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Bundeshaushalt 2020: 825.000 Euro für Investitionen auf der Schlossinsel Mainau

Nach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen der Schlossinsel Mainau 825.000 Euro für Investitionen zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.

Die Mainau ist ein kulturelles Wahrzeichen unserer Heimatregion. Ich freue mich, dass die Schlossinsel mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 850.000 Euro fit gemacht wird für die Zukunft. Das nachhaltige Geschäftskonzept auf der Insel beweist eindrucksvoll, dass Tourismus und Umweltschutz Hand in Hand gehen können.

 

Bundeshaushalt 2020: 1,5 Millionen Euro für das Kompetenzzentrum Amateurmusik in Trossingen

Nach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen dem Kompetenzzentrum Amateurmusik des Bundesmusikverbandes Chor und Orchester in Trossingen 1,5 Millionen Euro zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.

Das ist eine gute Nachricht für Trossingen. Die Bereitstellung von 1,5 Millionen Euro für die nächsten Jahre ermöglicht den Neubau dieser Einrichtung, die sich perfekt in die Standortgemeinschaft von staatlicher Musikhochschule, Bundesakademie für musikalische Jugendbildung und Musikinstrumentenindustrie einfügen wird.

 

Kläranlage Altena erhält innovatives biologisches Reinigungsverfahren

Der Ruhrverband setzt auf der Kläranlage in Altena das Nereda®-Verfahren um. Hierbei wird der Flächenbedarf und der Betriebsaufwand deutlich reduziert, 30 Prozent Energie werden im Gegensatz zu konventionellen Verfahren eingespart. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert.

Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: „Klimafreundlich Abwasser reinigen – das ist eine sinnvolle Innovation mit Modellcharakter, die hoffentlich viele Nachahmer findet. So bleiben nicht nur Flüsse und Trinkwasser sauber, sondern es wird auch noch das Klima geschützt: so sehen Projekte der Zukunft aus.“

Der Ruhrverband bereitet derzeit den Umbau seiner Kläranlage im sauerländischen Altena vor. Bislang wird dort das Abwasser nach dem biologischen Belebungsverfahren gereinigt, der Schlamm wird anaerob stabilisiert, dann maschinell entwässert und anschließend thermisch verwertet. In Zukunft wird die Reinigung mit dem neuartigen Nereda®-Verfahren erfolgen, bei dem die abwasserreinigenden Mikroorganismen nicht die sonst übliche Flockenstruktur bilden, sondern sich zu kompakten, kugelförmigen Granulen zusammenschließen. Dadurch wird es möglich, alle biologischen Reinigungsprozesse weitestgehend gleichzeitig in einem Reaktor ablaufen zu lassen. Dass das in den Niederlanden entwickelte Verfahren ohne Nachklärbecken und ohne bewegliche Einbauten auskommt, reduziert den Flächenbedarf und Betriebsaufwand deutlich. Eine softwarebasierte Prozesssteuerung in Kombination mit moderner Mess- und Regeltechnik, Online-Überwachung und Fernzugriff ist Bestandteil des Verfahrens und ermöglicht in Zukunft den Betrieb der Anlage als so genannte Satellitenanlage ohne Stammpersonal.

Mit der Umsetzung des Vorhabens wird eine Energieeinsparung von 30 Prozent im Vergleich zum konventionellen Belebungsverfahren unter Verwendung energieeffizienter Aggregate erwartet. Durch die künftig weitestgehend biologische Phosphorelemination wird zusätzlich der Bedarf an Fällmitteln für die chemische Phosphatfällung um voraussichtlich etwa 75 Prozent verringert. Auch die Ablaufwerte werden sich im Vergleich zum Ist-Zustand voraussichtlich deutlich verbessern. Ein wesentliches Ziel des Vorhabens ist es, die Leistungsfähigkeit und Prozessstabilität des neuen Verfahrens zu demonstrieren. Dabei ist insbesondere die sichere Einhaltung der im internationalen Vergleich als streng geltenden deutschen Überwachungswerte (amtliche Überwachung mittels Stichproben) nachzuweisen. Bislang wird das Nereda®-Verfahren überwiegend in Ländern eingesetzt, in denen für die Überwachung der Einleitungen Mittelwerte herangezogen werden beziehungsweise die Überwachungswerte weniger streng sind als in Deutschland.

Die Inbetriebnahme des Nereda®-Verfahrens auf der komplett sanierten Kläranlage Altena ist für das Jahr 2021 geplant.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

 

Quelle: BMU
11.11.2019 | Pressemitteilung Nr. 202/19 | Umweltinformation

Weitgehende Soli-Abschaffung nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Soli) mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

Im Ergebnis werden wir mit der Reform rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler besserstellen. Damit entlasten wir natürlich auch einen Großteil der Menschen hier am Hochrhein und im Hochschwarzwald. Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Wir entlasten die Polizistin, den Busfahrer oder die Lehrerin. Gerade Familien und Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt bald mehr auf dem Konto. Das war uns als SPD besonders wichtig, denn höhere Nettoeinkommen stärken die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur insgesamt. Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter – davon nur die reichsten 3,5 Prozent in voller Höhe. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können.

Mit der weitgehenden Soli-Abschaffung hält die Regierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Der Solidaritätszuschlag wird in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird.  In voller Jahreswirkung zahlen die Steuerzahlerinnen und – Zahler von 2021 an voraussichtlich rund 10 Mrd. Euro weniger, bis 2024 steigt der Betrag auf rund 12 Mrd. Euro.

Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. Oder nehmen wir den alleinstehenden Erzieher ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 31.500 Euro. Bisher zahlt er 202 Euro Soli pro Jahr, zukünftig zahlt er keinen Cent mehr. Aber nicht nur für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Das Gesetz ist deshalb nicht nur sozial gerecht sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.