Rita Schwarzelühr-Sutter
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Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Weitgehende Soli-Abschaffung nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll

15. November 2019/in Allgemein /von Archiv

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Soli) mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

Im Ergebnis werden wir mit der Reform rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler besserstellen. Damit entlasten wir natürlich auch einen Großteil der Menschen hier am Hochrhein und im Hochschwarzwald. Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Wir entlasten die Polizistin, den Busfahrer oder die Lehrerin. Gerade Familien und Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt bald mehr auf dem Konto. Das war uns als SPD besonders wichtig, denn höhere Nettoeinkommen stärken die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur insgesamt. Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter – davon nur die reichsten 3,5 Prozent in voller Höhe. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können.

Mit der weitgehenden Soli-Abschaffung hält die Regierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Der Solidaritätszuschlag wird in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird.  In voller Jahreswirkung zahlen die Steuerzahlerinnen und – Zahler von 2021 an voraussichtlich rund 10 Mrd. Euro weniger, bis 2024 steigt der Betrag auf rund 12 Mrd. Euro.

Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. Oder nehmen wir den alleinstehenden Erzieher ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 31.500 Euro. Bisher zahlt er 202 Euro Soli pro Jahr, zukünftig zahlt er keinen Cent mehr. Aber nicht nur für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Das Gesetz ist deshalb nicht nur sozial gerecht sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

 

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Schlagworte: NL1918
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