Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 13/2017


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

Am 19. Dezember jährt sich der Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, bei dem im vergangenen Jahr zwölf Menschen starben und mehr als 60 zum Teil schwer verletzt wurden.

Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags Kurt Beck hat jetzt seinen Bericht vorgelegt. Die Erfahrungen der Opfer und Hinterbliebenen nach dem Anschlag zeigen, dass beim Opferschutz und der Opferentschädigung Handlungsbedarf besteht. Viele Opfer fühlten sich mit ihren Problemen allein gelassen, hatten mit bürokratischen Hürden, undurchsichtigen Verfahren und unzureichender finanzieller Unterstützung zu kämpfen.

Mit einem interfraktionellen Antrag haben sich SPD, Union, FDP und Grüne am Mittwoch mit den Opfern und Hinterbliebenen solidarisch erklärt und gemeinsam für eine konkrete Verbesserung des Opferschutzes eingesetzt (Drs. 19/234).

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sprach in der Debatte im Bundestag von dem Terroranschlag als „einem Anschlag auf uns alle“, der unendliches Leid und Schmerz für die Opfer und Angehörigen gebracht habe. Ihnen allen gelte das tief empfundene Mitgefühl der Abgeordneten.

Sie selbst empfinde ein „Gefühl von Scham und Schuld“ durch die Tatsache, dass „wir versagt haben, angemessen auf die Opfer und Angehörigen zuzugehen und sie angemessen zu unterstützen“.

Untersuchungsausschuss soll weiter aufklären

Nahles kritisierte die zutage getretenen Missstände in den Behörden, die womöglich dazu führten, dass der Attentäter nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen wurde. Nicht zuletzt deshalb sei es gut, dass Anfang kommenden Jahres ein Parlamentarischer Untersuchungs-ausschuss des Bundestages die Sachverhalte weiter aufklären und Konsequenzen ziehen soll.

Mit Blick auf die Erkenntnisse des Opferbeauftragten Beck sprach Nahles von „Respekt für die Opfer und Angehörigen“, wie sie ihr Schicksal meisterten, sich auch gegenseitig unterstützten und die Kraft hätten, klare Worte an die Bundeskanzlerin zu richten (in Form eines offenen Briefes, Anm. d. Redaktion).

Situation unverzüglich verbessern

Die Empfehlungen des Beauftragten sollen dem beschlossenen Antrag zufolge nun von der Bundesregierung sorgfältig geprüft und die erforderlichen Maßnahmen zur „Verbesserung der allgemeinen Sicherheit und der Situation der Opfer und Hinterbliebenen“ unverzüglich ergriffen werden.

Dazu gehören auf Bundes- und Länderebene neue zentrale Anlaufstellen zur Unterstützung der Opfer eines Anschlages und eine Prüfung über Höhe und Zugangsmöglichkeiten zu Entschädigungen. Alle Opfer von terroristischen Anschlägen müssen stets auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für die Opfer von Gewalttaten erhalten können. Außerdem sollen künftig nichtdeutsche Opfer staatliche Entschädigungsleistungen in gleicher Höhe wie deutsche Opfer erhalten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Auf Antrag von SPD, Union, FDP und Grünen fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Beauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf den Berliner Breitscheidplatz vor einem Jahr sorgfältig zu prüfen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die die Situation der Opfer und Hinterbliebenen verbessern.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen soll, die im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Damit wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch das Informationsrecht von Frauen stärken.

Anlass für die Initiative ist ein Gerichtsurteil vom November: Das Amtsgericht Gießen hat die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Sie hatte auf ihrer Webseite das Herunterladen einer PDF-Datei ermöglicht, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zu dessen Durchführung in ihrer Praxis enthielt. Das Gericht sah darin unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und einen Verstoß gegen Paragraf  219a StGB. Er untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen, wenn es wegen eines Vermögensvorteils oder in grob anstößiger Weise erfolgt.

Aus ihrer Sicht hat Kristina Hänel hingegen sachlich informiert – über gesetzliche Voraussetzungen, Methoden und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen. Sie kämpft inzwischen auch politisch für ein stärkeres Informationsrecht von Frauen beim Schwangerschaftsabbruch. Am Dienstag hat sie über 150.000 Unterschriften einer Online-Petition für die Abschaffung des Paragrafen 219a an Abgeordnete des Bundestags übergeben. „Wir unterstützen all diejenigen, die die Unterschriften geleistet haben“, sagt Sönke Rix, Sprecher für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Fraktion. Beim sogenannten Werbeverbot gehe es nicht um Werbung, sondern um Information.

Ärzte nicht kriminalisieren

Denn das Beispiel aus Gießen zeigt, dass es beim Paragrafen 219a große Interpretationsspielräume gibt und schon die Information über Schwangerschaftsabbrüche zu Anklage und Verurteilung führen kann. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das eine große Rechtsunsicherheit. In der Folge werden viele von ihnen gar keine Informationen mehr zu dem Thema bereitstellen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Gerade sie müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Ärztin oder der Arzt sachlich über den erlaubten Eingriff informieren darf, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen.

SPD-Fraktion sucht fraktionsübergreifende Lösung

Mit ihrem Gesetzentwurf will die SPD-Fraktion den Paragrafen 219a deshalb aufheben – und damit Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte schaffen. „Der Paragraf 219a kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, selbst wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft geben“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl.

Auch werde das Recht der Frauen, sich sachlich zu informieren und frei eine Ärztin oder einen Arzt wählen zu können, durch diese Vorschrift unzumutbar eingeschränkt. „Diese Situation können wir als SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen“, sagt Högl. „Der Paragraf 219a passt nicht mehr in die Zeit.“

Die Fraktionen der Grünen und der Linken wollen den Paragrafen ebenfalls streichen, auch die FDP-Fraktion sieht Reformbedarf. Die Unionsfraktion hat sich bisher nicht klar zu der Thematik geäußert.

Die SPD-Fraktion führt nun das Gespräch mit den vier Fraktionen, um eine fraktionsübergreifende Initiative auf den Weg zu bringen. Eva Högl: „Wir wollen eine breite Mehrheit im Bundestag für die Aufhebung des Paragrafen 219a finden.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen soll, die im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das bedeutet, den entsprechenden Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch zu streichen. Damit wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch das Informationsrecht von Frauen stärken.

Die SPD-Fraktion fordert den nationalen Ausstieg aus glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. In einem Antrag (Drs. 19/232), der am Dienstag im Bundestag beraten wurde, fordern die SPD-Abgeordneten von der Bundesregierung, die Anwendung von Totalherbiziden durch Privatpersonen und generell in Haus- und Kleingärten, auf öffentlichen Flächen und innerhalb geschlossener Ortschaften sofort zu verbieten. Eine Übergangsphase ist nur in speziellen Fällen in der Landwirtschaft denkbar.

Der Ausstieg aus Glyphosat ist lediglich ein erster Schritt hin zu einer breit angelegten Artenschutzstrategie, die Deutschland dringend braucht.

Was ist Glyphosat?
Glyphosat ist einer der umstrittensten Wirkstoffe einer ganzen Palette an chemischen Stoffen, die in Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen. Erst deren großflächiger Einsatz hat die intensive Landbewirtschaftung möglich gemacht. Die wiederum ist die Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Die gesamte Nahrungskette ist in Gefahr. Mit dem Verschwinden der so genannten Ackerbegleitflora sterben auch die Insekten, und damit verschwinden auch die Vögel.

Ein großer Teil der glyphosathaltigen Wirkstoffe ist frei erhältlich und kann privat ohne Sachkundenachweis genutzt werden. Dabei gibt es die meisten Fehler und Überdosierungen. Zudem wird Glyphosat auch zur Pflege von öffentlichen Grünflächen, Spielplätzen, Bahnstrecken und Autobahnstreifen benutzt.

Forderungen der SPD-Fraktion
In dem Antrag fordern die Sozialdemokraten deshalb auch, das bereits im Pflanzenschutzgesetz bestehende grundsätzliche Verwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Plätzen, Wegen und Straßen konsequent umzusetzen. Das funktioniert zum Beispiel, indem bestehende Ausnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden.

Ebenfalls soll ein Verbot gelten, den Unkrautvernichter vor der Ernte, etwa auf Getreide- und Rapsfeldern einzusetzen.

Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen laut Antrag nur dann zugelassen werden, wenn keine unannehmbaren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt entstehen.

Es gibt schwer zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Flächen im Wein- oder Obstanbau am Hang, bei denen eine gewisse Übergangszeit unter Auflagen der Behörden möglich sein soll.

Die Deutsche Bahn als einer der größten Einzelanwender von Glyphosat soll dabei unterstützt werden, alternative Pflanzenschutzmittel zu entwickeln.

Darüber hinaus sollen Förderprogramme für einen nachhaltigen Pflanzenbau aufgelegt werden, mit dem Ziel, die in der Landwirtschaft eingesetzten Mengen chemischer Pflanzenschutzmittel zu reduzieren.

Zum Hintergrund
Der nationale Ausstieg aus glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion notwendig geworden, weil der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) unlängst einer weiteren Zulassung von Glyphosat bis 2022 innerhalb der Europäischen Union zugestimmt hat, obwohl die geschäftsführende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ihr Veto eingelegt hatte und er deshalb für Deutschland eine Enthaltung hätte erklären müssen.

