Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 13/2020

Nach dem verheerenden Brand auf der griechischen Insel Lesbos haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, weitere 1553 Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist auch ein Erfolg der SPD-Fraktion.

1553 Geflüchtete können nun nach Deutschland kommen – zusätzlich zu den 150 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, deren Aufnahme Deutschland bereits letzte Woche zugesagt hatte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Aufnahme eines größeren Kontingentes zunächst abgelehnt, doch am Dienstagabend kam dann die Einigung der Regierungsparteien. Zusammen mit den rund 1.000 Menschen, deren Aufnahme Deutschland bereits vor einigen Monaten zugesagt hatte, nimmt die Bundesrepublik insgesamt ca. 2.750 Personen aus Griechenland auf und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur spürbaren Entlastung der griechischen Inseln.

Vizekanzler Olaf Scholz wertete die Verständigung mit dem Koalitionspartner Union als Erfolg: Die Forderung nach einer schnellen Aufnahme von Flüchtlingen sei nun Regierungsposition. Die 1553 Menschen, die nun Schutz in Deutschland finden sollen, stammen aus 408 Familien auf den griechischen Inseln.

„Wir haben als Regierung eine Verständigung darüber herbeigeführt, was zu tun ist“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz. Dies sei ein „großer, riesiger Fortschritt“, der Griechenland in der konkreten Situation Linderung bringe. Scholz bezeichnete das Aufnahmeprogramm als „eigenständigen Beitrag“ Deutschlands, der einer angestrebten europäischen Einigung vorausgehen solle. Der nächste Schritt sei dann eine europäische Vereinbarung zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge – auch daran wolle sich Deutschland beteiligen, sagte Scholz. Auch die SPD-Fraktion wirbt weiter um Unterstützung für eine gemeinsame Initiative aufnahmebereiter europäischer Partnerländer.

Gleichzeitig arbeiten das Technische Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen auf Lesbos weiter, damit die Menschen vor Ort rasch besser versorgt werden. Zur umfangreichen humanitären Hilfe vor Ort zählen bereits etwa 1028 Zelte, 7000 Schlafsäcke, 1400 Feldbetten, 22 Sanitärcontainer, Decken und Schlafunterlagen.

Für die SPD-Fraktion ist außerdem klar: Eine grundsätzliche Lösung gelingt nur mit einer Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die SPD-Bundestagsabgeordneten haben dazu schon im Sommer klare Vorschläge beschlossen – weg vom Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates und hin zu einer gerechten und solidarischen Verteilung geflüchteter Menschen auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-menschlich-solidarisch-20200616neu.pdf

Der Bundestag diskutiert in der Nachhaltigkeitswoche, wie man das Prinzip auf alle Politikbereiche anwenden kann. Dabei darf der SPD-Fraktion zufolge das Soziale nicht vernachlässigt werden. 

Nachhaltige Politik kann man in allen Bereichen machen: im Klima- und Umweltschutz natürlich, der Finanzpolitik oder auch bei der Art und Weise, wie Unternehmen mit Ressourcen und Beschäftigten umgehen. „Nachhaltigkeit hat drei Dimensionen: die soziale, die ökonomische und die ökologische“, sagt die stellvertretende SPD-Bundestagsvorsitzende Katja Mast. „Diese drei Dimensionen müssen wir in die Balance bringen“. Leider werde das Soziale oft vergessen.  Es ist ein komplexes Thema, dem der Bundestag sich diese Woche gewidmet hat: Erstmals diskutierten die Abgeordneten analog zur Haushaltsdebatte in den einzelnen Fachbereichen den Aspekt der Nachhaltigkeit. Die Einrichtung dieser Nachhaltigkeitswoche geht zurück auf die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes.

