Heute habe ich im Deutschen Bundestag zum Thema Diesel Stellung genommen. Mir war es noch mal wichtig zu zeigen, dass wir nicht gegen Dieselfahrer, auch nicht gegen Autofahrer. Wir wollen einfach saubere Luft in unseren Städte. Darauf haben die Menschen ein Recht. Bei der ganzen Diskussion um den Diesel muss man unterscheiden zwischen dem Abgasskandal und den Fahrverboten aufgrund von Überschreitungen von Stickstoffdioxidgrenzwerten.
Beim Abgasskandal geht es um Autos, bei denen die Hersteller mit illegalen Methoden versucht haben, die Messungen auf dem Rollenprüfstand auszutricksen. Bei allen davon betroffenen Modellen wurde ein amtlicher Rückruf angeordnet und die Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug in einen vorschriftenkonformen Zustand zu versetzen. Der damit verbundene Rückruf ist zu 97 Prozent abgearbeitet.
Schauen Sie sich gerne meine gesamte Rede hier an: Mediathek Deutscher Bundestag
Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote und saubere Luft dagegen geht es ganz überwiegend um Autos, die rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Auf dem Prüfstand waren die Autos sauber. Deshalb kann die Automobilindustrie hier nicht rechtlich verpflichtet werden, die Fahrzeuge auf eigene Kosten nachzurüsten.
Die SPD will keine Fahrverbote. Wir wollen, dass alle Dieselfahrer ihre Fahrzeuge uneingeschränkt nutzen können. Deshalb haben wir bereits im letzten Jahr das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ auf den Weg gebracht. Für dieses Programm haben Automobilhersteller und die Bundesregierung eine Milliarde zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Nachrüstungen bei Dieselbussen, Förderung beim Kauf von Elektrobussen und beim Bau von Radwegen sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Aber zurück zum Diesel: Wir als SPD und insbesondere auch das Bundesumweltministerium haben bereits seit langer Zeit technische Nachrüstungen auf Kosten der Autohersteller gefordert. Wenn die CSU das Problem nicht so lange ignoriert und sich schützend vor die Industrie gestellt hätte, wären wir vermutlich schon viel weiter. Es ist für mich daher vor allem auch ein Verdienst und Erfolg der SPD, dass sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Bundesverkehrsminister nach langer Blockadehaltung endlich zu technischen Nachrüstungen bekennen. Das Thema haben Kanzlerin und Koalitionsspitzen endlich zur Chefsache gemacht. Das ist auch ein deutliches Signal an die Autoindustrie, die sich nicht mehr weg ducken können.
„Soziale Marktwirtschaft heißt nicht nur eine Verantwortung gegenüber den Aktionären, sondern vor allem auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Das am 1. Oktober beschlossene „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ stellt sicher, dass der weit überwiegende Teil aller deutschen Städte die Grenzwerte baldmöglichst einhalten wird, ohne dass der einzelne Dieselfahrer belastet wird. Diese Städte bleiben verlässlich von Verkehrsbeschränkungen verschont. Dies gilt für alle Städte, in denen 2017 ein Stickoxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter gemessen wurde. Verkehrsbeschränkungen wären in diesen Städten unverhältnismäßig.
In den 14 besonders belasteten Städten mit einem Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter und in weiteren Städten, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne wegen fehlendem rechtlichen Ermessensspielraum Verkehrsbeschränkungen vorsehen, sollen zusätzliche Maßnahmen wie Umtauschprämien, Rabatte und technische Lösungen auch in Form von PKW-Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Dieselfahrer auch in den besonders belasteten Städten uneingeschränkt weiterfahren können, falls Länder und Kommunen dort Fahrverbote anordnen sollten. Außerdem hat sich das Bundesumweltministerium dafür eingesetzt, dass Umtausch auch für diejenigen möglich ist, die sich keinen Neuwagen leisten können.
Die jetzt gefundene Lösung hilft hunderttausenden von Dieselfahrern in diesen Städten und angrenzenden Landkreisen. Sie bekommen jetzt die Möglichkeit, sicherzustellen, dass sie von möglichen Fahrverboten nicht betroffen sein werden. Durch die genannten Maßnahmen sollen Fahrverbote letztlich vermieden und die Luft in den Städten besser werden, wovon Millionen Menschen profitieren. Wenn die Autoindustrie mitzieht, haben wir also einen konkreten Ausweg aus der Dieselkrise.
„Es gilt das Verursacherprinzip und es gilt auch das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns.“
Der Bund wird zügig die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Hardware-Nachrüstungen schaffen. Und wir erwarten, dass die Automobilindustrie die Kosten für Hardware und den Einbau übernehmen. Das was bislang von VW, BMW und Co dazu gesagt worden ist, kann ganz sicher nicht das letzte Wort gewesen sein.
Aktuelles
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 18 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Der Rentenpakt: Kurswechsel in der Rentenpolitik
| Was genau sich ändert:
Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden. Sie sorgt dafür, dass die Renten bis 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird.
Um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu halten, soll eine Beitragssatzgarantie eingeführt wer-den. Hierzu werden bei Bedarf weitere Steuermittel bereitgestellt. Zusätzlich verpflichtet sich der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die Rentenversicherung. Ein stabiles System der Altersvorsorge ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen – aus diesem Grund ist eine stärkere Finanzierung mit Steuergeldern gerechtfertigt. So wird auch gewährleistet, dass nicht eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss.
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Der Rentenpakt sieht noch eine weitere erhebliche Verbesserung bei der sozialen Sicherheit vor. Dabei geht es um Menschen, die in Zukunft nur noch ganz wenig oder gar nicht mehr arbeiten können – die also erwerbsgemindert sind. Gerade wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden muss, braucht den Schutz der Solidargemeinschaft.
Darum soll die so genannte Zurechnungszeit zweimal angehoben werden. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Dadurch erhöht sich deren Erwerbsminderungsrente. Von 2019 an profitieren davon mehr als 170.000 Menschen.
Entlastung bei geringen Einkommen
Außerdem wird die Koalition mit dem Gesetzespaket knapp 3,5 Millionen Menschen mit nur geringem Einkommen bei der Beitragszahlung entlasten. Das Gute: Ihre Rentenanwartschaften verschlechtern sich dadurch nicht. Denn vor allem Menschen mit wenig Einkommen sind auf finanzielle Spielräume angewiesen.
Konkret sieht das so aus: In der bisherigen Gleitzone zahlen Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeträge. Diese Gleitzone soll zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich mit einer auf 1300 Euro angehobenen Grenze der Beitragsentlastung weiterentwickelt werden. Man zahlt also weniger Beiträge.
Ausweitung der Mütterrente
Schließlich wird allen Müttern oder Vätern für ihre Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, bei der Rente ein weiteres halbes Jahr bei der Kindererziehung angerechnet. Davon werden auch rund zehn Millionen Menschen profitieren, die bereits Rente beziehen. Dass diese Regelung nun doch für alle gilt, und nicht nur für Eltern mit mindestens drei Kindern, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.
Mit diesen umfangreichen Maßnahmen stärkt die Koalition das Vertrauen in die gesetzliche Rente – die sich aller Unkenrufe zum Trotz auch in den Finanzkrisen als stabiler Faktor in der Alterssicherung erwiesen hat.
Wichtig ist für die SPD-Bundestagsfraktion jedoch, diese Sicherheit auch über 2025 festzuschreiben. Auch diejenigen, die heute einzahlen, müssen sich darauf verlassen können, dass das Rentenniveau nicht weiter absinkt. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch künftig die wichtigste Säule in der Alterssicherung in Deutschland. Dafür werben nicht zuletzt die SPD-Abgesandten in der Rentenkommission der Bundesregierung, die im Herbst 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat und Vorschläge für die Alterssicherung der Zukunft erarbeiten soll.
Mehr Kindergeld, höherer Kinderfreibetrag
| Die Große Koalition stärkt Familien. Am Donnerstag hat der Bundestag in 1. Lesung über das so genannte Familienentlastungsgesetz debattiert (Drs. 19/4723). Mit dem Gesetz sollen das Kindergeld erhöht sowie der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag für Erwachsene angehoben werden. Außerdem sollen die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben werden. Das macht sich bei jedem auf dem monatlichen Gehaltszettel bemerkbar.
SPD-Fraktionschefin Nahles sagt: „Familien sind die wahren Leistungsträger der Gesellschaft.“ Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel der SPD-Fraktion.
Ganz konkret heißt das: Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 an-gehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht, und zwar um 192 Euro auf 7602 Euro.
Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 7812 Euro wird die Koalition 2021 vornehmen.
Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp 10 Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien unmittelbar an. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat von 2020 an 454 Euro mehr pro Jahr.
Zur Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Um den Effekt der kalten Progression auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben – dadurch werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet.
Das sind erste wichtige Bausteine für ein solidarisches Land und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Hinzu werden unter anderem die Erhöhung des Kinderzuschlages kommen, der Abbau von Kitagebühren ebenso wie der Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahlerinnen und Zahler. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen, und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können. Die finanzielle Stärkung, insbesondere von Familien mit geringen und mittleren Einkommen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen der Großen Koalition.
Neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben
|Im Alter abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen des Sozialstaats. Dieses Versprechen ist für die SPD-Fraktion Verpflichtung. Durch die Alterung der Gesellschaft drohen derzeit ein Sinken des so genannten Rentenniveaus und zugleich steigende Beiträge zur Rentenversicherung. Deshalb haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei den Koalitions-verhandlungen mit der Union Druck gemacht, die Alterssicherung zu stärken. Damit wird ein echter Kurswechsel in der Rentenpolitik eingeleitet.
Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über den Rentenpakt von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) debattiert. Mit diesem Gesetzespaket werden ein Rentenniveau vor Steuern bei 48 Prozent und ein Beitragssatz bei rund 20 Prozent gesichert (Drs. 19/4661). Diese beiden Haltelinien sollen vorerst bis 2025 gelten.
In einem solidarischen Land hat jeder eine neue Chance verdient. Auch wenn die Arbeitslosigkeit niedrig ist, gibt es noch viel zu viele Menschen, die schon lange eine Arbeit suchen. Damit finden sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht ab. Für sie schafft die Koalition auf Drängen der SPD-Fraktion mit dem Teilhabechancengesetz einen sozialen Arbeitsmarkt, der ihnen neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben bietet.
Der Bundestag hat am Donnerstag in 1. Lesung dieses Gesetz zum sozialen Arbeitsmarkt debattiert (Drs. 19/4725).
Zum Hintergrund:
Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 800.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Deshalb wird die Koalition nun einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten schaffen.
Im Einzelnen:
Für den sozialen Arbeitsmarkt werden den Jobcentern zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ermöglicht die Koalition den Jobcentern den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer: Damit können die Jobcenter-Leistungen, zum Beispiel der Regelsatz, in einen Lohnkostenzuschuss umgewandelt werden. Es wird also Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert.
Mit dem Teilhabechancengesetz werden mit zwei Instrumenten die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt verbessert:
Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht – also ein echtes Coaching.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Das schafft mehr Teilhabe und eröffnet neue Perspektiven. Es ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak unter Vorbehalt
| In 1. Lesung hat der Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundesregierung beraten, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen (Drs. 19/4719).
Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.
Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbezug des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.
Erstmals legt die Koalition damit in der Mandatierung von Auslandeinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.
Für ambitionierte CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU
| Die SPD-Fraktion hat am Dienstag ein Positionspapier zum Klimaschutz beschlossen („Chancen nutzen und Klimaziele unterstützen“). Sie setzt sich dafür ein, dass bei neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2021 um 40 Prozent gesenkt werden sollen.
Im Beschluss heißt es: „Je ambitionierter die Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf EU-Ebene sind, desto weniger zusätzliche Maßnahmen sind auf nationaler Ebene im Klima-schutzgesetz notwendig, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Wer sich gegen ambitionierte CO2-Grenzwerte auf EU-Ebene ausspricht, muss beantworten können, welche zusätzlichen nationalen Maßnahmen stattdessen ergriffen werden sollen.
Das Positionspapier ist hier nachzulesen:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positonspapier-spdfraktion-co2-grenzwerte-09.10.2018.pdf
Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald
Schülergruppe aus Trossingen diskutiert im Deutschen Bundestag
Rede zum Thema Diesel im Deutschen Bundestag
Diskussion mit Schülergruppe aus Gurtweil im Deutschen Bundestag
Halbzeitbilanz der Landesregierung: Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte
Heizspiegel 2018 gibt praktische Tipps zum Energie- und Kostensparen
Murger Zukunftsgespräch mit Felix Finkbeiner
Regierungskonsultationen in Israel
Schülergruppe aus Trossingen diskutiert im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivSchülerinnen und Schüler der Solwegschule Trossingen trafen sich am Freitag, den 12. Oktober 2018, mit mir in Berlin. Nachdem ich den jungen Besuchern aus Trossingen eine kurze Einführung in den Parlamentsbetrieb und meinen beruflichen Alltag als Regierungsmitglied gab, hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit Fragen in die Diskussion einzusteigen.
Die Trossinger Schülerinnen und Schüler waren sehr interessiert und haben viele Fragen gestellt. Das hat richtig Spaß gemacht. Ich habe versucht den Schülerinnen und Schülern aus Trossingen einen Einblick in meinen Arbeitsalltag in Berlin zu geben. Und natürlich haben wir auch über die aktuellen politischen Entwicklungen in unserem Land gesprochen. Wir haben insbesondere darüber gesprochen, wie sich die Diskussionskultur seit Beginn dieser Legislaturperiode und insgesamt in unserer Gesellschaft verändert hat. Die politische Auseinandersetzung hat eine persönliche Ebene angenommen, die unsere Verantwortung und Vorbildfunktion als Parlamentarier untergräbt. Mir war es deshalb auch noch mal wichtig auf die Bedeutung und die Errungenschaften unserer Demokratie hinzuweisen.
Vor der Diskussion mit mir im Reichstagsgebäude verfolgten die Schülerinnen und Schüler gespannt eine aktuelle Plenumsdebatte von der Besuchertribüne aus und konnten sich damit selbst ein Bild von politischer Diskussionskultur machen.
Rede zum Thema Diesel im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivHeute habe ich im Deutschen Bundestag zum Thema Diesel Stellung genommen. Mir war es noch mal wichtig zu zeigen, dass wir nicht gegen Dieselfahrer, auch nicht gegen Autofahrer. Wir wollen einfach saubere Luft in unseren Städte. Darauf haben die Menschen ein Recht. Bei der ganzen Diskussion um den Diesel muss man unterscheiden zwischen dem Abgasskandal und den Fahrverboten aufgrund von Überschreitungen von Stickstoffdioxidgrenzwerten.
Beim Abgasskandal geht es um Autos, bei denen die Hersteller mit illegalen Methoden versucht haben, die Messungen auf dem Rollenprüfstand auszutricksen. Bei allen davon betroffenen Modellen wurde ein amtlicher Rückruf angeordnet und die Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug in einen vorschriftenkonformen Zustand zu versetzen. Der damit verbundene Rückruf ist zu 97 Prozent abgearbeitet.
Schauen Sie sich gerne meine gesamte Rede hier an: Mediathek Deutscher Bundestag
Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote und saubere Luft dagegen geht es ganz überwiegend um Autos, die rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Auf dem Prüfstand waren die Autos sauber. Deshalb kann die Automobilindustrie hier nicht rechtlich verpflichtet werden, die Fahrzeuge auf eigene Kosten nachzurüsten.
Die SPD will keine Fahrverbote. Wir wollen, dass alle Dieselfahrer ihre Fahrzeuge uneingeschränkt nutzen können. Deshalb haben wir bereits im letzten Jahr das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ auf den Weg gebracht. Für dieses Programm haben Automobilhersteller und die Bundesregierung eine Milliarde zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Nachrüstungen bei Dieselbussen, Förderung beim Kauf von Elektrobussen und beim Bau von Radwegen sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Aber zurück zum Diesel: Wir als SPD und insbesondere auch das Bundesumweltministerium haben bereits seit langer Zeit technische Nachrüstungen auf Kosten der Autohersteller gefordert. Wenn die CSU das Problem nicht so lange ignoriert und sich schützend vor die Industrie gestellt hätte, wären wir vermutlich schon viel weiter. Es ist für mich daher vor allem auch ein Verdienst und Erfolg der SPD, dass sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Bundesverkehrsminister nach langer Blockadehaltung endlich zu technischen Nachrüstungen bekennen. Das Thema haben Kanzlerin und Koalitionsspitzen endlich zur Chefsache gemacht. Das ist auch ein deutliches Signal an die Autoindustrie, die sich nicht mehr weg ducken können.
„Soziale Marktwirtschaft heißt nicht nur eine Verantwortung gegenüber den Aktionären, sondern vor allem auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Das am 1. Oktober beschlossene „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ stellt sicher, dass der weit überwiegende Teil aller deutschen Städte die Grenzwerte baldmöglichst einhalten wird, ohne dass der einzelne Dieselfahrer belastet wird. Diese Städte bleiben verlässlich von Verkehrsbeschränkungen verschont. Dies gilt für alle Städte, in denen 2017 ein Stickoxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter gemessen wurde. Verkehrsbeschränkungen wären in diesen Städten unverhältnismäßig.
In den 14 besonders belasteten Städten mit einem Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm/ Kubikmeter und in weiteren Städten, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne wegen fehlendem rechtlichen Ermessensspielraum Verkehrsbeschränkungen vorsehen, sollen zusätzliche Maßnahmen wie Umtauschprämien, Rabatte und technische Lösungen auch in Form von PKW-Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Dieselfahrer auch in den besonders belasteten Städten uneingeschränkt weiterfahren können, falls Länder und Kommunen dort Fahrverbote anordnen sollten. Außerdem hat sich das Bundesumweltministerium dafür eingesetzt, dass Umtausch auch für diejenigen möglich ist, die sich keinen Neuwagen leisten können.
Die jetzt gefundene Lösung hilft hunderttausenden von Dieselfahrern in diesen Städten und angrenzenden Landkreisen. Sie bekommen jetzt die Möglichkeit, sicherzustellen, dass sie von möglichen Fahrverboten nicht betroffen sein werden. Durch die genannten Maßnahmen sollen Fahrverbote letztlich vermieden und die Luft in den Städten besser werden, wovon Millionen Menschen profitieren. Wenn die Autoindustrie mitzieht, haben wir also einen konkreten Ausweg aus der Dieselkrise.
„Es gilt das Verursacherprinzip und es gilt auch das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns.“
Der Bund wird zügig die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Hardware-Nachrüstungen schaffen. Und wir erwarten, dass die Automobilindustrie die Kosten für Hardware und den Einbau übernehmen. Das was bislang von VW, BMW und Co dazu gesagt worden ist, kann ganz sicher nicht das letzte Wort gewesen sein.
Diskussion mit Schülergruppe aus Gurtweil im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivSchülerinnen und Schüler der GWRS Gurtweil trafen sich am Donnerstag, den 11. Oktober 2018 mit mir in Berlin.
Die Schülerinnen und Schüler aus Gurtweil haben sich super auf den Besuch im Deutschen Bundestag und die Diskussion mit mir vorbereitet. Sie waren sehr interessiert und haben viele Fragen gestellt. Das hat richtig Spaß gemacht. Auch den Schülerinnen und Schülern aus Gurtweil habe ich versucht einen Einblick in meinen Arbeitsalltag in Berlin zu geben. Und natürlich haben wir auch über die aktuellen politischen Entwicklungen in unserem Land gesprochen. Die Diskussion hat mir gezeigt, dass von Politikverdrossenheit unter jungen Menschen keine Rede sein kann. Das macht gerade in der heutigen Zeit Mut.
Vor der Diskussion mit mir im Reichstagsgebäude verfolgten die Schülerinnen und Schüler gespannt eine aktuelle Plenumsdebatte von der Besuchertribüne aus und konnten sich damit selbst ein Bild von politischer Diskussionskultur machen.
Halbzeitbilanz der Landesregierung: Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte
/in Allgemein /von ArchivAm Freitag, 26. Oktober 2019 macht die Kampagne der SPD-Landtagsfraktion Halt im Landkreis Waldshut, um die Versprechen der grün-schwarzen Landesregierung zur parlamentarischen Halbzeit kritisch unter die Lupe zu nehmen. Unter dem Motto: „Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte“ wird der Anspruch der grün-schwarzen Landesregierung im Koalitionsvertrag und die Wirklichkeit ihres bisherigen zweieinhalbjährigen Wirkens beleuchtet.
„Halbzeitbilanz der Landesregierung: Mehr Schein als Sein – Große Überschriften, kaum Inhalte“
Veranstaltung mit Andreas Stoch MdL,
Freitag 26. Oktober 2018 um 19:00 Uhr,
Hotel Bercher, Peter-Thumb-Straße 11, 79761 Waldshut-Tiengen
Bei der Veranstaltung wird der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Andreas Stoch MdL natürlich auch die Konzepte und Zukunftsentwürfe der SPD-Fraktion für die drängenden Fragen in diesem Land vorstellen: Fahrverbote und die hohen Beiträge für Kindertagesstätten, die viele Eltern finanziell erheblich belasten.
Nutzt die Gelegenheit mehr über die Bausteine sozialdemokratischer Politik in Baden-Württemberg zu erfahren. Wir freuen uns auf eine gute Diskussion über die Politik in unserem Land.
Heizspiegel 2018 gibt praktische Tipps zum Energie- und Kostensparen
/in Allgemein /von ArchivIm Rahmen der BMU-Kampagne „Mein Klimaschutz“ wurde heute der Heizspiegel für Deutschland 2018 veröffentlicht. Mieter und Eigentümer können damit ihren Energieverbrauch beim Beheizen ihrer Häuser und Wohnungen bewerten. Zusätzlich gibt er Tipps für klimafreundliches, effizientes Heizen. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online und der Deutsche Mieterbund e. V. haben den Heizspiegel im Auftrag des Bundesumweltministeriums erarbeitet. Dazu wurden rund 61.000 Gebäudedaten zentral beheizter Wohngebäude in ganz Deutschland ausgewertet.
Die durchschnittlichen Heizkosten haben sich 2017 je nach Energieträger unterschiedlich entwickelt. Da Heizöl deutlich teurer geworden ist, mussten Bewohner von Häusern mit diesen Heizungen erheblich mehr zahlen als im Jahr zuvor. Die Kosten für Erdgas und Fernwärme gingen im letzten Jahr leicht zurück.
Die Heizkosten werden aber darüber hinaus auch maßgeblich von der Effizienz der Heizung und dem energetischen Zustand der eigenen vier Wände bestimmt. In einem energetisch guten Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung haben Bewohner einer 70 Quadratmeter großen Wohnung im vergangenen Jahr im Schnitt 520 Euro fürs Heizen gezahlt. Für Bewohner eines Mehrfamilienhauses in schlechtem energetischen Zustand waren die Heizkosten mehr als doppelt so hoch: etwa 1.110 Euro. Entsprechend höher sind auch die damit verbundenen klimaschädlichen CO2-Emissionen.
Aber auch ohne Sanierung kann jeder Einzelne seinen Energieverbrauch senken, Kosten sparen und CO2 vermeiden: Zum Beispiel durch den Einbau von elektronischen Thermostaten, mit denen sich die Temperatur gradgenau einstellen lässt. Auch durch richtiges Lüften lassen sich hohe Verluste vermeiden. Durch das Benutzen von Sparduschkopf und Durchflussbegrenzern kann der Warmwasserverbrauch um bis zu 50 Prozent gesenkt werden.
Quelle: BMU
Murger Zukunftsgespräch mit Felix Finkbeiner
/in Allgemein /von ArchivKein Geringerer als Felix Finkbeiner wird zu Gast sein beim nächsten Murger Zukunftsgespräch am 15. Oktober in der Murgtalhalle. Das Zukunftsgespräch findet unter dem Motto „Weil ich länger lebe als Du“ statt und gerne möchte ich Sie an dieser Stelle auf diese sowohl spannende als auch sicherlich inspirierende Veranstaltung aufmerksam machen und zum Mitmachen einladen. Felix Finkbeiner hat als damals Neunjähriger im Jahr 2007 die Initiative „Plant-for-the-Planet“ gegründet hat. Im Rahmen dieser Initiative von Kindern und Jugendlichen setzen sich diese für globale Gerechtigkeit und mehr Klimaschutz ein, vor allem durch zahlreiche Baumpflanzaktionen. Felix Finkbeiner ist mittlerweile weltweit unterwegs, stellt seine Initiative vor und berichtet vom seinem Engagement für den Klimaschutz. Ich freue mich ganz besonders, dass er zu uns an den Hochrhein kommt und uns von seinen Visionen und Ideen berichtet.
Murger Zukunftsgespräch mit Felix Finkbeiner
– Montag, den 15.10.2018 um 18:30 Uhr, Murgtalhalle in Murg –
Eintritt frei. Die Initiative Murg im Wandel freut sich über Spenden. Um Voranmeldung
per E-Mail (mail@plantfortheplanet-murg.de)oder per Telefon (+49 7763 8899) wird gebeten.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung in Murg finden Sie unter:
https://www.plantfortheplanet-murg.de/
Mehr zu der Initiative „Plant-for-the-Planet“ von Felix Finkbeiner finden Sie auf seiner Facebook-Seite und der offiziellen Seite von Plant-for-the-Planet. Die Murger Zukunftsgespräche werden organisiert von Murg im Wandel.
Regierungskonsultationen in Israel
/in Allgemein /von ArchivIm bilateralen Gespräch am 4. Oktober dankte Vizeumweltminister Mazoz Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter für die langjährige erfolgreiche Kooperation beider Ministerien zum Umwelt- und Klimaschutz und bei der Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung.
Schwarzelühr-Sutter und Mazoz vereinbarten, die Zusammenarbeit
– zum Umweltschutz in der Industrie,
– zu Ressourceneffizienz und
– zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der 2030-Agenda
weiter auszubauen. Schwarzelühr-Sutter erläuterte diese Planung in der gemeinsamen Plenarsitzung beider Regierungen und betonte, auch mit Blick auf den Besuch der Regierungsdelegation bei der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem: „Wir sind kommenden Generationen die Erinnerung schuldig – genauso wie wir ihnen einen intakten Planeten schuldig sind.“
Quelle:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 17 / 2018
/in Allgemein /von ArchivDas Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick
Brückenteilzeit: Für eine moderne Arbeitswelt, die zum Leben passt
| Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Künftig bleiben weniger Frauen in der Teilzeitfalle hängen. Denn mit dem Gesetzentwurf zur so genannten Brückenteilzeit löst das Bundesarbeitsministerium eine der zentralen Forderungen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus dem Bundestagswahlkampf ein. Über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat das Parlament am Freitag in erster Lesung diskutiert (Drs. 19/3452).
Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags mit dem Beruf vereinbaren lassen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.
Der Gesetzentwurf sieht vor: Beschäftigte, die in Zukunft eine befristete Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, bekommen dann einen Rechtsanspruch darauf, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.
So funktioniert es:
Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:
• Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
• Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
• Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.
Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.“
Halbe-halbe bei Krankenkassenbeiträgen
| Die Parität bei den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen wird wiederkommen. Dazu hat das Parlament am Donnerstag in erster Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz debattiert (Drs. 19/4454).
Die Beitragszahlerinnen und -zahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund 8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Er liegt im Durchschnitt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens.
Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Das sind bei einem Durchschnittseinkommen von 3000 Euro brutto monatlich ca. 15 Euro mehr. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.
Unterstützung für Selbstständige
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Halbierung der Einstiegsbeiträge für Selbstständige vor. Das ist wichtig, weil es die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige steigert. Heute können viele privatversicherte Selbständige im Alter die hohen Prämien nicht mehr bezahlen. Künftig können sie sich günstiger gesetzlich versichern.
Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, zum Beispiel ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte. Ist jedoch ein Versicherter nicht erreichbar, zahlt keine Beiträge und ist auch nicht abgemeldet, wird er oder sie bislang zum Höchstbeitrag weiterversichert. So häuften sich Beitragsschulden an. Nun sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Mitgliedschaft solcher quasi passiven Mitglieder zu beenden.
Finanzreserven abschmelzen
Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch für Zeitsoldatinnen und -soldaten vor: Ihnen ebnet er nach Ende der Dienstzeit den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.
Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen von 2020 an innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe sollen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden, um den Kassenwettbewerb nicht zu verzerren.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig
Für starke Pflege in Krankenhäusern, Heimen und privaten Haushalten
| Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das so genannte Pflegepersonalstärkungsgesetz beraten (Drs. (19/4453). Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege.
Denn die Situation hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Pflege ist zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Viele Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsverdichtung chronisch überlastet. Der Gesetzentwurf sieht vor, in den Krankenhäusern von 2020 an die Pflegepersonalkosten den Krankenhäusern direkt zu erstatten. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen.
Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegekräfte sollen zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem wird von 2020 an erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.
Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor. Je nach Einrichtungsgröße gibt es Anspruch auf bis zu zwei Stellen zusätzlich.
Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, von 2019 an die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.
Eine Verbesserung für pflegende Angehörige wäre der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf sie angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann die Reha-Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.
Für professionelle Pflegekräfte hält der Gesetzentwurf – neben mehr Personal – ebenfalls Verbesserungen bereit: Erstens würden die Krankenkassen verpflichtet, noch mehr Geld für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Und zweitens würden der Bund und die Krankenkassen über einen Zeitraum von sechs Jahren Maßnahmen unterstützen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.
Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.
Verfassungsänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau
| Mehr Unterstützung für moderne Schulen, mehr sozialer Wohnungsbau, besserer Personennahverkehr: Mit mehreren Grundgesetzänderungen will die Koalition die Grundlagen für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Der Gesetzentwurf dazu ist am Freitagmorgen im Plenum des Bundestages in erster Lesung beraten worden (Drs. 19/3440).
Im Einzelnen:
Zukünftig soll es einfacher für den Bund werden, die Bundesländer bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr zu unterstützen.
Mit der Änderung des Artikels 104c GG soll der Bund dann nicht nur in finanzschwachen Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, etwa in Schulen, investieren können. Alle Kommunen und Länder werden so über mehr Investitionsmöglichkeiten verfügen können – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit Hilfe des Bundes soll auch die Ganztagsbetreuung ausgebaut werden. Um die digitale Ausstattung der Schulen zu modernisieren, investiert der Bund in den kommenden Jahren 5 Milliarden Euro (Digitalpakt).
Ein neuer Artikel 104d GG soll es dem Bund dauerhaft auf hohem Niveau ermöglichen, den Bundesländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen beim sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Ohne die neue Norm könnte der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau nur Umsatzsteuermittel abtreten, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbindung der Mittel geben würde. Die Förderung von sozialem Wohnraum hat höchste Priorität, dafür investiert der Bund in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro. Ohne die Grundgesetzänderung würde die Unterstützung des Bundes 2019 auslaufen.
Mit der Änderung des Artikels 125c GG kann das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Investitionshilfen des Bundes für bessere Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorsieht, bereits vor dem 1. Januar 2025 geändert werden. So können die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 2020/2021 zusammen um 1 Milliarde Euro angehoben werden.
In Artikel 143e GG soll eine bereits 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel in der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung im Grund-gesetz abgesichert werden.
Beschluss: Fahrverbote verhindern, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Nachrüstung durchsetzen
| Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag einen Beschluss zur technischen Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen verabschiedet. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, mit den inländischen und ausländischen Automobilherstellern eine Hardwarenachrüstung für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und 6 zu vereinbaren, um die Luft in hochbelasteten Städten wie Stuttgart, München, Düsseldorf oder Hamburg zu verbessern und Fahrverbote zu verhindern. Die Kosten, die sich pro Umrüstung in einem moderaten Rahmen von 1500 bis 3000 Euro bewegen, müssen von der Industrie getragen werden.
In vielen deutschen Städten ist die Konzentration von Stickoxiden deutlich über den Grenzwerten – was vor allem an den Abgasen von Diesel-Pkw liegt. Die Nachrüstung von Bussen des ÖPNV wird bereits in Angriff genommen, weitere Maßnahmen sieht das Sofort-Programm „Saubere Luft 2017-2021“ vor. All dies wird jedoch nicht reichen, wenn nicht auch die Diesel-Pkw nachgerüstet werden.
Der Dieselskandal um manipulierte Abgasreinigungssysteme hat gezeigt, dass auch die modernen Diesel die verlangten Abgasnormen nicht einhalten. Die Autoindustrie hat sich bisher nur auf Software-Updates verpflichten lassen oder führt sie freiwillig durch. Allerdings mit mäßigem Erfolg: Die Schadstoffrate wird hier nur um 20 Prozent reduziert, im realen Fahrbetrieb ist dieser Wert noch einmal deutlich niedriger. Hardwarenachrüstungen, wie ADAC-Tests beweisen, bringen viel mehr: Um bis zu 70 Prozent lässt sich der schädliche Stickoxidausstoß mit dem Einbau eines SCR-Katalysators reduzieren.
Wohngipfel mit ersten guten Ergebnissen – SPD-Fraktion fordert mehr
| Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten handelt die Koalition jetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert aber noch mehr.
Sie hat deshalb Anfang September einen Beschluss zum bezahlbaren Wohnen gefasst. Die Bundesregierung hat ebenfalls weitere Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel das Mieterschutzgesetz, das jetzt vom Kabinett beschlossen wurde. Damit wird unter anderem die so genannte Mietpreisbremse nochmals verschärft.
Zudem hatte die Koalition zu einem Wohngipfel eingeladen, an dem am vergangenen Freitag neben der Bundesregierung und Vertretern der Koalitionsfraktionen die Bundesländer, die Kommunalen Spitzenverbände und die Mitglieder des Bündnisses für bezahlbares Wohnen teilnahmen.
Gemeinsam wurde auf dem Gipfel ein Maßnahmenbündel für mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr Mieterschutz beschlossen.
Besonders erfreulich: Viele Vorschläge für eine Mietenwende, die zuvor von SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles und Hessens SPD-Fraktionschef Thorsten Schäfer-Gümbel, vorgelegt worden waren, haben Eingang in den Beschluss des Wohngipfels gefunden.
Das sind unter anderem:
• Die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern erfolgt häufig durch Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die Mieter selbst können sich die Wohnungen oft nicht leisten und werden aus ihrem sozialen Umfeld gedrängt. Daher müssen solche Umwandlungen in stark nachgefragten Gebieten erheblich eingeschränkt werden.
• Die Bundesländer sollen künftig durch ihre Förderprogramme besonders den Bau von neuem Wohnraum mit langfristigen Sozialbindungen unterstützen. Nur über lange Sozialbindungen können langfristig günstige Mieten garantiert werden.
• Um die Transparenz zu verbessern, welche Flächen bebaut werden könnten, aber nicht genutzt werden, wird ein Flächenmonitoring eingeführt.
• Der Missbrauch bei der Grunderwerbssteuer mittels „Share Deals“ soll schnellstmöglich effektiv und rechtssicher beendet werden. Share Deal bedeutet eine Form des Unternehmenskaufs, bei dem der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft erwirbt. Mit dem Begriff Share Deal kann auch die teilweise Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft bezeichnet werden.
• Wer den Auftrag vergibt, soll zahlen. Das muss auch für Immobilienverkäufe gelten. Deshalb strebt die Bundesregierung geringere Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an. Die SPD-Fraktion wird darauf achten, dass aus dieser Absichtserklärung eine konkrete Gesetzesvorlage wird.
• Zudem wird nun die Forderung nach einer Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen aufgegriffen. Die Lebensqualität in ländlichen Räumen müssen wir erhalten.
Mit dem Wohngipfel sind erste wichtige Schritte hin zu einer Mietenwende vereinbart. Es bedarf aber mehr. Dazu haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einen umfangreichen Zwölf-Punkteplan für eine Mietenwende vorgelegt.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert:
• einen Mietenstopp auf den angespannten Wohnungsmärkten. Die Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen sollen dort für fünf Jahre nur in Höhe der Inflation steigen dürfen;
• noch weiter verschärfte Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen;
• eine weitere Absenkung der Modernisierungsumlage. Die jetzt vorgesehene Absenkung der Umlagefähigkeit von elf Prozent auf acht Prozent kann nur der erste Schritt sein;
• längere Bindungsfristen im sozialen Wohnungsbau;
• bei Neubauprojekten in angespannten Wohnungsmärkten sollen zur Hälfte preisgebundene und preisgedämpfte Wohnungen entstehen.
• Die Spekulation mit Grund und Boden und Immobilien müssen durch steuerliche Maßnahmen und baurechtliche Vorgaben eingedämmt werden. Mehr Transparenz auf den Bodenmärkten kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Außerdem muss es eine zügige Reform der Grundsteuer geben.
• Schließlich bedarf es eines neuen Sozialpakts zwischen der öffentlichen Hand und Immobilieneigentümern. Wer im Interesse der Mieterinnen und Mieter baut und nicht nur im Dienste einer bestmöglichen Rendite, soll vom Staat unterstützt werden. Auf diesem Wege soll ein breites und räumlich verteiltes Angebot von dauerhaft belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen entstehen.
Die soziale Frage des 21. Jahrhunderts ist der bezahlbare Wohnraum. Die Antworten, die der Koalitionsvertrag und die Ergebnisse des Wohngipfels liefern, sind gut, aber noch nicht gut genug. Die SPD-Bundestagsfraktion ist bereit, weitere Schritte einzuleiten, die der Größe der Herausforderung gerecht werden.
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren
| Die Bundesregierung investiert in den kommenden Jahren in die Modernisierung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Doch aufgrund vielfältiger Erfordernisse und umfassender Abstimmungsbedarfe im Vorfeld einer Baumaßnahme vergeht oft zu viel Zeit, bis die Maßnahme durchgeführt werden kann.
Am Freitag hat das Parlament deshalb erstmals einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beraten (Drs. 19/4459). Mit diesem Planungsbeschleunigungsgesetz sollen die Verfahren zukünftig effizienter und schneller werden.
Zentrale Punkte der Vorlage sind: keine Doppelprüfungen; weniger Schnittstellen; mehr Effizienz der Verfahren; mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung sowie zügigere Gerichtsverfahren.
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/in Allgemein /von ArchivDie Postbank hat die Schließung des Postbank-Finanzcenters in Konstanz-Petershausen auf das nächste Jahr verschoben. Das teilte mir Hubert Knecht, Regionaler Politikbeauftragter Baden-Württemberg der Deutschen Post AG, mit. Ich befinde mich sich seit Anfang September nach Kontaktaufnahme durch die Bürgerinitiative Petershausen mit der Deutschen Post im Gespräch.
Die Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Postfiliale in der Moltkestraße im größten Stadtteil Konstanz‘ ein. Eine entsprechende Petition hatte bereits 1700 Unterschriften gesammelt.
Ich freue mich, dass die Deutsche Post das Anliegen der Bürgerschaft ernstnimmt und mit Hochdruck daran arbeitet, eine tragfähige Lösung zu finden. Es ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in Petershausen, dass die jetzige Filiale mit allen Serviceleistungen vorerst offen bleibt!