Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 7/2021

Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet die Einführung von bundeseinheitlichen Regeln zur Bekämpfung der Pandemie. Gleichzeitig hat sie die Erhöhung der Kinderkrankentage durchgesetzt.

Die Bundesregierung will zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bundeseinheitliche Regelungen einführen. Mit einer bundesweit verpflichtenden „Notbremse“ sollen die Infektionszahlen gesenkt werden. „Hohe Inzidenzwerte und immer mehr Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Wir müssen die dritte Welle der Corona-Pandemie jetzt brechen“, sagt Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Seit Beginn der Krise wissen wir: Die Pandemie kennt weder Länder- noch Kreis- oder Stadtgrenzen. Wir werden das Virus nur in den Griff bekommen, wenn Bundestag, Bundesregierung und die Bundesländer an einem Strang ziehen“, so Mützenich.

Ziel ist, das Krisenmanagement insgesamt auf eine rechtssichere, einheitliche und für die Bevölkerung nachvollziehbare Grundlage zu stellen. In den Verhandlungen mit der Union konnte die SPD-Bundestagsfraktion bereits wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Darüber hinaus wird die Zahl der Kinderkrankentage erhöht und im Arbeitnehmerschutzgesetz eine Testangebotspflicht in Unternehmen festgelegt.

Die Notbremse soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100, bezogen auf den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, gelten. Zu den Schutzmaßnahmen, die dann eingeführt werden müssen, gehören unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr und weitreichende Schließungen des Einzelhandels. Präsenzunterricht darf nur stattfinden, wenn Schüler und Schülerinnen zweimal pro Woche getestet werden. Ab der Inzidenz von 200 müssen die Schulen in den Fernunterricht wechseln.

Zudem wird die Bundesregierung ermächtigt, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus mit Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zu erlassen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen aufgrund einer Immunisierung oder eines Testergebnisses hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus nicht mehr in Frage kommen.

Das Bundeskabinett hat diese Formulierungshilfe zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am Dienstag beschlossen, am Freitag wird der Bundestag das Gesetz in Erster Lesung beraten. Kommenden Mittwoch soll es verabschiedet werden, am Donnerstag geht es dann in den Bundesrat.

Die Notbremse soll nur solange greifen können, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz in der nächsten Woche mit «klugen Feinjustierungen» vom Bundestag beschlossen werde. Für die Bürgerinnen und die Bürger sei dies dann „auch ein Zeitpunkt, wo sie erlöst werden von der verwirrenden Debatte, dass jede Stunde irgendjemand was Neues sagt“.

Die dritte Welle muss gebrochen werden. Aber es geht auch darum, jetzt Öffnungsperspektiven anzubieten. Die SPD-Fraktion setzt sich deshalb für den Ausbau von Produktionskapzitäten von Impfstoffen ein. Für Kinder und Jugendliche muss es ein großes Corona-Aufholpaket geben.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt darauf, dass die Infektionszahlen mit einem einheitlichen Vorgehen von Bund und Ländern und nachvollziehbaren Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gesenkt werden können. Dafür ist es dringend notwendig, die Notbremse im Infektionsschutzgesetz zu verankern, damit sie bundeseinheitlich umgesetzt wird.

Gleichzeitig wollen die SPD-Abgeordneten den Menschen eine Perspektive für eine transparente und verantwortungsvolle Öffnung des kulturellen und wirtschaftlichen Bereichs geben.

Entscheidend für den Erfolg von Öffnungsstrategien ist der SPD-Fraktion zufolge eine effektive Nachverfolgung von Corona-Kontakten. Digitale Lösungen zur Übertragung von Kontaktinformationen an die Gesundheitsämter können helfen, die Kontaktnachverfolgung im Alltag zu vereinfachen, zu beschleunigen und die Gesundheitsämter zu entlasten.

Darüber hinaus ist ein effektiver Ausbau von Produktionskapazitäten für Impfstoffe und Tests sowie das Vorantreiben der Forschung an Medikamenten gegen COVID notwendig. Benötigt wird zudem zeitnah eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass Geimpfte bei den Öffnungsstrategien gleich behandelt werden wie Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Für die SPD-Bundestagfraktion steht fest, dass angesichts der weiteren Einschränkungen die Hilfsprogramme für Familien, Betriebe und Beschäftigte unter anderem in Gastronomie, Kultur und Tourismus aufgestockt und bis zum Jahresende verlängert werden müssen.

Kinder und Jugendliche brauchen ein großes Corona-Aufhol-Paket, das aufgetretene Lernrückstände in den Blick nimmt, aber nicht dabei stehen bleibt. Mit zwei Milliarden Euro müssen neben der Nachhilfeunterstützung auch zusätzliche soziale Arbeit gerade bei Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen und kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote in den Schulferien finanziert werden.

Um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern und Impfkampagne sowie Testsstrategie finanzieren zu können, will die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.

Die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen während der Corona-Pandemie bereits deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher unter anderem Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon sind 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen vorgesehen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie sind weitere Finanzmittel notwendig. Um 25,5 Milliarden Euro werden die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige aufgestockt. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt werden darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell umgesetzt, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die weitere deutliche Erhöhung der Neuverschuldung des Bundes als unerlässlich zur erfolgreichen Bewältigung der Corona-Pandemie verteidigt. „Wir müssen noch durchhalten“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag im Bundestag bei der ersten Beratung eines Nachtragshaushalts, der insgesamt 60,4 Milliarden Euro zusätzliche Kreditaufnahme vorsieht. „Das gilt natürlich auch für das, was wir finanziell stemmen müssen, um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen dieser Krise nicht so negativ sind, wie sie ohne aktive Fiskalpolitik, ohne aktive Politik des Haushaltsgesetzgebers wären.“

Pandemiebedingt verringern sich die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Darüber hinaus wird Geld bereit gestellt, um im weiteren Jahresverlauf schnell auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren zu können. Die bereits existierende Vorsorge soll um weitere acht Milliarden Euro auf dann 43 Milliarden Euro aufgestockt werden. Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen können sich darauf verlassen, dass die Hilfen solange zur Verfügung stehen, wie sie benötigt werden.

Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz will die SPD-Bundestagsfraktion das Kindswohl mehr ins Zentrum der Gesellschaft rücken. Mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes kommt das Vorhaben einen wichtigen Schritt voran.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft dafür, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen als eigenständiges Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten. Die in dem Entwurf vorgeschlagene Ergänzung des Art. 6 im Grundgesetz verfolgt das Ziel, die Sichtbarkeit der sogenannten „Kinderrechte“ deutlich zu erhöhen und den Akteuren in Exekutive, Legislative und Judikative die zentrale Bedeutung von Kindern und Jugendlichen für die Gesellschaft vor Augen zu führen.

Die Grundrechtsänderung zielt darauf ab, dass Kinder und Jugendliche zukünftig von der Verfassung nicht als „kleine Erwachsene“, sondern als eigenständige Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger anerkannt werden. Hierdurch wird insbesondere unterstrichen, dass Heranwachsende besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden müssen, wodurch auch dem Rechtsgut des Kindeswohls zukünftig Verfassungsrang zukäme.

„Die Rechte von Kindern werden so  öfter zum Maßstab staatlichen Handelns“, sagt SPD-Fraktionsvizin Katja Mast. „Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz rücken wir das  Kindswohl mehr ins Zentrum unserer Gesellschaft. Genau deshalb machen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns seit vielen Jahren für Kinderrechte stark und haben diese in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt“, so Mast.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass sich die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nachhaltig auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auswirken würde. Zwar reicht eine Änderung des Grundgesetzes allein nicht aus, dass umgehend neue Spielplätze, mehr Zebrastreifen geschaffen oder die Kinderarmut auf einen Schlag beseitigt würde, aber der grundsätzliche Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern mit Verfassungsrang wäre ein Anfang mit Signalwirkung, der sämtliche staatlichen Stellen für die Belange von Kindern und ihren Familien sensibilisieren könnte. So würden die Kinderrechte im Grundgesetz eine starke Basis für eine gute, kindgerechte Politik schaffen und die handelnden Akteure in die Pflicht nehmen, sich stärker für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.

Ungeachtet der beachtlichen Signalwirkung einer Grundgesetzänderung bleibt es allerdings auch in Zukunft die Aufgabe der Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Familienpolitik unermüdlich voranzutreiben und den Schutz von Heranwachsenden besonders in den Blick zu nehmen.

Der auf nachdrückliches Betreiben der SPD-Fraktion hin eingebrachte Gesetzentwurf drohte bis zuletzt am Widerstand der Union zu scheitern, sodass eine gemeinsame Formulierung für die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens erst nach zähem Ringen erzielt werden konnte.

Jetzt gilt es, gemeinsam einen Weg für Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu finden. Hierzu führt die SPD-Fraktion Gespräche mit allen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag führen. Mit der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag sind wir auf dem Weg, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, einen wichtigen Schritt vorangekommen. Jetzt kommt es im anstehenden parlamentarischen Verfahren darauf an, diese hart erkämpfte Chance zu nutzen. Das sind wir unseren Kindern und auch den Familien in Deutschland schuldig.

Die von der SPD-Fraktion durchgesetzte Bundesstiftung für die Gleichstellung von Frauen und Männern soll forschen, beraten, und vernetzen – und so den Kulturwandel vorantreiben. 

Die Ursachen für die Ungleichbehandlung der Geschlechter haben Struktur. Deshalb ist es wichtig, die strukturelle Benachteiligung von Frauen durch eine strukturelle Stärkung in den Blick zu nehmen. Aus diesem Grund wurde auf Initiative der SPD-Fraktion im Koalitionsvertrag die Gründung einer neuen Bundesstiftung festgeschrieben. Das dazugehörige Gesetz wurde am Donnerstag verabschiedet.

Die Einrichtung wird sich wissenschaftlich fundiert mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auseinandersetzen. Mit der Stiftung wird ein neuer Weg in der Gleichstellungspolitik beschritten. „Die Stiftung hat das Potenzial, den Kulturwandel für eine geschlechtergerechte Gesellschaft herbeizuführen“, sagte Josephine Ortleb, Mitglied des Familienausschusses.

Die Stiftung soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft wissenschaftlich aufarbeiten, so die bereits vorhandene Datenlage ausbauen und anschaulich aufbereiten. Darüber hinaus sollen Forschungslücken geschlossen werden.

Außerdem soll die Bundesregierung bei der Umsetzung und dem Ausbau ihrer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beraten werden. Hierfür werden Evaluationen in Auftrag gegeben, die Zivilgesellschaft einbezogen und Kennzahlen, wie beispielsweise der Gender Pay Gap, als Indikatoren genutzt.

Darüber hinaus soll die Stiftung Informationen bereitstellen, Ideen entwickeln, Bürger:innen, Kommunen, Verbände und Unternehmen stärken und ein offenes Haus für die Gleichstellung sein. Dafür werden bereits in diesem Jahr drei Millionen Euro investiert.

 


 

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