Gebäudeenergiegesetz kommt auch mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg zugute

Der Deutsche Bundestag hat gestern, am 19.6., dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude (sog. Gebäudeenergiegesetz, GEG) in der zweiten und dritten Lesung zugestimmt. Das Gebäudeenergiegesetz enthält u.a. eine Vereinheitlichung der Anforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, Regelungen zum Einbau von Ölheizungen, zur gebäudeenergetischen Beratung und zur Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand.

Nur mit einer Energiewende, die auch den Gebäudebereich und die Wärmewende berücksichtigt, kann Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen. Besonders freue ich mich, dass durch die Anerkennung von Abwärme aus Abwasser als erneuerbare Energie endlich zukunftsweisende Technologien unterstützt und gefördert werden können. Das kommt direkt auch mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg zugute, die seit Jahren für Klimaschutz und Energiewende aktiv sind.

Anfang des Jahres 2020 besuchte ich die Firma Uhrig in Geisingen und informierte sich dort über Techniken zur Energiegewinnung aus Abwasser „Made in Germany“. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz traf der Bundestag Beschlüsse zu Windenergieabständen sowie zur Aufhebung des sog. Solar-Ausbaudeckels.

Mit diesen Beschlüssen senden wir ein klares Signal für mehr Sonnen- und Windenergie. Damit wir auch die nächsten Schritte in der Energiewende und beim Klimaschutz gehen können, brauchen wir auch noch dieses Jahr eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dafür setze ich mich ein.