Aktuelles

Schienengipfel darf nicht zur Dauerveranstaltung werden

Es ist gut, dass es bei der Elektrifizierung nun nach langem Stillstand endlich vorangeht. Die Elektrifizierung darf aber für die Verantwortlichen bei der Bahn und im Landesverkehrsministerium nicht zum Alibi für die schlechte Qualität auf der Hochrheinbahn werden. Das heißt, wir brauchen heute eine verlässliche Qualitätsverbesserung damit auch morgen noch die Menschen mit der Bahn fahren. Mit Zügen von der Resterampe haben wir am Hochrhein in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen gemacht. Mit dem Wissen von heute erwarte ich von der Bahn, dass man dieses Mal genau auf die Funktionsfähigkeit achtet und ein stabiler und verlässlicher Betrieb gewährleistet ist.

Weitere Informationen rund um den Schienengipfel in Waldshut-Tiengen stellt auch der Südkurier in seinem Artikel „Schienengipfel in Waldshut-Tiengen: Bahn verspricht weitere Züge für die Hochrheinstrecke“ zur Verfügung:

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 02 / 2019

Am frühen Samstagmorgen hat sich die so genannte Kohlekommission auf gemeinsame Vorschläge zum Kohleausstieg verständigt. Das Wichtigste zuerst: Das fast einstimmig beschlossene Ergebnis beachtet sowohl den Klimaschutz als auch die Sicherheit und Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Revieren.

Die Kommission empfiehlt einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Demnach sollen die Kraftwerkskapazitäten von 2022 an stetig abgebaut werden, die Folgen in den betroffenen Regionen soll der Bund mit 40 Milliarden Euro abfedern. Der Strompreis soll nicht steigen, der Hambacher Forst bleiben.

Das ist das Fundament für einen erfolgreichen Weg zum Kohleausstieg, der Klimaschutz und die Interessen der Arbeitnehmer verbindet statt gegeneinander auszuspielen – ein wichtiges Zeichen der demokratischen Gesellschaft. Weil alle beteiligten Gruppen konstruktiv gearbeitet und auf Populismus verzichtet haben, ist dieser historische Kompromiss möglich geworden. In der Kommission saßen 28 stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Umweltverbände, Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und Gewerkschaften. 27 Mitglieder stimmten dem Kompromiss am Ende zu.

Neue Jobs werden entstehen
Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben Respekt vor der Lebensleistung der Menschen in den Revieren. Den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes verdanken wir gerade auch den Beschäftigten in Tagebauen und Kraftwerken. Ihnen sagen wir zu: Keiner fällt ins Bergfreie! Eure Heimat hat Zukunft. Neue Jobs werden entstehen. Wir werden diesen Weg mit euch gemeinsam gestalten.“

Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Kommission konnte nur Vorschläge machen, entscheiden muss am Ende der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von entsprechenden Gesetzentwürfen der Regierung.

Ein kurzer Überblick über die Ergebnisse:

  • Die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 soll auf rund 15 Gigawatt (GW) Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert werden. Damit erreicht Deutschland bis 2022 im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990.
  • 2030 sollen noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle am Netz sein. Auf diesem Weg wird zuverlässig das europapolitisch verbindliche Klimaziel 2030 in der Energiewirtschaft erreicht.
  • Das Enddatum der Kohleverstromung ist spätestens 2038. Aber: Sofern 2032 nachgewiesen werden kann, dass ein Enddatum 2035 möglich ist, kann es in Verhandlungen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden.
  • Die Kommission empfiehlt eine Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte vom Strompreisanstieg, der durch das Ende der Kohleverstromung entsteht.
  • 1,5 Milliarden Euro werden für strukturpolitische Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt.
  • Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, den betroffenen Bundesländern in den kommenden 20 Jahren insgesamt 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel zur Verfügung zu stellen. Darin sind 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre für Strukturmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt enthalten.
  • Es wurde eine Sicherheitszusage an die Beschäftigten vereinbart. Je nach persönlicher Situation des betroffenen Beschäftigten sollen verbindliche, tarifliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern getroffen werden
  • Bund und Länder werden aufgefordert, in den kommenden Jahren insbesondere Neugründungen und Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen in den Revieren vorzunehmen. Durch den Bund sollen insgesamt bis zu 5000 neue Arbeitsplätze bis spätestens 2028 geschaffen werden.
  • Innerhalb von fünf bis sieben Jahren sollen attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, für Fachkräfte und Auszubildende geschaffen werden.
  • Die Kommission hält es für wünschenswert, dass der Hambacher Forst in NRW erhalten bleibt.

Matthias Miersch, zuständiger stellvertretender SPD-Fraktionschef, fasst zusammen: „Das Ziel der SPD-Fraktion durch Einsetzung der Kommission ist aufgegangen: Es gibt einen belastbaren Konsens der unterschiedlichen Gruppen bei einer entscheidenden Zukunftsfrage. Klimaschutz und die Interessen der betroffenen Regionen, der Beschäftigten und der Wirtschaft sind zusammen gedacht worden. Nun muss der Gesetzgebungsprozess schnell beginnen.“

Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb soll das BAföG zum Wintersemester 2019 steigen. Mehr Studierende sollen einen Anspruch auf Förderung bekommen. Den Gesetzentwurf hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht.