„Wir leben in einer Welt, die mehr und mehr an ihre planetaren Grenzen stößt. Umso wichtiger ist es, unsere Umwelt zu schützen, national und weltweit für ein gerechtes Miteinander zu sorgen und den nachfolgenden Generationen eine gesunde Welt zu hinterlassen“, sagt SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Nachhaltigkeit sei kein Modewort, sondern „eine politische Verpflichtung die wir international eingegangen sind“. Sie gelte für alle Politikbereiche. Zum ersten Mal haben die Abgeordneten „Nachhaltigkeit und Klima“ ressort- und themenübergreifend in einer Plenarwoche ausbuchstabiert und dabei deutlich gemacht, was sie unter nachhaltiger Politik verstehen. „Uns geht es dabei nicht vorrangig um ausgeglichene Haushalte, sondern darum, dass sowohl die Gesellschaft als auch unser Planet intakt bleiben“, so Mützenich.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol zufolge haben viele Beschäftigte Angst vor dem Strukturwandel, der auch aufgrund des Klimaschutzes erforderlich sein wird. Es müsse sichergestellt werden, dass diese Menschen sehen, „sie stehen im Mittelpunkt“. Deshalb müsse massiv  investiert werden, in Infrastruktur, Verkehr, Bildung – und einen Transformationsfonds in der Autoindustrie. Der Staat müsse den Strukturwandel aktiv begleiten.

Kritik an Peter Altmaier und Andreas Scheuer

Starke Defizite bei der Umsetzung bereits beschlossener nachhaltiger Politik sieht die SPD-Fraktion an CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier und CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer: „Nur konkretes Handeln wird uns weiterbringen. Die Ausrufung von immer neuen Zielen und Punkten hilft nicht weiter, wenn man den Weg dahin gar nicht erst antritt. Das gilt vor allem für die Minister Altmaier und Scheuer, die wichtige Zukunftsentscheidungen im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Mobilitätswende blockieren und verschleppen. „Wir erwarten Gesetze und nicht bloß schöne Worte“, sagt Fraktionsvize Matthias Miersch.

SPD-Fraktionschef Mützenich sieht auch in der Wirtschaft Handlungsbedarf: „Arbeitsplätze, die grundlegende Menschenrechte einhalten – auch das bedeutet nachhaltiges Wirtschaften. Noch setzen zu viele Unternehmen entlang ihrer Lieferketten vor allem auf ihren Profit – und stellen sich nicht ihrer Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen“.

Da eine freiwillige Verantwortungsübernahme nicht in ausreichendem Maße erfolgt sei, wolle die SPD-Fraktion Unternehmen gesetzlich verpflichten, Verantwortung für die Produktionsbedingungen ihrer Waren zu übernehmen. „Das geht aber nur, wenn die Firmen auch bei Verstößen zivilrechtlich in Haftung genommen werden können. Denn wir haben gesehen: Freiwillige Selbstverpflichtungen sind ein stumpfes Schwert“, so Mützenich. Die SPD-Fraktion kämpft derzeit für die Durchsetzung eines wirksamen Lieferkettengesetzes, das im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD

Anlässlich der Nachhaltigkeitswoche haben die Fraktionen von CDU, CSU und SPD einen Antrag erarbeitet, der das Thema Nachhaltigkeit als Grundprinzip politischer Entscheidungen würdigt. Es müsse noch viel stärker gelingen, die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales in Einklang zu bringen sowie die Wechselwirkungen zwischen ihnen zu betrachten, heißt es darin. Auch COVID-19 dürfe nicht dazu führen, dass die Anstrengungen der Umwelt- und Klimaschutzpolitik nachließen. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Konjunkturpaket beinhalte ein umfangreiches Klima- und Zukunftspaket. Mit diesem Paket werden rund 50 Milliarden Euro in innovative und klima-freundliche Technologien sowie in Forschung und Entwicklung investiert – das sei ein wichtiges Signal. Das Wirtschaften müsse langfristig im Kreislauf stattfinden.

Deutschland sollte mindestens europaweite Standards erreichen und diese in allen Bereichen umsetzen – denn Abfall entstehe überall. Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland sei das auch eine wirtschaftliche Voraussetzung. Genauso fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, sich für eine ambitionierte globale Biodiversitätsstrategie einzusetzen. Das bedeute zum Beispiel, dass Anbaumethoden weiterentwickelt werden müssten, um biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltige Produktivität zu steigern. Wo weniger verbaut sei, könne die Natur zurückkehren. Dazu sollte die Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland reduziert werden.

Der Antrag zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922506.pdf

Der Bund entlastet die Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie auf die Kommunen abgefedert und die Konjunktur durch kommunale Investitionen angekurbelt werden. 

Städte und Gemeinden müssen ihre Aufgaben auch in Zukunft stemmen können – damit die Menschen vor Ort gute Lebensbedingungen vorfinden. Doch allein in diesem Jahr haben die Kommunen wegen der Corona-Krise rund zwölf Milliarden Euro weniger Gewerbesteuer eingenommen. Diese Einbußen will die Koalition gemeinsam mit den Ländern ausgleichen. Damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt, gute Arbeit und hohe Lebensqualität gesichert ist.

Zusätzlich übernimmt der Bund auf Drängen der SPD-Fraktion hin einen höheren Anteil bei den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung. Sie belasten Kommunen gerade in Ballungsgebieten. Das sind nochmal 3,4 Milliarden Euro – dauerhaft, jedes Jahr.

Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Konjunkturpaket ein ganz besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm in Milliardenhöhe entlastet. Am Donnerstag hat der Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen beschlossen, mit denen wesentliche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden:

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage der Kommunen abzumildern, erhalten sie einen pauschalen Ausgleich für die Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Der Bund übernimmt davon die Hälfte in Höhe von 6,134 Milliarden Euro. Die andere Hälfte tragen die Länder.

Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet sie der Bund bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 74 (statt 50 Prozent) der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das entlastet die Kommunen mittelfristig um etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Der Bund stärkt die Haushalte der neuen Länder. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent an den Kosten der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Dadurch sollen finanzielle Spielräume entstehen, um kommunale Investitionen zu stärken.

Mit diesen Entlastungen werden bei den Kommunen wichtige Investitionsspielräume geschaffen und damit wichtige Impulse für die Konjunktur gegeben. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen. Mit einem der beiden Gesetzentwürfe werden dafür die einfachgesetzlichen Grundlagen geschaffen. Der andere Gesetzentwurf sieht Änderungen des Grundgesetzes vor, um die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Darüber hinaus setzt sich die SPD-Fraktion weiter dafür ein, Kommunen von Altschulden zu entlasten. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich: „Die Union steht hier bedauerlicherweise weiter auf der Bremse. Aber wir werden hartnäckig bleiben, denn auf Dauer ist Kaputtsparen teuer.“

Der Gesetzentwurf zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920595.pdf

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz reduziert das Konfliktpotenzial zwischen Eigentümern und erleichtert ihnen die Modernisierung. Ihre Macht gegenüber Verwaltern wächst.

In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Eigentumswohnungen. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, wird die Rechtslage für die Eigentümer und Mieter dieser Wohnungen deutlich verbessert. Das WEMoG erleichtert Investitionen in Modernisierungen, stärkt die Rechte der Eigentümer und vermeidet Rechtsstreit.

Wer selbst in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft lebt, weiß, wieviel Streit in der Nachbarschaft auch über Verwaltungsfragen oder geplante Baumaßnahmen entstehen kann. Nicht selten werden Vorhaben von einzelnen Parteien über Jahre blockiert oder vom Verwalter verschleppt. Dies führt zu Unfrieden in der Gemeinschaft und einem baulichen Standard, der dem durchschnittlicher Mietobjekte stark hinterherhinkt.

Bauliche Anpassungen werden erleichtert

Gerade mit Blick auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (demografischer Wandel, Klimaziele, Digitalisierung) steigt aber der Bedarf nach baulichen Anpassungen. Dabei sind Wohnungseigentümer künftig nicht mehr so stark wie bisher auf das Wohlwollen der anderen Eigentümer angewiesen. Privilegierte Maßnahmen können in Zukunft immer gebaut werden: Nach dem WEMoG können die anderen Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss nicht mehr verweigern – sofern der Antragsteller die Kosten selbst trägt. Früher bedurfte es in diesen Fällen häufig der Einstimmigkeit.

