Erleichterung beim Jestetter Zipfel

Deutsch-schweizerische Grenze: Durchreise für deutsche Schulkinder wird gewährt

Die Schulkinder und ihre Eltern im östlichen Landkreis haben eine Sorge weniger: Rechtzeitig vor Wiederöffnung der Schulen bekommen sie Gewissheit, dass sie nicht mit zusätzlichen Belastungen durch lange Umwege rechnen müssen. Ich bin froh, dass sich die schwierige Lage der Familien damit verbessert.

Die Sektion Grundlagen Grenze/ Mida des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM) hat bestätigt, dass auch deutsche Schulbusse Durchreisende im Sinne der Corona-Einreiseverordnung der Schweiz sind.

Demnach können beispielsweise Schülerinnen und Schüler aus Jestetten, die in Singen zur Schule gehen, die Grenze bei Neuhausen/ Rheinfall überqueren und über Thayngen nach Singen durchreisen. Als Nachweis würden ein Reisedokument und ein gültiger Schülerausweis ausreichen, so das SEM. Ab 4. Mai sollen die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg wieder unter Auflagen zur Schule gehen.

Zuvor wurde bereits bekannt, dass Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland wieder durch schweizerisches Gebiet fahren dürfen, um zu ihrer Arbeitsstelle in Deutschland zu gelangen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrags.