Krankenhausentlastungsgesetz: Reha-Kliniken erhalten finanziellen Ausgleich

Der Schutzschirm ist aufgespannt. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich.

Das heute vom Bundestag im Eilverfahren beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist um eine finanzielle Ausgleichsregelung zugunsten der Reha-Kliniken ergänzt worden. Wenn es durch die Coronakrise zu einem Rückgang der Belegungstage kommt, erhalten die betroffenen Einrichtungen pro Tag 60 % der sonst gezahlten Vergütung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die anderen Rehabilitationsträger zahlen Ausgleiche für einen Rückgang der Belegungstage.

Ich hatte in einem persönlichen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn appelliert, die Reha-Kliniken in den Corona-Schutzschirm für Krankenhäuser einzubeziehen. Das heutige Gesetz sendet ein positives Signal an die zahlreichen spitzenmäßigen Einrichtungen in unserer Heimatregion und an deren Belegschaft, die in diesen Tagen auf unsere Solidarität zählen kann.

Bisher war nur eine Ermächtigung der Länder vorgesehen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu bestimmen, die übergangsweise bei der akutstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mitwirken. Die Rehakliniken werden dann wie zugelassene Krankenhäuser behandelt und haben auch Anspruch auf dieselbe Unterstützung bzw. Abgeltung der Leistungen.