Besseres Entgeltsystem in Werkstätten- 320 Werkstatträte aus ganz Deutschland in Berlin
Ein besseres Entgeltsystem für Werkstätten, in denen Menschen mit Behinderungen arbeiten, war Schwerpunkt der 13. Werkstatträtekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin. Diese Werkstätten leisten einen wesentlichen Beitrag zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderungen. Werkstätten wie die in Wallbach-Bad Säckingen oder in Waldshut verdienen daher größtmögliche Unterstützung. Wenn wir die Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten verbessern wollen, müssen wir aber auch darauf achten, dass inklusive Werkstätten finanziell nicht überfordert werden. Wir in der SPD-Bundestagsfraktion halten damit unser Versprechen, dass wir im Zuge des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbgAnpG) ein transparentes und finanzierbares Entgeltsystem mit der Beteiligung der Vertretern von Werkstätten und der Werkstatträte erarbeiten.
Seit Juli 2019 werden Berufsausbildungshilfe und Ausbildungsgeld gestaffelt über vier Jahre erhöht. Das Grundgehalt wird bis 2023 von jetzt 80 Euro auf abschließend 119 Euro steigen. Diese Neuregelung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V., die 93 Prozent der Werkstätten vertritt, ausdrücklich begrüßt. Das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung wird nach wie vor und vollständig von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Seit der ersten Konferenz der Werkstatträte 2006 hat sich viel getan, auch wenn wir in puncto Inklusion noch längst nicht am Ziel angekommen sind. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor. Mit dem BTHG können Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, beispielsweise künftig mehr von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen behalten. Gleichzeitig werden Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen in Zukunft getrennt und teilweise vom Bund übernommen werden.
Für die Inklusion ist gerade die gleichberechtigte Teilhabe auf dem Ersten und Zweiten Arbeitsmarkt wichtig – und vor allem die gerechte Entlohnung von Werkstattbeschäftigten. Dazu braucht es ein transparentes und verständliches System. Mit dem Budget für Arbeit seit 2018 und dem neuen Budget für Ausbildung ab 2020 sind für die Teilhabe an der Arbeitswelt zwei wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht worden. Die Grenzen zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt werden damit durchlässiger, sodass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo sie gerne arbeiten möchten.
Die Entlohnung von Werkstattbeschäftigten hat sich bereits jetzt deutlich verbessert. Damit die Werkstätten keine finanzielle Überforderung fürchten müssen, erhöhen wir schrittweise. Gerade zum letzten Punkt wurden viele Gespräche mit den Werkstätten geführt. Für weitere Verbesserungen in diesem Bereich werde ich mich auch weiterhin einsetzen“.