Aktuelles

Bei der neuen Rheinbrücke muss die Landesregierung handeln

Von Verkehrsminister Hermann wird jetzt voller Einsatz für den Bau einer zweiten Rheinbrücke in Waldshut gefordert

Es ist seit fast zwei Jahren bekannt, dass das Verkehrsdepartement des Kantons Aargau eine neue Rheinbrücke in den kantonalen Rahmenplan aufgenommen hat. Zwischenzeitlich hat sich die Verkehrslage rund um den Zollhof Waldshut immer weiter verschlechtert. In einem Schreiben an Verkehrsminister Winfried Hermann fordere ich vollen Einsatz für die neue Brücke. Ich erwarte jetzt, dass Verkehrsminister Hermann die Notwendigkeit für eine neue Rheinbrücke klar nach Berlin kommuniziert. Das Brückenprojekt kann auch außerhalb des Bundesverkehrswegeplans finanziert werden. Für die Aufnahme von Staatsvertragsverhandlungen ist aber ein Antrag des Landesverkehrsministeriums notwendig.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, hat bereits im August 2018 öffentlich die Bereitschaft erklärt, die Finanzierung des grenzüberschreitenden Projekts auch außerhalb des Bundesverkehrswegeplans anzugehen. Um das Verkehrsaufkommen rund um den Gewerbepark und den Zollhof langfristig zu managen, halte ich ein integriertes Gesamtkonzept für unerlässlich. Die beim Regierungspräsidium Freiburg angedachten Maßnahmen zur Schaffung eines Vorstauraums und dem Bau einer dritten Spur müssen meiner Ansicht nach frühzeitig mit möglichen Brückenstandorten abgestimmt werden.

Seit 2012 habe ich mich wiederholt an Verkehrsminister Hermann gewandt und die Dringlichkeit der zweiten Brücke für die Lösung des wachsenden Stauproblems in Waldshut dargestellt. Schließlich ergibt sich gerade für den grünen Radwegeminister bei diesem Projekt eine einmalige Chance. Nach der Fertigstellung des Ersatzbaus hat das Regierungspräsidium Freiburg schon mal angedacht, die bestehende Zollbrücke für Radfahrer und Fußgänger zu nutzen.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 22 / 2018

Bisher durfte der Bund Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nicht flächendeckend vornehmen. Bisher war die Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund befristet. Bisher waren auch Investitionen des Bundes in den Öffentlichen Personennahverkehr gedeckelt und befristet.

Durch eine Änderung der Verfassung wird damit bald Schluss sein. Am Donnerstag hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung beschlossen (Drs. 19/3440).

Hinter diesen technischen anmutenden Formulierungen verbirgt sich die Öffnung neuer Kanäle, damit der Bund in den Bundesländern in Bereiche investieren kann, bei denen dringend benötigtes Geld fehlt: bei der digitalen Ausstattung von Schulen, bei der dauerhaften Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und beim Ausbau des umweltfreundlichen öffentlichen Nahverkehrs.

Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind auch ein wichtiger Beitrag, um die sozialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen.

Die Lebenschancen eines Menschen dürfen weder von dem Portemonnaie der Eltern abhängen noch von der Postleitzahl der Region, in der man aufwächst. Anders gesagt: Herkunft darf nicht über Zukunft entscheiden.

Was sich nun ändern kann:

  1. Für bessere Schulen mit einer modernen digitalen Ausstattung
    Künftig kann der Bund allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen zur Modernisierung der Bildungsinfrastruktur (zum Beispiel WLAN, Server, digitale Tafeln etc.) zur Verfügung stellen. Die Beschränkung auf finanzschwache Kommunen wird gestrichen. Auf dieser Grundlage können dann auch endlich die Mittel für den Digitalpakt fließen, die schon seit einigen Jahren den Schülern und Lehrern versprochen wurden.
  2. Für mehr Wohnungen zu bezahlbaren Mieten
    Künftig kann der Bund den Ländern dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung bis 2020 wird im Grundgesetz gestrichen. Im Rahmen des Wohngipfels im September dieses Jahres hat die Koalition für das Jahr 2019 nochmal 500 Millionen Euro zusätzlich über die Koalitionsvertrag hinaus zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen damit in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
  3. Für einen besseren öffentlichen Nahverkehr
    Hier wird die bestehende Befristung bis 2025 und Deckelung der Investitionen gestrichen. Die Mittel für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 333 Millionen Euro bis zum Ende der Wahlperiode auf 1 Milliarde Euro verdreifacht. Damit kann die Schieneninfrastruktur der Kommunen, etwa U- und Straßenbahnen, ausgebaut und modernisiert werden.
  4. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles erinnert daran, dass nun eine jahrealte SPD-Forderung umgesetzt werde. „Das ist ein guter Tag für die junge Generation in unserem Land.“

Diese Grundgesetzänderungen sind also ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes. In Köpfe, Arbeitsplätze, Heimat, Umwelt und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Diese Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, ist eine dauernde Aufgabe und Herausforderung. Als nächsten Schritt wird die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bis Mitte kommenden Jahres Eckpunkte für ein Fördersystem zur Unterstützung strukturschwacher Regionen vorlegen.

Der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer muss der Grundgesetzänderung noch zustimmen.

Eine sichere, zuverlässige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist wesentlich für wirtschaftliches Wachstum, moderne Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Darum wird die Koalition in dieser Legislaturperiode mehr 10 Milliarden Euro für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“, den das Parlament am Donnerstag in 2. und 3. Lesung abschließend beraten hat, wird es einen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“ geben (Drs. 19/4720).

Er erhält 2,4 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung aus dem Haushalt 2018. Die zukünftigen Erlöse aus der Versteigerung der 5G-Frequenzen fließen in den kommenden Jahren ebenfalls dem Fonds zu. Er soll den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis unterstützen. Denn beim privatwirtschaftlich organisierten Ausbau der Netze besteht öffentlicher Förderbedarf, insbesondere auf dem Land.

Für den „Digitalpakt Schule“ stehen aus dem Fonds 5 Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden Euro bis 2021 zur Verfügung. Das umfasst Finanzhilfen des Bundes an die Bundesländer zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Schulen.

In den nächsten Jahren sollen 32.000 Schulen, 7000 Gewerbegebiete und mehr als 1700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Damit die ersten Investitionen für die digitale Ausstattung der Schulen fließen können, muss der Bundesrat noch der notwendigen Grundgesetzänderung in Artikel 104c GG zustimmen.

Mit dem Ende des Kooperationsverbots sollen an dieser Stelle die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur ermöglicht und zusätzliche Investitionen in den Bundesländern angeschoben werden.

Am Freitag hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet (Drs. (19/4948; 19/5419).

Dieses Gesetz ist ein Herzensanliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Denn damit sorgt die Koalition dafür, dass Beschäftigte, die von der Digitalisierung betroffen sind, Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.

Das Gesetz gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet: Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten übernommen. Engagieren sich die Sozialpartner in Sachen Weiterbildung, so wird das bei der Höhe der Zuschüsse positiv berücksichtigt.

