone und spielt damit eine Schlüsselrolle für Stabilität und Entwicklung der gesamten Sahel-Region. Auch weil Terrorismus und irreguläre Migration an Grenzen nicht haltmachen. Die Stabilisierung Malis ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Sahel-Region und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung.

Die UN-Mission MINUSMA spielt dabei eine Schlüsselrolle. Zu den Kernaufgaben des deutschen Engagements in Mali gehören, die Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen und die Sicherheit, Stabilisierung und den Schutz von Zivilpersonen zu fördern.

Die malische Regierung treibt die Umsetzung des Friedensabkommens in letzter Zeit deutlicher voran und geht auch politische Reformen an. Im Zentrum des Landes unternimmt sie ernsthafte Bemühungen ethnische Konflikte einzudämmen – was allerdings bisher noch nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der weiterhin fragilen Sicherheitslage geführt hat. Mit dem nun beschlossenen Antrag der Bundesregierung soll die deutsche Beteiligung an MINUSMA bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 1100 Soldaten (Drs. 19/8972, 19/9932).

Ausbildungsmission in Mali
Ebenfalls beschlossen hat das Parlament den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Das Ziel der Trainings- und Beratungsmission EUTM Mali ist es, die malischen Streitkräfte, und künftig auch ergänzend die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten, in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit in der Region zu sorgen.

Der Fokus der Mission verlagert sich perspektivisch stärker auf den Bereich Beratung. Die militärische Grundlagenausbildung wird daher schrittweise in malische Verantwortung übergeben. Die Mission soll noch konsequenter als bisher Schlüsselpersonal ausbilden und parallel an einer weiteren Verstetigung der Beratung und Ausbildung an malischen Militärschulen arbeiten. So wird das derzeitige und zukünftige malische militärische Führungspersonal insbesondere in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte aus- und fortgebildet.

Deutschland hat am 12. November 2018 erneut den Dienstposten des Missionskommandeurs von EUTM Mali übernommen und unterstreicht damit die Bereitschaft, Führungsverantwortung in einer EU-Mission zu übernehmen. Auch kommt darin die große Bedeutung der Region für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik zum Ausdruck. Die Personalobergrenze ist mit 350 unverändert. Das ist erforderlich, um die mit dem Dienstposten des Missionskommandeurs EUTM Mali verbundenen Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen zu können und weil die darauffolgende österreichische Führung der Mission von Juni 2019 an nur mit deutscher personeller Unterstützung umsetzbar ist. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden (Drs. 19/8971, 19/9933).

Beteiligung an EU-Operation ATALANTA
Die Piraterie am Horn von Afrika ist in den vergangenen Jahren mit einem wesentlichen Bei-trag der Operation ATALANTA zurückgedrängt worden. Die verantwortlichen kriminellen Netzwerke sind aber weiterhin intakt. Es kommt immer noch vereinzelt zu Angriffen von Piraten auf kommerzielle Schiffe, zuletzt am 16. Oktober 2018. Die Hauptaufgabe der Operation, der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, bleibt damit weiterhin bestehen.

Darüber hinaus wirken der anhaltende Konflikt in Jemen und die Bedrohung durch islamistisch geprägte Terrorgruppen, vor allem Al Shabaab, destabilisierend. Zusätzliches Destabilisierungspotenzial für Somalia bergen rivalisierende Interessen und Einflussnahme externer Akteure aus der Region bzw. den arabischen Golfstaaten.

Die ebenfalls in diesem Zusammenhang zu beobachtende Zunahme krimineller Aktivitäten im Seegebiet am Horn von Afrika hat zusätzlich negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage. Die fortgesetzte maritime EU-Präsenz am Horn von Afrika leistet somit auch über die Bekämpfung der Piraterie hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region.

Der Antrag der Bundesregierung, den der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ATALANTA bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern. Die Anpassung des Fähigkeits- und Kräftebedarfs der EU bietet Deutschland die Möglichkeit, die Personalobergrenze von 600 auf 400 Soldatinnen und Soldaten zu reduzieren, ohne dass es zu Einschränkungen bei der Mandatserfüllung kommt. Trotzdem bleibt Deutschland einer der Haupttruppensteller (Drs. 19/8970, 19/9934).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat am Donnerstag in namentlicher Abstimmung drei Auslandseinsätze der Bundeswehr verlängert: die MINUSMA-Mission in Mali, die Ausbildungsmission in Mali und die Beteiligung an der EU-Operation ATALANTA.

Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beraten. Mit dem geplanten Gesetz soll die Ausbildung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen reformiert werden (Drs. 19/9770). Ziel der Reform ist es aber auch, die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessen und ihnen eine qualifizierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische zur Verfügung zu stellen.

Es gibt aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion erheblichen Reformbedarf bei der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten: Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wächst in Deutschland stetig, und für eine angemessene Behandlung erkrankter Patientinnen und Patienten werden hochqualifizierte und motivierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gebraucht. Der Umfang gestellter Diagnosen ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen.

Um die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu stärken, soll die Berufsausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten bzw. der Zugang zum Beruf zukünftig einheitlich und stringent strukturiert und damit auch attraktiver gestaltet werden. Das geplante Gesetz novelliert den Ausbildungsweg der Psychologischen Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Seit dem Psychotherapeutengesetz von 1998 ist er weitestgehend unverändert geblieben.

Mit der Reform soll zukünftig ein eigenständiges wissenschaftliches Masterstudium Voraussetzung zur Erteilung der Approbation sein. Es wird sich strukturell vom bisherigen Ausbildungsweg (Studium der Psychologie mit anschließender Therapieausbildung und Approbation) unterscheiden und im Rahmen eines geplant fünfjährigen Hochschulstudiums den Zugang zum Beruf eröffnen. Das Studium wird übergreifend und nicht alters- oder verfahrensspezifisch ausgerichtet sein und mit einer staatlichen Prüfung, der Approbation, abgeschlossen.

Anschließend ist der Weg zu einer verfahrensspezifischen (zum Beispiel Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie) oder altersorientierten Weiterbildung (zum Beispiel Kinder und Jugendliche oder Erwachsene) eröffnet.

Noch offene Fragen zu klären
Die neue Studienstruktur orientiert sich an anderen akademischen Heilberufsausbildungen. Ein fragmentierter Studienverlauf zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten würde somit der Vergangenheit angehören.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen für die SPD-Abgeordneten derzeit noch offene Fragen hinsichtlich der Finanzierung während der ambulanten Ausbildungsphase; sie wird im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert werden. So sollen zukünftige Strukturen geschaffen werden, die die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung auch in die Lage versetzen, sich vollumfänglich ihrer Fortbildung zu widmen.

Der Entwurf zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz sieht derzeit lediglich eine Regelung zur zukünftigen Ausbildung vor. Auch die Situation der sogenannten Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) gehört auf die Tagesordnung dieser Reformdiskussion.

Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass auch die Situation der derzeitigen PiA in den Mittelpunkt der Diskussionen rückt und es Lösungen gibt, die eine Überforderung der Betroffenen vermeidet. Es bedarf tragfähiger Übergangsregelungen für die PiA.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sind auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung angewiesen. Mit der im Bundestag erstmals beratenen Novellierung der Psychotherapeutenausbildung soll die Qualität der Versorgung weiter erhöht und der Beruf attraktiver werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals einen Antrag der Union und der SPD-Fraktion beraten, der die Bundesregierung zur weiteren Förderung des Schienenverkehrs auffordert.

In ihrem Antrag begrüßen die Regierungsfraktionen die Entlastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Halbierung der Trassenpreise für den Güterverkehr und durch Sofortmaßnahmen des „Masterplan Schienengüterverkehr“.

Auch die Einführung einer bundesweiten Mautpflicht für LKW ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zwischen Straße und Schiene geführt.

Der Verkehrsträger Schiene hat enormes Potenzial, zum Gelingen einer erfolgreichen Verkehrswende beizutragen. Schon heute fährt die Bahn mehr als 90 Prozent ihrer Transportleistung elektrisch. Rund 57 Prozent des Bahnstroms in Deutschland wurden 2018 aus erneuerbaren Energien erzeugt – und dieser Anteil wird mit dem Angebot erneuerbaren Energien auch in Zukunft weiter wachsen.

Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Initiativen notwendig sind, um mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene zu bringen. Dafür braucht es eine Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen:

  • eine Überprüfung weiterer steuerlicher Entlastungen zur Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit des Schienenverkehrs
  • die Digitalisierung und weitere Elektrifizierung des Netzes
  • Aus- und Neubaumaßnahmen
  • Investitionen in den Erhalt des bestehenden Netzes
  • besseren Lärmschutz, insbesondere durch die Ausstattung von Güterzügen mit sogenannten Flüsterbremsen
  • effizientere Strukturen im DB-Konzern

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Schienenverkehr kann eine bedeutende Rolle bei einer erfolgreichen Mobilitätswende spielen. Der Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung zu weiteren Maßnahmen auf, die mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene verlagern.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Mainau und Öhningen profitieren von Förderung des Bundes

Die Schlosskirche St. Marien auf der Insel Mainau und die Pfarr-und Wallfahrtskirche St. Genesius in Schienen/Öhningen erhalten eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes.

Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wehr besuchen Deutschen Bundestag

Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Gemeinschaftsschule Wehr (GMS) im Paul-Löbe-Haus des Bundestags bekamen zunächst eine kurze Einführung in den Ablauf des Parlamentsbetriebs und in meine Arbeit als Mitglied der Bundesregierung.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Weiteres Vorgehen für zweite Rheinbrücke bei Waldshut vereinbart

Die Realisierung einer zweiten Rheinbrücke bei Waldshut rückt näher. Es ist der Geschlossenheit in der Region zu verdanken, dass wir in Sachen zweite Rheinbrücke vorankommen.
Büro Schwarzelühr-Sutter

Gesundheitscampus Thema mit Bundesminister Jens Spahn

Ich freue mich sehr, dass mir Jens Spahn persönlich zugesichert hat, eine Unterstützung des Gesundheitscampus Bad Säckingen durch Förderprogramme des Bundesgesundheitsministeriums zu prüfen.

Alles neu macht der Mai!

Anstelle eines Osterurlaubs ging es für mich direkt nach meiner Rückkehr vom Nature Champions Summit in Kanada (Link PM), in meinen Wahlkreis, um die tatkräftigen Genossinnen und Genossen vor Ort im Kommunal- und Europawahlkampf zu unterstützen und um herauszufinden, wo in den Kommunen aktuell der Schuh drückt.

Abschaltung des Schweizer DVB-T-Signals

In seinem Antwortschreiben zeigt Philipp Metzger Verständnis für die von mir deutlich gemachte Bedeutung des Empfangs von schweizerischen Programmen für den kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik.
© Foto: Johan Osinga

Bei der Nature Champions Summit in Kanada treffe ich Harrison Ford

Neben zahlreichen bilateralen Fachgesprächen, z.B. mit der kanadischen Umwelt- und Klimaschutzministerin Catherine McKenna, stand für mich vor allem die Vorbereitung der International Conference on Climate Action (ICCA) auf dem Terminkalender.
©DBT/PPP©DBT/PPP

Lust auf ein Jahr in den USA? Das PPP macht’s möglich

Den "American Way of Life" hautnah miterleben – diese Möglichkeit bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages. In den Jahren 2020/2021 findet der mittlerweile 37. Durchgang des PPP statt.
Foto: Alexander Wunderle

Interkulturelle Kunstangebote im Schwarzen Adler Stühlingen

Der Dialog zwischen den in unserer Region lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit Mitteln der Kunst kann zum besseren gegenseitigen Verständnis beitragen.

Reform des Zugangs zu Weiheämtern

Die drei Lauchringerinnen Gertrud Bernauer-Eckert, Karin Höhl und Ulrika Schirmaier haben für die Dauer von zwei Wochen (13. bis 26. Mai) zu einem Kirchenstreik aufgerufen, um auf die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in der katholischen Kirche aufmerksam zu machen.

Ohne fleißiges Bienchen bleibt der Frühstückstisch leer

Der Insektenschutz stand bei meinem Besuch bei der Firma Simmler und im Gespräch mit den Geschäftsführern Dr. Uta Simmler und Norbert Münch in Lauchringen im Mittelpunkt.