Wie Grenzgänger die Energiepauschale bekommen

Grenzgänger:innen, die in einem der Nachbarländer arbeiten, ihr Einkommen aber in Deutschland versteuern, steht die Energiepauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ebenfalls zu. Sie können sie bei ihrem jeweils zuständigen Finanzamt im Rahmen ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022 beantragen. Darauf hat jetzt noch einmal die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter jetzt noch einmal in einer Medieninformation hingewiesen. Sie reagiert damit auf die verstärkte Nachfrage der Berufspendler aus der Region.

Die Voraussetzung für den EPP-Anspruch von Grenzgänger:innen ist, dass sie ihre Einkünfte aus einer nichtselbständigen  Tätigkeit beziehen und dass sie in Deutschland zugleich unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Energiepreispauschale kann allerdings nicht – wie gerade bundesweit in deutschen Unternehmen geschehen – direkt  ausbezahlt werden, weil die ausländischen Unternehmen im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes nicht als Arbeitgeber anerkannt sind. Berufspendler können deshalb ihren EPP-Anspruch erst mit der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr geltend machen.