Im Einzelnen: Beschäftigte erhalten künftig grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Ausbau zur Arbeitsversicherung
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die SPD-Bundestagsfraktion will arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen dieser Qualifizierungsoffensive stellen die Abgeordneten daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung – was ein wichtiges Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Andrea Nahles, SPD-Fraktionschefin, sagt: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen neue Chancen und Sicherheit in der Digitalisierung. Deshalb öffnen und erleichtern wir den Zugang zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Beruf und verbessern den Zugang zum Arbeitslosengeld I für diejenigen, die immer wieder nur kurz Arbeit finden. Das ist Politik für ein solidarisches Land.“

Mehr Sicherheit für kurz Beschäftigte
Noch etwas wird mit dem Gesetz verbessert: soziale Sicherheit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in neuen, flexiblen Arbeitsformen mehr Schutz durch den Sozialstaat. Die Koalition baut daher den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung aus.

Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur für kurze Dauer Arbeit haben (zum Beispiel Saisonarbeiter), wird es zukünftig mehr Sicherheit geben. Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war das für oft kurzfristig Beschäftigte schwer zu erreichen.

Ergänzt wird das durch eine optimierte Regelung, die im Volksmund als Künstlerregelung bezeichnet wird: In Zukunft werden auch Beschäftigungen berücksichtigt, die auf nicht mehr als 14 Wochen statt bisher zehn Wochen angelegt sind. Auch werden höhere Verdienste als bisher berücksichtigt. Durch beide Regelungen wird mehr Menschen der Zugang zum Arbeitslosengeld eröffnet.

Außerdem senkt die Koalition den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte, für die nächsten vier Jahre per Verordnung sogar um 0,5 Prozentpunkte. Damit entsteht eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass vom 1. Januar 2019 an der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 Prozent des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 Prozent betragen wird.

Betriebsräte auch in der Luft
Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erweitert den Gesetzentwurf zu einem sogenannten Omnibusgesetz. So ist an den Ursprungsentwurf nun noch eine Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes angehängt worden.

Die Alterssicherung der Landwirte musste nach Abschaffung der Hofabgabeklausel neu justiert werden.

Und mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes will die Koalition erreichen, dass auch Beschäftigte im Flugbetrieb der Luftfahrtunternehmen (Kabinenpersonal) einen Betriebsrat gründen können. Diese Änderung findet übrigens breite Unterstützung auch in den anderen Fraktionen: Airline-Beschäftigten in Cockpit und Kabine wird per Gesetz garantiert, dass sie einen Betriebsrat wählen können. Diese Sicherheit gibt es für Flugpersonal bislang nur, wenn ein entsprechender Tarifvertrag abgeschlossen wird. Dadurch haben Arbeitgeber faktisch ein Veto-Recht bei der Mitbestimmung: kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat. Die Initiative ist auch eine Reaktion auf Kritik an den Arbeitsbedingungen in einigen Luftfahrtunternehmen, etwa bei Ryanair.

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wohnungen sind keine Ware wie jede andere. Sie dürfen nicht zum Spekulationsobjekt werden. Wohnungen sind das Zuhause in unserem Land. Politik für ein solidarisches Land bedeutet darum auch, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen.

Am Donnerstag hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit dem Mieterschutzgesetz ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Mieterinnen und Mietern ganz konkret helfen wird (Drs. 19/4672, 19/5415, 19/5647).

Die Mietpreisbremse wird verschärft: Vermieter werden verpflichtet, Mieterinnen und Mietern noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Wenn die Auskunftspflicht verletzt wird, können sich die Vermieter zwei Jahre lang nicht auf eine Ausnahme berufen – und damit keine höhere Miete verlangen. Was vereinfacht wird: Wenn die Mieter der Auffassung sind, die Miete liege in unzulässiger Weise zehn Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können sie einen solchen Wucher einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Außerdem werden Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geschützt.

Nach einer Modernisierung darf die Monatsmiete demnach um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Das gilt bundesweit. Bei den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz hat die SPD-Fraktion zusätzlich durchgesetzt, dass bei Wohnungen, bei denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter beträgt, sie sogar nur um 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen darf.

Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter, weil insbesondere große Wohnungskonzerne durch Modernisierungen Mieterhöhungen von über 40 Prozent nach geltender Rechtslage geltend machen konnten.

Zusätzlich senkt die Koalition mit dem Gesetz die so genannte Modernisierungsumlage: Vermieter dürfen dann maximal acht statt wie bisher elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Auch diese Kappung gilt bundesweit.
Dass die SPD-Bundestagsfraktion die bundesweite Geltung dieser beiden Regelungen durchgesetzt hat, ist von großer Bedeutung, weil es anders als bei der Mietpreisbremse nicht mehr von den Landesregierungen abhängt, wo die Regelung gilt.

Das gezielte Herausmodernisieren von Mietern wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belegt.

Ebenfalls beschlossen mit dem Mieterschutzgesetz: Wenn soziale Träger für soziale Wohnprojekte, wie etwa Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, Wohnungen angemietet haben, galt oft Gewerbemietrecht. Die Koalition regelt nun, dass für solche wichtigen sozialen Wohnprojekte insbesondere der soziale Kündigungsschutz gilt, damit die Mietverhältnisse nur bei erheblichen Pflichtverletzungen wie Zahlungsverzug beendet werden können.

Das Mieterschutzgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Neuer bezahlbarer Wohnraum, insbesondere in Ballungsräumen, ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Durch zu geringe Bautätigkeit und durch Bodenspekulation wird Wohnraum knapp, und die Mieten steigen immer weiter. Deshalb wird die Koalition steuerliche Anreize für die Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen schaffen.

Dazu hat das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA) beschlossen (Drs. 19/4949, 19/5417, 19/5647).

Durch eine neue steuerliche Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils fünf Prozent betragen.

Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungszeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.

Förderung des Mieterstroms
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird außerdem mit dem Gesetz der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. Bisher gilt die Steuerbefreiung für Erträge von Wohnungsgenossenschaften aus Mieterstromanlagen bis zu einem Anteil von 10 Prozent der Gesamteinnahmen. Diese Grenze wurde auf 20 Prozent erhöht.

Mitte Dezember wird in Marokko der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) vereinbart. Das Abkommen ist von hoher Bedeutung für die internationale Staatengemeinschaft, die sich in diesem Dokument erstmals gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration setzt. Der Pakt ist rechtlich nicht bindend.

Am Donnerstag hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktion zu dem so genannten UN-Migrationspakt beschlossen (Drs. 19/6056).

Warum das wichtig ist:
In den vergangenen Wochen ist die Verabschiedung des GCM weltweit kontrovers diskutiert worden. Obwohl der Pakt von allen UN-Mitgliedern gemeinsam verhandelt worden ist, rücken nun einige Staaten wieder davon ab. Auch in Deutschland gibt es Diskussionen um den Pakt.

Der Entschließungsantrag begrüßt den GCM ausdrücklich, würdigt seine politische Bedeutung würdigt und unterstreicht seine Ziele. Der Pakt kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu stärken und zugleich Migration besser zu ordnen und zu steuern. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass nur der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft. Zugleich bekennen sich die Unions- und SPD-Fraktion ausdrücklich – auch vor dem Hintergrund unserer historischen Verantwortung – zum Grundrecht auf Asyl.

Deutschland benötigt die Einwanderung von Fachkräften. Darum fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, mit einem Einwanderungsgesetz zeitnah die Voraussetzungen für bessere legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu schaffen.

Denn Deutschland profitiert bereits seit langem von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten, die zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen und unser Land mit voran gebracht haben.

Ebenso machen sich die Abgeordneten für eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten stark. Aktuell ist zu erleben, dass Arbeitsmigrantinnen und -migranten in einer Reihe von Staaten ohne Rechte und unter teilweise unwürdigen Bedingungen leben müssen.

Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es in unserem Interesse, dass auch andere Staaten, in denen Migrantinnen und Migranten leben, diese Standards erfüllen. Zudem helfen diese Maßnahmen ganz gezielt, Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen.

Der Antrag formuliert an die Menschen, die zu uns kommen, klare Erwartungen: Damit das Zusammenleben gelingt und die Menschen am gesellschaftlichen Prozess teilnehmen können, wird erwartet, dass alle Einwandernden unsere Sprache ausreichend erlernen und verlangt, dass sie unsere Rechtsordnung beachten.

Weitergehende, aktuelle Informationen und Argumente zum UN-Migrationspakt gibt es hier

Donnerstagabend hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen (Drs. 19/5522). Damit wird ein verbindlicher Weg hin zu einer künftig schmerzausschaltenden Kastration von Ferkeln festgeschrieben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den parlamentarischen Beratungen erreicht, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit einer zum 30. Mai 2019 vorzulegenden Rechtsverordnung endlich zum Handeln verpflichtet wird – nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchter geschaffen hat.

Um es klar zu sagen: Das unionsgeführte BMEL hat seit dem Verbot der betäubungslosen Kastration 2013 nichts unternommen hat, um Betäubungsmethoden, die einfach durchführbar sind und gleichzeitig effektiv betäuben, anwendungsreif zu machen.

Die SPD-Abgeordneten haben in diesem Rahmen entschieden, einer Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Kastration zuzustimmen, um nicht die Existenz vor allem kleiner und mittlerer Aufzuchtbetriebe in Deutschland zu gefährden.

In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf konnte die SPD-Fraktion klare tierschutzrechtliche Verbesserungen durchsetzen: Zukünftig wird der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung stehen.
Außerdem halten die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag fest, dass endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren das Ende eingeläutet wird. Daneben werden die Ferkelzüchter durch Informationskampagnen und Förderung unterstützt, neue, am Tierwohl orientierte Betäubungsmethoden einzuführen.

SPD-Fraktion erreicht Verbesserungen für Tierschutz
Gegen den Willen der Unionsfraktion konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Entschließungsantrag auch Punkte jenseits der Nutztierhaltung festschreiben. So fordern sie das BMEL unter anderem dazu auf, einen TÜV für Heimtierhaltungssysteme zu schaffen, eine Verordnung zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen und den Internethandel mit lebenden Tieren zu reglementieren.

Es lagen also letztlich zwei Alternativen auf dem Tisch: Entweder gefährdet die Koalition durch das Auslaufen der Übergangsfristen kleine und mittlere Ferkelzuchtbetriebe in ihrer Existenz – denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die mit Methoden kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz wahrlich nicht entsprechen.

Oder die SPD-Fraktion stimmt einer Fristverlängerung zu, die die Existenz der Ferkelzüchterinnen und Ferkelzüchter in Deutschland sichert, und setzt bei den Verhandlungen gleichzeitig weitere wichtige Punkte für den Tierschutz durch. Die Fraktion hat sich für Letzteres entschieden und hält unmissverständlich fest, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungsloser Kastration.

Gemeinsam mit der Unionsfraktion hat die SPD-Fraktion am Donnerstag einen Antrag in den Bundestag eingebacht, der sich mit der Geltung und Umsetzung der Klimaziele von Paris befasst (Drs. 19/6052).

Vom 2. bis 14. Dezember 2018 findet im polnischen Katowice die 24. UN-Klimakonferenz statt. Nachdem sich 2015 in Paris fast 200 Staaten einem völkerrechtlich verbindlichen Klimaabkommen zur Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius (wenn möglich sogar auf 1,5 Grad Celsius) verpflichtet haben, wollen sie sich nun auf gemeinsame Regeln zur Umsetzung einigen. Ziel ist dass die Anstrengungen der Staaten transparent und vergleichbar sind, um alle fünf Jahre Bilanz ziehen zu können.

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzplan 2050 zu den Pariser Klimazielen verpflichtet. Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß um 55 Prozent, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent reduziert werden. So kann Deutschland seinen notwendigen Beitrag für den Klimaschutz leisten.

In den Koalitionsverhandlungen haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten darauf gedrungen, dass diese Ziele mehr Verbindlichkeit erhalten. Darum wird das Bundesumweltministerium nächstes Jahr ein Klimaschutzgesetz vorlegen, das die Ziele rechtlich verbindlich macht.

Für erneuerbare Energien werben
In diesem Sinne werden internationale, europäische und nationale Anstrengungen der Bundesregierung notwendig sein, um den ambitionierten Klimaschutz im Sinne der Klimaziele von Paris Geltung zu verschaffen. Darauf geht der gemeinsame Antrag der Koalition ein.

So heißt es darin unter anderem, die Bundesregierung werde aufgefordert, in „Entwicklungs- und Schwellenländern intensiv für die Attraktivität von erneuerbaren Energien gegenüber vermeintlich billigen fossilen Lösungen zu werben und zu beraten“.

Zudem wollen die Koalitionsfraktionen, dass die Bundesregierung daran festhält, sich für eine Verabschiedung der Umsetzungsregelungen das Pariser Klimaabkommen in Katowice einzusetzen. Der Antrag enthält zahlreiche weitere Forderungen, die sich auf die EU- sowie auf die nationale Ebene beziehen.

Am Donnerstag hat das Parlament den Entwurf eines „Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beschlossen (Drs. 19/5465, 19/6090).

Worum es dabei geht: In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unter-stützung der Bundesländer und Kommunen auf den Weg gebracht, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.

Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen etwa bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung.

In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale und eine genau abgerechnete Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

Doch es ist klar, dass Länder und Kommunen die Herausforderung, die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter 2015 und 2016 einhergeht, nicht alleine schultern können. Darum haben Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz im September 2018 beschlossen, die Bundesunterstützung für die Integrationskosten um zunächst ein weiteres Jahr zu verlängern und sie einmalig um 435 Millionen Euro für eine bessere Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen.

Länder erhalten mehr Umsatzsteuer
Auch die Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte werden vollständig durch den Bund in Höhe von 1,8 Milliarden Euro finanziert.

Zusätzlich dazu erhalten die Länder einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer, der sich aus der Abrechnung der tatsächlichen Fallzahlen ergibt. Auch die Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird 2019 fortgesetzt.

Insgesamt werden Länder und Kommunen damit zusätzlich um circa 2 Milliarden Euro entlastet. Damit ist eine solidarische Verteilung der Integrationskosten bis Ende 2019 gewährleistet.

Da auf dem Markt nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und bisher zu wenig Wohnungen geschaffen wurden, stellt der Bund den Ländern auch hierfür weiterhin Gelder zur Verfügung.

Mehr für den sozialen Wohnungsbau
Das Gesetz legt einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau von 2019 an fest. 500 Millionen Euro werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dadurch kann die Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau bis 2021 insgesamt 5 Milliarden Euro betragen.

Zugunsten der Länder wird mit dem vorliegenden Gesetz ein weiterer Aspekt der Umsatzsteuerverteilung neu geregelt. Die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ wird Ende 2018 beendet, weil er vollständig getilgt sein wird. Zukünftig kommen den Ländern dadurch rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteuererlös zu.

Damit einher geht auch eine Entlastung für Kommunen, da ein Teil der Gewerbesteuerumlage von 2019 an entfällt, über den die westdeutschen Gemeinden an den Finanzierungskosten des Fonds beteiligt waren.

Am Freitag hat der Bundestag mit dem Energiesammelgesetz das erste umfassende energiepolitische Gesetzgebungsvorhaben in der 19. Legislaturperiode verabschiedet (Drs. 19/5523).