Auch alle anderen baulichen Maßnahmen können in Zukunft mit 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Diese starke Vereinfachung der Beschlussfassung wird wiederum auf der Kostentragungsseite ausgeglichen. In Zukunft zahlen also nur diejenigen, die dafür gestimmt haben („Koalition der Sanierungswilligen“).

Auch nach dem WEMoG gibt es allerdings Maßnahmen, an deren Kosten alle Eigentümer beteiligt werden sollten. Es widerspräche dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn nur ein Teil der Eigentümer eine Sanierung bezahlen müsste, von der dann alle profitieren. Das Gesetz sieht darum eine Umlegung der Kosten auf alle Eigentümer vor, wenn sich die Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren (zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizungsanlage). Dies ist entsprechend der BGH-Rechtsprechung im Regelfall bei einem Zeitraum von zehn Jahren der Fall.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf enthielt darüber hinaus eine Regelung, nach der alle Eigentümer auch dann zahlen müssen, wenn es sich um eine Veränderung handelt, die „der Anpassung an einen Zustand dient, der bei Anlagen vergleichbarer Art in der Umgebung üblich ist“. Diese Formulierung war den SPD-Abgeordneten zu weitreichend. Sie hatten große Sorge, dass die schwammigen Rechtsbegriffe zu Luxussanierungen in Wohnvierteln mit ohnehin schon hohen Wohnkosten führen könnten, an denen dann auch finanzschwächere Wohnungseigentümer sich hätten beteiligen müssen.

Finanzschwache Eigentümer im Blick

Dies haben die Abgeordneten abgelehnt. Stattdessen sollen (neben den Maßnahmen, die sich amortisieren) nur die Maßnahmen von allen gezahlt werden, die von einer kritischen Masse (zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile) beschlossen wurden, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Hiermit wurde ein ausgewogener Kompromiss geschaffen zwischen finanzschwächeren Eigentümern und Eigentümern, die modernisieren wollen.

Das Gesetz beinhaltet auch Verfahrensänderungen für die Eigentümerversammlung: Sie wird als willensbildendes Organ gestärkt: Die Einberufungsfrist der Versammlung wird von zwei auf drei Wochen verlängert, damit sich Eigentümer besser vorbereiten und eine Teilnahme ermöglichen können. Auch besteht in Zukunft ein Anspruch der Wohnungseigentümer, online an einer Eigentümerversammlung teilnehmen zu können. Darüber hinaus können Eigentümer in Zukunft beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand auch im Umlaufverfahren die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht das Gesetz auch weiterhin die Beibehaltung der Beschluss-Sammlung vor.

Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Verwalter mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging der SPD-Fraktion zu weit. Der Verwalter ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu wurden seine Befugnisse präzisiert: Ohne gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung ist er lediglich berechtigt, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der WEG führen. Erstmals sieht das Gesetz auch die Möglichkeit für Eigentümer vor, selbst ganz konkrete Rechte und Pflichten der Verwalter zu definieren.

Sachkundenachweis für Verwalter

Auch ist eine einfachere Abberufung des Verwalters möglich. Diese ist nicht mehr länger vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig. Sein Vertrag läuft spätestens sechs Monate nach Abberufung aus. Sollte ein Eigentümer einen Schaden durch einen Fehler des Verwalters erleiden, hat er weiterhin einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter. Weil der Hausverwalter für die WEG wichtige Aufgaben erfüllt, ist es besonders wichtig, dass nur kompetente Personen dieses Amt übernehmen können. Deshalb wurde die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter durchgesetzt. In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der IHK abgelegt hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte viele Verbesserungen an dem Gesetz erzielen: So wurde eine ausgewogene Regelung zur Beschlussfassung und Kostentragung gefunden und ein Sachkundenachweis für Verwalter eingeführt, um die Anzahl an „schwarzen Schafen“ auf dem Markt zu reduzieren. Die SPD-Abgeordneten haben die Aufgaben und Pflichten des Verwalters präzisiert und seine Vertretungsbefugnis bei Grundstücks- und Kreditgeschäften beschränkt. Sie haben für Klarstellungen im Gesetz gesorgt, dass Wohnungseigentümer weiterhin ihre Ansprüche aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch unmittelbar gegen den Verwalter geltend machen können und den Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter ausgestaltet.

Konfliktanfällige Regelungen, wie die Möglichkeit, eine Art Vertragsstrafe durch die WEG beschließen lassen zu können, wurden gestrichen. Zudem hat die Fraktion erfolgreich für die Beibehaltung der übersichtlichen Beschlusssammlung gekämpft. Durch all diese Verbesserungen konnten die Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer massiv gestärkt und das Konfliktpotential innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften minimiert werden.

„Unsere grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird für weniger Zoff und mehr Klimaschutz in Wohnungseigentümergemeinschaften sorgen. Wir vereinfachen Beschlüsse zu Investitionen, ohne dabei finanzschwache Eigentümer zu überfordern. Weil die Eigentumswohnung oft die günstigste Möglichkeit für den Immobilienerwerb ist, wollen wir Wohneigentum auf Dauer attraktiv erhalten“, sagt Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Gesetz zum Download:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf

Der Bund stellt Kliniken drei Milliarden Euro zur Modernisierung und Digitalisierung sowie für Personalkosten zur Verfügung. Zudem erhalten Eltern mehr Krankentage für ihre Kinder. 

Mehr Geld für die Stärkung der Krankenhäuser: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität in deutschen Kliniken profitieren. Das Gesetz, das am Freitag im Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde, setzt das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aus dem Konjunkturpaket um. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung vor allem in Krankenhäusern ist.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen.

Teil des Gesetzes ist auch, dass Eltern von erkrankten Kindern unterstützt werden: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 wird von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, werden unterstützt: Bis zum Ende des Jahres werden die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld verlängert. Viele Maßnahmen des Schutzschirms für die Pflege werden über den 30. September hinaus verlängert. So kann beispielsweise das Pflegeunterstützungsgeld weiterhin bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Mit dem Gesetz „leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine leistungsfähige Krankenhausstruktur – im Normalbetrieb genauso wie in Krisenzeiten“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes im Überblick:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem Fonds durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den Fonds finanziert werden.

Unterstützungen für Eltern und Pflegende

Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert.

Das Krankenhauszukunftsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Das Gesetz zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union werden Abfallproduzenten stärker in die Verantwortung genommen. Die Recyclingquoten müssen steigen.

Mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union werden die Produktverantwortung der Hersteller ausgeweitet, das Recycling gefördert und die Rechte der Kommunen gestärkt werden. Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Damit werden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere wichtige Abfallgesetze novelliert. Fortschritte im Recycling und der Abfallvermeidung stehen dabei im Fokus.

Der Gesetzentwurf setzt auf die Verschärfung und Dynamisierung der Recyclingquoten für bestimmte Abfallströme. Produzenten werden stärker in die Verantwortung genommen, für Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte zu sorgen. Zum einen führen wir eine Obhutspflicht ein, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen deutlich zu begrenzen. Zum anderen müssen sich Hersteller von Einwegprodukten, die typischerweise Straßen und Parks vermüllen – wie Kaffeebecher und Zigarettenkippen – an den Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Bisher zahlen die Bürgerinnen und Bürger diese Kosten über ihre Gebühren. Bund und Länder werden verpflichtet, künftig anspruchsvollere Abfallvermeidungsprogramme als bislang zu entwickeln. Des Weiteren müssen die Beschaffungsstellen des Bundes Erzeugnisse aus recycelten Materialien bevorzugen. Damit jedoch insgesamt weniger Abfälle entstehen, werden auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisiert.

Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Fraktion gelungen, die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorger zu stärken. Es wurde klargestellt, dass sie ein Klagerecht haben, sollten die geltenden Bestimmungen bei gewerblichen Sammlungen nicht eingehalten werden. Mit diesem Gesetz kommt die Fraktion ihrem Ziel „Raus aus der Wegwerfgesellschaft“ ein gutes Stück näher.

Das Gesetz zum Download;
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919373.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald