Züricher Rekurs beschäftigt unnötiger Weise deutsche Gerichte

30.03.2006 – Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) erklärt zu der Ankündigung der Stadt Zürich und der Gemeinden Zumikon und Zollikon gegen das VGH Urteil Rekurs einzulegen: „Die Kläger haben kein Recht auf eine Klage. Das hat schon das Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg festgestellt. Sie müssen sich an die zuständigen Schweizer Behörden wenden,“ äußert sich die Waldshuter SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter zu der Ankündigung der Stadt Zürich und der Gemeinden Zumikon und Zollikon gegen das VGH Urteil Rekurs einzulegen.
„Anstatt die Auswirkungen des Flughafens Zürich endlich innerschweizerisch zu regeln, beschäftigen die Kläger weiter deutsche Gerichte,“ moniert Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB.