Aktuelles

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum globalen Report der Artenvielfalt

Am Freitag, den 10. Mai habe ich in der „Aktuellen Stunde“ im Deutschen Bundestag zum globalen Report der Artenvielfalt eine Rede gehalten. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass wir keine weitere Zeit mehr verlieren dürfen und jetzt handeln müssen: Wir Menschen sind dabei, unsere eigenen Lebensgrundlagen zu zerstören. Das geht klar aus dem ersten globalen Bericht zur weltweiten Artenvielfalt hervor, den der Weltbiodiversitätsrat in der vergangenen Woche in Paris veröffentlicht. Die Zahlen zum Artensterben aus dem Bericht sind wirklich erschreckend.

Die gesamte Rede sehen Sie hier:

 

Abschaltung des Schweizer DVB-T-Signals

Antwort vom Schweizer Bundesamt für Kommunikation zeigt Alternativen auf

Das BAKOM hat mir in einem Antwortschreiben des Direktors des schweizerischen Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), Philipp Metzger, zugesichert, dass die Bevölkerung in Deutschland auch künftig ohne terrestrischen Overspill ausgewählte Sendungen des Schweizer Rundfunks wird empfangen können. So werden alternativ der Sender SRF info und verschiedene Eigenproduktionen von SRF über den Kulturkanal 3sat unverschlüsselt via Satellit, über Live-Internetstreaming, die Mediathek Play SRF und den Web-TV-Dienst Zattoo empfangbar sein.

Ich hatte mich an das BAKOM gewandt, da es im Auftrag des Bundesrates für die Konzessionierung der terrestrischen Verbreitung der Radio- und TV-Programme zuständig ist. Die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene neue Konzession gibt der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die Möglichkeit, das terrestrische TV-Netz spätestens Ende 2019 abzuschalten.

In seinem Antwortschreiben zeigt Philipp Metzger Verständnis für die von mir deutlich gemachte Bedeutung des Empfangs von schweizerischen Programmen für den kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik. Er bedauert, dass durch die geplante Abschaltung der DVB-T-Netze der natürliche Overspill der Signale wegfalle, der den Kabelnetzen in den grenznahen Gebieten die Einspeisung der Programme SRF 1 und SRF zwei erlaubt habe. Hierfür nannte er vor allem wirtschaftliche Gründe: So würden heute nur noch 1,4% der Schweizer Bevölkerung die DVB-T-Technologie nutzen und die öffentlich-rechtlichen Sender der Schweiz seien gesetzlich angehalten, umfangreiche Sparmaßnahmen vorzunehmen.

Aus Sicht des BAKOM kommt eine unverschlüsselte Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Sender via Satellit –wie in Deutschland– für die Schweiz nicht in Frage: „Die SRG kauft keine TV-Senderechte für das Ausland, weil die Zusatzkosten für den gesamten deutschen Sprachraum im Verhältnis zur relativ kleinen Schweiz unverhältnismäßig hoch wären. Dies betrifft insbesondere die Rechte für Spielfilme, Serien, Dokumentarfilme oder Sportübertragungen“, erklärt Philipp Metzger. Schließlich gebe es eine Möglichkeit, mit der eine Anpassung der Versorgungsauflage der BAKOM bzw. eine Weiterverbreitung der SRG-Programme auf Basis von DBV-T doch noch möglich wäre: Hierzu müsste laut dem Schreiben aus Biel ein privates Unternehmen eine Lizenz des BAKOM erwerben und die TVProgramme über ein privates DVB-T-Netz in der Schweiz weiterverbreiten, sodass bei einem allfälligen Overspill die Signale in die süddeutschen Gebiete wie bisher in die dortigen Kabelnetze eingespeist werden könnten. Denkbar wäre zu diesem Zweck die Gründung einer Tochtergesellschaft z.B. durch einen deutschen Kabelnetzbetreiber.

 

Bei der Nature Champions Summit in Kanada treffe ich Harrison Ford

© Foto: Johan Osinga

Für die Bundesregierung habe ich als Parlamentarische Staatssekretärin am Nature Champions Summit in Montréal, Kanada, teilgenommen. Die internationale Umweltkonferenz, die sich mit dem dramatischen Artensterben auseinandersetzte, wurde neben dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau auch von dem US-Schauspieler Harrison Ford unterstützt. Ziel des Gipfels war eine kollektive Handlungsaufforderung der teilnehmenden Länder für den Natur- und Meeresschutz sowie eine engere übergreifende Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft für den Klimaschutz. Umso mehr habe ich mich darüber gefreut, in Harrison Ford einen prominenten Unterstützer gefunden zu haben.

Harrison Ford engagiert sich seit über 20 Jahren für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt. Und er hat dabei einen sagenhaften Humor. Das war schon ein besonderer Moment für mich, den Helden der Star Wars- und Indiana Jones-Filme aus meiner Jugend im Gespräch zu erleben, wie leidenschaftlich er sich für den Erhalt des Amazonas-Regenwaldes und gegen die Verunglimpfung von Wissenschaft einsetzt.

Das Kernanliegen Deutschlands für den Gipfel bildete die Fortführung und der Ausbau der internationalen Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) nach 2020. Neben zahlreichen bilateralen Fachgesprächen, z.B. mit der kanadischen Umwelt- und Klimaschutzministerin Catherine McKenna, stand für mich vor allem die Vorbereitung der International Conference on Climate Action (ICCA) auf dem Terminkalender, die vom 22. bis 23. Mai 2019 in Heidelberg stattfinden wird.

Lust auf ein Jahr in den USA? Das PPP macht’s möglich

Den „American Way of Life“ hautnah miterleben – diese Möglichkeit bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages. In den Jahren 2020/2021 findet der mittlerweile 37. Durchgang des PPP statt. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch junge Berufstätige bekommen die Chance, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben und amerikanisches Familien-, College- und Arbeitsleben aus erster Hand kennen zu lernen. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren sowie junge Berufstätige bis 24 Jahren. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten.

Ich möchte sowohl die vielen Schülerinnen und Schüler als auch junge Berufstätige und Auszubildende aus unserer Region dazu ermuntern und aufrufen, sich diese tolle Chance nicht entgehen zu lassen und sich zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für das 37. PPP 2020/21 beginnt am Donnerstag, dem 2. Mai 2019 und endet am Freitag, dem 13. September 2019.
Flyer zu dem Programm liegen zeitnah auch bei mir im Wahlkreisbüro in Waldshut aus!