Die Verbesserungen beim BAföG sind ein zentrales Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Die Förderung ist ein wichtiges Instrument, um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern. Darum haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, beim BAföG eine Trendwende einzuleiten: Demnach sollen wieder mehr junge Menschen gefördert werden, die Fördersätze sollen steigen. Auch für die Wohnkosten gibt es mehr Geld.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Neuregelungen vor:

  • Die Bedarfssätze sollen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn jeweils 2019 und 2020 steigen, und zwar zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Damit steigt der Förderungshöchstbetrag von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit deutlich ausgeweitet.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
  • Die bisher im BAföG vorgesehene Schuldendeckelung auf maximal 10.000 Euro wird in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die verbleibende Restschuld erlassen.
  • Das bisher insbesondere als Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer gewährte verzinsliche BAföG-Bankdarlehen wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Auch dadurch wird sichergestellt, dass Studierende mit BAföG-Förderung ihren Abschluss ohne Sorge vor einer schwer einzuschätzenden Schuldenlast erreichen können.
  • Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätestens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehensnehmer Rechtssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im nächsten Schritt wird das Parlament über den Regierungsentwurf beraten. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek spricht von einer Trendwende: Es werden wieder mehr Studierende mehr BAföG erhalten. Dafür werde sogar noch einmal deutlich mehr Geld in die Hand genommen als im Koalitionsvertrag vereinbart. „Nullrunden beim BAföG gibt es mit der SPD nicht“, so Kaczmarek.

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf den Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Damit werden Polizei und Justiz für einen starken Rechtsstaat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt.

Weil die schärfsten Gesetze nichts bringen, wenn es kein Personal für deren Anwendung gibt, werden bei Bund und Ländern bis Ende 2021 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zusätzliches Justizpersonal geschaffen, außerdem 7.500 neue Stellen bei der Polizei.

Wichtig ist, dass es konkrete Zielvereinbarungen gibt und die Länder den Bundeszuschuss in Höhe von 220 Millionen Euro nur erhalten, wenn sie die verein-barten Stellen auch tatsächlich einrichten. Es bleibt also nicht bei bloßen Absichtserklärungen. Vielmehr wird allen in der Justiz der Rücken gestärkt, die sich täglich für unseren Rechtsstaat einsetzen. Das ist in Zeiten, in denen unser Rechtsstaat oft kritisiert oder gar verächtlich gemacht wird, ein ganz wichtiges Signal.

Dass die Länder den Pakt für den Rechtsstaat ernst nehmen und die vereinbarten Stellen schaffen werden, belegt erfreulicherweise die Vereinbarung der Länder über die Aufteilung der Bundeszuschüsse. Die Länder haben vereinbart, die 220 Millionen Euro Bundesmittel untereinander wie den Länderanteil an der Umsatzsteuer aufzuteilen, also nach Einwohnerzahl und Steuerkraft.

Neben diesem zusätzlichen Personal wird im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat auch die Strafprozessordnung verbessert. Justizministerin Katarina Barley hat Eckpunkte vorgelegt, die Ressortabstimmung dazu läuft. Schnellere Strafverfahren sollen etwa dadurch erreicht werden, dass Befangenheitsanträge nicht mehr Strafprozesse unterbrechen können. Polizeibefugnisse sollen erweitert werden, etwa die Nutzung von DNA-Spuren, um Haut-, Augen- oder Haarfarbe eines Täters festzustellen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht in der Einigung auf den Pakt für den Rechtsstaat „ein starkes Bekenntnis zur Arbeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner erklärten: „Wir wollen einen starken und effektiven Rechtsstaat. Dafür schaffen wir mehr Personal in der Justiz und ermöglichen effektivere Strafprozesse, um Deutschland noch sicherer zu machen.“

Die Koalition verfolgt mit der „Agenda für Kultur und Zukunft“ das Ziel, die kulturellen Schätze der Regionen zu fördern und zu stärken und dadurch die Lebensqualität außerhalb von Metropolen weiter zu verbessern. Denn das Ziel der SPD-Fraktion ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen.

Darum hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD beraten, der die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Kulturförderung auffordert (Drs. 19/7426).

In dem Antrag wird deutlich gemacht, dass eine kulturelle Grundversorgung zur regionalen Daseinsvorsorge in öffentlicher Verantwortung gehört. Das betrifft zum Beispiel Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen. Es müsste allerdings noch viel mehr Angebote geben, monieren die Fraktionen in ihrer Vorlage.

Da Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam die Verantwortung für kulturelle Teilhabe tragen, fordern die Abgeordneten für die Kultur auf dem Land eine umfassendere Förderung und mehr Vernetzungen sowie Kooperation. Dazu gehört beispielsweise, dass die Bundesregierung sich in der neu gegründeten Kulturministerkonferenz engagiert, um die Stärkung der ländlichen Räume bei Projektvorhaben voranzubringen.

Außerdem soll unter anderem ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino außerhalb von Metropolen vorgelegt werden, Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt gefördert und Kultur und kulturelle Bildung für alle ermöglicht werden.

Außerdem soll geprüft werden, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Ebenso soll der Zugang zu Kultur in ländlichen Gebieten durch mobile Angebote und Partnerschaften von Kultureinrichtungen in Metropolen erweitert werden.

In ländlichen Räumen fördern Kultur und das materielle und immaterielle Erbe den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region und auch untereinander, und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt Aufwind in den Regionen. Kultur spielt hier eine entscheidende Rolle.

Am Mittwoch hat das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen; am Donnerstag hat das Parlament über die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen debattiert (Drs. 19/7440). Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung bilanziert die zentralen wirtschaftspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres und gibt einen Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2019.

In dem Bericht bekennt sich die Bundesregierung zu den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft als „Richtschnur der Wirtschafts- und Finanzpolitik“. Besondere Herausforderung sei, Unternehmen beim digitalen Wandel in Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft zu begleiten. Globalisierung, gerechte Teilhabe am Wohlstand und der demographische Wandel sind weitere Aspekte, deren Bewältigung als wesentlich für die Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft hervorgehoben wird.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einem konjunkturellen Aufschwung. Im Jahr 2018 ist sie weiter gewachsen und setzt damit den Trend der vergangenen zehn Jahre seit Ende der Banken- und Finanzkrise im Jahr 2008 fort: Das Bruttoinlandsprodukt nahm um 1,5 Prozent zu.

Die Arbeitslosenquote hat mit 5,2 Prozent im Jahr 2018 den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Insgesamt waren 44,8 Millionen Menschen erwerbstätig. Den deutlichsten Zuwachs verzeichneten erneut die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die auf 32,9 Millionen anwuchsen. Insbesondere die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen wurde weiter abgebaut und erreichte ebenfalls einen sehr niedrigen Stand. Weil die Nettolöhne und -gehälter sowie die Renten weiter gestiegen sind und die Koalition die Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet, steigen die verfügbaren Einkommen deutlich an.

Das hat, flankiert durch massive, von der SPD-Seite angestoßene Investitionen des Staates aus der letzten und laufenden Legislaturperiode vor allem in die Infrastruktur, positive Auswirkungen auf die Nachfrage im Inland. Sie ist eine wesentliche Stütze des konjunkturellen Aufschwunges. Darüber hinaus hat der Bund erneut keine neuen Schulden aufgenommen und konnte die gute Einnahmesituation für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Lücke bei den Fachkräften entgegenwirken
Für das Jahr 2019 wird erwartet, dass sich der Wachstumstrend fortsetzen wird. Allerdings werden die hohen Wachstumsraten der Jahre 2016 und 2017 voraussichtlich nicht erreicht. Da jedoch die Löhne und die verfügbaren Einkommen der Beschäftigten weiter steigen und Familien durch aktuell beschlossene Maßnahmen weiter entlastet werden, sind die Rahmenbedingungen weiterhin sehr gut. Durch die kontinuierlichen Investitionen der Bundesregierung in Infrastrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Pflege und die Digitalisierung bleibt die Binnennachfrage auch 2019 stabil.

Zugleich wird das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz der vielfach von den Unternehmen beklagten Fachkräftelücke entgegenwirken.

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bilanziert: „Wir brauchen eine echte Schwerpunktsetzung in der Industriepolitik, um unsere Wirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Dies ist umso dringlicher, als dass auch die Klimaschutzpolitik dringend Antworten verlangt.“

Überfällige Industriestrategie
Überfällig sei die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigte umfassende Industriestrategie, um die Schlüsselsektoren für unsere Wirtschaftsstruktur von morgen zu identifizieren. Westphal: „Sowohl bei der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch der notwendigen Energie- und Mobilitätswende werden noch vielfältige Aufgaben auf uns zukommen.“

Die jüngsten Beschlüsse der Regierungskommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ haben mit dem bevorstehenden Kohleausstieg nochmals zusätzliche Hausaufgaben gestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse, so Westphal, nun „rasch mit mutigen Vorschlägen voran gehen, damit wir den vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Kürze verlässliche Antworten geben können.“

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbau“ (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Drs. 19/7375) beraten. Mithilfe dieses Gesetzes soll die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, 65 Prozent Anteil an erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030.

Worum geht es genau? Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab.

Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur dann können die Ausbauziele bei den regenerativen Energien erreicht werden. Darum sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Es wird durch das Gesetz sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung. Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regeln bundesweit vereinheitlicht, um vom Netzausbau betroffene Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen.

Der Termin zum so genannten Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) rückt näher. Zwei Gesetzentwürfe, die der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit solch einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).
Mit dem Brexit-Übergangsgesetz (Drs. 19/7376) gewährleistet die Koalition deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die zum Beispiel Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Steuerliche Regelungen
Das so genannte Brexit-Steuerbegleitgesetz (Drs. 19/7377) enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt.

Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Finanzmärkte zu vermeiden.

 

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Aktuelle Stunde zum Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Kohleausstieg

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Ergebnisbericht der Kohlekommission

In meiner Rede im Deutschen Bundestag zu dem vorgelegten Bericht habe ich eines noch mal klar gemacht: Beim Kohleausstieg geht es um mehr als nur um das Abschalten von Kohlekraftwerken.

Endlich liegt ein konkreter Zeitplan für die Abschaltung von Fessenheim vor

Bei einem Besuch im Elsass hat der französische Umweltminister De Rugy die Abschaltung der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Fessenheim für März bzw. August 2020 angekündigt. Das Ziel, das AKW Fessenheim endlich abzuschalten, rückt näher.

Regionalbudgets sollen Regionen gezielt fördern

Mit der Einführung des Regionalbudgets stehen den Ländern 2019 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Ländliche Räume in Deutschland werden oft unterschätzt. Dabei lebt mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung auf dem Land.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins in Bad Säckingen

Am 25.01.2019 fand in der Trompeterstadt der Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins Bad Säckingen im Schloss Schönau statt. Zu Gast hatten wir den Schweizer Regierungsrat und Landamman von Aargau, Urs Hofmann.

Bildung muss gebührenfrei sein

Die Weichen für die Zukunft werden bereits in der frühkindlichen Bildung gestellt. Jedes Kind hat Anspruch auf kostenfreie Bildung von Anfang an.