Mit dem Gesetz werden wichtige im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz umgesetzt. Darüber hinaus schafft die Koalition mit verschiedenen Maßnahmen Rechts- und Planungssicherheit für viele an der Energiewende beteiligte Unternehmen und Kommunen, insbesondere im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Die Abgeordneten beschließen auch die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik (PV) und geben diesen Technologien damit einen deutlichen Schub: Je vier Gigawatt werden in den kommenden Jahren ausgeschrieben werden – zusätzlich zu den bereits gesetzlich festgelegten Auktionen.

Mit den hinzukommenden Ausbauvolumina aus dem Energiesammelgesetz werden in Deutschland bis Ende 2021 nun insgesamt rund 25.000 Megawatt Wind- und Sonnenenergie zugebaut sein. Das entspricht einem guten Viertel der heute installierten Leistung in nur drei Jahren. Auf diese Weise leistet die Koalition einen ganz erheblichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Deutschland.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird damit merklich beschleunigt und bewirkt einen großen Schritt hin zum Ziel von 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch. Parallel dazu wird mit dem Gesetz für einen kostengünstigeren Zubau sowie eine größere Akzeptanz der Energiewende gesorgt. So wird mit dem Gesetz unter anderem beschlossen, dass Windkraftanlagen nachts nicht mehr dauerhaft blinken dürfen.

Rechtssicherheit für Unternehmen
Darüber hinaus gibt es in Planung befindlichen KWK-Anlagen den notwendigen Rahmen, damit diese emissionssparenden Anlagen zügig realisiert werden und die Energiewende als emissionsmindernde Brückentechnologie begleiten können.

Mit dem Gesetz erhalten auch zahlreiche Unternehmen Rechtssicherheit, wenn es um die Weiterleitung privilegierter Strommengen geht. Das gilt für Handel und Gewerbe genauso wie für energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb.

Unter Einbezug der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wird die SPD-Fraktion in den nächsten vier Monaten den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels mit dem Koalitionspartner beraten und die dafür notwendigen Maßnahmen im kommenden Jahr beschließen.

Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es, die Obergrenze von 52 Gigawatt für den Ausbau von PV-Anlagen zu streichen, den Ausbau der Windenergie auf See auf 20 Gigawatt bis 2030 anzuheben und die Beteiligung der Kommunen an der Windenergie zu verbessern.

Wie können wir die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen? Braucht es dafür einen grundlegenden Systemwechsel? Über diese Fragen hat der Bundestag am Mittwoch in einer offenen Orientierungsdebatte diskutiert.

In Deutschland gehen die Zahlen der Organspender seit 2012 zurück. Im vergangenen Jahr sank die Spenderzahl auf einen Tiefpunkt. Gleichzeitig warten mehr als 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Für viele von ihnen geht es um Leben und Tod.

Die Ursachen für die niedrigen Zahlen sind vielfältig. Als großes Problem gelten die Prozesse in den Krankenhäusern. Deshalb hat die Koalition – unabhängig von der Orientierungsdebatte – schon ein Gesetz für bessere Bedingungen in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Eine bessere Organisationsstruktur und höhere Vergütung für die Kliniken sollen dazu führen, dass potenzielle Organspender besser identifiziert werden.

Allerdings gehen viele Abgeordnete davon aus, dass strukturelle Verbesserungen allein nicht ausreichen. Sie sprechen sich für eine Systemänderung in der Organspende aus. Da die Frage nach Organspende eine grundlegende ethische Frage ist, hat der Bundestag das wichtige Thema in einer offenen Orientierungsdebatte diskutiert.

Doppelte Widerspruchslösung
Derzeit müssen Menschen aktiv zustimmen, wenn sie nach einem Hirntod ihre Organe spenden wollen. Ein Vorschlag für eine grundlegende Systemänderung – die sogenannte doppelte Widerspruchslösung – sieht vor, dieses Prinzip umzukehren. Jeder Mensch wäre damit Organspender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen. Als doppelte Sicherheit hätten zudem die Angehörigen die Möglichkeit, einer Organspende zu widersprechen. Die Befürworter dieser Lösung versprechen sich dadurch einen deutlichen Anstieg der Spenderzahlen und verweisen auch auf Länder wie Spanien oder Frankreich, in denen es drei bis viermal so viele Spender auf eine Million Einwohner gibt wie in Deutschland.

„Wir müssen verhinderbares Leid verhindern, die Widerspruchslösung kann das leisten“, sagte dazu der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach in der Debatte. Es gehe nicht darum, dass damit irgendjemand zur Organspende gezwungen werde. Und jeder, der sich gegen eine Organspende entscheide, bleibe weiterhin möglicher Empfänger. „Aber jeder muss sich mit der Frage beschäftigen.“ Das sei angesichts von 10.000 Menschen auf den Wartelisten nicht zu viel verlangt.

So sieht es auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar: „Mit allen bisherigen Maßnahmen sind wir gescheitert“, sagte sie. Deshalb sei es dringend geboten, dass jeder Einzelne eine Entscheidung treffe und dokumentiere. „Die Menschen aufzufordern, diese Entscheidung zu treffen, ist ein zumutbarer Baustein, um die Spenderzahlen zu erhöhen.“

Verpflichtende Entscheidung
Die Gegner sehen in der Widerspruchslösung hingegen einen zu starken Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Zudem fürchten sie, dass die Skepsis gegenüber der Organspende dadurch zunehmen könnte.

„Wir brauchen mehr Organspenden, aber der Staat kann so etwas nicht verordnen“, sagte die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese. Es sei dann keine Spende mehr, sondern eine Organabgabe. „Organspende heißt, dass man sich entscheidet zu helfen, es ist ein Geschenk.“ Vorzuschreiben, dass pauschal alle Organspender seien, gehe zu weit und missachte das Selbstbestimmungsrecht in einer ganz zentralen Frage. Kerstin Griese plädiert deshalb für eine verpflichtende Entscheidungslösung. „Alle Bürgerinnen und Bürger sollten sich – zum Beispiel bei der Ausstellung oder Verlängerung ihres Personalausweises – fragen lassen müssen, ob sie Organspender werden.“

Auch die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach sich gegen eine Widerspruchslösung aus: „Es kann nicht sein, dass wir bei der Weiterverarbeitung all unserer Daten die Zustimmung zur gesetzlichen Voraussetzung machen, aber bei einem so wichtigen Thema wie der Organspende einfach eine Zustimmung als gegeben ansehen.“ Man dürfe auch nicht glauben, dass mit einer Widerspruchslösung alles geregelt sei und die Zahlen automatisch steigen würden. „Entscheidend für die Organspenderzahlen ist die Organisation in den Krankenhäusern“, betonte sie.

In der Orientierungsdebatte im Bundestag ging es noch nicht um konkrete Entscheidungen. Verschiedene Abgeordnete planen fraktionsübergreifende Anträge, so genannte Gruppenanträge, über die der Bundestag dann abstimmen soll. Eine Entscheidung soll bis Mitte 2019 fallen.

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Mietervereine aus Südbaden in Berlin

Auf meine Einladung hin nahmen vom 26. bis 29. November 50 Aktive aus unterschiedlichen Mietervereinen der Regionen Lörrach, Bodensee und Rottweil an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil, darunter Vorstandsmitglieder, Rechtsberater und Mitarbeiterinnen.