Weitere Informationen zu dem Programm und zur Bewerbung sind auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/ppp erhältlich.

Interkulturelle Kunstangebote im Schwarzen Adler Stühlingen

Kunst im interkulturellen Dialog, auch im ländlichen Raum, stand im Fokus bei meinem Besuch im historischen Schwarzen Adler in Stühlingen. Wir tauschten uns über dessen Zukunft mit dem Eigentümer und Ausstellungskurator Ingo Nitzsche im Kunstatelier von Sibel Aslanbay aus. Mit dabei waren auch die Schülerin Aziza Alhamad und die Künstlerin Özge Kul. Der Dialog zwischen den in unserer Region lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit Mitteln der Kunst kann zum besseren gegenseitigen Verständnis beitragen. Kultur bedeutet ja auch die Beziehungen der Menschen untereinander, des Reichen zum Armen, des Starken zum Schwachen, der Erwachsenen zu den Kindern oder des Menschen zu seiner Umwelt.

Reform des Zugangs zu Weiheämtern

Kirchenstreik der Lauchringer Katholikinnen

Angesichts der andauernden Vertrauenskrise in die katholische Kirche finde ich die Forderungen der ehrenamtlich tätigen Frauen aus Lauchringen genauso mutig wie notwendig. Leider ist auch die Region Südbaden von sinkenden Mitglieder- und Priesterzahlen sowie dem Abbau von Seelsorge- und Gottesdienstangeboten betroffen. Dass wir trotzdem eine lebendige Kirchengemeinde haben, verdanken wir der harten, ehrenamtlichen Arbeit dieser Frauen. In diesem Jahr feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland. Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung und keine Minderheit- trotzdem sind sie auch im Jahr 2019 noch von wichtigen Kirchenämtern ausgeschlossen. Dort, wo über wichtige Fragen des spirituellen und kirchengemeinschaftlichen Lebens entschieden wird, haben ausschließlich Männer das Sagen. Das muss sich ändern, wenn die Institution Kirche eine Zukunft haben soll – was ich mir als gläubige Katholikin ausdrücklich wünsche.

Eine Bestreikung der Kirche vor Ort setz ein eindeutiges Zeichen gegen die Benachteiligung von Frauen. Papst Franziskus hat in seiner Osterbotschaft betont, die Auferstehung Christi sei das Prinzip neuen Lebens für jeden Mann und jede Frau, weil die wahre Erneuerung immer vom Herzen, vom Gewissen ausgehe. Welcher Papst, wenn nicht der amtierende, könnte davon ausgehend eine strukturelle Erneuerung im Sinne von mehr Beteiligung und Mitbestimmung für Frauen glaubhaft vorantreiben?

Für mich ist außerdem positiv, dass die Frauen nicht daran denken, aus der Kirche auszutreten: Wer Institutionen verändern möchte, muss sich in ihnen engagieren und für seine Werte und Überzeugungen kämpfen. Das gilt für die Kirche genauso wie für politische Parteien.

 

Hintergrund:
Die drei Lauchringerinnen Gertrud Bernauer-Eckert, Karin Höhl und Ulrika Schirmaier haben für die Dauer von zwei Wochen (13. bis 26. Mai) zu einem Kirchenstreik aufgerufen, um auf die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in der katholischen Kirche aufmerksam zu machen. Frauen dürfen in der katholischen Kirche kein Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) ausüben.

 

Ohne fleißiges Bienchen bleibt der Frühstückstisch leer

Der Insektenschutz stand bei meinem Besuch bei der Firma Simmler und im Gespräch mit den Geschäftsführern Dr. Uta Simmler und Norbert Münch in Lauchringen im Mittelpunkt. Denn fast drei Viertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten. Aber über die Hälfte davon ist gefährdet. Ohne die Bestäuberleistung stünden viele Regale in den Supermärkten leer. Und es gäbe wohl auch keine fruchtigen Brotaufstriche.

Das Bundesumweltministerium will mit dem ‚Aktionsprogramm Insektenschutz‘ das Insektensterben stoppen. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen, Akteuren aus Wirtschaft, Forschung und der Zivilgesellschaft sowie der Unterstützung jedes Einzelnen wollen wir den Trend umkehren und die Lebensbedingungen für Insekten insgesamt deutlich verbessern. Umso mehr freue ich mich, dass es vorbildliche Unternehmen wie Simmler hier bei uns in Lauchringen gibt, die ihr Betriebsgelände insektenfreundlich gestalten.

Auf dem Betriebsgelände der Franz Simmler GmbH + Co. KG, dem Hersteller von fruchtigen Brotaufstrichen aus dem Südschwarzwald, wurden heimische Wildblumen ausgesät. „Simmler war das erste Unternehmen, das bei der Kampagne ‚Blühender Naturpark Südschwarzwald‘ mitmacht. Auf einer Teilfläche haben wir eine Mischung aus einjährigen, vor allem aber aus mehrjährigen heimischen Wildblumen eingesät, die nun dauerhaft eine vielfältige Wiese wachsen lassen sollen“, erklärt Geschäftsführer Norbert Münch.

Gerade Kommunen und Unternehmen haben ein großes Potenzial, gegen das Insektensterben vorzugehen, indem sie ihre Flächen insektenfreundlich bewirtschaften. Aber auch jeder einzelne kann etwas gegen das Insektensterben tun. Unsere Insekten mögen es nämlich bunt. Je vielfältiger der Garten oder Balkon ist, desto wohler fühlen sich unsere nützlichen Mitbewohner.

Im eigenen Garten bieten sich zum Beispiel heimische Stauden, wie Himbeere, Weißdorn oder Efeu an. Bei Bienen sehr beliebt und passend für Balkon und Garten sind zum Beispiel Blüten von Glockenblumen, Natterkopf, Färberkamille, Kornblume, Salbei und Pfefferminze. Auch unsere heimischen Obstbaumsorten kommen als Insektenkost in Frage. In einer Streuobstwiese können zum Beispiel in einem einzigen alten Hochstamm bis zu 1000 unterschiedliche Insektenarten vorkommen.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 08 / 2019

Die Koalition wird das inklusive Wahlrecht einführen. Mit einem Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, soll das Bundeswahlgesetz geändert werden (Drs. 19/9228).

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU vereinbart, den Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung zu beenden. Denn bisher blieb es beispielsweise rund 84.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland verwehrt, zu wählen oder sich selbst wählen zu lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner am 21. Februar 2019 veröffentlichten Entscheidung diese Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig erklärt. Der generelle Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung ist demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. Er verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung. Das Gericht erklärte außerdem den Wahlrechtsausschluss der wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftäter für nichtig.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will die Koalition die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ersatzlos streichen. Darüber hinaus soll die zulässige Assistenz bei der Wahlrechtsausübung sowie deren Grenzen und strafrechtliche Sicherung geregelt werden. Die Neuregelung soll am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagt: „Dass die Union endlich ihre Blockadehaltung aufgegeben hat und wir nun die Änderung des Bundeswahlgesetzes in den Bundestag einbringen können, ist Grund zur Freude, denn das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen muss demokratische Selbstverständlichkeit sein.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sollen ab Jahresmitte nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen werden.

Die Frage, ob vorgeburtliche genetische Bluttests eine Kassenleistung werden sollen, hat am Donnerstagvormittag den Bundestag beschäftigt. Dabei machte die Orientierungsdebatte deutlich, dass es hierbei um die grundsätzliche Frage geht, was uns als Gesellschaft wichtig ist.

Seit mehr als 30 Jahren können schwangere Frauen in Deutschland eine Fruchtwasseruntersuchung, die sogenannte Amniozentese, in Anspruch zu nehmen, wenn es Unsicherheiten über den Gesundheitszustand ihres Fötus‘ gibt. Aus dem Fruchtwasser entnommene Zellen werden auf mögliche Krankheiten untersucht. Allerdings ist diese Untersuchung nicht risikofrei und führt – je nach Studie und in Abhängigkeit vom Alter der Frau – bei einem bis zwei Prozent der Untersuchten zu einer Fehlgeburt. Zugleich ist der Verdacht einer Erkrankung, die zur Fruchtwasseruntersuchung führt, in vielen Fällen nicht zutreffend.

Daneben gibt es die Möglichkeit eines risikofreien und nicht invasiven Bluttests zur Untersuchung des genetischen Codes. Allerdings wird dieser Pränataltest im Gegensatz zur Amniozentese nicht von den Krankenkassen erstattet; die Kosten in Höhe von etwa 200 Euro müssen von den Schwangeren selbst übernommen werden. Die Debatte behandelte daher die Frage, ob die Kosten für den Bluttest, der drei Chromosomen-Veränderungen feststellen kann, künftig bezahlt werden.

Durch die immense Tragweite des Themas, welches sowohl sozialpolitische Fragen, als auch jene nach gesellschaftlicher Inklusion und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau berührt, gab es innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion unterschiedliche Bewertungen.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte: „Medizinisch ist der Bluttest schlicht und ergreifend viel besser“. Man könne den Test schwangeren Frauen nicht vorenthalten, bloß weil sie das Geld nicht hätten, so Lauterbach. Er machte aber auch deutlich, dass er seines Erachtens nach nur bei medizinisch indizierten Risikoschwangerschaften zum Einsatz kommen sollte. Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Entwicklung vieler weiterer DNA-Test sei es notwendig, ein Gremium aus Soziologinnen und Soziologen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten einzusetzen, dass sich mit den ethischen und gesellschaftspolitischen Aspekten dieser Untersuchungen beschäftigt.

Dass schwangere Frauen auch ein Recht auf eine Schwangerschaft haben, bei der man sich einfach auf sein Kind freue, stellte die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt heraus. Ihrer Ansicht nach lasse sich die Kostenübernahme des Bluttests nicht im Sinne einer sozialen Frage debattiere, so Schmidt. Stattdessen müsse die echte Entscheidungsfreiheit, die dann eben das Recht auf Nichtwissen impliziere, ermöglicht werden.

Risikofreiheit vs. Werteentscheidung
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar stellte in der Debatte die hohe Aussagekraft des Pränataltests und die Risikofreiheit im Vergleich zur Fruchtwasseruntersuchung heraus.

Matthias Bartke, Vorsitzender des Sozialausschusses, hingegen betonte, dass 90 Prozent der schwangeren Frauen mit der Diagnose Trisomie 21 (Downsyndrom) die Schwangerschaft abbrechen und die Übernahme durch die Krankenkassen eine „falsche Werteentscheidung“ sei.

Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sagte: „Wir haben für eine inklusive Gesellschaft noch viel zu tun. Darum müssen für kämpfen“. Zugleich betonte sie jedoch die Erleichterung, die der Bluttest und seine Aussagekraft für schwangere Frauen, Familien und Lebenspartner mit sich bringe. „Wenn wir es ernst meinen mit der Selbstbestimmung, dann brauchen wir eine Gesellschaft, die das Recht der Frau hochhält“, so Mattheis.

Wie gelingt gesellschaftliche Teilhabe?
Dass der Bluttest einen Paradigmenwechsel in der Schwangerschaftsvorsorge sei, stellte die SPD-Abgeordnete Susann Rüthrich heraus. Schließlich sei der Bluttest eine Untersuchung, die nicht im Interesse des Kindes liege. Rüthrich forderte eine individuelle Aufklärung vor dem Test, der auch die Folgemaßnahmen der Untersuchung deutlich macht, sowie konkrete medizinische Indikatoren, die dafür Sorge trage, dass die Chromosomentestung nicht zum Massenscreening führe.

Es sei wichtig allen Frauen die Schwangerschaftsbetreuung, die sie in Anspruch nehmen wollen, unabhängig ihrer finanziellen Situation zu gewährleisten, betonte die SPD-Abgeordnete Marja-Liisa Völlers. Gleichzeitig müsse man daran arbeiten, dass gesellschaftlich die Teilhabe aller gelinge, so Völlers.

„Selten war ich so zerrissen, wie bei diesem Thema“, sagte der SPD-Abgeordnete René Röspel in seinem Redebeitrag und fasste damit die unterschiedlichen Positionen gut zusammen. Röspels letzter Satz kann als gemeinsamer Konsens der SPD-Bundestagsfraktion verstanden werden: „Von dieser Stelle muss die Botschaft ausgehen, dass jeder Mensch mit Behinderung einer von uns ist und willkommen“.

Über die Rolle Europas hat der Bundestag am heutigen Freitag debattiert. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) warb genau wie die sozialdemokratischen Abgeordneten Christoph Matschie, Axel Schäfer und Jens Zimmermann leidenschaftlich für ein gemeinsames Europa als Friedensmacht, Brückenbauer und Schutzraum.

Der Wert der Europäischen Union wird immer dann besonders deutlich, wenn man ihn im Alltag spürt. Genau auf dieser persönlichen Ebene setzte Katarina Barleys Plädoyer für ein gemeinsames Europa an. Die Bundesjustizministerin sieht im Fehlen einer positiven Verbindung zu Europa einen der Hauptgründe für den möglichen Brexit. Die Menschen in den landwirtschaftlichen geprägten Grafschaften Großbritanniens – etwa in jener, aus der Barleys Vater stammt – verständen zwar, dass Europa Unternehmen schütze, aber sie fragten sich: Was ist mit mir, was ist mit uns?

Europa als Ort der Mitbestimmung
„Wir brauchen ein Europa, das den Menschen vor Ort zeigt, dass es um Schutz für sie selbst geht“, sagt die Bundesjustizministerin. Um diesen persönlichen Schutz wahrzunehmen, bedürfe es eines europaweiten Mindestlohns, der Möglichkeit der fairen gewerkschaftlichen Mitbestimmung in allen EU-Ländern und einer europaweit einheitlichen und gerechten Besteuerung von Digital-Unternehmen wie Google, Amazon und Facebook.

Europa als Friedensmacht
„Es ist so wichtig, dass wir dieses Europa zusammenhalten, weil wir es brauchen, um den Frieden zu sichern“, sagte Barley. Sie verwies auf den erst 20-jährigen Frieden in Nordirland, der durch den EU-Austritt Großbritanniens gefährdet sei. „Die Menschen vor Ort haben riesige Angst“, so Barley. Sie bräuchten ein Europa des Brückenbauens, wie es etwa von Frankreich und Deutschland derzeit im UN-Sicherheitsrat vorgelebt werde. Durch den gemeinsamen Vorsitz zweier ehemaliger „Erbfeinde“ gelinge es auch, Themen wie die nukleare Abrüstung auf die Agenda zu setzen, die in den Vereinten Nationen seit 2012 nicht mehr behandelt worden seien. „Wir brauchen diese Brücken für den Frieden. Das ist die Kraft von Europa“, sagte Barley.

Auf die immense historische Leistung, die der Aufbau der Europäischen Union darstellt, verwies der stellvertretende außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Matschie: „Die europäische Union ist entstanden, weil der Kontinent vor gewaltigen Herausforderungen stand. Das war der Beginn eines großen europäischen Versöhnungswerks, das bis heute anhält.“ Er verwies auf den einmaligen Schatz an politischen Erfahrungen, über den die Europäische Union verfüge und auf dem sie ihre künftige Rolle als Schutzraum und Gestaltungsmacht aufbauen könne.

Aktuell verschöben sich, sowohl auf der Ebene des Welthandels, als auch in der Außenpolitik die Gewichte, so Matschie. Die Antwort auf den Ausbruch neuer Handelskonflikte und die Entstehung neuer Machtzentren könne nur eine gemeinsame und handlungsfähige Außenpolitik und eine starke Stimme des gemeinsamen Binnenmarktes sein.

Europa als Schutzraum
Auch der SPD-Abgeordnete Axel Schäfer, Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, betonte die „praktizierte Gemeinsamkeit“, die sich in den europäischen Gremien offenbare. „Wir machen in Brüssel gemeinsam konkrete Politik“, sagte Schäfer.

Dass die Europäische Union auch Schutz in Zeiten des digitalen Wandels bedeute, stellte Jens Zimmermann, Sprecher der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, heraus. Er verwies dabei auf die technologischen Umbrüche, sei es durch Entwicklungen im Silicon Valley, aber auch in China und Russland, etwa durch die versuchte Einflussnahme Russlands auf demokratische Strukturen. Es sei eine große Chance, die Antwort auf diese Umbrüche und auch auf Fragen zu Urheberrechten und Uploadfiltern gemeinsam zu finden, so Zimmermann. Er betonte: „Die Zukunft liegt in der Gemeinschaft und nicht im Alleingang.“

Um den Klimaschutz in Deutschland voranzutreiben, hat am Mittwoch erstmals das neu gebildete „Klimakabinett“ getagt. Das Gremium aus sechs Ministerinnen bzw. Ministern und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll dafür sorgen, dass die für das Jahr 2030 angestrebten Klimaziele noch erreicht werden.

Zum Klimakabinett gehören neben Merkel die Ministerinnen für Umwelt und Landwirtschaft sowie die Minister für Wirtschaft, Verkehr, Inneres und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Klimakabinetts ist. Die Koalition will bis Jahresende Maßnahmen beschließen, um die für 2030 gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kündigte an, für das Klimakabinett werde es „keine Sommerpause geben – wir werden durchtagen“. Am Mittwoch sei ein „fester Fahrplan“ vereinbart worden, der festlege, „wer wann genau berichten wird“. Schulze betonte, „jeder einzelne Minister, jede einzelne Ministerin“ sei nun dafür verantwortlich, „die Vorschläge auch wirklich auf den Tisch zu legen“.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch verlangt nach schnellem Handeln: „Kanzlerin Merkel muss die Bremser in den Reihen der CDU/CSU auf Kurs bringen“.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Arbeit des Klimakabinetts ausdrücklich. Sie erwartet von allen beteiligten Ministerien, dass sie in den kommenden Wochen darlegen, wie die CO2-Einsparziele für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft erreicht werden können. Der Entwurf für ein Klimaschutzgesetz liegt vor und muss nun zügig beschlossen und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Die Zeit drängt. 2019 muss das Jahr des Klimaschutzes werden.

Zum Hintergrund:
2015 haben sich in Paris sowohl Deutschland als auch rund 200 weitere Staaten einem völkerrechtlich verbindlichen Klimaabkommen zur Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius, wenn möglich sogar auf 1,5 Grad Celsius verpflichtet. Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß hierzulande um 55 Prozent, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent reduziert werden.

So kann Deutschland seinen notwendigen Beitrag für den Klimaschutz leisten, um die globale Erderwärmung zu begrenzen. In den Koalitionsverhandlungen haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten darauf gedrungen, dass diese Ziele verbindlich umgesetzt werden müssen. Darum hat das Bundesumweltministerium ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das die Ziele rechtlich verbindlich verankert.

Am Donnerstag hat das Parlament drei Anträge der Bundesregierung beraten, mit denen Einsätze der Bundeswehr im Ausland verlängert werden sollen.

MINUSMA-Mission in Mali
Mali ist Kernland der Sahelzone und spielt damit eine Schlüsselrolle für Stabilität und Entwicklung der gesamten Sahel-Region, nicht zuletzt aufgrund von grenzüberschreitenden Herausforderungen wie Terrorismus und irregulärer Migration.

Die Stabilisierung Malis ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Sahel-Region und ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung. Die VN-Mission MINUSMA hat dabei eine Schlüsselfunktion.

Zu den Kernaufgaben des deutschen Engagements in Mali gehört, die Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen und die Sicherheit, Stabilisierung sowie den Schutz von Zivilpersonen zu fördern.

Die malische Regierung treibt die Umsetzung des Friedensabkommens in letzter Zeit deutlicher voran und geht auch politische Reformen an. Im Zentrum des Landes unternimmt sie ernsthafte Bemühungen, ethnische Konflikte einzudämmen – was allerdings bisher noch nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der Sicherheitslage geführt hat. Mit dem Antrag der Bundesregierung soll die deutsche Beteiligung an MINUSMA bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 1100 Soldaten.

Ausbildungsmission in Mali
Ebenfalls beraten wurde der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali).

Das Ziel der Trainings- und Beratungsmission EUTM Mali ist es, die malischen Streitkräfte, und künftig auch ergänzend die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel-Staaten, in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit in der Region zu sorgen.

Der Fokus der Mission verlagert sich perspektivisch stärker auf Beratung. Der Bereich militärische Grundlagenausbildung wird daher schrittweise in malische Verantwortung übergeben. Die Mission soll noch konsequenter als bisher Multiplikator- und Schlüsselpersonal ausbilden und parallel an einer weiteren Verstetigung der Beratung und Ausbildung an malischen Militärschulen arbeiten. So wird das derzeitige und zukünftige malische militärische Führungspersonal insbesondere in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte aus- und fortgebildet.

Deutschland hat am 12. November 2018 erneut den Dienstposten des Missionskommandeurs von EUTM Mali übernommen und unterstreicht damit die Bereitschaft, Führungsverantwortung in einer EU-Mission zu übernehmen. Auch kommt darin die große Bedeutung der Region für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik zum Ausdruck.

Die Personalobergrenze ist mit 350 unverändert. Das ist erforderlich, um die mit dem Dienstposten des Missionskommandeurs EUTM Mali verbundenen Auf-gaben ohne Einschränkungen erfüllen zu können, und weil die darauffolgende österreichische Führung der Mission von Juni 2019 an nur mit deutscher personeller Unterstützung umsetzbar ist. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2020 verlängert werden.

EU-Operation ATALANTA
Die Piraterie am Horn von Afrika ist in den vergangenen Jahren mit einem wesentlichen Beitrag der Operation ATALANTA zurückgedrängt worden. Die verantwortlichen kriminellen Netzwerke sind aber weiterhin intakt. Es kommt immer noch vereinzelt zu Angriffen von Piraten auf kommerzielle Schiffe, zuletzt am 16. Oktober 2018.

Die Hauptaufgabe der Operation, der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, bleibt damit weiterhin bestehen. Darüber hinaus wirken der anhaltende Konflikt in Jemen und die Bedrohung durch islamistisch geprägte Terrorgruppen, vor allem Al Shabaab, destabilisierend.

Zusätzliche Probleme für Somalia bergen rivalisierende Interessen und Einflussnahme externer Akteure aus der Region bzw. den arabischen Golfstaaten. Die ebenfalls in diesem Zusammenhang zu beobachtende Zunahme krimineller Aktivitäten im Seegebiet am Horn von Afrika hat negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage.

Die fortgesetzte maritime EU-Präsenz am Horn von Afrika leistet darum auch über die Bekämpfung der Piraterie hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region.

Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ATALANTA bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern. Die Anpassung des Fähigkeits- und Kräftebedarfs der EU bietet Deutschland die Möglichkeit, die Personalobergrenze von 600 auf 400 Soldatinnen und Soldaten zu reduzieren, ohne dass es zu Einschränkungen bei der Mandatserfüllung kommt. Trotzdem bleibt Deutschland einer der Haupttruppensteller.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Bundesregierung beantragt drei Verlängerungen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Die Truppenstärke wird beibehalten bzw. sogar reduziert.

Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Empfehlung des Europäischen Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbstständige beschlossen (Drs. 19/8460). Der Gesetzentwurf steht für ein soziales und solidarisches Europa. Er schafft die Grundlage dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag des Rates zustimmen darf.
Mit diesem Vorschlag soll den EU-Mitgliedstaaten empfohlen werden, Selbstständigen und Beschäftigten in so genannten atypischen Arbeitsverhältnissen die Möglichkeit zu bieten, den Sozialversicherungssystemen beizutreten.

Es gilt Maßnahmen zu treffen, damit sie angemessene Sozialschutzansprüche aufbauen und nutzen können und die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen zwischen Systemen zu erleichtern.

Außerdem sollen Sozialversicherungssysteme und -rechte transparenter gemacht werden. Insbesondere geht es hier um den Sozialversicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Mutterschaft oder Vaterschaft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Behinderung und Alter.

Jeder EU-Mitgliedstaat soll den Zugang zum Sozialschutz im Einklang mit ihrer nationalen Zuständigkeit eigenständig ausgestalten. Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend. Für Deutschland ergibt sich daraus keine Handlungsverpflichtung.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Per Gesetz hat der Bundestag eine Empfehlung des Europäischen Rates angenommen, wonach alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses, aber auch Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben.

Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Voraussetzung zur Ratifizierung des Protokolls der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 11. Juni 2014 schafft.

Das völkerrechtlich bindende Protokoll verpflichtet die Mitgliedstaaten der ILO zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung, zum Opferschutz und Opferentschädigung, um Zwangsarbeit und damit Menschenhandel effektiv zu bekämpfen.

Ziel ist es, die aktuelle Bedeutung des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation zu unterstreichen und zwischenzeitlich entstandene Regelungslücken zu schließen. Insbesondere wird der Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung als eine wesentliche Form der Zwangsarbeit anerkannt.

Diese Woche hat das Parlament in 2./3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Es geht darum, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) im Sinne der Energiewende weiterhin steuerlich fördern zu können. Anlass der Gesetzesänderungen ist es, die Stromsteuerbefreiung von Ökostrom mit dem EU-Beihilferecht in Einklang zu bringen. Andernfalls könnten die Befreiungen von der Stromsteuer für EE-Strom nicht mehr gewährt werden.

Strom aus mehr als zwei Megawatt großen EE-Anlagen, der zum Eigenverbrauch verwendet wird, bleibt steuerfrei. Auch bei Anlagen mit einer Erzeugungsleistung unter zwei Megawatt bleibt die Steuerbefreiung weiterhin erhalten. Dabei gilt einschränkend, dass es sich ausschließlich entweder um EE-Strom oder um Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung handelt.

Im privaten Bereich wird der zur Eigennutzung erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien, beispielsweise erzeugt durch eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach, damit weiterhin von der Stromsteuer befreit sein – und zwar grundsätzlich ohne Formalitäten und Verpflichtungen gegenüber der örtlichen Zollverwaltung, die für die Erlaubnis für sogenannte Eigenerzeuger zuständig ist.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Per Gesetz sollen vorrangig die Stromsteuerbefreiungen für Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern (EE) und in sogenannten Kleinanlagen erzeugt wird, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht neu ausgestaltet werden. Strom aus mehr als zwei Megawatt großen EE-Anlagen, der zum Eigenverbrauch verwendet wird, bleibt steuerfrei.

Donnerstag hat der Bundestag per Gesetz die Einführung einer Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Bürgerinnen und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis beschlossen. Damit setzt die Koalition einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Verwaltung um.

Schon heute ermöglicht die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises eine einfache und sichere Identifizierung im Internet. Der Ausweis kann einfach auf ein Lesegerät (etwa ein Smartphone) gelegt werden, um sich mittels PIN online zu identifizieren. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger schon heute beispielsweise online ein Führungszeugnis beantragen oder eine Steuererklärung abgeben. Der Gang zur Behörde bleibt ihnen dadurch erspart.

Mit der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erhalten auch sie die Möglichkeit, auf die Funktionalität der Online-Ausweisfunktion zugreifen zu können. Auf der sogenannten eID-Karte, die freiwillig beantragt werden kann, sind die Basisdaten einer Person gespeichert, die für Online-Behördenkontakte notwendig sind.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erhalten auch sie die Möglichkeit, auf die Funktionalität der Online-Ausweisfunktion zugreifen zu können.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Entscheid zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“

Damit stärkt der Bund die Kommunen und unterstützt investive Projekte von regionaler und überregionaler Bedeutung. Insbesondere Schwimmbäder und ihr Vereinsweisen haben positive Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik.

World Economic Forum in Jordanien

Für die Bundesregierung habe ich als Parlamentarische Staatssekretärin in Vertretung der Bundsministerin am World Economic Forum in Jordanien teilgenommen.
Foto: DBU / Michael Münch

Kuratoriumssitzung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück

Am 28.03. tagte das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt an ihrem Sitz in Osnabrück. Seit einem Jahr ist Bettina Hagedorn (SPD) als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Mitglied dieses Gremiums.

 


Entscheid zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“

Ich freue mich, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags in seiner heutigen Sitzung die Fördersumme noch einmal um 100 Millionen Euro erhöht hat. Damit können insgesamt circa 150 Projekte gefördert werden- darunter die Sanierung und Erweiterung des Freibads und die Teilsanierung des Hallenbads in Stockach und die Sanierung und Umnutzung des Thermalsportbads Steinenstadt für Sport und Freizeit. Damit stärkt der Bund die Kommunen und unterstützt investive Projekte von regionaler und überregionaler Bedeutung. Insbesondere Schwimmbäder und ihr Vereinsweisen haben positive Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik.

Die Fördersumme für die Sanierung und Erweiterung des Freibads Stockach beträgt 1.147.500 Euro, die Summe für die Teilsanierung des Hallenbads Stockach beziffert sich auf 573.750 Euro und die Fördersumme für die Sanierung und Umnutzung des Familienbades in Neuenburg beziffern sich auf 873.000 Euro. Mit den Haushaltsverhandlungen 2018 und 2019 haben wir jeweils 100 Millionen Euro für das erfolgreiche Programm ‚Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur‘ zur Verfügung gestellt. Auf den Projektaufruf haben Städte und Gemeinden 1.238 prüffähige Projektvorschläge eingereicht. Damit ist das Programm mit einem Antragsvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro erneut stark überzeichnet.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 07 / 2019

Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen.
Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000 Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) eingesetzt.
Um bis 2021 eine Trendumkehr bei den Bafög-Berechtigten zu schaffen, hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun insgesamt 1,23 Milliarden Euro für diese Wahlperiode bereitgestellt. Der entsprechende Gesetzentwurf ist Freitag in der ersten Lesung im Bundestag beraten worden (Drs. 19/8749). Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.
Das geplante Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:
  • Der Förderungshöchstsatz steigt im Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Prozent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.
  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.
Weitere Schritte notwendig
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung jetzt auf Herz und Nieren prüft, denn es muss um eine solide Bafög-Reform gehen, die endlich wieder mehr Studierenden eine Förderung ermöglicht. Außerdem gibt es bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie Studium und Pflege Verbesserungspotenzial. Auch das Antragsverfahren muss weiter vereinfacht werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion will, dass jeder junge Mensch in Deutschland die Chance hat, sein Leben erfolgreich zu gestalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben die Sozialdemokraten deutliche Verbesserungen beim Bafög durchgesetzt. Mit einem Gesetz will die Koalition den Wohnzuschlag, die Bedarfssätze, den Förderungshöchstsatz, die Einkommensfreibeträge und den Bafög-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöht.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden.

Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.

Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.

Schutz für Beschäftigte und Unternehmen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt werden. Zugleich will die Koalition einen fairen Wettbewerb für ehrliche Unternehmen gewährleisten.

Nicht zuletzt kommen SPD und Union im Bundestag damit den Forderungen vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach, die auf diese Problematik immer wieder aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten haben.

Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug schaden allen. Durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben können wichtige öffentliche Aufgaben nicht finanziert werden. Und den vielen anständigen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen, schaden sie genauso wie den betroffenen Beschäftigten selbst, weil Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz und die soziale Sicherung für sie keine Anwendung finden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal.

Entschlossen gegen Scheinarbeitsverträge
Das Gesetz soll auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen stärken: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.

Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, auf dem Arbeiter für meist einfache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.

Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das geplante Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Das wird ebenso der Fall sein bei Organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen will die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt. Außerdem gewährleistet der Gesetzentwurf zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen.

Aus Anlass des 70-jährigen Bestehens der Nato hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Er hebt die Bedeutung der Nato als einzigartige Wertegemeinschaft hervor, die fest auf dem Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Freiheit und Achtung der Menschenrechte fußt und für diese Werte in der Welt eintritt.

Die Nato, ein politisches Werte- und Verteidigungsbündnis, hat seit ihrem Bestehen die Sicherheit der Verbündeten und den Frieden im Bündnisgebiet gewährleistet. Deutschland bleibt fest verankert in internationalen, multilateralen Strukturen und setzt sich für die Stärkung einer auf Regeln und Zusammenarbeit basierenden Weltordnung ein. Für die SPD-Bundestagsfraktion bilden dafür die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Nato den Rahmen.

Der Antrag (Drs. 19/8940) fordert, dass militärische Maßnahmen eng mit der Außen- und Entwicklungspolitik verzahnt werden und dass sich die Nato auch weiterhin dem Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen verpflichtet fühlt. Ihre Einsätze müssen im Einklang mit dem Völkerrecht und auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen stattfinden.

Vor dem Hintergrund neuer Risiken für den Frieden in Europa und der Welt, zum Beispiel die Bedrohung durch Terrorismus, Cyber-Angriffe und hybride Kriegsführung, muss die Nato als Garant für Frieden und Freiheit weiter gestärkt werden.

Das bedeutet, auch den langjährigen Einsatz des Bündnisses für eine bessere Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung weiterzuführen, so wie es 2010 nochmals im Strategischen Konzept der Nato hervorgehoben und in der Gipfelerklärung von Brüssel 2018 bekräftigt worden ist.

Stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates
Um die Spannungen in Europa abzubauen, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates zur Risikominimierung, Vermeidung von ungewollter Eskalation und zum Abbau des erheblichen gegenseitigen Misstrauens einzusetzen.

Als Antwort auf die Kündigung des INF-Vertrags (Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) sollen auch Rüstungskontrollmaßnahmen ernsthaft erwogen und mit einem Dialog über Krisenkommunikation und Risikovermeidung mit Russland verknüpft werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der die Bedeutung der Nato als einzigartige Wertegemeinschaft hervorhebt, die fest auf dem Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Freiheit und Achtung der Menschenrechte fußt und für diese Werte in der Welt eintritt. Die Bundesregierung soll sich weiter für den Einsatz des Bündnisses für eine bessere Rüstungskontrolle und Abrüstung stark machen.

Der Bundestag hat am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbau (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Drs. 19/7375, 19/7914) beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Infrastruktur für die Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 zu bekommen.

Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab.

Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig eingebunden
Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur so sind die Ausbauziele bei den regenerativen Energien zu erreichen.

Darum sollen Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden. Es wird mit dem Gesetz sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung.

Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regelungen bundesweit vereinheitlicht, um Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen, die vom Netzausbau betroffen sind.

Insgesamt hat die Koalition aus Sicht der SPD-Fraktion mit diesem Gesetz einen guten Kompromiss zwischen der Notwendigkeit eines beschleunigten Stromnetzausbaus, der Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Schutz der betroffenen Menschen gefunden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Parlament hat die Beschleunigung des Energieleitungsausbaus beschlossen. Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden, um die Ziele des Koalitionsvertrags bei erneuerbaren Energien umsetzen zu können. Die Bevölkerung wird weiter frühzeitig eingeschaltet, Umweltstandards bleiben erhalten, Rechtsunsicherheiten werden vermieden.

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals über das so genannte Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz beraten (Drs. 19/8752). Das Gesetz soll bei der Registrierung von Asylsuchenden und von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden verbessern.

Mit dem Entwurf soll die Nutzung des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden, um Aufgaben, die nach der Verteilung von Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können.

Daneben sollen Maßnahmen für mehr Sicherheit und „zur besseren Steuerung der freiwilligen Ausreise und Rückführung“ umgesetzt werden. So soll der Abruf von Daten aus dem AZR in Echtzeit weiteren Behörden ermöglicht werden: Danach können künftig etwa auch die Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden sowie das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen Daten im automatisierten Verfahren aus dem AZR abrufen.

Darüber hinaus sollen unbegleitete minderjährige Ausländer zukünftig zeitnah zu ihrer Einreise durch Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert werden können – also vor dem Stellen eines Asylantrags durch die Notvertretung des Jugendamts oder den Vormund.

Datenschutz beachten
Gabriela Heinrich, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, betont: „Das Ausländerzentralregister darf Informationen speichern und zur Verfügung stellen. Aber eben nicht allumfassend, nicht unbegrenzt und es darf auch nicht Jeder Zugriff haben. Es geht um persönliche Informationen, die geschützt werden müssen.“

Bei dem Gesetzentwurf gehe es aber nicht nur um eine solide Grundlage für die Flüchtlings- und Integrationspolitik. „Sondern es geht auch um das Thema Sicherheit“, sagt Heinrich. Ein Sicherheitsabgleichsverfahren sei bereits mit dem letzten Datenaustauschverbesserungsgesetz eingeführt worden. Terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken sollten damit frühzeitig erkannt werden. Jetzt solle unter anderem die Bundespolizei mehr Befugnisse erhalten.

Für die SPD-Fraktion sei klar: „Wir wollen Daten für eine funktionierende Flüchtlings- und Integrationspolitik, Datenschutz und Sicherheit für die Bevölkerung im Land. Und wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, diese drei Punkte zu vereinbaren. Dafür setzen wir uns in den Beratungen ein.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein neues Gesetz soll bei der Registrierung von Asylsuchenden und von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden verbessern. Dazu wird unter anderem die Nutzung des Ausländerzentralregisters weiterentwickelt.

Das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021, das am Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten worden ist, schafft die Rechtsgrundlage für eben diese Durchführung (Drs. 19/8693).

Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Darüber hinaus bilden die erhobenen Daten eine wichtige Planungsgrundlage für staatliche Aufgaben in Deutschland.

Neben den Einwohnerzahlen werden dabei soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und ihrer Wohnsituation statistisch erfasst. Regelmäßige Datenerhebungen ermöglichen es, wirtschaftliche, ökologische und soziale Zusammenhänge auf der Grundlage laufend aktualisierter Informationen zu betrachten.

Hiervon hängen bedeutsame politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden ab, zum Beispiel um staatliche Dienstleistungen wie Kindergarten- und Schulplätze, Breitbandversorgung oder Krankenhausbetten und vieles andere adäquat bereit zu stellen.

Aufeinander abgestimmte Register
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin, macht für die SPD-Fraktion deutlich: „Um den Zensus in Zukunft nicht nur registergestützt, sondern allein auf Registern basierend durchzuführen und uns auf dezentrale Analysen zu beschränken, brauchen wir aufeinander abgestimmte Register.“

Eine umfassende Modernisierung und Harmonisierung der Registerlandschaft sei „ohnehin notwendige Grundlage“ für ein modernes und digitales Verwaltungshandeln.

Esken: „Wir fordern das Innenministerium deshalb auf, für die Registermodernisierung endlich ein Konzept zu erarbeiten und mit den Ländern und Kommunen zu vereinbaren – damit wir den Zensus künftig sicherer und grundrechteschonender durchführen können, aber auch, damit Deutschlands Verwaltung den digitalen Wandel nicht weiterhin verschläft.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Das ist insofern sinnvoll, als von den Daten auch wichtige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse abhängen.

Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Ein neues Gesetz, das die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag in 1. Lesung beraten haben, soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern (Drs. 19/8753).

Dazu sollen unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern eingeschränkt werden.

Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.

Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts
Für Versicherte soll darüber hinaus in Zukunft die Zuzahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen geltend machen.

Außerdem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.

Die Koalitionsfraktionen haben dem Bundestag am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, in dem es um die Potenziale aus der Agrarökologie geht, um Hunger zu bekämpfen, Ernährungssicherheit zu gewährleisten und die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu erreichen (Drs. 19/8941).

Nahrung ist ein Menschenrecht. Trotzdem hat heute weltweit jeder neunte Mensch keinen Zugang zu ausreichender Nahrung, die die notwendigen Nährstoffe enthält. Besonders ernst ist die Situation in Südasien und Subsahara-Afrika, wo annähernd jeder fünfte Mensch von Hunger betroffen ist.

Als ganzheitlicher Ansatz wendet Agrarökologie (eine bestimmet landwirtschaftliche Praxis) ökologische und technische Methoden an, zum Beispiel die Integration von Ackerbau- und Viehzucht, um ernährungs- und landwirtschaftliche Systeme nachhaltig umzugestalten und damit kleinbäuerliche Familien zu unterstützen.
Auch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Agrarökologie als eine wichtige Antwort auf soziale Probleme wie Armut, Ungleichheit, Hunger und Mangelernährung, mangelnde Geschlechtergerechtigkeit und auch ökologische Herausforderungen wie Abholzung, Wasserknappheit, steigende CO2-Emissionen und Verlust an Biodiversität beschäftigt.

Engagement zur Agrarökologie fortsetzen
Der Antrag der Regierungsfraktionen begrüßt, dass die FAO die Agrarökologie als einen der Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft und Nahrungssysteme ansieht und ihre Arbeit zu Agrarökologie fortführen wird.

Ferner fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung auf, das Engagement zur Agrarökologie fortzusetzen und in der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung der ländlichen Räume weiter auszubauen.

„Mit der Anwendung agrarökologisch-technischer Praktiken können positive Effekte für die Umwelt erzielt und dabei der Ernährungsstatus der Menschen in Entwicklungsländern verbessert werden“, heißt es in der Vorlage

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Welt ohne Hunger ist möglich. Auf 821 Millionen Menschen schätzen die Vereinten Nationen die Anzahl der hungernden Menschen im Jahr 2017, rund eine weitere Milliarde Menschen ist chronisch mangelernährt. Agrarökologie ist ein Beitrag, um die Ziele der VN-Agenda 2030 zu erreichen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen unterstreicht den Schutz und die wichtige Rolle der Kleinbauern in den Entwicklungsländern.

2019 jähren sich zum 80. Mal der Hitler-Stalin-Pakt, der deutsche Überfall auf Polen und der damit entfesselte Zweite Weltkrieg. Auch jährt sich die friedliche Revolution von 1989, die zum Ende der SED-Diktator geführt hat, zum 30. Mal.
Diese Jahrestage unterstreichen Deutschlands besondere moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und des Unrechtsstaats der DDR. Teil dieser Verantwortung ist es, die Erinnerung an das unvergleichbare Unrecht des Nationalsozialismus und an die Opfer der SED-Diktatur auch für die nachfolgenden Generationen und über die nationalen Grenzen hinaus wachzuhalten. Auch im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen verpflichtet „die Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten“.
Die SPD-Fraktion hat deshalb auf einen gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion hingewirkt, der am Freitag vom Bundestag debattiert wurde. Der Antrag macht sich für das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ stark (Drs. 19/8942). Dieses Programm „Jugend erinnert“ ist Teil der Verpflichtung, die Wissensvermittlung über die NS-Terrorherrschaft und die SED-Diktatur zu stärken.
Gedenkorte und Gedenkstättenbesuche sollen Denkanstöße geben und nachhaltig wirken. Multimediale Angebote und ein grenzüberschreitender Austausch und Begegnungen sollen insbesondere Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus entgegenwirken.
Jugendliche ermutigen
Die Auseinandersetzung mit Krieg, Flucht und Vertreibung hilft beim Abbau von Vorurteilen und Stereotypen. Sie schafft gegenseitiges Verständnis und fördert eine europäische Erinnerungskultur. Programme wie „Jugend erinnert“ sind wichtig gegen das Vergessen und für ein friedliches und freies Europa.
Marianne Schieder, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, betont: „Mit dem neuen Programm ‚Jugend erinnert‘ wollen wir Jugendliche ermutigen, sich kritisch mit den deutschen Diktaturen auseinanderzusetzen. Bereits in diesem Jahr sind dafür insgesamt 7 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereitgestellt.“ Für die SPD-Bundestagsfraktion, so Schieder, sei klar: „Wir stehen zu unserer Verantwortung, das Gedenken an die Opfer wachzuhalten und treten jeglicher Relativierung menschenverachtender Diktaturen entschieden entgegen. Das findet sich auch in dem von der SPD initiierten Antrag wieder.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem neu geschaffenen Programm „Jugend erinnert“ stärkt der Bund die Auseinandersetzung mit der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur. Gedenkstätten werden gezielt unterstützt bei der grenzüberschreitenden, pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen. Für dieses Programm macht sich ein Antrag der Koalitionsfraktionen stark.

 


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