 


Aktuelle Stunde zum Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Kohleausstieg

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Ergebnisbericht der Kohlekommission

Das vorherrschende Thema der letzten Sitzungswoche war wohl der Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Kohleausstieg. In meiner Rede im Deutschen Bundestag zu dem vorgelegten Bericht habe ich eines noch mal klar gemacht: Beim Kohleausstieg geht es um mehr als nur um das Abschalten von Kohlekraftwerken. Es geht neben dem Schutz des Klimas auch darum, den Menschen in den betroffenen Regionen eine Perspektive zu bieten und den Strukturwandel nachhaltig zu gestalten. Der Bericht der Kommission zeigt auf, wie uns dies gelingen kann. Wie hier die verschiedensten Interessengruppen einen Kompromiss gefunden haben, ist allein schon ein Erfolg. Die Arbeit der Mitglieder verdient Respekt und großen Dank.


Die gesamte Rede sehen Sie hier:

Endlich liegt ein konkreter Zeitplan für die Abschaltung von Fessenheim vor

Bei einem Besuch im Elsass hat der französische Umweltminister De Rugy die Abschaltung der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Fessenheim für März bzw. August 2020 angekündigt. Das Ziel, das AKW Fessenheim endlich abzuschalten, rückt näher. Endlich hat sich die französische Regierung zu einem konkreten Zeitplan für die Abschaltung von Fessenheim geäußert. Die Region braucht jetzt rechtlich verbindliche Abschalttermine und ein Konzept für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze. Dabei spielt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine wichtige Rolle.

 

Regionalbudgets sollen Regionen gezielt fördern

Bund stellt Ländern zusätzliche Mittel für Entwicklung ländlicher Räume zur Verfügung

Mit der Einführung des Regionalbudgets stehen den Ländern 2019 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.

Ländliche Räume in Deutschland werden oft unterschätzt. Dabei lebt mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung auf dem Land. Auch als Wirtschaftsstandort sind diese Gebiete von hoher Bedeutung. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. Dies ist unter anderem bei der unterschiedlichen Wirtschaftskraft, dem Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur oder der Anbindung an das Breitbandnetz deutlich sichtbar. Genau deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion jahrelang die Einführung von Regionalbudgets zur Entwicklung der ländlichen Räume gefordert. Denn wir sind der Überzeugung, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, welche Maßnahmen für einen starken und attraktiven ländlichen Raum notwendig sind.

In der Sitzung des Bund-Länder-Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz am 27. November 2018 wurde die Einführung des Regionalbudgets in die Förderungsgrundsätze des GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz)-Rahmenplans beschlossen.

Ich bin froh, dass die Union ihre Blockade aufgegeben hat und der Bund dieses Jahr erstmals Regionalbudgets eingeführt hat. Die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit das Regionalbudget in ihre entsprechenden landesrechtlichen Förderrichtlinien ab 2019 zu übernehmen. Jetzt ist also erstmal die grün-schwarze Landesregierung am Zug, damit das Geld im ländlichen Raum ankommt.

Mit dem Regionalbudget können Regionen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 200.000 Euro jährlich gefördert werden. Konkret werden Träger von Kleinprojekten mit bis zu 20.000 Euro förderfähige Gesamtkosten unterstützt, der Eigenanteil liegt bei 10 % Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 %. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt dann anhand von Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

Weitere Informationen zum Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des neuen GAK-Rahmenplan finden Sie hier

 

Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins in Bad Säckingen

Am 25.01.2019 fand in der Trompeterstadt der Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins Bad Säckingen im Schloss Schönau statt. Zu Gast hatten wir den Schweizer Regierungsrat und Landamman von Aargau, Urs Hofmann. Der Schweizer Sozialdemokrat vermittelte in seiner Rede, welche Zukunftsthemen in seinen Augen die künftige politische Agenda beherrschen werden und welche Chancen dies für die Sozialdemokratie bietet. Gerade die Themen Digitalisierung und die zukünftige Arbeitswelt wollen wir anpacken. Auch der Südkurier und die Badische Zeitung haben über den Neujahrsempfang berichtet.

Bildung muss gebührenfrei sein

…und gute Bildung fängt in der Kita an.

Ich unterstütze die Kampagne der Baden-Württemberg SPD für ein Volksbegehren für kostenlose Kinderbetreuung

Für die SPD gilt: Bildung muss kostenfrei sein – von der KiTa bis zum Meister oder Master. Die Weichen für die Zukunft werden bereits in der frühkindlichen Bildung gestellt. Deshalb hat die SPD im Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz für bessere Qualität und weniger Gebühren gesorgt. Jedes Kind hat Anspruch auf kostenfreie Bildung von Anfang an. Es kann nicht sein, dass Qualitätsverbesserungen und Gebührenfreiheit gegeneinander ausgespielt werden, wie es die Landesregierung tut.

Die SPD Baden-Württemberg hat deswegen eine Kampagne für ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas gestartet. Ab sofort können sich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger an der Unterschriftenaktion beteiligen, damit ein Volksbegehren zu dieser Frage erfolgen kann. Unterschriften können auch im Bürgerbüro (Wallstr. 9/ Kaiserstr. 22, 79761 Waldshut-Tiengen) geleistet oder abgegeben werden. Dort liegen auch die benötigten Formulare bereit.

Sie können auch unter www.spd-bw.de/kitas die Unterlagen sowie weitere Informationen finden. Das entsprechende Formular gibt es unter:

Was in anderen Bundesländern bereits funktioniert, muss auch in Baden-Württemberg möglich sein – bessere Qualität und keine Gebühren. Für die Mittel hat die SPD im Bund gesorgt. Und wir stehen dafür, dass auch in Baden-Württemberg die Kita endlich nichts mehr kostet und Bildung wirklich gebührenfrei wird. Denn Bildung beginnt bei den ganz Kleinen. Dabei können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mithelfen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam für bessere Kitas ohne Gebühren sorgen.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 01 / 2019

Das Frauenwahlrecht, einst von den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokaten durchgesetzt, wird 100 Jahre alt.

Es ist der 19. Februar 1919, als die Sozialdemokratin Marie Juchacz sich an die Weimarer Nationalversammlung wendet. Ihre Worte „Meine Damen und Herren“ lösen laut Protokoll „Heiterkeit“ aus, doch Juchacz lässt sich nicht beirren: „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.“ Die alten Vorurteile, damit sind Vorurteile gegen Frauen gemeint. Vorurteile, aufgrund derer deutsche Frauen erst im November 1918 das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Juchacz ist eine von 37 weiblichen Abgeordneten, die 1919 in die Nationalversammlung gewählt wurden.

Ein Triumph – dem ein jahrzehntelanger Kampf vorausging. Lange spielte die Forderung nach dem Frauenwahlrecht keine Rolle für die deutsche Frauenbewegung. Man konzentrierte sich auf andere Dinge: Der bürgerliche Flügel der Bewegung forderte für Frauen den Zugang zu höherer Bildung und zur Erwerbsarbeit, der sozialistische setzte sich für bessere Arbeitsbedingungen ein. Die eine, große Frauenbewegung gab es nicht.

Deutscher Verein für Frauenstimmrecht
1902 gründeten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht (später: Deutscher Verband für Frauenstimmrecht), den ersten Verband aus dem bürgerlichen Spektrum der Frauenbewegung, dessen Hauptziel das Frauenwahlrecht war. 1908 wurde in ganz Deutschland ein Vereinsgesetz verabschiedet, welches ein Verbot, das Frauen seit den 1850ern ein politisches Engagement in Vereinen untersagt hatte, aufhob: Frauen durften sich nun wieder frei vereinigen, versammeln und politischen Parteien beitreten. Diese Chance nutzten zahlreiche Frauen, schlossen sich einer Partei an – und mussten enttäuscht feststellen, dass sie dort nicht immer mit offenen Armen empfangen wurden: Viele Männer fanden, dass Frauen in der Politik nichts zu suchen haben. Frauenwahlrecht? Bitte nicht!

Im 1914 begonnenen Ersten Weltkrieg sahen viele Frauenrechtlerinnen eine Chance für die Frauenbewegung, sich zu beweisen – zu zeigen, dass Frauen genauso nützliche und wichtige Mitglieder der Gesellschaft sind wie Männer. Wahlrechtsforderungen wurden deshalb zunächst zurückgestellt, erst 1916 schlossen sich mehrere Verbände zum Deutschen Reichsverband für Frauenstimmrecht zusammen. Die Novemberrevolution 1918/1919 führte schließlich zur Einführung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland: Durch ein am 12. November 1918 verabschiedetes Gesetz wurde das aktive und passive Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren eingeführt.

Nationalversammlung am 19. Januar 1919
Zum ersten Mal nutzen konnten Frauen ihr neu errungenes Recht bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. 82,3 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 8,7 Prozent der neuen Abgeordneten waren Frauen. Marie Juchacz, frisch gewählt, hielt am 19. Februar 2019 als erste Frau eine Rede vor dem Parlament. Sie machte deutlich: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Um Juchacz zu ehren und an sie zu erinnern, verleiht die SPD-Bundestagsfraktion im Februar 2019 den Marie-Juchacz-Preis.

Die SPD-Fraktion wird mobil machen für gleichberechtigte Teilhabe im Deutschen Bundestag und gibt damit ein klares Signal an die Länderparlamente und Stadt- und Gemeinderäte. Die Fraktion beteiligt sich gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen, Verbänden und Initiativen wie dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und den Frauen der Berliner Erklärung an der Debatte über Wege zur Parität in den Parlamenten. Die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten muss eine der zentralen Fragen bei der anstehenden Wahlrechtsreform sein.

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden.

Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“

Über einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu hat am Donnerstag der Bundestag in erster Lesung debattiert (Drs. 19/6915). Demnach sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.

Freigestellte Transplantationsbeauftragte
Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.

Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.

Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung, Heilung oder Linderung. Leider geht die Zahl der Organspender zurück. Ein neues Gesetz der Koalition soll nun die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den und für die Entnahmekrankenhäuser schaffen, um die Organspendezahlen zu erhöhen.

Dienstagabend hat das britische Parlament das von Premierministerin Theresa May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen mit großer Mehrheit abgelehnt. Es droht ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU mit unkalkulierbaren Folgen vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Am 29. März ist das Austrittsdatum.

In einem langen Prozess hatten die Europäische Union und die britische Regierung das Austrittsabkommen verhandelt. Es sieht vor, dass nach dem formalen Austritt eine Übergangsphase beginnt, in der Großbritannien bis Ende 2020 weiter wie ein Mitgliedstaat behandelt wird, aber in den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene keine Mitsprache mehr hat.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das für diesen Übergangszeitraum Rechtsklarheit schafft (Drs. 19/5313). Das so genannte Brexit-Übergangsgesetz sieht vor, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift.

Wirksamkeit nur bei gültigem Austrittsabkommen
Zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger wird außerdem unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen, wenn sie vor Ablauf des Übergangszeitraums beantragt wird. Das soll auch dann gelten, wenn über die Einbürgerung erst nach Ablauf dieses Zeitraums entschieden wird. Damit werden unbillige Härten für die Betroffenen vermieden, deren Lebensplanungen durch den Brexit sonst in Frage gestellt werden würden.

Aber: Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird; auf EU-Seite durch Europäisches Parlament und Ministerrat, auf britischer Seite entscheidet das Unterhaus.

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich das Abkommen ablehnt und es zu einem ungeregelten Brexit kommt, hat die Bundesregierung jedoch weitere Gesetzentwürfe vorbereitet, um Deutschland vor den massiven Störungen so weit als möglich abzuschirmen. Diese Gesetzentwürfe werden die Abgeordneten in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung beraten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat das so genannte Brexit-Übergangsgesetz beschlossen. Es regelt, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift. Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird.

Jeder vierte Schüler hat Probleme mit dem Zugang zu Bildung und der Nutzung der Angebote. Für die SPD-Fraktion ist klar: Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen.

SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration besser fördern soll. Gerade diese Schulen sollten Leuchttürme sein bei der Bildungsvermittlung. Zugleich ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, eine Anschubfinanzierung von 2 Millionen Euro für dieses Vorhaben im Haushalt 2019 zu verankern.

Auftakt im Herbst 2019
Gemeinsam haben die Koalitionsfraktionen nun einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordern, zügig ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten Lagen zu entwickeln (Drs. 19/7027).

Im Antrag heißt es zur Begründung: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden.“
Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen.

Das Projekt soll auf eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren ausgelegt sein und mit der bereitgestellten Anschubfinanzierung spätestens im Herbst 2019 starten.
Nach dem Auftakt 2019 soll der Bund für die Erprobungsphase zunächst jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Summe soll später auf 7,5 Millionen Euro jährlich steigen. Auch Berufsschulen und Oberstufenzentren sollen eingebunden sein.

Insgesamt werden mit dem Vorhaben in gemeinsamer Finanzierung mit den Bundesländern mindestens 125 Millionen Euro für mehr Chancengleichheit zusätzlich zur Verfügung gestellt. Nach fünf Jahren soll es eine Zwischenbewertung durch Wissenschaftler geben – wenn nötig werden Maßnahmen dann angepasst.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, der das Vorhaben der Koalition flankiert, Schulen in benachteiligten Lagen zu fördern, die besondere Aufgaben der Integration schultern. Dazu gibt es eine Bund-Länder-Initiative (Modellprojekte in einer Erprobungsphase, dann Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche). Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen.

Der Bundestag hat am Freitag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Gutes Leben und Arbeiten auf dem Land gewährleisten“ beraten (Drs. (19/7028). Der Antrag benennt die Ziele und Voraussetzungen für mehr Zusammenhalt in allen Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland.

Die ländlichen Räume sind geprägt durch wirtschaftliche Kraft, einen erfolgreichen Mittelstand, gute Arbeitsplätze, ein starkes Ehrenamt, hohe Lebensqualität und attraktive Naturräume.

Sie stehen jedoch auch vor großen Fragen: Über die Alterung der Gesellschaft hinaus haben ländliche Regionen auch durch den Klimawandel und die noch nicht ausreichende Versorgung mit schnellem Internet und flächendeckender Mobilfunkversorgung Probleme.

Diese Probleme zu lösen, ist entscheidend dafür, die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Gegenden und damit die Lebensqualität vor Ort zu erhalten und zu verbessern, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.

Deshalb erarbeitet die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ein übergreifendes Konzept, um dieses Ziel zu erreichen:

  • Mit dem Klimaschutzgesetz wird der Bundestag erstmals gesetzlich verbindliche Reduktionsziele beschließen, die den Ausstoß von Treibhausgasen signifikant verringern.
  • Mit dem zügigen Breitbandausbau auf Basis von Glasfaser, der Vergabe der 5G-Lizenzen oder der flächendeckenden Versorgung von 99 Prozent der Haushalte mit dem schnellen Mobilfunkstandard LTE bis 2020, wird die Anbindung der Wirtschaft und der Privathaushalte zukünftig verbessert.
  • Darüber hinaus stehen für die ländliche Entwicklung 2019 unter anderem 150 Millionen Euro zusätzlich für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zur Verfügung.
  • Auch das Ehrenamt, das vielerorts wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge übernimmt (etwa die Freiwilligen Feuerwehren und das Technische Hilfswerk) oder (angehende) Ärztinnen und Ärzte, sich auf dem Land niederzulassen, müssen weiter gestärkt und unterstützt werden.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem dazu auf, auf europäischer Ebene bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für eine angemessene Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds auch nach dem Jahr 2020 zu sorgen. Sein Zweck ist unter anderem die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Weiter soll sich die Regierung für den Erhalt des Programms LEADER in seiner jetzigen Form einsetzen und die Förderung aus dem ELER deutlich vereinfachen, damit auch kleinere Kommunalverwaltungen ohne eigene Rechtsabteilung diese Förderung unbürokratisch in An-spruch nehmen können.
Die Verbesserung der Lebensqualität zur fördern und den Zusammenhalt in den ländlichen Regionen Deutschlands zu stärken, ist das Ziel der SPD-Fraktion. Sie arbeitet für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU bekräftigt die Ziele und Voraussetzungen für mehr Zusammenhalt in allen Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Dazu gehören Maßnahmen für schnelleres, flächendeckendes Internet ebenso wie für Klimaschutz und eine verbesserte Daseinsvorsorge, zum Beispiel durch genügend Ärztinnen und Ärzte.

