Abschaltung des Schweizer DVB-T-Signals
Antwort vom Schweizer Bundesamt für Kommunikation zeigt Alternativen auf
Das BAKOM hat mir in einem Antwortschreiben des Direktors des schweizerischen Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), Philipp Metzger, zugesichert, dass die Bevölkerung in Deutschland auch künftig ohne terrestrischen Overspill ausgewählte Sendungen des Schweizer Rundfunks wird empfangen können. So werden alternativ der Sender SRF info und verschiedene Eigenproduktionen von SRF über den Kulturkanal 3sat unverschlüsselt via Satellit, über Live-Internetstreaming, die Mediathek Play SRF und den Web-TV-Dienst Zattoo empfangbar sein.
Ich hatte mich an das BAKOM gewandt, da es im Auftrag des Bundesrates für die Konzessionierung der terrestrischen Verbreitung der Radio- und TV-Programme zuständig ist. Die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene neue Konzession gibt der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die Möglichkeit, das terrestrische TV-Netz spätestens Ende 2019 abzuschalten.
In seinem Antwortschreiben zeigt Philipp Metzger Verständnis für die von mir deutlich gemachte Bedeutung des Empfangs von schweizerischen Programmen für den kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik. Er bedauert, dass durch die geplante Abschaltung der DVB-T-Netze der natürliche Overspill der Signale wegfalle, der den Kabelnetzen in den grenznahen Gebieten die Einspeisung der Programme SRF 1 und SRF zwei erlaubt habe. Hierfür nannte er vor allem wirtschaftliche Gründe: So würden heute nur noch 1,4% der Schweizer Bevölkerung die DVB-T-Technologie nutzen und die öffentlich-rechtlichen Sender der Schweiz seien gesetzlich angehalten, umfangreiche Sparmaßnahmen vorzunehmen.
Aus Sicht des BAKOM kommt eine unverschlüsselte Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Sender via Satellit –wie in Deutschland– für die Schweiz nicht in Frage: „Die SRG kauft keine TV-Senderechte für das Ausland, weil die Zusatzkosten für den gesamten deutschen Sprachraum im Verhältnis zur relativ kleinen Schweiz unverhältnismäßig hoch wären. Dies betrifft insbesondere die Rechte für Spielfilme, Serien, Dokumentarfilme oder Sportübertragungen“, erklärt Philipp Metzger. Schließlich gebe es eine Möglichkeit, mit der eine Anpassung der Versorgungsauflage der BAKOM bzw. eine Weiterverbreitung der SRG-Programme auf Basis von DBV-T doch noch möglich wäre: Hierzu müsste laut dem Schreiben aus Biel ein privates Unternehmen eine Lizenz des BAKOM erwerben und die TVProgramme über ein privates DVB-T-Netz in der Schweiz weiterverbreiten, sodass bei einem allfälligen Overspill die Signale in die süddeutschen Gebiete wie bisher in die dortigen Kabelnetze eingespeist werden könnten. Denkbar wäre zu diesem Zweck die Gründung einer Tochtergesellschaft z.B. durch einen deutschen Kabelnetzbetreiber.