Matthias Miersch, stellvertretender SPD-Fraktionschef, betont: „Der Alleingang von Christian Schmidt hat einmal mehr belegt: Die Verantwortung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht ausschließlich beim Landwirtschaftsministerium liegen, da hier nicht genug Kontrolle und Abstand zur Agrarlobby bestehen.“ Letztlich gehe es aber, so Miersch, um einen neuen Ansatz in der gemeinsamen Agrarpolitik, hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Rita Hagl-Kehl, stellvertretende Sprecherin der AG Ernährung und Landwirtschaft, ergänzt: „Mensch und Umwelt sind auf die biologische Vielfalt angewiesen. Deshalb brauchen wir einen nachhaltigen Pflanzenbau. Unsere Landwirtschaft muss zukunftsfähiger und ökologischer werden.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Die SPD-Fraktion will den zügigen nationalen Ausstieg aus der Glyphosatanwendung. Glyphosat schädigt die Artenvielfalt und die Umwelt. Dazu gehört ein Sofortverbot im privaten Gebrauch, im öffentlichen Raum und bei der Vorernteanwendung in der Landwirtschaft. Es sollen Förderprogramme zu mehr Umweltverträglichkeit geschaffen und Alternativen entwickelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Bekämpfung von unfairem Steuerwettbewerb beschlossen. Es geht um neue Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Der Antrag (Drs. 19/233) ist am Mittwoch im Deutschen Bundestag debattiert worden.

Bei den Vorhaben stehen verschärfte Kriterien für unfairen Steuerwettbewerb, Mindeststeuersätze in der EU und stärkere nationale Abwehrrechte im Mittelpunkt.

Christine Lambrecht, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende: „Die bisherigen Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb haben sich als unzureichend erwiesen.“

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, appelliert: „Ohne die aktive Mithilfe von europäischen Staaten, wie den Niederlanden, Irland, Luxemburg oder Malta, gäbe es nicht die derzeit bestehenden Möglichkeiten zur Steuerflucht. Erforderlich ist deshalb ein gemeinschaftliches Vorgehen der Europäischen Union gegen die unfairen Praktiken dieser Steueroasen.“

Zum Hintergrund:
Erst jüngst haben die ,Paradise Papers‘ enthüllt, dass sich Reiche und multinationale Unternehmen systematisch mit Hilfe von Briefkastenfirmen und Steueroasen ihrer Steuerpflicht entziehen. Viele dieser Steuerparadiese liegen nicht etwa in der Karibik, sondern direkt vor unserer Haustür. Die ‚Paradise Papers‘ haben ein Schlaglicht darauf geworfen, dass sich auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie die Niederlande, Irland, Luxemburg oder Malta an Steuerdumping beteiligen.

Die SPD-Fraktion fordert: Damit muss im Interesse der ehrlichen Steuerzahler hierzulande endlich Schluss sein. Steuerdumping durch einzelne Mitgliedstaaten darf nicht länger hingenommen werden. Wer die Vorteile eines gemeinsamen Markts genießt, darf keine Steuerpolitik zu Lasten der anderen Mitgliedsstaaten betreiben. Steuerdumping untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit des Steuersystems, entzieht dem Staat dringend benötigte Einnahmen und führt darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen.

Christine Lambrecht führt aus: „Wir wollen deshalb verschärfte internationale und europäische Kriterien für unfairen Steuerwettbewerb.“ Eine Nicht- oder Niedrigbesteuerung müsse künftig als unlauteres Steuerdumping gelten.

In der Europäischen Union müssen zudem laut Antrag Mindeststeuersätze bei der Körperschaftsteuer eingeführt werden. Die nationalen Abwehrrechte gegen unfairen Steuerwettbewerb müssen ausgebaut werden. Dazu gehört eine Quellensteuer und die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs, sofern die entsprechenden Zahlungen im Empfängerland nicht oder nur niedrig besteuert werden.

Das Wichtigste zusammengefasst: Ein im Bundestag beratener Antrag der SPD-Fraktion fordert einen stärkeren Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb. Dabei stehen Mindeststeuersätze in der EU und stärkere nationale Abwehrrechte im Mittelpunkt.

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag abschließend über die weitere Beteiligung deutscher Streitkräfte an insgesamt sieben Auslandseinsätzen beraten. Alle sieben Mandate sind um jeweils drei Monate verlängert worden und gegenüber den noch geltenden Mandatsbeschlüssen unverändert geblieben.

Das betrifft den jeweiligen Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen der Einsätze, die Höchstzahl der Soldatinnen und Soldaten sowie die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte.

Die Einsätze sind im Einzelnen:
Sea Guardian im Mittelmeerraum, das Mandat gegen die Terrororganisation IS, die Ausbildungsmission in Afghanistan, die Beteiligung an VN-Mission in Darfur und die Beteiligung an VN-Mission im Südsudan.

Weitere Informationen dazu gibt es hier:
http://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-diskutiert-auslandseinsaetze-bundeswehr

Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Mittel aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2018 beraten (Drs. 19/164).

Das ERP-Sondervermögen ist ein vom Bund verwaltetes Vermögen, das aus den Rück-zahlungen entstanden ist, die für die Finanzhilfen des Marshallplans zu leisten waren. Der daraus jährlich erwirtschaftete Ertrag wird hauptsächlich für die Wirtschaftsförderung verwendet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation gegenüber Großunternehmen oft strukturell benachteiligt sind.

Der Bundestag regelt jährlich mit einem Gesetz, wie die Mittel im nächsten Jahr einzusetzen sind. Die Vorlage für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 wurde noch in der Großen Koalition vom Kabinett am 2. August 2017 beschlossen und ist nun beraten worden, weil ein weiterer Aufschub die Bereitstellung der ERP-Mittel 2018 verzögern würde. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan sollen kommendes Jahr rund 790 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit erhalten insbesondere mittelständische Unternehmen und freie Berufe zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 6,75 Milliarden Euro.

Neu ist in diesem Jahr, dass aus dem ERP-Sondervermögen künftig das Engagement der KfW finanziert wird, jungen Unternehmen mehr Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Das Investitionsvolumen der KfW wird sich dank der ERP-Förderung bis 2020 auf 200 Millionen Euro jährlich verdoppeln. Das ermöglicht es erfolgreichen Start-ups, zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und besser am Markt Fuß zu fassen.

Die SPD-Fraktion hat sich weiter aufgestellt und am 4. Dezember ihren neuen Geschäftsführenden Fraktionsvorstand (GfV) gewählt. Bereits unmittelbar nach der Bundestagswahl im September waren Andrea Nahles zur Fraktionsvorsitzenden und Carsten Schneider zum Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt worden. Nun kommen neun stellvertretende Fraktionsvorsitzende, drei Parlamentarische Geschäftsführerinnen und die Justiziarin der Fraktion hinzu. Sie sind für zwei Jahre gewählt und jeweils für bestimmte politische Bereiche zuständig. Im Einzelnen sind das:

Sören Bartol für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Bau und Digitale Agenda. Der Hesse Bartol gehörte mit demselben Themenkreis auch dem vorherigen GfV an und sitzt seit 2002 für die SPD im Bundestag.

Hubertus Heil für Wirtschaft und Energie, Bildung und Forschung. Heil stammt aus Niedersachsen, ist seit 1998 Bundestagsabgeordneter und war zuvor bereits Stellvertreter für diesen Bereich.

Eva Högl für Innen, Recht und Verbraucherschutz, Kultur und Medien sowie Sport. Auch Högl, Parlamentarierin aus Berlin, war zuletzt bereits stellvertretende Vorsitzende für diese Ressorts und gehört dem Bundestag seit 2009 an.

Christine Lambrecht für Haushalt, Finanzen, Euro. Die hessische Abgeordnete ist seit 1998 im Bundestag. Lambrecht war bis Ende der 18. Wahlperiode Erste Parlamentarische Geschäftsführerin.

Karl Lauterbach für Gesundheit und Petitionen. Lauterbach ist Nordrhein-Westfale und seit 2005 im Deutschen Bundestag. Lauterbach verantwortete die Funktion und Bereiche bereits in der abgelaufenen Legislatur.

Katja Mast ist neues Mitglied im GfV und verantwortet die Ressorts Arbeit und Soziales, Frauen, Senioren, Familie und Jugend. Mast stammt aus Baden-Württemberg und ist seit 2005 Abgeordnete.

Auch Matthias Miersch ist neu in den GfV gewählt worden. Miersch (Niedersachsen) übernimmt Umwelt und Landwirtschaft. Auch er ist Bundestagsabgeordneter seit 2005.

Rolf Mützenich aus Nordrhein-Westfalen ist wie schon in der letzten Wahlperiode im GfV zuständig für Außen- und Verteidigungspolitik sowie Menschenrechte. Seit 2002 ist Mützenich Bundestagsabgeordneter.

Achim Post schließlich, ebenfalls Westfale, ist neu gewähltes GfV-Mitglied und übernimmt Europa und Wirtschaftliche Zusammenarbeit. Post sitzt seit 2013 im Deutschen Bundestag.

Neben den stellvertretenden Vorsitzenden ist auch die Parlamentarische Geschäftsführung gewählt worden: Zusätzlich zu dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Carsten Schneider aus Thüringen sind gewählt worden Bärbel Bas, Marianne Schieder und Dagmar Ziegler. Bas stammt aus NRW und ist seit 2009 Mitglied des Bundestages. Die aus Bayern stammende Schieder ist seit 2005 Abgeordnete. Ziegler stammt aus Brandenburg und hat seit 2009 ein Mandat im Parlament.

Sonja Steffen ist als neue Justiziarin der Fraktion gewählt worden. Die Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2009 im Bundestag.

 


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