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die das Parlament erstmals am Donnerstag beraten hat, sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren (Drs. 19/6334, 19/6926).

Das funktioniert so: Die Landesbehörden sollen zukünftig über einen anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrollieren können. Das war bisher nicht möglich. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für einen automatisierten Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Das ist ein sinnvoller Schritt, denn es erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen.

Fragen des Datenschutzes werden noch weiter geklärt
Es muss aber genau darauf geachtet werden, dass die Verhältnismäßigkeit bei dieser Maßnahme gewahrt wird. Die im Vorfeld geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken, unter anderem von den Ländern im Bundesrat, wurden bereits durch die Gegenäußerung der Bundesregierung aufgegriffen. Im parlamentarischen Beratungsverfahren werden diese Fragen erneut behandelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion drängt hier auf klare Regelungen beim Datenschutz. Zum Beispiel sollen verdecktes Erheben oder das anlassloses Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein. Dahingehende Beratungen werden in den kommenden Wochen im Parlament mit allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern geführt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes diskutiert (Drs. 19/6335, 19/6927).

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weitere drohen.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Luftqualität steigern
Neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit 1 Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Luftqualität in vielen Städten muss besser werden. Dieselfahrer brauchen zugleich Sicherheit. Eine Gesetzesänderung hilft, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden.

In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Freitag den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung der Länder Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen (Drs. 19/5314).

Die Einstufung erleichtert es, Schutzbedürftige im Asylverfahren schneller zu identifizieren. Gleichzeitig kann die Verfahrensdauer und Rückführung im Fall einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn die Chancen auf eine Anerkennung auf Asyl für die Betroffenen gering sind. Das Recht einer individuellen Prüfung auf Asyl bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Verfahren vor, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten gerichtlichen Instanzenzug (Hinaufklagen) und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Besonders verletzliche Flüchtlinge (beispielsweise Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige) bekommen grundsätzlichen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung. Um die Bedeutung der Rechtsberatung für diesen Personenkreis hervorzuheben, wird sie ausdrücklich im Gesetzestext verankert.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien sollen so genannte sichere Herkunftsstaaten werden. Dadurch können Schutzbedürftige schneller identifiziert und Rückführungen im Fall einer Ablehnung von Asyl beschleunigt werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag einen Antrag der SPD- und Unionsfraktion zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen Äthiopien und Eritrea beschlossen (Drs. 19/4847, 19/5644). Die Koalition sendet damit das Signal, dass die Entwicklungen am Horn von Afrika auch in Deutschland verfolgt und begrüßt werden. Der Beschluss unterstreicht, dass Deutschland den Friedensprozess durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit beiden Ländern unterstützen möchte. Gleichzeitig werden beide Staaten aufgefordert, den eingeschlagenen Versöhnungs- und Reformweg fortzusetzen.

Christoph Matschie, stellvertretender außenpolitischer Sprecher, sagt: „Die im Juli 2018 unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung von Frieden und Freundschaft zwischen Äthiopien und Eritrea“ ist ein historischer und mutiger Schritt, denn damit wird ein seit fast 20 Jahren andauernder Grenzkonflikt, der 100.000 Todesopfer forderte, beendet. Die Menschen in Äthiopien und Eritrea sehnen sich nach Aufbruch und Veränderung.“

Klar sei, dass für die nun anstehenden Reformen ein langer Atem benötigt wird. Die Friedensbemühungen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse seien mit vielen Problemen konfrontiert und brauchten Zeit, so Matschie. Er betont: „Wo dies von Seiten Äthiopiens und Eritreas gewünscht wird, sollten sich Deutschland und die EU als verlässliche Partner im Reformprozess anbieten. Wir dürfen nicht als interessierte Zuschauer am Rand stehen, sondern sollten mutig und großzügig den eingeschlagenen Weg des Friedens zwischen Addis Abeba und Asmara unterstützen“.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition sendet mit einem Antrag zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen Äthiopien und Eritrea das Signal, dass die Entwicklungen am Horn von Afrika auch in Deutschland verfolgt und begrüßt werden. Der Beschluss unterstreicht, dass Deutschland den Friedensprozess durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit beiden Ländern unterstützen möchte.

Die neu eingesetzte Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz hat bereits sechsmal getagt. Worum geht es dabei genau?

Künstliche Intelligenz (KI) bringt Gesellschaft, Wirtschaft und Politik viele neue Handlungsoptionen. Digitale Ethik muss diesen Prozess analysieren und bewerten, um gesellschaftskompatible Lösungen für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu erarbeiten. Dabei geht es um eine Werte- und Interessensabwägung und auch eine Folgenabschätzung.

Durch digitale Prozesse, Produkte und Angebote prägen Unternehmen den technologischen Fortschritt, tragen zum Wohlstand in Deutschland bei, lösen aber auch teilweise erhebliche gesellschaftliche Veränderungen aus.

Mit den Möglichkeiten des maschinellen Lernens sind noch gravierendere Veränderungen zu erwarten: auf unsere Arbeitswelt, auf Forschung und Bildung, auf unsere Wirtschaft, auf unsere Mobilität, auf das Gesundheitswesen, auf die Medien und auf staatliche Institutionen.

Digitale Verantwortung wahrzunehmen heißt, potentielle Veränderungen ethisch zu reflektieren. Dabei gilt es genau zu beobachten, wie unsere Gesellschaft diese Veränderungen adaptiert. Die ethische Reflexion ist ein guter Kompass, um die Entwicklung zum Wohle der Gesellschaft zu gestalten.

Es geht auch um Werteabwägungen
Menschen werden in Zukunft mit intelligenten Assistenzsystemen zusammenarbeiten. Bereits heute treffen Programme Entscheidungen in Bewerbungsverfahren oder Roboter übernehmen die Produktion. Wo verläuft die Grenze zwischen der Entscheidungsautonomie des Menschen und des Systems? Hier steht eine Werteabwägung an: Sind die Vorteile der maschinellen Analyse oder die der menschlichen Analyse wichtiger? Gilt es, die Entscheidungs-autonomie des Menschen zu schützen, oder die Vorteile der Maschine wie Effizienz, Zeitersparnis und faktenbasiertere Entscheidungen zu bevorzugen? Oder ganz einfach: Steuert der Mensch die Maschine, oder die Maschine den Menschen?

Eine allgemeingültige ethische Bewertung der Technologien der Künstlichen Intelligenz ist nicht realistisch – ebenso wie man das Werkzeug „Messer“ für gutes und schlechtes Handeln einsetzen kann, ist dies bei KI genauso. Zielführend ist daher, die ethische Reflexion kontext- und fallbezogen zu diskutieren. Die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz bietet hierfür den entsprechenden Raum.

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Faire Arbeit: Unterschriftenübergabe an Bundesminister

Wir haben diesen Auftrag aus unserem Wahlkreis gerne angenommen. Der Einsatz für menschenwürdige Arbeit, faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen ist wichtiger denn je. Wir tragen eine internationale und menschliche Verantwortung.

Bürgersprechstunde am 24.01.2019 in Waldshut

Wo drückt der Schuh? Gerne lade ich die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis am kommenden Donnerstagvormittag, den 24.01.2019, zur Bürgersprechstunde in mein Wahlkreisbüro ein.
Logo: © Cornelius/fotolia.comLogo: © Cornelius/fotolia.com

Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ gestartet

Erfolgreicher Klimaschutz klappt nur mithilfe engagierter Kommunen. Dieses Engagement soll belohnt werden. Auch in diesem Jahr werden im Wettbewerb ‚Klimaaktive Kommunen‘ erfolgreiche Projekte für Klimaschutz und Klimaanpassung ausgezeichnet.
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Teilnahme an der UN-Konferenz in Kapstadt zu nachhaltigem Wachstum

In Kapstadt hat heute die dritte Konferenz der UN-Allianz für…
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Hochrheinbahn: Baubeginn der Elektrifizierung ist für 2021 beim Bund angemeldet

Die vom Landesverkehrsministerium selbst verursachte Verzögerung jetzt mit dem Bundesverkehrswegeplan zu entschuldigen, ist schon arg flach.

Jugendmedienworkshop für medieninteressierte Jugendliche im Deutschen Bundestag

Das politische Berlin hautnah mitzuerleben ist natürlich gerade für angehende Journalistinnen und Journalisten interessant. 30 junge Menschen haben auch im nächsten Jahr beim Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, einen tiefen Einblick in die Politik- und Medienlandschaft in unserer Hauptstadt zu bekommen

 


Faire Arbeit: Unterschriftenübergabe an Bundesminister

Zusammen mit Felix Schreiner habe ich dem Bundesentwicklungsminister Gerd Müller knapp 300 Unterschriften aus dem Wahlkreis übergeben. Damit lösen wir eine Zusage ein, die wir bei einer Veranstaltung im Wehr gegeben haben.

Im Rahmen einer Veranstaltung des Weltladens Wehr wurden mir und meinem Kollegen dem Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner anlässlich des „Tags der menschenwürdigen Arbeit“ Unterschriften überreicht. Der Initiator Florian Eckert hatte uns beiden Abgeordneten im September 2018 zu einer Podiumsdiskussion und einem Austausch in den Weltladen nach Wehr eingeladen.

Wir sagten zu, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller, die Unterschriften persönlich zu überreichen. Wir haben diesen Auftrag aus unserem Wahlkreis gerne angenommen. Der Einsatz für menschenwürdige Arbeit, faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen ist wichtiger denn je. Wir tragen eine internationale und menschliche Verantwortung.

Die Bundesregierung hat in dieser Hinsicht viele Dinge auf den Weg gebracht, um die gemeinsamen Regeln und klaren Leitplanken des fairen Handels stärken. So informierte Bundesminister Gerd Müller über das „Bündnis für nachhaltige Textilien“, bei dem Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik gemeinsam für eine Verbesserung der Bedingungen in der Textil- und Bekleidungsbranche arbeiten. Konkret geht es um die soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit entlang der gesamten Textilproduktionskette.

 

Bürgersprechstunde am 24.01.2019 in Waldshut

Wo drückt der Schuh? Gerne lade ich die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis am kommenden Donnerstagvormittag, den 24.01.2019, zur Bürgersprechstunde in mein Wahlkreisbüro ein. Ob Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik– ich habe ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Ich freue mich auf Ihren Besuch!


Bürgersprechstunde mit Rita Schwarzelühr-Sutter

WANN?
Donnerstag, 24.01.19, 10:00-12:00 Uhr
WO?
Wallstr. 9/ Kaiserstr. 22, 79761 Waldshut-Tiengen

HINWEIS: Zur besseren Koordinierung wird um vorherige Anmeldung gebeten:

Tel: (07751) 91 76 881
E-Mail: rita.schwarzeluehr-sutter.wk@bundestag.de