Taxistreit: Rita Schwarzelühr-Sutter bittet Bundeswirtschaftsministerium um Prüfung
07.04.2015 Anlässlich der angekündigten Regelungen des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Zürich, das deutschen Taxifahrern den Zugang zur Personenbeförderung in der Schweiz erschwert, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
„Diese Regelungen diskriminieren zahlreiche deutsche Taxiunternehmen in unserer Grenzregion und bedrohen sie in ihrer Existenz. Eine solche gesetzliche Vorschrift passt nicht in die heutige Zeit. Hier entsteht seitens der Schweiz der Eindruck der Marktabschottung.
Das dafür zuständige Bundeswirtschaftsministerium habe ich daher um Prüfung gebeten, ob derartige diskriminierende Regelungen nicht gegen die zwischen EU und der Schweiz geschlossenen Bilateralen Verträge, und somit gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstoßen. Denn: Wer einerseits die Exportvorteile des EU-Binnenmarkts nutzt muss sich anderseits auch an den diskriminierungsfreien Zugang halten. Dafür setze ich mich auch weiterhin ein“.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Zürich hatte vor wenigen Tagen die deutschen Taxiunternehmen in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass jede Fahrt künftig ab dem 9. Tag im Kalenderjahr vor Fahrtbeginn online angemeldet werden muss und höchstens 90 Tage im Jahr Fahrten vom Flughafen Zürich aus vorgenommen werden dürfen. Verstöße werden mit bis zu 5000 Schweizer Franken geahndet.