Rita Schwarzelühr-Sutter
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Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Rekordinvestitionen für moderne und klimaschonende Mobilität

3. Dezember 2019/in Allgemein /von Archiv

Mit der Beschlussfassung des Einzelplans 12 zum Bundeshaushalt 2020 und zum Finanzplan bis 2023 durch den Deutschen Bundestag setzt die Koalition ein deutliches Signal für eine moderne und klimaschonende Mobilität.

Besonders erfreulich ist, dass es in den abschließenden parlamentarischen Beratungen gelungen ist, die Investitionen in wichtigen Mobilitätsbereichen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen des Regierungsentwurfs noch einmal signifikant um rund 175 Mio. Euro auf den Rekordwert von nunmehr 31,05 Mrd. Euro zu erhöhen.

Gegenüber dem Haushalt 2019 verzeichnet der Einzelplan 12 für das Jahr 2020 einen Gesamtaufwuchs um 6 Prozent, der Investitionsanteil steigt sogar um 9,3 Prozent auf rund 18,9 Mrd. Euro. Der Investitionsanteil erhöht sich damit insgesamt auf 60,8 Prozent.

Die Infrastrukturinvestitionen in Straße, Schiene, Wasserstraße, Kombinierten Verkehr (Verkehrsinvestitionslinie) summieren sich in 2020 auf 15,44 Mrd. Euro gegenüber 14,6 Mrd. Euro in 2019. Der BMVI-Haushalt bleibt damit der größte Investitionshaushalt des Bundes.

Klimafreundliche Schiene und ÖPNV Wir erhöhen das Tempo für Investitionen in Schiene und ÖPNV

  • Mit der zusätzlichen Erhöhung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel unterstützen wir die Länder beim Ausbau eines attraktiven Schienenpersonennahverkehrsangebots, steigern die Mobilität zwischen unseren Städten und ländlichen Räumen und leisten damit einen nachhaltigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Insgesamt erhöhen wir die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um über 5,2 Mrd. Euro.
  • Mit der Beschlussfassung zur neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) steht für die nächsten 10 Jahre die Rekordsumme von 86 Mrd. Euro für ein leistungsfähiges und hochwertiges Schienennetz zur Verfügung. Der Bund trägt davon 58 Mrd. Euro, also rund 6 Mrd. Euro pro Jahr. Gegenüber der bisherigen LuFV bedeutet dies eine Steigerung um deutlich über 50 Prozent. Mit den schrittweise ansteigenden Mitteln sichern wir die Qualität des Schienennetzes, bauen den Nachholbedarf bei der Instandhaltung ab, verbessern den Zustand der Eisenbahnbrücken und fördern die Barrierefreiheit. Mit einem Maßgabebeschluss zur LuFV III hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seinen Abschlussberatungen zugleich die Vorlage eines Evaluierungsberichts spätestens zum 30.06.2024 beschlossen.
  • Die Aufstockung und Neuausrichtung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) verleiht dem schienengebundenen ÖPNV einen wichtigen Investitions- und Attraktivitätsschub. Ein funktionierender, preisgünstiger, sicherer und nachhaltiger ÖPNV liefert einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge sowie zum Umwelt- und Klimaschutz. Mit dem Bundeshaushalt 2020 ist jetzt klar: Der Mittelaufwuchs im GVFG-Bundesprogramm zur Förderung des 1 Schienen-ÖPNV von derzeit 332,5 Mio. Euro auf 665 Mio. Euro in 2020 und ab 2021 auf dann 1 Mrd. Euro wird die Attraktivität des ÖPNV-Angebots deutlich steigern und den ÖPNV als besonders klimaschonendes Mobilitätssystem stärken. Damit bereits in den nächsten Jahren zusätzliche Ausbaumaßnahmen konkret geplant werden können, beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel ab 2025 auf 2 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen.
  • Zudem verleihen wir unserer Schieneninfrastruktur im Zeitraum 2020 bis 2030 einen 11-Milliarden- Euro-Zusatzschub. Diese Zusatzmittel dienen zum einen der Eigenkapitalaufstockung der DB AG und zum anderen als Baukostenzuschüsse für Infrastrukturinvestitionen.
  • Der Modernisierungsschub beim System Schiene erfordert einen entsprechenden Personalaufwuchs bei dem für Planungsfeststellung und Genehmigung zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Es ist daher sehr zu begrüßen, dass das EBA einen Aufwuchs von 109 Stellen (einschließlich 33 Stellen für das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung) erfährt.

Quelle: BMVI

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Schlagworte: NL1919
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