Beschlüsse des Klimakabinetts markieren Neuanfang für deutsche Klimapolitik

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat das bislang umfassendste Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht, das es in Deutschland je gab. Die Beschlüsse sehen erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Diese sollen in einem Klimaschutzgesetz mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets festgeschrieben werden. Für jeden dieser Bereiche vereinbarte das Klimakabinett zahlreiche neue Maßnahmen: Vorgaben, Anreize, Förder- und Investitionsprogramme. Kommt ein Bereich dennoch vom vereinbarten Klimakurs ab, greift ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich verpflichtenden Nachsteuerung. Dann muss das zuständige Ministerium umgehend weitere Maßnahmen vorlegen.

©BMU

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Das Klimaschutzprogramm 2030 umfasst Maßnahmen aus allen Bereichen: Dazu gehört ein verbindlicher Kohleausstieg sowie der gesetzlich festgeschriebene Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent bis 2030 mit den erforderlichen Rahmenbedingungen. Die Bremsen beim Zuwachs der Erneuerbaren Energien werden beseitigt, so unter anderem die Deckelung des Photovoltaikausbaus. Zur Förderung der Elektromobilität wird die Kaufprämie angehoben mit dem Ziel, dass in Deutschland in zehn Jahren sieben bis zehn Millionen Elektroautos fahren. Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Auch der öffentliche Nahverkehr soll massiv gefördert werden, zudem investiert der Bund in das Schienennetz. Bahnfahrten werden künftig billiger durch eine Senkung der Mehrwertsteuer, dafür werden Flüge teurer durch eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe. Eine Reform der Kfz-Steuer soll für einen Anreiz zum Kauf von emissionsärmeren beziehungsweise –freien Fahrzeugen sorgen. Auch die Modernisierung von Heizungsanlagen, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Wänden wird stärker unterstützt über Förderprogramme oder einen Steuerabzug. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab 2026 nicht mehr gestattet, wo eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist. Wer seine Ölheizung gegen ein umweltfreundliches Modell eintauscht, erhält 40 Prozent Förderung.

Das Klimakabinett verständigte sich auch auf den Einstieg in eine CO2-Bepreisung, die das Verbrennen von Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas moderat teurer machen wird. Allerdings behält der Staat die Einnahmen nicht für sich, sondern investiert sie in den Klimaschutz und gibt sie an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Das geschieht vor allem über eine Senkung der EEG-Umlage. Im Zusammenspiel werden CO2-Preis und Förderprogramme dazu führen, dass es sich für Verbraucher künftig stärker lohnt, sich für klimafreundliche Produkte zu entscheiden.

Die politischen Beschlüsse von heute werden nun in das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung überführt, das dann vom Bundeskabinett beschlossen wird. Anschließend folgt die gesetzliche Umsetzung unter anderem im Klimaschutzgesetz.

Quelle: BMU