Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 6/2021

Der Einigung von SPD und CDU/CSU zufolge müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent veröffentlichen. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Bundestag für geschäftliche Zwecke wird gesetzlich verboten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenüber der Union scharfe Transparenz-Regeln für Abgeordnete durchgesetzt. Mit CDU und CSU hat sie sich auf folgende Regeln geeinigt: Nennenswerte Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen müssen künftig auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Unternehmensbeteiligungen werden bereits ab 5 Prozent (statt bisher ab 25 Prozent) veröffentlicht.

Abgeordnete dürfen ihre Mitgliedschaft im Bundestag nicht für geschäftliche Zwecke missbrauchen und sich nicht für Lobbytätigkeit und Vorträge bezahlen lassen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Die Strafnorm zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird deutlich verschärft. Abgeordnete dürfen keine Spenden annehmen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Mit der heutigen Einigung wird unsere parlamentarische Demokratie gestärkt.

„Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann“, sagte Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Regeln im Einzelnen:

  • Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
  • Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
  • Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
  • Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Finanzinstrumente umfasst sein.
  • Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und eine noch zu bestimmende Grenze nicht überschreitet.
  • Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
  • Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten.
  • Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
  • Für die Fälle der Nummer 5 bis 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
  • Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
  • Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.
  • Die Koalition wird weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen

Nach jahrelangem Widerstand lenkte die Union ein und einigte sich mit der SPD-Fraktion auf ein Lobbyregister. Es schafft wichtige Transparenz über die Einflussnahme auf Parlament und Regierung.

Seit Jahren kämpft die SPD-Fraktion für mehr Transparenz in der Politik. Es brauchte zahlreiche Korruptionsskandale, damit die Union ihre Blockadehaltung zumindest teilweise aufgibt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun auf ein Lobbyregister geeinigt, das eine Pflicht zur Registrierung für Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung vorsieht. Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Lobbyregister-Gesetz in Kraft.

Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen umfassende Angaben zu ihrer Identität und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.

„Das neue Lobbyregistergesetz ist für Deutschland ein parlamentarischer Meilenstein“, sagt Matthias Bartke, Sprecher der Arbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Es gewährleiste wichtige Transparenz über die Einflussnahme von Interessensvertreterinnen und -vertretern auf Parlament und Regierung.

Bei der Gesetzesberatung war der zentrale Streitpunkt innerhalb der Koalition Transparenz über Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung: Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten. Diese Beschränkung hat die SPD-Fraktion erfolgreich verhindert. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien entworfen. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien. Künftig werden sie nun auch erfasst.

Aller Freude zum Trotz fehlt ein wichtiger Punkt im Gesetz: der exekutive Fußabdruck. Das bedeutet die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und Lobbyistenstellungnahmen durch die Bundesministerien bei der Entstehung von Gesetzeswerken. Mit dem Lobbyregister im engen Sinne erfahren wir, wer Einfluss nimmt, aber nicht wie und auf welches Gesetz genau. Mit dem „exekutiven Fußabdruck“ erfahren wir die Art und den Gegenstand des Einflusses. Der exekutive Fußabdruck wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Gesetzgebung gewesen. Dies hat die Union verhindert.

Auch nach den vielen Skandalen der letzten Wochen scheint bei CDU/CSU trotz aller gegenteiliger Beteuerungen immer noch der Grundsatz zu gelten: Zu viel Transparenz ist unerwünscht.

Die SPD-Fraktion wird weiter für die Einführung auch des exekutiven Fußabdruckes kämpfen.

Der Bundestag hat der Europäischen Kommission erstmals erlaubt, im Namen der EU Schulden für Haushaltsausgaben aufzunehmen. So soll das Corona-Wiederaufbauprogramm finanziert werden.

Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für einen historischen Schritt der Solidarität der Europäischen Union: Er hat der Europäischen Kommission erstmals erlaubt, im Namen der EU Schulden für Haushaltsausgaben aufzunehmen. Konkret geht es um die Finanzierung des Wiederaufbaus der EU, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Dafür haben die EU-Regierungen im vergangenen Jahr das Corona-Wiederaufbauprogramm (NextGenerationEU) beschlossen, das dafür 750 Milliarden Euro bereitstellen wird.

Die EU-Kommission soll dafür Anleihen an den Finanzmärkten ausgeben dürfen. Getilgt werden diese Kredite aus dem Haushalt der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten finanzieren über ihre Beiträge an den EU-Haushalt gemeinsam die Rückzahlung.

Mit der Verabschiedung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes hat der Bundestag der EU-Kommission dafür nun das grüne Licht gegeben. Die Parlamente aller Mitgliedstaaten müssen den Eigenmittelbeschluss zustimmen. Erst dann ist der Beschluss gültig, so dass die EU-Kommission danach am Kapitalmarkt aktiv werden kann.

Die Befugnis gilt ausdrücklich nur für die Finanzierung des Corona-Wiederaufbauprogramms in Höhe von maximal 750 Milliarden Euro und ist somit hinsichtlich Höhe, Dauer und Zweck klar begrenzt. Die Mittel werden teils als Zuschüsse, teils als Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben – allerdings nur zur Verwendung im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Corona-Krise. Gefördert werden insbesondere Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung. So entsteht mehr Wachstumspotential und die EU ist besser für künftige Krisen gewappnet.

Dass man in Deutschland während dieser Pandemie „niemanden allein im Regen stehen lässt“ müsse auch eine europäische Dimension haben, sagte Michael Roth, SPD-Abgeordneter und Europa-Staatsminister im Auswärtigen Amt.

Es waren die europäischen Sozialdemokraten und insbesondere Finanzminister Olaf Scholz, die sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die gemeinsame Krisenreaktion stark gemacht haben. Die Corona-Pandemie zeige, so Olaf Scholz, dass „wir nur gemeinsam handeln und nur gemeinsam erfolgreich sein können“. Deshalb sei der Eigenmittelbeschluss, „ein ganz, ganz wichtiger Schritt nach vorne“.

Die gemeinsame finanzielle Reaktion mit der Mittelaufnahme an den Kapitalmärkten wird als sinnvolle Ergänzung zur gemeinsamen Geldpolitik mit der gemeinsamen Währung wirken. Sie fügt der bisher vor allem koordinierten Fiskalpolitik ein gemeinschaftliches wichtiges Element hinzu. Damit ist die dringend nötige politische Debatte über einen möglichen Weg zu einer künftigen Fiskalunion eröffnet.

„Mit der Finanzierung über gemeinsame europäische Anleihen und neue EU-Eigenmittel setzt das Wiederaufbauprogramm völlig neue Akzente in der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik“, sagt Achim Post, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass aus diesem zunächst auf die Krise bezogenen Fortschritt ein dauerhafter Integrationsfortschritt wird – in Form einer echten europäischen Fiskal-Union“, so Post.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt werden die Straftatbestände verschärft und der Schutz von Kindern verbessert. So wird etwa der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen eingestuft, Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild werden verboten.

Für die SPD-Bundestagsfraktion gehören Prävention und Verfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie zu den wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Mit der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder setzt die SPD-Fraktion ihre Anstrengungen fort, indem sie die Straftatbestände verschärft und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert.

Die von 2017 bis 2020 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster zeigen in aller Deutlichkeit auf, dass das Strafrecht, das an sich bereits heute empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Delikte der Kinderpornografie vorsieht, nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfaltet.

Das in dieser Woche verabschiedete Gesetz unterteilt den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden.

Mit einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

„Die erschreckenden Missbrauchsfälle der letzten Jahre in Deutschland und die steigenden Zahlen der sexualisierten Gewalt an Kindern zeigen deutlichen Handlungsbedarf“, sagt Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Er begrüße deshalb die deutliche Verschärfung im Strafrecht und die Verbesserung der Strafverfolgung.

„Mit der deutlichen Erhöhung des Strafrahmens, dem Verbot von Kindersexpuppen und der lebenslangen Aufnahme von schweren Missbrauchsfällen in das erweiterte Führungszeugnis bekämpfen wir konsequent sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Wiese. „Kinderschutz ist für die SPD-Fraktion nicht verhandelbar.“

Alle jungen Menschen sollen eine Ausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können – auch in Krisenzeiten. Dazu wurde das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und verbessert.

Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft – für Betriebe, für Auszubildende und für unser Land. Deshalb ist es wichtig, gerade jetzt auf Ausbildung zu setzen und alles dafür zu tun, dass Ausbildung nicht zurückgefahren wird.

Schon im letzten Jahr wurde deshalb auf Initiative von Arbeitsminister Heil das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet, mit dem Ausbildungsbetriebe in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation unterstützt werden. Das Ziel: Ausbildungsplätze erhalten, Kurzarbeit für Azubis vermeiden. Zu diesem Zweck gibt es Prämien und Zuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.

Jetzt wurde beschlossen, das Programm zu verlängern und weiter zu verbessern. So gibt es für das neue Ausbildungsjahr ab Juni 2021 höhere Prämien und Zuschüsse. Außerdem bekommen mehr kleinere und mittlere Ausbildungsbetriebe einen Anspruch auf Förderung. So können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten gefördert werden. Für Kleinstunternehmen gibt es einen Sonder-Zuschuss.

Im Einzelnen:

  • Wer keine Ausbildungsplätze abbaut, erhält eine Prämie: Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, können derzeit Prämien von 2000 bzw. 3000 Euro erhalten, wenn sie ihr Ausbildungsniveau erhalten bzw. erhöhen. Bei Ausbildungsbeginn ab Juni 2021 werden diese Prämien auf 4000 bzw. 6000 Euro verdoppelt.
  • Wer Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernimmt, wird besonders unterstützt: Eine Übernahmeprämie von 6.000 Euro erhalten alle Betriebe (nicht nur KMU), die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen der pandemiebedingten Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs die Ausbildung nicht fortsetzen können.
  • Es lohnt sich, Auszubildende nicht in Kurzarbeit zu schicken: Kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Azubis und Ausbildende trotz Kurzarbeit im Betrieb halten, werden noch stärker gefördert als bislang. Künftig erhalten sie nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Kleinstunternehmen bekommen einen Sonderzuschuss: Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen erhalten 1.000 Euro, wenn sie trotz der Lockdown die Ausbildung an mindestens 30 Tagen fortsetzen.
  • Auftrags- und Verbundausbildung wird gefördert: Wenn ein kleines oder mittelständisches Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Ausbildung im Betrieb zeitweise nicht fortsetzen kann, wird vorübergehend eine Verbund- oder Auftragsausbildung gefördert.

„Unser Signal ist ganz deutlich“, sagt SPD-Fraktionsvizin Katja Mast: „Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz. Weil wir alle zusammen davon nach der Krise profitieren werden. Und weil die Jugend unsere Zukunft ist.“

 


 

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