Rita Schwarzelühr-Sutter
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Grenzöffnung für Familien und Paare

24. April 2020/in Allgemein /von Archiv

Für viele Familien und Paare waren die Grenzschließungen an der deutsch-schweizerischen Grenze in den letzten Wochen eine enorme Belastung. Nachdem ich mich nochmals an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt habe, gibt es nun endlich positive Signale aus dem BMI. Für Familien und Lebenspartner*innen sind Grenzübertritte unter bestimmten Voraussetzungen nun endlich wieder erlaubt. Ich freue mich, dass sich Mütter und Väter mit ihren Kindern oder aber Liebespaare nun endlich wieder in den Armen liegen können.

Für wen gilt‘s?

  • Der Besuch der Kernfamilie ist nun uneingeschränkt möglich. Damit können beispielsweise von einem getrennt lebenden Elternteil ohne Angabe von Gründen besucht werden. Das ist für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig.
  • auch für die Unterstützung älterer Familienangehöriger ist der Grenzübertritt nun wieder möglich
  • Uneingeschränkt möglich ist nun auch der Besuch von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern.

Zwar gibt es für Paare, die keinen amtlichen Nachweis über ihre Lebenspartnerschaft haben, keine uneingeschränkte Regelung, aber der Grenzübertritt kann durchaus nach Ermessen gewährt werden. Sofern die Paare ihre Lebenspartnerschaft nachweisen und die besonderen Härten durch die Trennung plausibel darlegen können, sollte ein Grenzübertritt möglich sein.

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Schlagworte: NL2009
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2020/04/couple-1329349_1920.jpg 1281 1920 Archiv https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png Archiv2020-04-24 14:45:022020-04-28 15:27:04Grenzöffnung für Familien und Paare

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