Glasfaser für alle: neue Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums

Endlich kommt der Breitbandausbau voran! Die Bundesregierung leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass alle Kommunen in Deutschland an der Gigabit-Gesellschaft der Zukunft teilhaben werden.

Der Bund verdoppelt den Förderhöchstbedarf von 15 auf 30 Milliarden Euro, um den Breitbandausbau in denjenigen Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, voranzutreiben. Ziel ist es, alle noch verbliebenen Netze mit einer verfügbaren Bandbreite von unter 30 Megabit pro Sekunde an das Gigabitnetz anzuschließen. In Zukunft wird es keine ‚weißen Flecken‘ mehr im ländlichen Raum und in kleinen bis mittleren Gemeinden geben.

Konkret sollen Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben und das Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet haben, die Möglichkeit eines Technik-Upgrades erhalten und ihr Projekt bis zum Jahresende auf Glasfaser umstellen können. Das Verfahren hierfür wird deutlich vereinfacht; so entfallen beispielsweise der Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells und die Bewertung jedes Antrags anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring).

Durch diese Schritte sparen die Kommunen bis zu sechs Monate im Verfahren ein. Von der Neuregelung profitieren auch finanzschwache Kommunen: Der Bund gestattet hier eine Übernahme des kommunalen Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länder.

Ich lade die Bürgermeister und Landräte der sich noch nicht im Verfahren befindlichen Kommunen ein, rasch einen Antrag zu stellen. Diese können ab 1. August 2018 über www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden.