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Bundesumweltministerium setzt sich für schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein

Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine schnelle Abschaltung des Schweizer AKW Beznau ein. Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hat sich daher am 10.10.2019 mit einem Schreiben an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga gewandt. Neben der schnellstmöglichen Abschaltung des AKW Beznau setzt sie sich dafür ein, dass auch die übrigen Schweizer Atomkraftwerke zeitnah ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Das Schweizer AKW Beznau ist 50 Jahre alt und soll nach dem Willen des Betreibers noch mindestens zehn weitere Jahre in Betrieb bleiben. Laufzeiten von 60 Jahren sind zudem auch für die Atomkraftwerke in Gösgen und Leibstadt in der Diskussion, so dass das letzte Schweizer Atomkraftwerk erst im Jahre 2044 vom Netz gehen würde.

Schwarzelühr-Sutter: „Trotz Nachrüstungen sehe ich Laufzeiten von Atomkraftwerken von 50 Jahren wie beim AKW Beznau sehr kritisch. Dass die Schweizer Atomkraftwerke in Beznau, Gösgen und Leibstadt nach dem Willen der Betreiber nicht nur 50 Jahre, sondern sogar 60 Jahre und länger laufen sollen, ist eine fatale Fehlentwicklung. Aus meiner Sicht ist es zwingend, dass die Schweiz bei Entscheidungen über längere Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke die Bevölkerung ihrer Nachbarstaaten einbezieht.“

Hintergrund: Unweit der deutschen Grenze befindet sich mit dem AKW Beznau eines der ältesten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke der Welt. Block 1, der erst im letzten Jahr wieder in Betrieb genommen wurde, nachdem er zuvor drei Jahre zur Überprüfung des Reaktordruckbehälters stillgestanden hatte, wurde in diesem Jahr 50 Jahre alt. Auch die Atomkraftwerke in Gösgen und insbesondere Leibstadt liegen grenznah; das AKW Leibstadt direkt am Rhein, der hier die Grenze zu Deutschland markiert.

Weltweit wurden die meisten Atomkraftwerke bei Inbetriebnahme für eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren ausgelegt. Beim Ausstiegsbeschluss in Deutschland wurde eine Regellaufzeit von 32 Jahren zugrunde gelegt.

Die Schweiz hat 2017 ein Neubauverbot für Atomkraftwerke gesetzlich verankert und damit den Weg in eine Zukunft ohne Atomenergie geebnet. Die Änderung des Kernenergiegesetzes hat jedoch keinen Einfluss auf die Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke in der Schweiz. Diese sind grundsätzlich unbefristet. Die Atomkraftwerke Beznau (Inbetriebnahme von Block 1: 1969, Block 2: 1971), Gösgen (1979) und Leibstadt (1984) dürfen daher grundsätzlich so lange betrieben werden, wie die zuständigen Behörden sie als sicher einstufen. Für das AKW Mühleberg (Inbetriebnahme 1971/72) hat der Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen die Stilllegung beantragt; es wird am 20. Dezember 2019 vom Netz genommen. Für die restlichen vier Reaktorblöcke gehen die Behörden davon aus, dass die Betreiber mit Laufzeiten von 60 Jahren planen. Dies würde Abschaltdaten zwischen 2029 (Beznau-1) und 2044 (Leibstadt) bedeuten.

Quelle: BMU

Energielandwirt des Jahres 2019 kommt aus Löffingen

Der von der Familie Wiggert betriebene Haslachhof in Löffingen ist ein Musterbeispiel ökologischer Kreislaufwirtschaft. Ich freue mich daher sehr, dass ich Herrn und Frau Wiggert persönlich zum Branchengewinn auf dem diesjährigen Ceres Award in Berlin gratulieren durfte.

Der Haslachhof koppelt Marktfruchtbau, Mutterkuhhaltung und schließlich die Energieerzeugung. Die Biogasanlage erzeugt Strom und Wärme, ein Teil geht direkt ins städtische Nahwärmenetz. Anschließend werden mit den Gärresten Marktfrüchte wie Einkorn oder Hafer gedüngt. Eine Mutterkuhherde mit 35 Hinterwäldern mit Direktvermarktung des Fleisches rundet das Betriebskonzept ab. Ein weiterer Ansatz ist die CO2-Speicherung durch den Humusaufbau. Der Verkauf von CO2-Zertifikaten trägt zusätzlich zum Unternehmensgewinn bei.

