Verbot von Werkverträgen mit Ausnahme kleiner Fleischhandwerksbetriebe
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf gebilligt, demzufolge Fleischbetriebe – mit Ausnahme kleiner Handwerksbetriebe – ab dem 1. Januar 2021 in ihrem Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werksvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigen dürfen. Hintergrund sind zahlreiche COVID-19-Fälle in mehreren Fleischfabriken.
Es geht nicht darum, Werkverträge generell abzuschaffen. Sondern wir gehen zielgenau gegen den Missbrauch von Werkverträgen vor, wie er in hohem Maße durch Subunternehmen geschieht. Deshalb werden wir Werkverträge, Zeitarbeit und Leiharbeit im Kernbereich des Schlachtens und Zerlegens in der Fleischindustrie verbieten.
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (Hersteller) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung (Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller, z.B. der Fleisch verarbeitende Betrieb) herzustellen. Werkverträge können mit Einzelpersonen oder mit Subunternehmen abgeschlossen werden. Ein Subunternehmer wiederum kann das Werk selbst erbringen oder ein weiteres Subunternehmen beauftragen. So können ganze Subunternehmerketten entstehen. Der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten, die die Leistung ausführen. Es liegt allein bei dem Unternehmen, das den Auftrag ausführt, wie viele Mitarbeiter es dafür abstellt, wie viel Arbeitszeit beansprucht wird und wie viel Lohn gezahlt wird.
Die großen Fleischverarbeiter wie Tönnies und Westfleisch haben sich verpflichtet, nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Das ist schon mal gut. Die Arbeitskräfte kommen dann zum Beispiel aus Rumänien oder Bulgarien, sind aber bei einem deutschen Subunternehmen angestellt. Anders sieht es aus, wenn es kein deutsches Subunternehmen ist. Gibt es Probleme, zum Beispiel mit dem Zoll oder Probleme mit der Sozialversicherung, dann gibt es das Subunternehmern morgen einfach nicht mehr. Oder diese Subunternehmen Tricks wenden Tricks an, um den Lohn zu drücken. So werden geringere Stundenzahlen vereinbart als die, die die Beschäftigten tatsächlich arbeiten. Für Urlaub oder Krankheit wird nur der geringere vertragliche Lohn ausgezahlt. So sparen die Subunternehmen Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge.
Hinzu kommt oftmals die enge Unterbringung in Sammelunterkünften, deren Mietkosten den Werksarbeitern oftmals zusätzlich vom Lohn abgezogen werden. Für die Behörden ist es schwer, die Unmengen an Subunternehmen in der Branche zu kontrollieren, da sich diese schnell auflösen können.
Bei Verstößen drohen künftig Bußgelder. Es wird außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt, die Höchstbußgelder bei Arbeitszeitverstößen sollen von 15.000 auf 30 000 Euro verdoppelt werden. Die Behörden sollen zudem künftig öfter Arbeitsschutzkontrollen in Betrieben durchführen, und es werden Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte festgelegt.
Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten, z.B. Metzgereien. Damit nehmen wir Rücksicht auf kleine Unternehmen, wie es sie auch in unserer Region gibt.
Nach Berechnungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten würde das Kilogramm Schweinefleisch nur 10 bis 20 Cent teurer, wenn in den Schlachthöfen vernünftige Arbeitsbedingungen eingehalten würden. Das sollte es der Gesellschaft mehr als wert sein.
Genauso wichtig wie das Tierwohl sind auch gute Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischindustrie. Um dem Fachkräftemangel tatsächlich entgegenzuwirken, muss die Attraktivität der Branche erhöht werden. Dazu gehören sowohl faire Löhne als auch betriebliche Mitbestimmung, somit eine Stärkung von Tarifverträgen.