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Als Sozialdemokratin bin ich davon überzeugt, dass auch die Schwächsten in unserer Gesellschaft ein Recht auf Teilhabe am Wohnungsmarkt haben. Hierfür verdient das Projekt des AGJ- Fachverbandes die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union und unsere ausdrückliche Anerkennung.

Die Schließung von Fessenheim ist längst überfällig

Die Schließung des ältesten Atomkraftwerks in Frankreich ist längst überfällig. Das Aus für Fessenheim hatte Präsident Emmanuel Macron am Dienstag, den 27.11.2018, in Paris im Rahmen der Vorstellung eines Zehnjahres-Plans zur Energiewende angekündigt.

Aus für Fessenheim wichtiges Signal für die Region

Das Aus für Fessenheim hatte Präsident Emmanuel Macron am Dienstag, den 27.11.2018, in Paris im Rahmen der Vorstellung eines Zehnjahres-Plans zur Energiewende angekündigt. Ich erwarte, dass der Ankündigung jetzt Taten folgen, damit 2020 tatsächlich der Stecker gezogen wird.

 


Mietervereine aus Südbaden in Berlin

Auf meine Einladung hin nahmen vom 26. bis 29. November 50 Aktive aus unterschiedlichen Mietervereinen der Regionen Lörrach, Bodensee und Rottweil an einer Informationsfahrt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Hauptstadt Berlin teil, darunter Vorstandsmitglieder, Rechtsberater und Mitarbeiterinnen. Auf dem Programm standen ein Informationsgespräch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Besuch einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages. Der Bundestag beriet in dieser Woche abschließend über das Mietrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung.

Die Bürgerinnen und Bürger aus meinen Betreuungswahlkreisen empfing ich zur Diskussion im SPD- geführten Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Zunächst erkundigten sich meine Gäste des Deutschen Mieterbundes über tagespolitische Umweltthemen, wie z.B. Diesel-Fahrverbote und Glyphosat. Da das Bundesumweltministerium bis zur Regierungsneubildung im März 2018 auch für den Fachbereich Bauen zuständig war, entwickelte sich auch eine lebhafte Diskussion über Mietrechts- und Bauthemen mit Umweltbezug, wie etwa die Förderung des Mieterstroms und die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Wohnhäusern.

Außerdem kamen wir auf den Fall der kontroversen Modernisierung des Vonovia-Besitzes in der Konstanzer Schwaketenstraße zu sprechen. Im vergangenen Juli hatte ich mir vor Ort ein Bild machen können. Ich glaube, der Fall der Vonovia in Konstanz hatte eine bundesweite Wirkung. Herausmodernisierungen von Mietern müssen ein Ende haben. Ich hoffe, dass die Mietrechtsänderungen die Lage von vielen Mieterinnen und Mietern jetzt schnell verbessern. Wir brauchen den gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn Demokratie ist kein Selbstläufer. Deshalb beabsichtigt der Bund auch für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2018 bis 2021 mindestens 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ich bedaure, dass die Grün-geführte Landesregierung die Grundgesetzänderung ablehnt, mit der der Bund auch in den nächsten Jahren die Länder beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann.

Der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Bodensee, Herbert Weber, dankte mir für die Einladung in die Bundeshauptstadt und würdigte mein Engagement im Fall Vonovia. „Das ist gelebte Politik“, stellte Herbert Weber anerkennend fest, nachdem ich mich den Fragen der Teilnehmer gestellt hatte.

 

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Ich freue mich, dass mir das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in einem entsprechenden Schreiben seine Absicht bekundet hat, das Projekt „Partizipation und Recht im Wohnungsmarkt, Anmietung und Erhalt von Wohnraum“ des Trägers AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg zu fördern.

Der Antrag wird derzeit noch geprüft und bezieht sich auf Mittel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Das Projekt des Fachverbandes soll in den Orten Titisee-Neustadt, Gundelfingen, Bad Krozingen, Breisach und Müllheim durchgeführt werden und hat die Ansprache, Beratung und Begleitung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zum Ziel. So soll unter anderem die gezielte Vermittlung an Strukturen, Beratungsdiensten und Ressourcen der Kommunen, die bei Wohnungssuche und -vermittlung sowie durch Unterstützung mit wohnbegleitenden Hilfen tätig sind, erfolgen.

Die Fördersumme beläuft sich nach Angaben des BMAS bei erfolgreicher Bewilligung auf bis zu 400.000 Euro. Nachdem der Bescheid voraussichtlich ab Dezember 2018 vom Bundesverwaltungsamt Köln an den Zuwendungsempfänger versandt wird, soll das Projekt ab Januar 2019 starten und im Dezember 2020 enden.

Als Sozialdemokratin bin ich davon überzeugt, dass auch die Schwächsten in unserer Gesellschaft ein Recht auf Teilhabe am Wohnungsmarkt haben. Hierfür verdient das Projekt des AGJ- Fachverbandes die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union und unsere ausdrückliche Anerkennung.

 

Die Schließung von Fessenheim ist längst überfällig

Zur Ankündigung des französischen Präsidenten Emmanuel Macrons zur Schließung des Atomkraftwerks Fessenheim im Sommer 2020

Ich erwarte, dass der Ankündigung jetzt Taten folgen, damit 2020 tatsächlich der Stecker gezogen wird. Die jetzige Entscheidung von Präsident Macron ist ein wichtiges Signal für die Region. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können. Dass wir auch auf politischer Ebene den fortdauernden Betrieb des Atomkraftwerks ohne konkretes Abschaltdatum kritisch sehen, haben wir vielfach bei den französischen Verantwortlichen vorgebracht. Dies scheint sich endlich auszuzahlen. Die Schließung des ältesten Atomkraftwerks in Frankreich ist längst überfällig.

Das Aus für Fessenheim hatte Präsident Emmanuel Macron am Dienstag, den 27.11.2018, in Paris im Rahmen der Vorstellung eines Zehnjahres-Plans zur Energiewende angekündigt. Zuvor stand nach einem Besuch von Umweltstaatssekretär Sébastien Lecornu in Colmar eine Abschaltung erst 2022 im Raum, nach dem dieser lediglich zugesichert hatte, dass eine Schließung von Fessenheim noch in der Legislaturperiode erfolgen solle.

 

Aus für Fessenheim wichtiges Signal für die Region

Betreffs der Ankündigung des französischen Präsi-denten Emmanuel Macrons zur Schließung des Atomkraftwerks Fessenheim im Sommer 2020 erwarte ich, dass der Ankündigung jetzt Taten folgen, damit 2020 tatsächlich der Stecker gezogen wird. Die jetzige Entscheidung von Präsident Macron ist ein wichtiges Signal für die Region. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können. Dass wir auch auf politischer Ebene den fortdauernden Betrieb des Atomkraftwerks ohne konkretes Abschaltdatum kritisch sehen, haben wir vielfach bei den französi-schen Verantwortlichen vorgebracht. Dies scheint sich endlich auszuzahlen. Die Schließung des ältesten Atomkraftwerks in Frankreich ist längst überfällig.

Das Aus für Fessenheim hatte Präsident Emmanuel Macron am Dienstag, den 27.11.2018, in Paris im Rahmen der Vorstellung eines Zehnjahres-Plans zur Energiewende angekündigt. Zuvor stand nach einem Besuch von Umweltstaatssekretär Sébastien Lecornu in Colmar eine Abschaltung erst 2022 im Raum, nach dem dieser lediglich zugesichert hatte, dass eine Schließung von Fessenheim noch in der Legislaturperiode erfolgen solle.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 21 / 2018

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung den Haushalt 2019 beschlossen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 356,4 Milliarden Euro vor, 400 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen (Drs. (19/3400, 19/3402). Neue Schulden soll es weiterhin nicht geben. Die so genannte schwarze Null bleibt demnach zum sechsten Mal in Folge bestehen.

Mit dem Bundeshaushalt 2019 stärkt die Koalition den Standort Deutschland. Sie investiert vor allem in die innere und äußere Sicherheit, die Zukunftsthemen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land. Für Investitionen sind im geänderten Haushaltsentwurf im kommenden Jahr 38,946 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind 1,046 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betont: „Im Haushalt 2019 machen wir konsequent weiter mit der Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen des Koalitionsvertrags, für die wir in der Wahlperiode insgesamt 46 Milliarden Euro mehr einsetzen wollen als in der früheren Finanzplanung vorgesehen – mehr für den sozialen Wohnungsbau, für Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung, die Senkung der Kita-Gebühren und die Verbesserung der Betreuungsschlüssel, die Eingliederung Langzeitarbeitsloser und die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags.“

Vorgesehen mit dem Haushalt 2019 sind Entlastungen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie Familien. Rentnerinnen und Rentner werden stärker abgesichert, ein sozialer Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose eingeführt. Diese Vorhaben sorgen für mehr soziale Sicherheit; die SPD-Fraktion hat lange darum gekämpft.

Auch Effekte der kalten Progression sollen ausgeglichen werden. Das Problem entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, die Kaufkraft des Arbeitnehmers aber nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern an den Fiskus.

Das Kindergeld soll im Juli 2019 um 10 Euro steigen; für das erste und das zweite Kind gibt es künftig jeweils 204 Euro monatlich betragen, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll entsprechend angehoben werden: Von Januar 2019 an pro Kind von 7428 Euro auf 7620 Euro und von Januar 2020 an dann auf 7812 Euro. Für die folgenden Jahre plant die Koalition weitere Erhöhungen des Kindergelds.

Humanitäre Hilfe und Sicherheit
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro. Ab Januar 2020 soll er dann 9408 Euro betragen. Einkommen unterhalb dieses Werts bleiben grundsätzlich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Höchstbetrag für die steuerliche Absatzfähigkeit von Unterhaltspflichten.

Für humanitäre Hilfe und Entwicklung gibt es 1 Milliarde Euro zusätzlich, 700 Millionen davon kamen im parlamentarischen Verfahren dazu. Damit wird viel erreicht für Krisenprävention, Menschen in Not und die Entwicklung in den ärmsten Ländern der Erde.

Ein weiterer Schwerpunkt des Haushalts ist Sicherheit: Für die Sicherheitsbehörden stellen die Koalitionsfraktionen 2019 zusätzlich 3120 Stellen bereit, darunter für die Bundespolizei 2100 Stellen, das Bundeskriminalamt gut 475 Stellen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 325 Stellen. Zusammen mit den 2018 beschlossenen zusätzlichen Stellen stehen damit bereits gut 4000 der im Koalitionsvertrag vereinbarten 7500 Stellen zur Verfügung.

Die Zollverwaltung wird 2019 mit 775 zusätzlichen Stellen gestärkt, darunter 351 Stellen für die Mindestlohnkontrolle, 328 Stellen zur Unterstützung an den internationalen See- und Flughäfen sowie den sicherheitsrelevanten Bereichen der Zollverwaltung und 76 Stellen zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Gestärkt wird auch die Justiz. 24 neue Stellen für den Bundesgerichtshof sowie 37 Stellen für den Generalbundesanwalt.

Zusätzlich werden 64 Millionen Euro für geschützte Fahrzeuge der Bereitschaftspolizeien der Länder und 100 Millionen Euro zusätzlich für Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren für den zivilen Katastrophenschutz bereitgestellt.

Das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“, angesiedelt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, wird mit einem Programmvolumen von 80 Millionen Euro fortgesetzt. Denn nur sehr reiche Menschen können sich einen schwachen Staat leisten.

Investitionen für Umwelt und Digitales
Damit Deutschland nicht ins Hintertreffen gerät, investiert die Koalition in die Zukunft: Für den Breitbandausbau stellt sie mit dem Haushalt 2019 zusätzlich knapp 4,1 Milliarden in den kommenden Jahren bereit. Zur Förderung künstlicher Intelligenz investieren die Fraktionen von SPD und CDU/CSU für die nächsten Jahre insgesamt 500 Millionen Euro. Ebenfalls 500 Millionen Euro sind für regionale Strukturpolitik/Strukturwandel vorgesehen.

Das Sofortprogramm Saubere Luft und das Maßnahmenprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme werden über das Jahr 2020 hinaus fortgesetzt. Dafür stehen insgesamt weitere 500 Millionen Euro ab 2020 zur Verfügung.

Mit einem Investitionsprogramm von 45 Millionen Euro fördert die Koalition die CO2-arme Industrieproduktion.

Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
5,5 Milliarden Euro investiert die Koalition in den kommenden Jahren in den Kitaausbau. Dieser Haushalt legt den Grundstein dafür: Um mehr Erzieherinnen und Erzieher für Kitas und Horte zu gewinnen, erhält die Fachkräfte-offensive in den nächsten beiden Jahren 30 Millionen Euro zusätzlich. Das Programm Kita-Plus wird für 16 Millionen Euro um ein Jahr verlängert.

Das Bauprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wird aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs um 100 Millionen Euro aufgestockt.

Das Programm mit Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung wird um 100 Millionen Euro erhöht. Die Sportfördermittel schließlich hat die Koalition im parlamentarischen Verfahren um rund 40 Millionen auf gut 235 Millionen Euro verstärkt. Zwischen 2017 und 2019 steigen die Mittel um gut 68 Millionen Euro von 167 Millionen auf 235 Millionen Euro.

Ebenfalls wichtig: Für die Barrierefreiheit von 118 Bahnhöfen stellt der Bund 330 Millionen Euro bis 2026 zur Verfügung.

Erstmals in einem Bundeshaushalt enthalten sind übrigens 50 Millionen Euro für die Einführung eines Games-Fonds, mit dem künftig die Computerspieleentwicklung auf Bundesebene gefördert werden soll. Das war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Fraktion, fasst zusammen: „Die SPD-Fraktion regiert und verändert unser Land zum Besseren. Wir stärken Familien durch bessere Kitas und mehr Kindergeld. Wir schaffen mehr soziale Sicherheit, indem wir die gesetzliche Rente auch für die Zukunft stabilisieren, mit dem sozialen Arbeitsmarkt neue Chancen für Langzeitarbeitslose schaffen und indem wir das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Weiterbildung stärken. Und wir beschließen in dieser Woche einen echten Investitionshaushalt, mit dem wir für die Zukunft vorsorgen. So machen wir Politik für ein solidarisches Land.“

Auf der Fraktionswebsite sind Informationen zu jedem Einzelhaushalt zu finden.

Mit dem so genannten UN-Migrationspakt will die Weltgemeinschaft eines der drängendsten politischen Themen dieser Zeit anpacken und einen Baustein zur Lösung des Themas Migration liefern. Deutschland würde von dem Pakt profitieren, doch eine Hetzkampagne vernebelt alle positiven Aspekte.

Gegen die ungeregelten Wanderungsbewegungen der letzten Jahre soll künftig ein Regelwerk gestellt werden, das Flucht und Migration besser organisiert, ohne rechtlich verbindlich zu sein.

Im Juli dieses Jahres haben sich die Vereinten Nationen (UN) auf einen „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ geeinigt. Es handelt sich um ein internationales Abkommen, das Migration stärker steuern und die Rechte von Migranten schützen soll. Es geht dabei nicht um Flüchtlinge. Umgangssprachlich wird auch vom UN-Migrationspakt gesprochen. Das Dokument soll am 10. und 11. Dezember 2018 auf einer Konferenz in Marokko angenommen werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den UN-Migrationspakt. Die Bundesregierung hat an seiner Konzeption mitgewirkt.

Migration besser regulieren
Die Gründe dafür nannte Christoph Matschie, stellvertretender außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, im Deutschen Bundestag: „Wir können die Probleme, die sich mit weltweiter Migration verbinden, nur international gemeinsam lösen. Nationale Regelungen allein helfen hier nicht weiter. Und deshalb haben sich die Staaten in den Vereinten Nationen vor zwei Jahren gemeinsam auf den Weg gemacht, einen solchen internationalen Pakt zu erarbeiten. Die Ziele, die Grundsätze dieses Paktes finden sich jetzt genau in dem Text wieder. Es geht nicht darum, Tor und Tür zu öffnen, sondern es geht darum, Migration besser zu regulieren. Das ist der Kern dieser Vereinbarung.“

Der Migrationspakt soll sämtliche Dimensionen der weltweiten Migration umfassend behandeln. Seine wichtigsten Ziele:

  • Strukturelle Faktoren, die Menschen dazu veranlassen, ihre Herkunftsländer zu verlassen, sollen reduziert werden – zum Beispiel durch Programme zur Armutsbekämpfung und zur Anpassung an klimatische Veränderungen.
  • Um irreguläre Migration zu vermeiden, sollen Menschenschmuggel und Schlepperunwesen stärker bekämpft und Grenzkontrollen besser koordiniert werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten mehr Wege für reguläre Migration schaffen – zum Beispiel durch Arbeitsmarktabkommen oder Erleichterungen bei der Visavergabe.
  • In den Zielländern sollen Migranten sicheren Zugang zu Grundleistungen haben und die Chance, am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
  • Verbesserte Möglichkeiten der Rückkehr in die Heimatländer.

Es geht also vor allem darum, Migration effektiv und zum Nutzen von Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu steuern und irreguläre Migration zu vermeiden. Dazu soll der Globale Pakt den internationalen Rahmen setzen.

Wichtig dabei: Die UN sagen ausdrücklich den Ländern, die von großen Migrationsbewegungen betroffen sind, Unterstützung zu.

Rechte Hetzkampagne
Die AfD, rechtsextreme und fremdenfeindliche Gruppierungen stellen das Abkommen als Bedrohung dar. Sie nutzen es als Mobilisierungsinstrument. Eine Hetzkampagne setzt auf Halb- und Unwahrheiten, um bewusst Panik zu erzeugen. Diesen Kritikern geht es nicht um die sachliche Auseinandersetzung, sondern um rechtspopulistische Rhetorik, die zur Stimmungsmache eingesetzt wird. So behaupten sie zum Beispiel, dass der Pakt zu einer massenhaften Zuwanderung nach Deutschland führt. Sie behaupten, mit dem Pakt würden die nationale Souveränität unseres Landes und unser Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt.

Ein Blick in den Text zeigt jedoch das Gegenteil: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen (…).“ Die Staaten können also weiterhin darüber entscheiden, wie sie die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsbedingungen von Einwanderern gestalten möchten. Es entstehen keine weiteren verpflichtenden Kosten für Deutschland.

Auch an der deutschen Rechtslage ändert sich nichts. Die meisten Regelungen sind bereits im europäischen Recht enthalten und daher schon heute in Deutschland gültig. Der Pakt ist kein Vertrag und darum rechtlich nicht bindend – selbst wenn im Text von Verpflichtungen die Rede ist. Die beteiligten Staaten sind zu nichts verpflichtet und können nicht bestraft werden, wenn sie die Inhalte nicht umsetzen. Es soll aber ein Gremium geben, das von 2022 an alle vier Jahre tagen, die Umsetzung überprüfen und seine Ergebnisse in einem Bericht veröffentlichen wird.

Der Grund, warum die AfD eine Kampagne gegen den Globalen Pakt für Migration fährt, ist simpel: Sie glaubt, je größer die Furcht vor Migranten, je größer der politische Vorteil für die AfD. Das ist verantwortungslos, ja „schäbig“, wie es Matschie nennt.

Er bekräftigt: „Der Migrationspakt ist ein Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit und eine Chance, globale Herausforderungen auch gemeinsam zu meistern. Diese Möglichkeit müssen wir unbedingt ergreifen.“

Lars Castellucci, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: „Migration bietet Chancen für alle: Herkunftsländer, Zielländer und Migranten. Und Migration hat Schattenseiten, die müssen wir bekämpfen.“

Pakt in deutschem Interesse
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Der Pakt für eine geordnete und sichere Migration liegt in unserem deutschen Interesse. Deshalb wird Deutschland im Dezember diesem Pakt zustimmen.

Und zur Klarstellung: Die in den letzten Wochen hochgekochte Debatte innerhalb von CDU/CSU ist mehr als irritierend. Die gesamte Bundesregierung war von Anfang an in die Arbeit am Migrationspakt eingebunden.

Darüber hinaus wurde der Text auch nicht am Bundestag vorbei verhandelt. Die Idee, einen CDU-Parteitag entscheiden zu lassen, ob und wenn ja, wann die Bundesregierung dem Pakt zustimmt, ist wohl eher dem Profilierungsinteresse eines möglichen Nachfolgers an der CDU-Parteispitze geschuldet. Das Kalkül, auf diese Weise Wähler der AfD wieder ins eigene politische Lager zurückzugewinnen, wird nicht aufgehen.

Vielmehr gilt es, sich von den rechtspopulistischen Bewegungen in Europa und den USA in dieser Frage klar abzugrenzen. Weder die Millenniumsziele der UN für die ärmsten Länder der Welt, noch das Klimaabkommen von Paris haben eine solch abstruse Debatte ausgelöst. Das ist erschreckend und für die SPD-Bundestagsfraktion Ansporn, selbstbewusst dagegen zu halten.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Besuch vom Verein „Frauen für Frauen“ im Deutschen Bundestag

Gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Felix Schreiner durfte ich am vergangenen Freitag die engagierten Frauen vom Verein „Frauen für Frauen“ hier im Deutschen Bundestag begrüßen.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Mein Statement zum Start der dritten Etappe der Endlagersuche Schweiz

Oberstes Gebot einer Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle muss die Sicherheit sein. Und für das Verfahren sind Transparenz und Partizipation von zentraler Bedeutung. Und dies muss – wofür ich mich besonders einsetze - natürlich auch und insbesondere für die Bevölkerung auf der deutschen Seite gelten.

Bei der Hochrheinbahn haben wir keine Zeit mehr für Ausreden

Damit die Pendler am Hochrhein nicht schon wieder auf einem ungedeckten Scheck sitzen bleiben, habe ich nun meinen SPD-Landtagskollegen Rainer Stickelberger gebeten, eine kleine Anfrage für den Stuttgarter Landtag auf den Weg zu bringen, um die Einhaltung der versprochenen Verbesserungen überprüfen zu lassen.

A98: Landesregierung muss alle Karten auf den Tisch legen

Damit die Verantwortung zwischen Regierungspräsidium, Verkehrsministerium, Grünen und CDU nicht weiter hin- und hergeschoben werden kann, habe ich nun meinen SPD-Landtagskollegen Rainer Stickelberger gebeten, eine offizielle Landtagsanfrage zum Planungsstand der Hochrheinbautobahn zu stellen.
Rita Schwarzelühr-Sutter beim Besuch im Hotel Rheinsberg in Bad Säckingen (Foto: Alexander Wunderle)

Erfolgreiche Inklusion im Hotel „Rheinsberg“ in Bad Säckingen

Im Rahmen der Informationswochen der Inklusionsunternehmen 2019 der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen habe ich heute das Hotel "Rheinsberg" in Bad Säckingen besucht und konnte mir vor Ort ein Bild von der erfolgreichen Inklusion in dem Haus machen.

Koalition stärkt Feuerwehren mit 100 Mio. Euro

In seiner heutigen Sitzung hat der Haushaltsausschuss auf Antrag der beiden Koalitionsfraktionen das Fahrzeugbeschaffungsprogramm für den sog. ergänzenden Katastrophenschutz mit 4 x 25 Mio. Euro beschlossen.

Warum sind so wenig Frauen in der Politik?

Aufgrund des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts, welches im Jahr 1918 eingeführt wurde, rückt das Thema dieses Jahr besonders in den Fokus. Frauen in der Politik sollte uns als Thema jedoch nicht nur in diesem Jahr etwas angehen.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Gute Nachrichten für das THW aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

Zusammen mit unserem für das THW zuständigen Berichterstatter, Martin Gerster und dem haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs konnten wir einen großen Verhandlungserfolg erzielen.

 


Besuch vom Verein „Frauen für Frauen“ im Deutschen Bundestag

Gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Felix Schreiner durfte ich am vergangenen Freitag die engagierten Frauen vom Verein „Frauen für Frauen“ hier im Deutschen Bundestag begrüßen. Ich freue mich sehr über das leidenschaftliche Engagement der Frauen und die verschiedenen Projekte und Vorhaben, die der Verein auf die Beine stellt. Vielen Dank für den inspirierenden Besuch!

Wenn Sie mehr über die Arbeit des Verein Frauen für Frauen erfahren wollen, finden Sie hier ein paar entsprechende Artikel aus dem Südkurier:

Artikel: „Frauenwochen im Kreis Waldshut: Thema Freiheit steht im Vordergrund“ vom 09. August 2017

Artikel: „Verein Frauen für Frauen setzt sich für weibliche Flüchtlinge ein“ vom 21. Juli 2017

Artikel: „Frauenaktionswochen in Waldshut: Gedanken zum Thema Heimat“ vom 16. Oktober 2016

 

Mein Statement zum Start der dritten Etappe der Endlagersuche Schweiz

Ich begrüße, dass der Schweizer Bundesrat anlässlich seiner Entscheidung zum Start der dritten Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle zwei zentrale Aspekte besonders betont: Oberstes Gebot einer Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle muss die Sicherheit sein. Und für das Verfahren sind Transparenz und Partizipation von zentraler Bedeutung. Und dies muss – wofür ich mich besonders einsetze – natürlich auch und insbesondere für die Bevölkerung auf der deutschen Seite gelten.

Von deutscher Seite aus hatten wir in der zweiten Etappe wichtige Weichen gestellt: Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden sind Teil der verschiedenen Gremien, die das Sachplanverfahren vorsieht. In den Regionalkonferenzen hatten wir einen festgelegten Anteil an Sitzen, die auch Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Mitgliedern der Zivilgesellschaft zustehen. Und erst auf Betreiben der Bundesregierung hat die Schweiz einen Bericht über die Umweltauswirkungen des geplanten Endlagers verfasst.

Die Grundlage für eine weitere gute Zusammenarbeit mit der Schweiz ist damit bereitet. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die deutschen Kommunen und Landkreise auch in die dritten Etappe des Sachplanverfahrens fair einbezogen werden. Ich komme aus der Anti-Atom-Bewegung. Für mich ist es selbstverständlich, alles dafür zu tun, dass die berechtigten Anliegen aus meiner Heimat auf der schweizerischen Seite Gehör finden. Radioaktive Abfälle, vor allem hochradioaktive Abfälle aus dem Betrieb von Kernkraftwerken, sind eine der gefährlichsten Hinterlassenschaften unserer Gesellschaft. Vor den Entscheidungen über ein Verfahren zur Lagerung solcher Abfälle müssen alle Argumente gehört werden – gerade auch die unbequemen. Nur wenn alle Seiten gleichberechtigt sind, kann am Ende eine Entscheidung stehen, die die Sicherheit aller gewährleistet. Dabei macht Betroffenheit nicht an Staatsgrenzen halt. Hier hat uns die Schweiz kürzlich die Gleichstellung mit den Schweizern zugesichert.

Das Bundesumweltministerium bleibt ebenfalls auf allen Ebenen aktiv, um die südbadischen Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen: Es fördert die deutsche Begleitkommission Schweiz, in der auch die betroffenen Kommunen, Landkreise und das Land vertreten sind. Über die Einrichtung der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager in Waldshut ermöglicht das Ministerium die Vernetzung der deutschen Beteiligten sowie die Information der Bürgerinnen der Region. Nach wie vor wichtig ist auch die vom Umweltministerium einberufene Expertengruppe Schweizer Tiefenlager, die das Verfahren in der Schweiz unabhängig aus deutscher Perspektive beleuchtet.

 

Quelle: BMU-Pressetelle

Bei der Hochrheinbahn haben wir keine Zeit mehr für Ausreden

Bundes- und Landtagsabgeordnete lassen Einhaltung von Zusagen der Landesregierung und der Deutschen Bahn überprüfen – Kleine Anfrage für den Landtag soll Aufklärung bringen.

Vom Landesverkehrsministerium erwarte ich jetzt harte Fakten zur Qualität des Bahnangebots. Die Taktik des Landesverkehrsministeriums ist inzwischen entschlüsselt. Fehler, die man nicht mehr wegdiskutieren kann, werden eingeräumt. Und in einem super Sofortaktionsprogramm werden den Bahnkunden zum Termin XY rasche Verbesserungen versprochen. Damit die Pendler am Hochrhein nicht schon wieder auf einem ungedeckten Scheck sitzen bleiben, habe ich nun meinen SPD-Landtagskollegen Rainer Stickelberger gebeten, eine kleine Anfrage für den Stuttgarter Landtag auf den Weg zu bringen, um die Einhaltung der versprochenen Verbesserungen überprüfen zu lassen.

Dazu der Lörracher Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger (SPD):
„Das Verkehrsministerium muss mit der Bahn endlich Klartext reden. Wer wie Winfried Hermann seit sieben Jahren Verkehrsminister ist, steht in der Verantwortung für das Bahnschlamassel in unserer Region. Statt Erklärungen erwarte ich jetzt Antworten.“

Mit der Einführung der Triebwagenserie BR 612 im neuen Landesdesign hat sich die Qualität des Bahnangebotes auf der Hochrheinstecke nochmals deutlich verschlechtert. Um das gebrauchte Rollmaterial im laufenden Betrieb aufzuarbeiten, hat das Verkehrsministerium mit der Deutschen Bahn im Juli 2018 ein Sofortprogramm vereinbart. Damit sollte der Ärger und Unmut der Bahnpassagiere, nach damaliger Einschätzung, im September ein Ende nehmen.