Wolfram Wiggert hat den Titel Energielandwirt des Jahres 2019 verdient gewonnen. Sein Nachhaltigkeitskonzept zeigt, dass es sich auch in finanzieller Hinsicht lohnt, die Agrarwende aktiv zu gestalten, statt ihr später hinterherzulaufen.

 

 

Gruppe aus Lörrach-Müllheim, Rottweil-Tuttlingen und Konstanz zu Besuch im Bundesumweltministerium

Das Klimaschutzgesetz ist ein Kompromiss. Wie auch im Gemeinderat müssen innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Positionen zusammengeführt werden. Das Klimaschutzgesetz ist in der verbindlichen Umsetzung internationaler Klimaschutzziele das weltweit erste seiner Art und besitzt einen Kontrollmechanismus, falls die Sektorziele in Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie, Kreislauf- und Landwirtschaft zur Reduktion von CO2 nicht erfüllt werden.

Gewünscht hätte ich mir einen höheren CO2-Einstiegspreis in Höhe von 35€ pro Tonne. Es gehe aber auch darum, diejenigen Bundesbürger nicht zu stark zu belasten, die zurzeit noch keine Alternative zu bspw. langen Autofahrten zum Arbeitsplatz haben. Schließlich besteht die Möglichkeit, das Klimaschutzgesetz im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren anzupassen.

50 politisch Interessierte und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. Mitglieder der Landfrauen und Aktive des baden-württembergischen Landesverbandes für Prävention, aus den Betreuungswahlkreisen Lörrach-Müllheim, Rottweil-Tuttlingen und Konstanz waren zu einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in die Hauptstadt Berlin eingeladen.

Nach persönlicher Begrüßung wurde zum Gespräch im Bundesumweltministerium eingeladen. Hier kamen aus aktuellem Anlass insbesondere umweltpolitische Fragen zum jüngst vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung auf.

Auch das Thema Plastikmüll wurde behandelt: Der Fünf-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums hat den richtigen Rahmen gesetzt. Zwischen Handelsunternehmen ist ein Wettbewerb um die besten Lösungen zur Plastikvermeidung entbrannt. Viele Ketten bieten inzwischen etwa Mehrwegverpackungen für Obst und Gemüse, aber auch für Waren von der Frischetheke an. Ich bin zuversichtlich, dass wir es schaffen können, gemeinsam mit den Verantwortlichen einheitliche Standards für besser wiederverwertbare Verpackungen festzulegen.

Auf dem weiteren Programm standen neben Informationsvorträgen in der Landesvertretung Baden- Württemberg und im Deutschen Bundestag auch der Besuch der Gedenkstätte Deutscher Widerstand und eine Filmvorführung in den neuen Räumlichkeiten der Bundeskanzler-Willy-Brandt- Stiftung

 

Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Da der Streaming-TV-Sender MagentaTV seit Juli 2019 im österreichischen Bundesland Vorarlberg wieder die Sender SRF1 und SRF zwei sendet, habe ich mich an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, gewandt. In Österreich wird MagentaTV von Magenta Telekom (vormals „T-Mobile Austria“) betrieben, welche ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG ist.

Die Telekom erklärte, ihre bisherigen Anfragen bei der Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) als Vertreter der Rechte in Deutschland hätten bislang zu keiner Lösung geführt. Hintergrund sei zum einen, dass der technische Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) nicht mehr bestehen würde. Zum anderen sei die MagentaTV-Plattform in Deutschland auf eine bundesweit einheitliche Verbreitung aller zur Verfügung stehenden TV-Sender ausgelegt, d.h. die Lizenzanforderung einer Begrenzung der Weiterverbreitung auf die zur Schweiz unmittelbar angrenzenden Regionen sei nicht realisierbar.

In Bezug auf die österreichische Tochtergesellschaft Magenta Telekom und deren TV-Produkt würde indes die Besonderheit bestehen, dass die SRG einen einzelnen DVB-T-Sender erneut in Betrieb genommen habe, somit eine digital-terrestrische Ausstrahlung in der Schweiz mit Overspill nach Österreich hinein weiter bestehen würde. Auf dieser Grundlage sei somit für an das Netz in Vorarlberg angeschlossene Kunden eine Weiterverbreitung auf rechtssicherer Lizenzbasis wieder möglich.

Der Empfang der Schweizer Sender ist fester Bestandteil des Deutsch-Schweizerischen Kulturraums und daher für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Südbaden ein wichtiges Anliegen. Ich werde die SRG um Stellungnahme bitten, warum sie einen DVB-T-Sender mit empfangbaren Signalen in Richtung Österreich wieder in Betrieb genommen hat, nicht aber nach Deutschland.

 

Gratulation zum Richtfest der neu sanierten Mehrzweckhalle mit Hallenbad in St. Peter

Die Mehrzweckhalle mit Hallenbad ist ein zentraler Ort der Begegnung und des sozialen Lebens in St. Peter. An der Halle, die 1974 erbaut wurde, nagte der Zahn der Zeit und auch die Bedürfnisse zur Nutzung haben sich natürlich verändert. Es freut mich, dass auch mit Finanzmitteln des Bundes von 3 Millionen Euro eine Sanierung und bedarfsgerechte Modernisierung auf den Weg gebracht werden konnte.

Hintergrund ist das Richtfest der Gemeinde St. Peter für die Mehrzweckhalle mit Hallenbad am heutigen Donnerstag. Die Lebensqualität eines Ortes ist oftmals eng verknüpft mit dem dortigen Vereinsleben. Die Gemeinde, Schulen und die vielzähligen Kultur- und Sportvereine in St. Peter sind auf die Halle angewiesen. Ohne eine Sanierung der Halle mit der Angleichung an aktuelle Standards in den Bereichen Technik, Brandschutz, Barrierefreiheit und Energie wäre es zu spürbaren Einschränkungen für die Ortsgemeinschaft gekommen.

Wie ich mich im Mai selbst vor Ort überzeugen konnte, wurden schnell Fortschritte im Bau gemacht. Diese Fördergelder waren sehr gute Investitionen in den ländlichen Raum. Mit Abschluss der Zimmererarbeiten kann die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger nun gemeinsam das Richtfest feiern, zu dem ich herzlich gratuliere.

 

DigitalPakt kommt an

Der Landkreis Waldshut und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald profitieren enorm vom DigitalPakt Schule des Bundes. Mit dem DigitalPakt sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung an Schulen mit digitaler Technik und stellt dafür in einem Sondervermögen 5 Milliarden Euro bereit. Der Anteil Baden-Württembergs daran liegt bei circa 650 Millionen Euro. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat sogar das Grundgesetz geändert, um damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule zu schaffen. Ein Vorhaben, das zunächst auf starke Ablehnung der grün-schwarzen Landesregierung traf.

Nachdem Bund und Länder nunmehr alle rechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaffen haben, ist der Weg frei, dass auch die Schulen im Landkreis Waldshut mit fast ca. 8,6 Millionen Euro (8.589.400 Euro), sowie der Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald mit ca. 1,9 Millionen Euro (1.967.600 Euro) vom DigitalPakt profitieren können.

Ich freue mich sehr, dass zahlreiche Schulen im Kreis in die Lage versetzt werden, dringend notwendige Investitionen in die digitale Ausstattung in die Wege zu leiten. Mit dem Geld können WLAN, Server, digitale Endgeräte oder auch interaktive Tafeln angeschafft.

Die weitere Bearbeitung erfolgt über die Schulträger, denen dann entsprechende Anteile zur Verfügung stehen. Der Landkreis Waldshut erhält als Schulträger zum Beispiel allein für die kreiseigenen Schulen über zwei Millionen Euro.

Gefördert werden außerdem Träger in den Kommunen Todtmoos (20.200 Euro), Wehr (281.400 Euro), Bad Säckingen (1.014.500 Euro), Laufenburg (346.800 Euro), Murg (81.500 Euro), Görwihl (53.800 Euro), Rickenbach (68.400 Euro), Herrischried (103.600 Euro), Waldshut-Tiengen (1.771.200 Euro), Klettgau (134.100 Euro), Albbruck (180.400 Euro), Stühlingen (149.200 Euro), Lauchringen (90.900 Euro), Küssaberg (170.900 Euro), Wutöschingen (279.800 Euro), Jestetten (336.000 Euro), Dettighofen (9.200 Euro), Dogern (21.900 Euro), Eggingen (19.900 Euro), Lottstetten (32.300 Euro), Weilheim (27.900 Euro), Häusern (12.200 Euro), St. Blasien (580.500 Euro), Bonndorf (547.300 Euro), Schluchsee (19.000 Euro), Höchenschwand (27.500 Euro), Bernau (19.900 Euro) und Dachsberg (67.900 Euro).

Auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erfolgt die weitere Bearbeitung über die Schulträger, denen dann entsprechende Anteile zur Verfügung stehen. Gefördert werden Träger in den Kommunen Titisee-Neustadt (549.900 Euro), Löffingen (273.500 Euro), Lenzkirch (65.200 Euro), Hinterzarten (104.200 Euro), Feldberg (68.100 Euro), Eisenbach (18.700 Euro), Breitnau (19.000 Euro) und Friedenweiler (21.900 Euro) sowie in den Kommunen St. Peter (32.300 Euro), St. Märgen (24.000 Euro), Gundelfingen (238.800 Euro), Kirchzarten (423.300 Euro), Oberried (27.300 Euro), Buchenbach (28.500 Euro), Stegen (39.100 Euro) und Glottertal (33.800 Euro).

Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also z. B. eines Medienentwicklungsplans). Ich appelliere daher an alle Kommunen, nun zügig die erforderlichen Konzepte auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass bis 2022 alle Projekte beantragt und bis zum Ende des Förderzeitraums abgerechnet werden können.

Es würde mich jedenfalls sehr ärgern, wenn die Gelder für unsere Schulen verfallen oder umverteilt würden. Dafür muss die Landesregierung ihre ursprünglichen Bedenken hintenanstellen und das Antragsverfahren für die Kommunen so unbürokratisch wie möglich machen. Wir sollten nun alle an einem Strang ziehen, dass die Fördermittel auch zu 100 Prozent dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in unseren Schulen vor Ort.

 

Schülergruppe der Grund- und Werkrealschule Gurtweil besuchen Berlin

Ein ganz besonderer Fokus lag bei dem Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern auf dem Thema Klima. Das Thema ist sehr präsent. Insbesondere ging es in der Diskussion um die Fridays-for-Future-Bewegung und die Auswirkungen, die sie auf Gesellschaft und Politik hat. Es geht letztlich um die Zukunft der Schülerinnen und Schüler und darum, dass wir den kommenden Generationen einen lebenswerten Planeten überlassen. Zu einem lebenswerten Planeten gehört auch, dass wir uns entschieden haben, aus der Atomkraft und der Kohleverstromung auszusteigen und parallel dazu den Ausbau der regenerativen Energien voranzutreiben. Auch darüber, dass wir unser Konsumverhalten und unsere Produktionsweise ändern müssen, haben wir diskutiert. Es waren wirklich spannende Fragen dabei und ich freue mich, dass sich die Jugendlichen so intensiv auf den Besuch im Deutschen Bundestag und die Diskussion vorbereitet haben.

Neben der Diskussion stand für die Schülerinnen und Schüler auch noch eine Besichtigung des Reichstagsgebäudes auf dem Programm. Die Jugendlichen aus Waldshut-Tiengen wurden von der Lehrkraft Andreas Obergfell und weiteren Begleitpersonen begleitet.

 

Gratulation für Kita AWO Kinderhaus „Rhein-Au“ zur Nominierung als „Kita des Jahres“

Bei über 1.500 Bewerbern aus dem gesamten Bundesgebiet unter die letzten 25 Nominierten zu kommen, ist an sich schon eine großartige Leistung. Dazu gratuliere ich dem AWO Kinderhaus ‚Rhein-Au‘ in Bad Säckingen und allen Beteiligten recht herzlich. Jetzt heißt es kräftig die Daumen drücken für den Weg ins Finale und einer hoffentlich guten Platzierung für das AWO Kinderhaus.

Im Mai 2020 wird der mit insgesamt 130.000 Euro dotierte Deutsche Kita-Preis in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ verliehen. Mit dem Deutschen Kita-Preis werden Kita-Teams und lokale Bündnisse ausgezeichnet, die im Zusammenspiel mit den verantwortlichen Trägern, Eltern und Akteuren kontinuierlich ihre gute Qualität weiterentwickeln.  Die Auswahl der Preisträger in den beiden Kategorien durch eine Experten-Jury erfolgt anhand von vier zentralen Qualitätsdimensionen – Kinderorientierung, Sozialraumorientierung, Partizipation und lernende Organisation. Anfang Januar werden die Finalisten für die abschließende Verleihung im Mai bekanntgegeben.