Rita Schwarzelühr-Sutter
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Corona-Soforthilfe ohne Prüfung des privaten Vermögens

30. März 2020/in Allgemein /von Archiv

Es war wirklich notwendig, dass die grün-schwarze Landesregierung bei dem Soforthilfe-Programm nachgebessert hat. Ich begrüße es sehr, dass das Land Baden-Württemberg dem Vorschlag des Bundes folgt und die Hilfen ohne Prüfung des privaten Liquidvermögens ausbezahlt werden. Mich haben viele Anfragen von Unternehmen aus der Region erreicht, die die bisherige Regelung kritisiert haben. Zurecht wie ich finde. Die Anrechnung des Privatvermögens würde diejenigen bestrafen, die in der Vergangenheit gut gewirtschaftet haben. Außerdem hätte diese Regelung zu weiteren langfristigen wirtschaftlichen und persönlichen Nöten geführt.

Zusammenhängend mit der Korrektur des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums, die Soforthilfe nicht am Nettohaushaltseinkommen, sondern am individuellen Nettoeinkommen zu koppeln, werden die notwendigen Schritte untertan, um Kleinunternehmen und Selbstständige unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Durch die Prüfung, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten tatsächlich aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstanden sind, wird des Weiteren Missbrauch unterbunden und die Hilfe wird wirklich nur denen ausbezahlt, welche sie auch nötig haben.

 

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Schlagworte: NLSONDER3
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