Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 12/2021

Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 ist mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nun verbindlich geregelt worden. Zudem wird dem Windkraftausbau nochmals Schwung gegeben.

Mit der von der Koalition beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes werden die Klimaziele auch nach 2030 verbindlich festgelegt. Es bildet somit den gesetzlich verbindlichen Rahmen für die kommenden Bundesregierungen. Mit der Novelle wird das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits für das Jahr 2045 verbindlich geregelt. Bis 2030 müssen die Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Für 2040 wird erstmals ein verbindliches Minderungsziel (- 88 Prozent im Vergleich zu 1990) genannt.

Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, kann die gemeinsam mit CDU, CSU und den Grünen vereinbarte CO2-Bepreisung zum Problem werden, wenn sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sogenanntes „Carbon Leakage“). Um solch ein „Carbon Leakage“ zu verhindern, wurde die Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen.

Mit ihr wird ein effektiver Schutz gegen Carbon Leakage geschaffen, indem Unternehmen eine anteilige Kompensation der CO2-Kosten erhalten.  Mit der Erweiterung der Evaluierungsklausel wird dafür gesorgt, dass sowohl die Unternehmen als auch die Gewerkschaften von Beginn an an der kontinuierlichen Überprüfung der vereinbarten Kompensationsmechanismen beteiligt werden. Als Gegenleistung für die Kompensation müssen die betroffenen Unternehmen ab 2023 ein Energiemanagement etablieren und Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Mit einer stufenweisen Absenkung des Selbstbehalts sind kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich entlastet worden. Darüber hinaus werden neben den Verbraucherinnen und Verbrauchern alle Unternehmen über die vereinbarte Deckelung der EEG-Umlage auf 5,5 Cent entlastet.

Für eine faire Verteilung der CO2-Preisbelastung zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen hat die SPD-Fraktion intensiv gestritten. Trotz gegenteiliger Bekundungen der Unionsminister und eindeutiger Beschlüsse des Kabinetts wird es nun keine faire Aufteilung der Mehrkosten beim Heizen durch die CO2-Bepreisung geben. Der Widerstand der Immobilienlobbyisten innerhalb der CDU-Bundestagsfraktion war einfach zu groß.

Ein großer Erfolg ist, dass für das Repowering – also den Ersatz alter Windkraftanlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen – erleichterte Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen werden konnten. Damit wird dem Windkraftausbau nochmals Schwung gegeben.

Der rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien ist jetzt entscheidend. Sie sind der Rohstoff für unsere Klimaneutralität. Ohne sie werden wir nicht klimaneutral wirtschaften und leben können. Dafür benötigen wir dringend einen Zukunftspakt, in dem sich Länder, Kommunen und der Bund Flächen- und Ausbauzielen verpflichten. Wichtige Weichenstellung dafür wurden in dieser Legislatur gestellt. „Für den großen Wurf braucht es aber eine Regierung ohne die Bremser von CDU/CSU, die sich beim Ausbau der Erneuerbaren zu einem echten Standortrisiko für Deutschland entwickelt haben“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Matthias Miersch.

In Zukunft muss jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohner:innen einen Mietspiegel erstellen. Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten erhalten so eine höhere Wirksamkeit.

Mit der Neuregelung des Mietspiegelrechts, die der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat, stärkt die Koalition die Rechte der Mieterinnen und Mieter. In Zukunft muss jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohner:innen einen Mietspiegel erstellen. Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten erhalten so eine höhere Wirksamkeit.

Die Beweiskraft von Mietspiegeln wird verbessert und rechtssicherer gemacht, indem ihre Datengrundlage verbessert und die Beweislast in punkto Wissenschaftlichkeit umgekehrt wird: Künftig wird davon ausgegangen, dass Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen – bis Vermieter:innen das Gegenteil beweisen. Der unsäglichen Praxis von Vermieter:innen, Mietspiegel vor den Gerichten anzugreifen, um Mieterhöhungen durchsetzen zu können, wird damit entschieden entgegengetreten.

In über 80 der 200 größten deutschen Städte gibt es derzeit keine gültigen Mietspiegel – darunter Städte wie Würzburg oder Düsseldorf, in denen eigentlich die Mietpreisbremse gilt. Liegt aber kein gültiger Mietspiegel vor, haben Mieterinnen und Mieter kaum Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu erfahren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietpreisbremse ist dann faktisch unwirksam. Das wird sich in Zukunft ändern.

Die SPD-Fraktion ist froh, im Kampf gegen den dramatischen Anstieg der Mieten nun die CDU/CSU-Fraktion zu einem wichtigen Schritt bewegt zu haben. Weitere Maßnahmen, wie die Einführung eines bundesweiten Mietenmoratoriums, die Herabsenkung der Kappungsgrenze und die Verschärfung des Mietwuchers müssen jedoch folgen, um das Wohnen in Deutschland wieder bezahlbar zu machen. Zu diesen Schritten war der Koalitionspartner leider nicht bereit.

Die Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabos sowie bei Handy- und Internetverträgen wird auf zwei Jahre begrenzt. Danach müssen die Verträge monatlich kündbar sein.

Verbraucher:innen werden beim Abschluss von Verträgen künftig besser geschützt. Die SPD-Fraktion hat gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucher:innen oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabos sowie bei Handy- und Internetverträgen. Danach müssen die Verträge monatlich kündbar sein. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucher:innen einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Die SPD-Fraktion setzt sich aber weiterhin dafür ein.

Künftig wird ein Kündigungsbutton eingeführt. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt.

Zudem wird der Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen verbessert. Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher:innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz wird geregelt, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert.

Auch werden die Rechte der Verbraucher:innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.

Um Menschen, die sich für eine vielfältige Gesellschaft einsetzen, wirksamer vor Hass und Einschüchterung zu schützen, wird die Verbreitung von Feindeslisten unter Strafe gestellt.

Die Verbreitung von Feindeslisten wird künftig unter Strafe gestellt. Dies sind Sammlungen personenbezogener Daten, die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen. „Ein solch widerliches und bedrohliches Vorgehen wird künftig hart bestraft“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese.

Darüber hinaus  wird eine Lücke im Strafrecht geschlossen, indem die verhetzende Beleidigung von Juden, Muslimen, von Menschen mit Behinderung oder Homosexuellen zur Straftat heraufgestuft wird. Hass und Hetze gegen Minderheiten tritt die Koalition ohne Wenn und Aber entgegen.

Um gegen Extremismus und Antisemitismus noch effektiver vorgehen zu können, wird auch das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Fahnen von Organisationen unter Strafe gestellt, die auf der EU-Terrorsanktionsliste stehen. Bislang war dies nur möglich, wenn gegen die Organisationen in Deutschland ein Vereinsverbot besteht. Hamas-Flaggen auf Demonstrationen sind künftig verboten.

Insekten erhalten mehr geschützte Lebensräume, außerdem wird der Biozideinsatz sowie die Lichtverschmutzung in den Schutzgebieten eingeschränkt.

Das Insektenschutzgesetz ist das zentrale naturschutzpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode – in dieser Woche wurde es verabschiedet. Insekten spielen als Bestäuber, aber auch als Nahrung von Vögeln und Fledermäusen eine wichtige Rolle in den verschiedensten Ökosystemen. Abnehmende Insektenbestände durch den Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen und die Anwendung von Pestiziden, aber auch durch Lichtverschmutzung erfordern dringendes Handeln.

Das Insektenschutzgesetz weitet den gesetzlichen Biotopschutz auf „artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Steinriegel“ und „Trockenmauern“ aus, der Biozideinsatz wird in vielen Schutzgebieten eingeschränkt. Die Lichtverschmutzung in Schutzgebieten wird durch ein Verbot der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungsanlagen minimiert und mit „Natur auf Zeit“ können temporäre Insektenlebensräume, die etwa beim Rohstoffabbau entstehen, für 15 Jahre erhalten werden.

Zudem werden rund zusätzliche 8.000 Hektar für das „Nationale Naturerbe“ gesichert. Mit dieser Initiative werden wertvolle Naturflächen im Eigentum des Bundes nicht privatisiert, sondern in die Hände des Naturschutzes gegeben.

Es ist ein Erfolg, dass die SPD-Fraktion das wichtige Leuchtturmprojekt „Insektenschutz“ und die Ausweitung der Flächen für das Nationale Naturerbe gegen den Widerstand der Agrarlobby und von Teilen der Union durchgesetzt hat.

Künftig gibt es niedrigere Hürden für die Verurteilung von Stalker:innen. Zudem wird die Freierstrafbarkeit verschärft.

Die Koalition verbessert die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Stalking. Zudem wird zum besseren Schutz von Zwangsprostituierten wird die Freierstrafbarkeit verschärft. Zudem wird in ein Ausstiegsprogramm investiert.

Stalker:innen bedrohen, belästigen und verfolgen ihre Opfer häufig über ein lange Zeit. Dieser Psychoterror kann traumatische Folgen für die Opfern haben. Der SPD-Fraktion im Bundestag liegt ein besserer Schutz der Opfer sehr am Herzen. Bislang konnte Stalking aufgrund zu hoher Hürden nur selten bestraft werden. Deswegen werden die Hürden für eine Verurteilung deutlich abgesenkt. Dabei wird künftig das sogenannte Cyberstalking mit einbezogen, das im Netz oder über Apps stattfindet.

Außerdem wird der Schutz von Zwangsprostituierten, die unter menschenunwürdigen Bedingungen für ihre Zuhälter arbeiten müssen, verbessert. Die bereits bestehende Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution wird deutlich verschärft. Gleichzeitig konnte die SPD-Fraktion im Bundestag ein Ausstiegsprogramm im Umfang von 20 Millionen Euro durchsetzen. Dieses Programm soll insbesondere schwangere Prostituierte und schwangere Zwangsprostituierte auf dem Weg aus der Prostitution heraus beraten, begleiten und unterstützen.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald