Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses: Besuch im Haus der Diakonie

In den letzten Jahren hat sich viel getan im Bereich Rechte für Menschen mit Behinderungen, wie etwa das Bundesteilhabegesetz, aber wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Es ist ein langes Lernen, dass alle Menschen Teil der Gesellschaft sind, sei es mit Handicap oder ohne. Mit der Heimleitung und dem Heimbeirat sprach ich über die Aufhebung des Wahlrechtsauschlusses, die geplante Grundrente, die finanzielle Situation der Heimbewohnerinnen und –bewohner aber auch über das derzeitige politische Klima. Mich besorgt es sehr, dass im Jahr 2019 in unserem Land wieder offen gegen Minderheiten gehetzt wird oder diese diskriminiert werden. Dieses Jahr wird das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes der Bundesrepublik gefeiert. Besonders Artikel 3, Absatz 3 stellt klar, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Wir müssen nicht nur davor Acht geben, dass Diskriminierung wieder salonfähig wird, sondern auch klarstellen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein Verstoß gegen unsere Verfassung ist.

Das Haus der Diakonie steht seit seiner Gründung für einen Ort der Gleichwertigkeit aller Menschen. Insbesondere die gegenseitige Unterstützung wird hier vorgelebt. Den Vorbildcharakter hat das Haus der Diakonie vor allem Paul Gräb zu verdanken. Er war maßgeblich dafür verantwortlich, dass es einen Austausch zwischen der Wehrer Bevölkerung und den Heimbewohnern gibt, etwa durch seinen immensen Einsatz im Bereich von Kunst und Kultur. Seine Kunstaustellungen waren eine feste Institution und weit über die Landkreisgrenzen hinweg bekannt. Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass das Haus der Diakonie nicht nur eine Betreuungsstätte ist, sondern dass die Bewohnerinnen und Bewohnern die Institution als Familie bezeichnen können – Paul Gräb bleibt so unvergessen.