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Bagatellgrenze im Deutschen Bundestag beschlossen

Am heutigen Donnerstag wurde das Jahressteuergesetz beschlossen, in dem die Einführung einer Wertobergrenze von 50 Euro für Umsatzsteuer-Erstattungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a Nr. 3 –neu- UStG-E) geregelt ist, die sog. Bagatellgrenze. Dieser Kompromiss von 50 Euro wird sowohl dem für unsere Region so wichtigen Einzelhandel als auch den Zollabfertigungsstellen, die Entlastung brauchen, gerecht. Der ursprüngliche Vorschlag von 175 Euro hätte den Namen Bagatellgrenze nicht verdient. Entscheidend ist, dass die neue Regelung evaluiert wird und nur übergangsmäßig bis zum Ende des Jahres gelten soll, in dem ein elektronisches Verfahren für die Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmernachweise in Deutschland eingeführt wird.

Hier geht’s zur: Berichterstattung des Südkuriers zur Einführung der sog. Bagatellgrenze vom 8. November 2019

 

Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Laut Schweizerischer Radio- und Fernsehgesellschaft hat die Firma Kabel-TV Lampert aus dem österreichischen Rankweil einen DVB-T-Sender auf dem Hohen Kasten in Betrieb genommen, der die Schweizer Sender SRF 1 und SRF zwei nach Vorarlberg weiterverbreitet. Solche privatrechtlichen Regelungen wären auch für das deutsche Grenzgebiet denkbar.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG hatte im Juni 2019 u.a. aus Kostengründen die Ausstrahlung der Schweizer TV-Sender über DVB-T (Terrestrik) abgeschaltet. Seit Juli 2019 sendet jedoch der Streaming-TV-Sender MagentaTV im österreichischen Bundesland Vorarlberg wieder die Sender SRF1 und SRF zwei. Weil in der dortigen Grenzregion ein neuer DVB-T-Sender in Betrieb genommen wurde, ist der technische Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) wieder gegeben, der die Weiterverbreitung von der Schweiz nach Österreich ermöglicht.

Daher habe ich mich an die SRG gewandt mit der Bitte um Stellungnahme, warum ein DVB-T-Sender mit empfangbaren Signalen in Richtung Österreich wieder in Betrieb genommen wurde, nicht aber nach Deutschland.

In seiner Antwort erklärt der Verwaltungsratspräsident der SRG, Jean-Michel Cina, inwiefern die Weiterverbreitung mit DVB-T in der Schweiz durch Dritte möglich ist: Privatrechtliche Unternehmen könnten in der Schweiz frei empfangbare TV-Programme ohne Zustimmung der Programmveranstalter über Kabel oder über DVB-T weiterverbreiten, wobei das beabsichtigte Versorgungsgebiet in der Schweiz liegen müsse. Für eine Weiterverbreitung über DVB-T würden die Betreiber eine Funkkonzession des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) benötigen und sie müssten eine Sendeanlage auf eigene Kosten betreiben. Für das Weitersenden sei zudem eine Abgabe an die Urheberrechtestelle Suissimage fällig. Die Firma Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG würde diese Kriterien erfüllen.

Laut SRG prüfen derzeit außerdem private Investoren in der Region Genf die Inbetriebnahme von einem oder zwei DVB-T-Sendern zur Weiterverbreitung der Schweizer Sender RTS 1 und RTS 2. Diese Entwicklung verdeutlicht aus meiner Sicht noch einmal, dass so ein Geschäftsmodell durchaus interessant sein könnte für deutsche Kabelnetzbetreiber, die die Region Südbaden versorgen.