Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 09 / 2020

Die Unterstützung für berufstätige Eltern ohne Kinderbetreuung wird verlängert. Außerdem wird die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Gastronomiebetrieben wird durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen geholfen. Das sind die Kernpunkte des Corona-Steuerhilfegesetzes, das der Bundestag beschlossen hat.

Bund und Länder haben in den letzten Wochen bereits steuerliche Erleichterungen in Milliardenhöhe beschlossen, um Unternehmen und Beschäftigte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz werden weitere Maßnahmen umgesetzt.

Viele Eltern, deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Wer in dieser Situation keine Möglichkeit hat, ortsunabhängig zu arbeiten, Überstunden abzubauen oder seine Kinder anderweitig betreuen zu lassen, soll weiter Geld bekommen. Für sie wurde bereits im März ein Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaffen. Der Entschädigungsanspruch gilt für Eltern, deren Kinder höchstens 11 Jahre alt sind oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Die Eltern können einen Lohnersatz in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten, monatlich maximal 2.016 Euro. Die Erstattung erfolgt über den Arbeitgeber. Dieser erhält die Entschädigung über die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde. Bislang ist dies allerdings auf höchstens sechs Wochen begrenzt.

Um Eltern auch weiterhin zu unterstützen, wird der Anspruch auf Entschädigung für jeden Elternteil auf zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Die Entschädigungszahlung kann auch tageweise aufgeteilt werden. So können Eltern, deren Kinder nur tageweise in Kita oder Schule betreut werden, die Zahlung über einen längeren Zeitraum beziehen. Dies entspricht den Gegebenheiten der erweiterten Notbetreuung in Kitas und Schulen in vielen Ländern und Kommunen. Und wenn Kitas oder Schulen wegen regional auftretender Infektionsschwerpunkte zeitweise schließen müssen, haben Eltern mehr Flexibilität.

Die Ausweitung bei der Lohnfortzahlung gilt künftig auch für Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen. Damit werden Verdienstausfälle von Eltern abgemildert, deren Kinder derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen (Werkstätten, Tagesförderstätten) betreut werden können.

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird steuerfrei

Des Weiteren wird die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt. Beschäftigte bekommen von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des letzten Nettogehalts (bzw. 67 Prozent für Haushalte mit Kindern). Künftig erhöht sich das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug auf bis zu 80 (bzw. 87) Prozent. Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten auf, manche auf Grundlage eines Tarifvertrags, andere freiwillig. Diese Praxis wird dadurch unterstützt, dass Aufstockungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei bleiben und nicht mehr wie bisher als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Schon jetzt müssen auf eine Aufstockung bis auf 80 Prozent keine Sozialabgaben gezahlt werden. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Außerdem wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgesenkt. Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen betroffen sind, sollen so nach der schrittweisen Öffnung einen Teil ihrer Einbußen ausgleichen können. Die Maßnahme ist befristet, weil sie als Anschub für die Zeit nach der Krise gedacht ist.

Schließlich wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit soll Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung der neuen Vorschriften gegeben werden.

In den parlamentarischen Beratungen haben die Koalitionsfraktionen eine gesetzliche Regelung für die Steuerbefreiung von Corona-Gratifikationen von Arbeitgebern für Beschäftigte bis zu 1.500 Euro geschaffen. Diese Steuerbefreiung wurde vom Bundesfinanzministerium kurzfristig auf dem Verwaltungswege eingeführt. Um keinerlei Rechtsrisiken einzugehen, wird die Steuerbefreiung nunmehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Städte, Dörfer und Gemeinden überall in Deutschland hart: Ausgaben steigen, Einnahmen sinken. Die SPD-Fraktion fordert einen Solidarpakt für Kommunen, damit wieder investiert werden kann – in Schulen und Kitas, in Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen damit Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren auch in den Haushalten der Städte und Gemeinden. Die Gesundheitskosten steigen, Ausgaben für soziale Leistungen wachsen, während eigene Einnahmen aus kommunalen Einrichtungen wegfallen. Gleichzeitig brechen die Steuereinnahmen ein. Allen voran sinkt die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen dramatisch. Die Steuerschätzung prognostiziert allein für dieses Jahr Ausfälle in Höhe von 12 Milliarden Euro.

Wenn die Kommunen deutlich weniger Einnahmen haben, bleibt ihnen ohne Hilfe von außen keine andere Möglichkeit, als den Rotstift anzusetzen: bei Kitas und Schulen, beim örtlichen Busverkehr, bei Wohnungen, Straßen, Schwimmbädern oder der kulturellen Infrastruktur. Ebenso fallen die Kommunen als Impulsgeber für einen konjunkturellen Aufschwung aus.

Für die SPD-Fraktion steht fest: Um die Investitionskraft aller Kommunen zu stärken, die Bedingungen guter Lebensqualität zu sichern und gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland zu ermöglichen, muss der Staat handeln. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern deshalb, die Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer durch Bund und Länder kurzfristig auszugleichen und diese Maßnahme mit einer Entschuldung finanzschwacher Kommunen zu verknüpfen. Die SPD-Fraktion unterstützt damit Vorschläge von Bundesfi-nanzminister Olaf Scholz für einen Kommunalen Solidarpakt 2020.
Konkret fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf:

Den vorgeschlagenen Rettungsschirm für Kommunen zur Entlastung für Gewerbesteuerausfälle und Hilfe für überschuldete Kommunen unverzüglich auf den Weg zu bringen, um die Kommunen mit liquiden Mitteln auszustatten, ihre Handlungsfähigkeit sicherzustellen und damit die Wirtschaft durch ihre Investitionen deutlich zu unterstützen.
Gemeinsam mit den betroffenen Ländern die Altschulden der finanzschwachen Kommunen abzulösen, um so die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen und die notwendigen Investitionen aller Kommunen in Deutschland zu verstärken.
Einen eigenen Beitrag zur Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer zu leisten und sich hälftig an den Finanzierungskosten der Lasten aus Zusatzversorgungssystemen der DDR zu beteiligen, um auch hier die erforderlichen Investitionen zu mobilisieren.
Die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken, indem kommunale Zukunftsinvestitionen weiter hochgefahren werden – im Zuge des Konjunkturprogramms ebenso wie im Rahmen der auf längere Sicht notwendigen gesamtstaatlichen Investitionsoffensive. Mit Blick auf die soziale Infrastruktur und die Herausforderungen der energetischen und ökologischen Modernisierung müssen dabei Konjunktur- und Innovationsimpulse sinnvoll miteinander verbunden werden.

„Es ist unstrittig, dass die Ausweitung öffentlicher Investitionen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stärkt“, sagt der kommunalpolitische Sprecher Bernhard Daldrup. „Fast 60 Prozent aller öffentlichen Aufträge kommen von den Kommunen. Deshalb ist es folgerichtig, Kommunen in das Zentrum eines Konjunkturpaketes zu rücken. So gelingt der Neustart aus der Krise.“

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei):
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-kommunen-jetzt-staerken-20200526_0.pdf

Seit Jahren kämpfen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durchzusetzen. In der vergangenen Woche ist ein wichtiger Durchbruch für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche gelungen.

Die Corona-Infektionen Hunderter osteuropäischer Arbeitsmigrantinnen und -migranten haben wie unter einem Brennglas die unhaltbaren Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie offengelegt: Unbezahlte Überstunden, überteuerte und miserable Unterkünfte, mangelnde Hygiene, Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz – in der Fleischwirtschaft sind diese Missstände seit Langem bekannt. Besonders davon betroffen sind Beschäftigte, die aus dem Ausland stammen.

Das soll sich nun ändern: Mit den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Bundeskabinett durchgesetzten Eckpunkten zum „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ plant die Bundesregierung entscheidende Maßnahmen, um gegen die Missstände wirksam vorzugehen. So sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Ab Januar 2021 sollen Werkvertrags- und Leiharbeit hier nicht mehr möglich sein. Außerdem sollen stärkere Kontrollen die Arbeitgeber zwingen, Gesundheits- und Hygienestandards einzuhalten.

Die SPD-Fraktion stellt sich hinter die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil. In einem Fraktionsbeschluss bekräftigen die sozialdemokratischen Abgeordneten den Handlungsbedarf für gute Arbeit in der Fleischindustrie und für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. „Mehr Arbeitsschutz, bessere Kontrollen und Hygiene und nicht zuletzt das Ende organisierter Verantwortungslosigkeit in Sub-Unternehmerkonstruktionen sind der richtige Weg“, heißt es in dem Positionspapier. Jetzt gelte es, die Eckpunkte zügig eins zu eins umzusetzen.

Neben starken Arbeitnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen fordert die Fraktion auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.

Das Positionspapier steht hier zum Download bereit (PDF-Datei): https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-arbeitsbedingungen-fleischwirtschaft-20200526.pdf

Wenn Beschäftigte zum Arbeiten in andere EU-Länder geschickt werden, darf das kein Einfallstor für Lohndumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfaire Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sein. Die EU hat deshalb Änderungen der Entsenderichtlinie beschlossen, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Das Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

Arbeit in anderen Ländern der Europäischen Union ist heute längst selbstverständlich. Betriebe übernehmen immer häufiger Aufträge in anderen EU-Staaten und entsenden dann ihre Beschäftigten dorthin. Dabei muss es fair, verlässlich und sozial gerecht zugehen. Das wurde 1996 mit der sogenannten Entsenderichtlinie erstmals EU-weit geregelt. Dabei wurden Mindestbedingungen festgelegt: Mindestlöhne, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten sowie Mindestruhezeiten und andere Arbeitsschutzvorschriften.

Seither hat die Anzahl der Entsendungen weiter stark zugenommen. Das hat die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der EU verändert. Teilweise kam es zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Deshalb hat die EU die Entsenderichtlinie geändert, um faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen und Lohndumping wirkungsvoll zu bekämpfen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Entsenderichtlinie, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat, sollen die neuen europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Demnach werden der Schutz und die Rechte der Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Was hier gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen für die Entlohnung gilt (verschiedene Lohnstufen, Zulagen oder Sachleistungen, die Teil der Entlohnung sind), muss auch für alle gezahlt werden, ob hier beschäftigt oder hierher entsandt. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.

Wenn die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sollen sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten − und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Unabhängig davon, ob der Entleihbetrieb im In- oder Ausland ansässig ist, werden zudem alle grenzüberschreitend eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erfasst.

Außerdem sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine lange Zeit entsandt werden, von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen profitieren. Das gilt sowohl für Arbeitsbedingungen, die gesetzlich festgelegt sind, als auch für solche, die sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen dann wie Betriebe in Deutschland den anwendbaren allgemeinverbindlichen bundesweiten oder auch regionalen Tarifvertrag einhalten.

Schließlich sollen die Kontrollen wirksamer werden: Mit rund 1.000 neuen Stellen beim Zoll soll dafür gesorgt werden, dass die Regeln auch eingehalten werden.

Finanzschwache EU-Länder sollen in der Corona-Krise durch günstige Kredite der Europäischen Union dabei unterstützt werden, Kurzarbeit zu finanzieren und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass sich Deutschland an der Absicherung des Programms mit einer Bundesgarantie beteiligt.

Das neue EU-Instrument zur „vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen“ (SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Solche Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen einhergeht. Dazu können etwa die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige gehören, die in Reaktion auf die derzeitige Corona-Pandemie ergriffen werden.

Zur Finanzierung sind von allen Mitgliedstaaten Garantien nötig. Deren Höhe bemisst sich am jeweiligen Anteil an der Wirtschaftskraft. Für den deutschen Anteil wird eine Bundesgarantie in Höhe von rund 6,4 Mrd. Euro benötigt. Der Entwurf für das SURE-Gewährleistungsgesetz sieht vor, diese Garantie zu übernehmen.

Das Instrument ist ein wichtiger Beitrag für eine gemeinsame und solidarische europäische Antwort auf die Corona-Pandemie. Weitere Bausteine, auf die sich die Eurogruppe im April verständigt hat, sind zum einen ein neuer Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank, mit dem kleinen und mittleren Unternehmen geholfen wird. Zum anderen dient eine vorsorgliche Kreditlinie (ECCL) aus dem bereits bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) der Stärkung von Gesundheitssystemen.

Reha-Leistungen sollen künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden können. Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Klinik intensiv gepflegt werden müssen, sollen besser versorgt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat.

Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege sollen neu geregelt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Die Patientinnen und Patienten werden beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.

Der Gesetzentwurf macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. Die bisherigen Regelungen sollen in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt werden. Nur besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen die Leistungen verordnen. Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste sollen außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen.

Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann muss das möglich sein. Deshalb muss außerklinische Intensivpflege weiterhin zu Hause oder etwa in einer Wohngruppe stattfinden können. Die SPD-Fraktion wird im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass die Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen gewährleistet ist und sich ihre Situation nicht verschlechtert.

Die Eigenanteile, die Versicherte bei Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen tragen müssen, sollen erheblich reduziert werden. Dadurch soll auch die Wahlmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten verbessert werden, indem sie unabhängiger von den eigenen finanziellen Rahmenbedingungen wird.

Verbesserungen bei Reha-Leistungen

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation vor, in dem die Inanspruchnahme erleichtert und das Wahlrecht der Versicherten gestärkt wird. So soll es bei der geriatrischen Rehabilitation künftig ausreichen, wenn der Arzt diese Leistungen verordnet. Die Prüfung der Krankenkasse entfällt. Dadurch sollen Leistungen schneller und einfacher in Anspruch genommen werden können. So wird der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt. Die geriatrische Rehabilitation unterstützt ältere Menschen nach einer schweren Erkrankung dabei, ihre Selbständigkeit im Alltag zurückzuerlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Bei anderen Reha-Leistungen soll die Krankenkasse von einer ärztlichen Verordnung künftig nur aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes abweichen können. Zudem soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung gestärkt werden. So sollen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Versicherte eine andere als die von der Kasse bestimmte Einrichtung wählen, nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte getragen werden.

Die Corona-Pandemie verdeutlicht, dass Gesundheitsrisiken nicht nur auf nationaler Ebene begegnet werden kann. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen eine wirksame, ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung für Globale Gesundheitspolitik.

Bis vor kurzem wurde Gesundheitspolitik vor allem als nationale Aufgabe wahrgenommen. Spätestens seit der Corona-Krise zeigt sich, dass den Gefahren für die menschliche Gesundheit – seien es Epidemien, zunehmende Antibiotikaresistenzen oder der Klimawandel – nicht allein mit nationalstaatlichen Mitteln begegnet werden kann. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb einen umfassenden Antrag vorgelegt, der die Herausforderungen und Handlungsnotwendigkeiten in allen Politikfeldern benennt und eine effektive, ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung für Globale Gesundheitspolitik einfordert.

Mit dem Antrag sprechen sich die Fraktionen dafür aus, Gesundheitsaspekte künftig in allen Politikfeldern intensiver zu berücksichtigen. Über gesundheitsförderliche Lebensbedingungen wird zum Beispiel auch in den Bereichen Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Handel oder Sicherheit entschieden. Damit soll ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, das Nachhaltigkeitsziel drei der Vereinten Nationen zu erreichen: Gesundheit und Wohlergehen für alle Menschen (SDG-3).

Die Bundesregierung arbeitet seit einiger Zeit an der Aktualisierung ihrer Strategie zur Globalen Gesundheitspolitik. Diese muss zeitnah vorgelegt werden und vollständig in den Umsetzungsprozess der UN-Nachhaltigkeitsagenda eingebunden sein. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung dazu auf, einen deutlichen Schwerpunkt auf die Stärkung der Gesundheitssysteme weltweit zu legen. Eine leistungsfähige Basisgesundheitsversorgung ist die zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die einzige international legitimierte, normgebende Autorität in Gesundheitsfragen. In ihrer Rolle als Krisenmanager ist sie zuletzt in die Kritik geraten. Sie soll gestärkt und besser finanziert werden. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU erwarten deshalb von der Bundesregierung, sich international für eine Erhöhung der Pflichtbeiträge stark zu machen.

Ein möglicher Covid-19-Impfstoff muss ein globales öffentliches Gut sein. Er muss allen Menschen zur Verfügung stehen, die ihn brauchen und geimpft werden wollen. In dem Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich insgesamt für einen gerechten Zugang zu Arzneimitteln, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, sowie für mehr Transparenz im Pharmabereich einzusetzen. Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag angenommen.

Die Koalition will Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verbieten. Zudem sollen künftig auch für nikotinfreie E-Zigaretten Werbeverbote und strengere Vorgaben für Inhaltsstoffe gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor.

Schon heute ist es in Deutschland verboten, im Internet und in gedruckten Medien sowie in Radio- und Fernseh-Spots für Tabakprodukte zu werben. Künftig soll auch Außenwerbung untersagt werden, ebenso die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten außerhalb von geschlossenen Räumen. Außerdem sollen nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt werden. Damit gelten künftig für alle E-Zigaretten die gleichen Vorgaben und Werbeverbote wie für Tabak. Inhaltsstoffe, die für nikotinhaltige E-Zigaretten verboten sind, dürfen dann auch in nikotinfreien Produkten nicht mehr eingesetzt werden. Die gesundheitlichen Risiken der nikotinfreien E-Zigaretten sind inzwischen belegt. Für die SPD-Fraktion steht bei dem Gesetzesvorhaben der Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie insbesondere von Jugendlichen im Vordergrund.

Familien werden bei Adoptionen künftig besser unterstützt und umfassender beraten. Das Adoptionshilfe-Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, soll gewährleisten, dass Adoptionen gut gelingen und adoptierte Kinder gut aufwachsen.

Rein statistisch werden in Deutschland jeden Tag zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei so bunt wie das Leben: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt.

Ziel des Adoptionshilfe-Gesetzes ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern, damit adoptierte Kinder gut aufwachsen und sich gut entwickeln. Das Wohl der Kinder steht dabei im Mittelpunkt. Dafür bedarf es einer fachlich fundierten Begleitung und Beratung sowohl der Adoptiv- als auch der Herkunftsfamilien – und zwar auch über die Adoption hinaus. Daher geht es bei den Neuregelungen vor allem auch um eine moderne Struktur der Adoptionsvermittlung, die sich durch mehr Offenheit und mehr Beratung auszeichnet.

Um Eltern vor, bei und nach der Adoption besser zu unterstützen, wird ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung sowie eine verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen eingeführt. Außerdem soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Das unterstützt die Entwicklung der Kinder und trägt dazu bei, dass sie ihr Adoptiertsein gut in ihr Selbstbild integrieren können.

Auch ein Informationsaustausch und ggf. Kontakt zwischen Adoptivfamilie und Herkunftsfamilie kann eine stabile Persönlichkeit des Kindes fördern. Daher soll vor Beginn der Adoptionspflege die Adoptionsvermittlungsstelle mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Herkunftseltern erhalten einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle. Voraussetzung ist immer das Einverständnis aller Beteiligten.

Auslandsadoptionen, die ohne Begleitung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, werden untersagt. Denn ohne eine solche Begleitung bestehen erhebliche Risiken des Scheiterns, da die Adoptierenden nicht ausreichend auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet sind und eine Überprüfung des
Kindeswohls nicht erfolgt. Zudem müssen international vereinbarte Schutzstandards bei allen Adoptionsvermittlungen aus dem Ausland eingehalten werden.

Die Strukturen der Adoptionsvermittlung werden gestärkt, indem Zuständigkeiten und Verfahrensfragen klarer geregelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, dass Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht ausgenommen werden. Diese Familien sind immer noch auf den Weg der Stiefkindadoption angewiesen, auch wenn das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren wird.

„Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat“, sagen die Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Susann Rüthrich, und der familienpolitische Sprecher, Sönke Rix. „Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien.“ Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen.

Deutschland ist eines der innovationsstärksten Länder der Welt. Soziale Innovationen gewinnen da-bei immer mehr an Bedeutung. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen, Sozi-alunternehmen und Soziale Innovationen besser zu fördern.

Wie können wir unser Verpackungsproblem in den Griff bekommen? Wie kann Menschen in lebensbedrohlichen Situationen schnell geholfen werden? Solche und ähnliche Fragen stellen sich Sozialunternehmer. Sie konzentrieren sich darauf, ökologische und soziale Probleme im Sinne der Gesellschaft mit innovativen Ideen und Geschäftsmodellen anzugehen. Damit setzen sie einen wichtigen, gesellschaftlichen Schwerpunkt: Gemeinwohl kommt vor rein monetärem Gewinn. Von den Ideen dieser Sozialunternehmen können alle profitieren. Daher sollen Sozialunternehmen und Soziale Innovationen gestärkt werden.

Sozialunternehmen heben sich aber nicht nur durch ihren besonderen Blickwinkel von anderen Unternehmen ab, son-dern auch durch die für sie bestehenden erschwerten Bedingungen. Denn auch wenn es heißt, ein Förderprogramm sei ‚offen für Sozialunternehmen‘, zeigt sich in der Praxis oft das Gegenteil. Die Koalitionsfraktionen fordern daher eine rechtssichere Definition von Sozialunternehmen, die für mehr Klarheit sorgt. Im nächsten Schritt müssen entsprechende Förderprogramme aufgesetzt und effektiv überwacht werden. Zudem brauchen Sozialunternehmer stärkere Netzwerke, mehr Öffentlichkeit und bessere Infrastrukturen.

Aber auch die Basis für das soziale Unternehmertum, nämlich die Sozialen Innovationen, sollen stärker gefördert wer-den. Diesbezüglich werden in dem Antrag ein ressortübergreifendes Konzept der Bundesregierung und mehr koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Akteure gefordert. Insbesondere müssen Forschung und Entwicklung in diesem zukunftsträchtigen Bereich vorangetrieben werden.

Krisen, wie die aktuelle Corona-Pandemie, zeigen, wie wichtig ein gutes gesellschaftliches Miteinander ist. Deshalb ist es nötig, an klugen Ideen zu arbeiten, um Herausforderungen zu bewältigen. Soziale Innovationen und Sozialunternehmen leisten hier einen zunehmend wichtigen Beitrag.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligen sich an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen und die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in Mali und der Sahel-Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze werden nun um ein Jahr verlängert.

Die Sicherheitslage in Mali und der Sahel-Region ist besorgniserregend. Immer häufiger gibt es Meldungen von gewaltsamen Angriffen auf die Sicherheitskräfte der Sahel-Staaten und internationale Missionen, aber auch in großem Umfang auf Zivilisten. Verantwortlich hierfür sind Dschihadisten und lokale Milizen, die sich in weitgehend rechtsfreien Räumen der Sahel-Region ausbreiten, lokale Spannungen schüren und sich diese zunutze machen. Neben Mali sind davon Burkina Faso und in zunehmendem Maße auch Niger betroffen. Hier droht ein Korridor zu entstehen, in dem sich Terrorismus und organisierte Kriminalität ausbreiten und ganz Westafrika destabilisieren könnten.

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass es langfristige Stabilität im Sahel nur geben kann, wenn zivile und militärische Maßnahmen ineinandergreifen und wirtschaftliche wie soziale Perspektiven geschaffen werden. Deutschland hat seinen Beitrag hierzu im Rahmen humanitärer Maßnahmen und der Entwicklungszusammenarbeit deshalb nochmals erhöht. Daneben beteiligt sich die Bundeswehr an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen sowie die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in der Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze werden um ein Jahr verlängert.

Stabilisierungsmission MINUSMA

Mit der Stabilisierungsmission MINUSMA verfolgen die Vereinten Nationen das Ziel, die Umsetzung des Friedensabkommens für Mali zu unterstützen. Gerade angesichts der instabilen Sicherheitslage ist die Mission aus Sicht der Bundesregierung weiterhin dringend erforderlich, um bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und eines sicheren Umfeldes zu unterstützen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, die Rückkehr bewaffneter Kräfte zu verhindern, die politischen Prozesse zur Befriedung des Landes zu begleiten und weitere Maßnahmen der Stabilisierung, Entwicklung und humanitären Hilfe zu stärken.

Deutschland beteiligt sich seit 2013 mit einem Kontingent der Bundeswehr sowie mit Polizistinnen und Polizisten an der Mission. Das Mandat wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Die Personalobergrenze liegt weiter bei 1100 deutschen Soldatinnen und Soldaten.

Europäische Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Mali

Die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die malischen Streitkräfte – und künftig auch die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel-Staaten – in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit in der Region zu sorgen. Darum sollen sukzessive die Streitkräfte von Burkina Faso und Niger in die Beratung und Ausbildung aufgenommen werden. Mit dem neuen Mandat soll eine einsatznähere militärische Beratung gewährleistet werden. Ausbildung, Beratung und Evaluierung können künftig an gesicherten Orten in ganz Mali stattfinden. Notwendig ist dies unter anderem wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden terroristischen Aktivitäten. In Absprache mit der malischen Regierung und den Partnern der EU plant die Bundesregierung außerdem, ein neues Ausbildungszentrum in Zentralmali aufzubauen und zu betreiben. Eine aktive Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Die Personalobergrenze wird von 350 auf 450 Soldatinnen und Soldaten erhöht. So soll sichergestellt werden, dass die Bundeswehr die erweiterten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen und die Vorbereitungen für die Übernahme der Missionsführung im zweiten Halbjahr 2021 durchführen kann. Das Mandat wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag zugestimmt.

Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan und in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist die Sicherung dieser Transportwege umso relevanter. Mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen konnte die Piraterie vor der Küste Somalias bereits zurückgedrängt werden. Allerdings bleibt die Region anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit, fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Flucht- und Migrationsbewegungen.

Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika leistet die EU nicht nur einen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie und zur Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms, sondern trägt auch zur Stabilisierung der Region bei. Die Bundeswehr soll unter anderem die für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (Amisom) gecharterten Schiffe schützen, etwa durch die Präsenz an Bord dieser Schiffe. Die strategische Überprüfung von Atalanta wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich. Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Atalanta wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Die Personalobergrenze von maximal 400 Soldatinnen und Soldaten bleibt bestehen.

In der Bundeswehr wird eine jüdische Militärseelsorge eingerichtet. Das hat der Bundestag beschlossen.

Derzeit wird in der Bundeswehr eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge gewährleistet. Den Soldaten und Soldatinnen steht aber keine spezifische jüdische Militärseelsorge zur Verfügung. Daher wird die Militärseelsorge um ein entsprechendes Angebot erweitert. Mit dem Gesetz wird eine Forderung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Militärseelsorge setzt das Grundrecht der freien religiösen Betätigung der jüdischen Soldaten und Soldatinnen und ihren Anspruch auf Seelsorge um. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Staat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung des Grundrechts der Religionsfreiheit auch innerhalb öffentlicher Anstalten möglich ist.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Einsatz für Öffnung von Bädern und Thermen zeigt Wirkung

Mein Einsatz für die Öffnung von Schwimmbädern und Thermen zeigt Wirkung. Ich freue mich, dass sich die Landesregierung dazu durchgerungen hat, den Bädern in Baden-Württemberg ein Öffnungsdatum zu nennen. Die Studie des Umweltbundesamtes war eine entscheidende wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung. Demnach ist eine direkte Übertragung von Coronaviren über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich.
privat

Traktorenprotest in Waldshuter Innenstadt

In der Waldshuter Kaiserstraße hat heute ein Traktorenkorso mit ca. 50 Fahrzeugen stattgefunden. Laut Polizeirevier Waldshut verlief die Aktion ohne Kenntnis der Polizei oder des Ordnungsamtes. Betroffen war mein Wahlkreisbüro in Waldshut. In einer anonymen WhatsApp-Nachricht vom Vortag, die mir vorliegt, wurde zu der Aktion aufgerufen. Zweck und Ziel der Landwirte soll hierbei gewesen sein, mir im Wahlkreisbüro eine "Rücktrittsforderung" zu überreichen.

Beschluss des Schweizer Bundesrats zur Lockerung der Einreisebeschränkungen

Das sind gute Nachrichten für das Handwerk am Hochrhein, das auch grenzüberschreitend tätig ist. Unsere Fachkräfte sind gefragt und mit neuen Aufträgen wird ein Beitrag dazu geleistet, dass sich die Unternehmen in der Region langsam erholen. Ich bin froh, dass unsere Schweizer Freunde vorangehen und erwarte jetzt, dass das Bundesinnenministerium Vorbereitungen trifft, die auf Gegenseitigkeit beruhen.

Klare Perspektive für den Tourismus von der Landesregierung gefordert

Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine klare Perspektive für Wellnessbereiche, Schwimm- und Spaßbäder zu schaffen. Denn laut Umweltbundesamt ist eine direkte Übertragung von Coronaviren über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich. Das Badeparadies Schwarzwald hat bereits ein Hygienekonzept erarbeitet und befindet sich mit dem Gesundheitsamt im Gespräch.

Diskussion um Corona-Pflegebonus im AWO-Seniorenzentrum Sonnengarten Wutöschingen

Das Pflegepersonal am Hochrhein leistet wirklich Außergewöhnliches. Als Sozialdemokratin war es mir nicht nur wichtig, mir ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, sondern den Pflegenden meinen persönlichen Dank auszusprechen. Es tut gut zu wissen, dass unsere Angehörigen in dieser Krise so behutsam und liebevoll gepflegt werden.

Weltbienentag 2020 bei der Stoll VITA Stiftung

Am diesjährigen Weltbienentag, den 20.05.2020, besuchte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesumweltministerin und Kuratoriumsvorsitzende bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gemeinsam mit der SPD-Gemeinderätin Claudia Hecht den Stoll Vita Garten.