Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10 / 2019

Jeder junge Mensch in Deutschland soll die Chance auf ein erfolgreiches Leben haben. Deshalb gibt es deutliche Verbesserungen beim Bafög: So werden u. a. die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze und der Wohnzuschlag erhöht.

Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen. Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000 Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.

„Wir haben durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag 1 Milliarde Euro für eine umfassende Bafög-Reform vereinbart wurde“, sagt Fraktionschefin Andrea Nahles. „Jetzt legen wir sogar noch etwas drauf.“

Besonders die Erhöhung der Einkommensbeiträge ist ein großer Erfolg der SPD-Fraktion. Denn so können in Zukunft mehr Studierende von der Bafög-Förderung Gebrauch machen – eine echte Trendwende. Am Donnerstag ist der entsprechende Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden (Drs. 19/8749). Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:

  • Der Förderungshöchstsatz steigt bis zum Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich für Studierende unter 30, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Studierende über 30 werden es maximal sogar 941 Euro.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Pro-zent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro bis 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.
  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion noch weitere Verbesserungen durchgesetzt:

  • Der Kinderbetreuungszuschlag steigt bis 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 130 auf 150 Euro. Das ist ein Signal zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und wird den steigenden Zahlen von Studierenden mit Kind gerecht.
  • Bafög-Berechtigten mit Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wird heute schon ein Aufschub für die eigene Ausbildung gewährt, wenn das Kind bei ihnen lebt. Dieses Höchstalter wird nun von zehn auf 14 Jahre angehoben.
  • Sind Bafög-Empfänger neben ihrem Studium mit der Pflege naher Angehöriger mit Pflegegrad drei oder höher betraut, wird die Förderungshöchstdauer in Zukunft verlängert. Denn auch Pflege und Studium sollen vereinbar sein.

Parallel dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, der die Bunderegierung zu weiteren Maßnahmen auffordert: Die Abgeordneten fordern darin, die Bafög-Antragstellung zu vereinfachen und die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zu verstärken. Das soll dafür sorgen, dass aus Bafög-Berechtigten auch Bafög-Geförderte werden. Denn auch heute könnten schon viel mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen. Zudem soll sich die Bunderegierung für den Ausbau studentischen Wohnraums einsetzen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion will, dass jeder junge Mensch in Deutschland die Chance hat, sein Leben erfolgreich zu gestalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben die Sozialdemokraten deutliche Verbesserungen beim Bafög durchgesetzt. Mit einem Gesetz erhöht die Koalition die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze, den Wohnzuschlag, und den Bafög-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zehntausende Azubis bekommen bald mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) beschlossen. Sie wird mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigen.

Demnach sollen die Azubis ab dem kommenden Jahr mindestens 515 Euro im Monat erhalten. Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes vor. Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. In den weiteren Ausbildungsjahren soll die Mindestvergütung höher liegen. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke.

Die duale Ausbildung, um die Deutschland weltweit beneidet wird, ist eine Grundlage für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand. Mit der so genannten Mindestausbildungsvergütung wird sie noch attraktiver. Das ist wichtig, denn wir brauchen qualifizierte Fachkräfte.

Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Auszubildende tragen zur betrieblichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung bei. Das sollte sich auch in ihrer Vergütung widerspiegeln.

Höhere Mindestvergütung als ursprünglich geplant
So sorgt die Koalition auch dafür, dass die Sätze über dem Schüler-Bafög liegen, denn von der Ausbildungsvergütung werden – anders als beim Schüler-Bafög – auch Sozialbeiträge erhoben. Die Koalition stellt damit sicher, dass junge Leute in Ausbildung nicht schlechter dastehen, als diejenigen gleichen Alters, die einen anderen Bildungsweg gehen.

Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.

Nach geltender Rechtsprechung dürfen nichttarifgebundene Betriebe die tarifliche Ausbildungsvergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Das ist die erste Haltelinie und die sogenannte Angemessenheit entsprechend der geltenden Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt weiter die tarifliche Vergütung. Das bedeutet: Wenn es beispielsweise eine tarifliche Ausbildungsvergütung von 1000 Euro in einer Branche gibt, muss ein nichttarifgebundener Betrieb weiterhin 800 Euro zahlen. Der Betrieb darf nicht auf 515 Euro MAV absenken. Die Mindestausbildungsvergütung ergänzt die Untergrenze als zweite Haltelinie und ersetzt sie nicht.

Diese Regelung tragen auch die Sozialpartner DGB und BDA mit. Das zeigt: Die Arbeitgeber sind bereit, ihre Azubis besser zu entlohnen. In Zeiten demografischer Veränderungen sind Fachkräfte rar und auch Ausbildungsstellen schwerer zu besetzen. Niedrige Ausbildungsvergütungen machen Berufe unattraktiv – zudem hängen auch besonders niedrige Vergütung und extrem hohe Abbruchquoten nachweislich zusammen, und das ist in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels verheerend.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Zehntausende Azubis bekommen bald mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) auf den Weg gebracht. Sie wird mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigen.

70 Jahre nach seiner Verkündung hat das Grundgesetz nichts von seiner Kraft eingebüßt. Dass aber jede Generation es neu mit Leben füllen und verteidigen muss, machten die SPD-Bundestagsabgeordneten am Donnerstag bei einer Debatte anlässlich des Jubiläums deutlich.

Das Grundgesetz beinhalte einen „zivilisatorischen Kompass“, der auch nach 70 Jahren noch Orientierung gebe, sagte Andrea Nahles. Die SPD-Fraktionsvorsitzende machte deutlich, dass der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch nicht abgeschlossen sei. Vielmehr sei es an der Politik „den Graben zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität“ zu füllen, so Nahles.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, zitierte sie aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes und verwies auf die Notwendigkeit, mit Kitas, Ganztagsschulen und einem noch nicht beschlossenen Paritätsgesetz die materiellen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Handlungsverpflichtung umzusetzen. Auch die noch nicht erreichten gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen West- und Ostdeutschen seien eine Lücke zwischen Grundgesetzanspruch und Wirklichkeit, die es zu schließen gelte, sagte die SPD-Fraktionschefin.

„Ein gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa“

„Das Grundgesetz ist ein Stabilitätsanker der Politik. Es lässt uns Spielraum und es ist unsere Aufgabe diesen auszufüllen“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Auch sie betonte die Notwendigkeit, für die Verteidigung der „klugen und weitsichtigen Artikel“ einzustehen. Dazu gehöre etwa, dass Angriffe auf den Rechtsstaat und dessen Aushöhlung in keinster Weise geduldet werden dürften.

Barley zitierte aus der Präambel des Grundgesetzes: „Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Sie forderte dazu auf, die Erfahrungen des Grundgesetzes in die Entwicklung und Ausgestaltung einer europäischen Verfassung einfließen zu lassen.

Kinderrechte ins Grundgesetz‘
Dass die Verankerung der Kinderrechte genau wie politische Antworten auf die Digitalisierung künftig im Grundgesetz Widerhall finden müssen, betonte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner. Er zitierte aus einer Umfrage, nach der fast 90 Prozent der Deutschen das Grundgesetz für sehr gut oder gut halten, und mahnte: „Dieses Vertrauen zu erhalten, ist unser Auftrag“.

Die Verdienste und das Engagement von Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, hob der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels hervor. Ohne deren Einsatz wäre die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht im Wortlaut in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden, so Gremmels. Auch er verwies auf die Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes mittels dem die Gleichberechtigung dann auch im Parlament abgebildet werde.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Demokratie, Helge Lindh, betonte den Versöhnungscharakter des Grundgesetzes, das durch seine einschließende Funktion und der Gültigkeit für alle Menschen, einen Verfassungspatriotismus ermögliche. Da auf vielen Plätzen der Erde die Ideen des Grundgesetzes mit Füßen getreten würden, gelte es dieses von radikalem Mut und radikaler Menschlichkeit zeugende Gesetz zu verteidigen, so Lindh.

Am Donnerstag hat der Bundestag in 2/3. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung verabschiedet (Drs. 19/8694).

Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich um Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wenn kommunale Betreuungsbehörden oder Amtsgerichte einen Betreuungsbedarf feststellen, können sie einen Betreuer bestellen. Oft kommt der aus dem persönlichen Umfeld. Ist das nicht möglich, bestellen die Amtsgerichte einen Berufs- oder Vereinsbetreuer.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden Betreuungsfälle weiter zunehmen. Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine klagen schon seit langem dar-über, dass die Vergütungssätze für ihre Arbeit viel zu niedrig sind. Teilweise mussten erste Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen, weil sie massiv unterfinanziert waren.

Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht eine höhere Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent vor. Das bisherige Vergütungssystem aus Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen ersetzt wer-den. Sie berechnen sich aus vier Faktoren: der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung, der Vermögenssituation und des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten, das heißt, ob eine ambulante oder stationäre Betreuung erfolgt. Das baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht die Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.

Die SPD-Fraktion hat sich lange für diese Reform eingesetzt. Jetzt bekommen gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer endlich die finanzielle Unterstützung, die für ihre Arbeit erforderlich und angemessen ist.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Gesetzliche Betreuer kümmern sich um Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Gerichtlich bestellte Betreuer bekommen für diese Arbeit in Zukunft mehr Geld. Zudem wird das bisherige Vergütungssystem durch Fallpauschalen ersetzt.

Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen bisher viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.

Mit einem Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, wird das so genannte inklusive Wahlrecht eingeführt (Drs. 19/9228). Denn laut dem höchst-richterlichen Urteil ist der generelle Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung mit dem Grundgesetz unvereinbar. Er verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Das Gericht erklärte außerdem den Wahlrechtsausschluss der wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftäter für nichtig. Mit dem Gesetzentwurf werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus wird die zulässige Assistenz bei der Wahlrechtsausübung sowie deren Grenzen und strafrechtliche Sicherung geregelt. Die Neuregelung wird am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition führt per Gesetz das inklusive Wahlrecht ein. Damit werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen unter Vollbetreuung ersatzlos gestrichen.

Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Menschen im Asylverfahren werden neu berechnet. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Regierung beraten (Drs. 19/10052).

Der Entwurf sieht vor, die Regelbedarfe weiterzuentwickeln und die Anpassung der Leistungen orientiert an den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) vorzunehmen. Das ist verfassungsrechtlich so vorgegeben, denn das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz festgeschrieben. So machte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil deutlich: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen und schließt eine regelmäßige Anpassung mit ein. Die Wirkungen des neuen Gesetzes sind ausgewogen: Die Ausgaben für das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt ändern sich nicht.

Darüber hinaus will die Koalition mit dem geplanten Gesetz die leistungsrechtliche Schlechterstellung beenden und die Förderlücke von Asylbewerbern und Geduldeten in Ausbildung schließen. Das bedeutet: Auch während der Ausbildung sind diese künftig abgesichert. Dadurch können langfristig viel bessere Perspektiven auf gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht werden. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen, und als Inländer Schüler-Bafög beziehen würden.

Außerdem soll ein neuer Ehrenamts-Freibetrag eingeführt werden, der die Integration von Flüchtlingen unterstützt. Wenn sich Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG während ihres Asylverfahrens ehrenamtlich engagieren (zum Beispiel in Vereinen) und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, sollen sie davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat anrechnungs-frei zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behalten können. Mit dem neuen Ehrenamts-Freibetrag soll die Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement gestärkt und die Integration gefördert werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es beispielsweise auch in der Sozialhilfe.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden ausgewogen angepasst, indem die Regelbedarfe weiterentwickelt werden und zugleich die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Leistungen vorgenommen wird. Auch während einer Ausbildung sind Asylbewerber und Geduldete künftig abgesichert. Wie der neue Ehrenamts-Freibetrag unterstützt dies die Integration.

Integration gelingt am besten durch Deutschlernen und mit einer guten Perspektive auf Aus-bildung und Arbeit durch Qualifizierung. Wer in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung macht, sollte unterstützt werden, damit der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gelingt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft hierbleiben, sollten ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können. Vielfach scheitert ihre Arbeitsaufnahme jedoch an fehlenden Deutschkenntnissen.

Am Donnerstag haben die Abgeordneten des Bundestages deshalb erstmals über das geplante Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz diskutiert (Drs. 19/10053). Mit dem Gesetz sollen die Zugänge zur Förderung von Spracherwerb und Ausbildung verbessert werden, damit Personen, die absehbar längere Zeit in Deutschland bleiben werden, schneller arbeiten können.

Konkret geht es um den Zugang zu berufsbezogener Sprachförderung für Geduldete (also abgelehnte Asylbewerber) nach sechs Monaten und für Gestattete (also Personen, bei denen das Asylverfahren noch läuft) grundsätzlich nach neun Monaten. Bisher können nur Gestattete mit guter Bleibeperspektive an der Sprachförderung des Bundes teilnehmen, alle anderen Gestatteten erhalten keine Sprachförderung. Auch Geduldete haben bisher faktisch keinen Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen.

Zudem soll der Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer erweitert werden, damit Geflüchtete, aber auch Menschen aus EU-Staaten die notwendige Unterstützung zu einem Ausbildungsabschluss erhalten. Zukünftig wird die Ausbildungsförderung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Vielfach scheitert die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten an fehlenden Deutschkenntnissen und weiterer Unterstützung während der Ausbildung. Das will die Koalition ändern und die Zugänge zu Deutschkursen und Ausbildungsförderung öffnen.

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.

Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/10047), sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht verhindern.

Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden können. Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben. Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.

Neue Form des Aufenthaltsstatus
Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

Dafür schafft der vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf eine neue Form des Aufenthaltsstatus. Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.

Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet. Weigert sich die Person, alle zumutbaren Handlungen vorzunehmen, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, können Geldbußen bis 5000 Euro verhängt werden.

Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die zumutbaren Handlungen für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Die SPD-geführten Ministerien haben sich hier gegen eine Forderung des Innenministeriums durchgesetzt, einen neuen, niederrangigeren Status einer „Ausreiseaufforderung“ einzuführen, in dem die Betroffenen dauerhaft verbleiben.

Neue Möglichkeiten der Abschiebung
Es gibt aber auch Menschen, die ihr Bleiberecht in Deutschland durch Straftaten schwer missbrauchen. Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft hier neue Möglichkeiten der Abschiebung.

So können künftig Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einfacher ausgewiesen werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge, wenn sie als eine terroristische Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sind oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, weil sie wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden. Subsidiär Schutzberechtigte (etwa Bürgerkriegsflüchtlinge), wenn sie eine schwere Straftat begangen haben oder sie eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen.

Auch Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.

Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion steht zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Dafür schafft die Koalition eine neue Form der Duldung, verschärft die Ausweisungsregelungen für Straffällige und ergreift Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, kann in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung einen Regierungsentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten (Drs. 19/9736). Der Gesetzentwurf, der die Umsetzung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist, sieht vor, dass Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Nach Auffassung der Bundesregierung bringt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt, zum Ausdruck, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt hat.

Klares Signal

Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist das Gesetz nicht rückwirkend anwendbar. Denjenigen IS-Kämpfern, die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, kann also nicht die Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Von dem Gesetz ebenfalls nicht betroffen sind Menschen mit einfacher Staatsbürgerschaft. Denn das Grundgesetz bestimmt, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft nicht erlaubt ist, wenn der Betroffene dadurch staatenlos würde.

Mit der neuen Regelung können die Behörden jedoch auf künftige Fällen reagieren, und es wird ein klares Signal ausgesendet, dass Deutsche mit Doppelpass, die sich von Deutschland ab- und einer Terrormiliz zuwenden, künftig den Status als deutscher Staatsangehöriger verlieren.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland teilgenommen haben, kann in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung nachhaltiger maritimer Wirtschaftspolitik beraten (Drs. 19/10149).

Die maritime Wirtschaft ist eine wichtige Branche mit technologischem Zukunftspotenzial und gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Sie sichert mehr als 400.000 Arbeitsplätze in Deutschland und ist einer der Pfeiler unseres Wohlstandes. Der Erfolg der maritimen Wirtschaft hängt da-rum maßgeblich von den qualifizierten Fachkräften und einer guten Sozialpartnerschaft ab.

Für die SPD-Fraktion ist klar, dass neben der Sicherung und Stärkung der hochqualifizierten Arbeitsplätze in den Werften und Zulieferbetrieben, auch der Schutz der Meere und des Klimas an erster Stelle stehen.

Meerespolitik hat auch für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eine zentrale Bedeutung. Durch zahlreiche Innovationen in Forschung und Entwicklung liegen enorme Potenziale gerade im Bereich der Emissionsreduktion im Schiffsverkehr. Diese Innovations-potentiale, beispielsweise auf der Basis von Flüssigerdgas und Power-to-X-Strategien, müssen jetzt im Schiffbau angewendet werden.

Eine nachhaltige Meerespolitik wird für das Ökosystem Meer immer mehr zur entscheidenden Überlebensfrage. Sie ist somit Treiber einer nachhaltigen maritimen Wirtschaftspolitik und technologischer Innovationen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Am Freitag hat der Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung nachhaltiger maritimer Wirtschaftspolitik beraten. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass neben der Sicherung der hochqualifizierten Arbeitsplätze in den Werften und Zulieferbetrieben, auch der Schutz der Meere und des Klimas an erster Stelle stehen.

Frankreich und Deutschland verbindet eine beispielhafte Partnerschaft. Der Elysée-Vertrag von 1963 war der Ausgangspunkt für die Entwicklung der deutsch-französischen Freundschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und stellte die Zusammenarbeit der beiden Länder auf eine eigene vertragliche Grundlage.

Mit dem Vertrag von Aachen 2019, der am 22. Januar 2019 unterzeichnet wurde, ist die deutsch-französische Partnerschaft auf eine neue Stufe gehoben und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft neu aufgestellt worden. So sollen beide Länder bei Themen wie Digitalisierung, Bildung und Technologie für die Zukunft besser gerüstet sind.

Die deutsch-französische Zusammenarbeit wird vertieft, intensiviert und zukunftsfest ausgerichtet, um gemeinsam für ein starkes, handlungsfähiges Europa einzutreten und Verantwortung für Frieden und eine regelbasierte Ordnung in der Welt zu übernehmen.

Das Zusammenwachsen der Grenzregionen wird verstärkt gefördert. Mit dem Vertragsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, werden die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrags vom 22. Januar 2019 über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration geschaffen (Drs. 19/10051).

Das Wichtigste zusammengefasst:
Europa befindet sich in äußerst turbulenten Zeiten. Deshalb kommt dem deutsch-französischem Tandem eine besonders wichtige Rolle zu. Die Deutsch-Französische Partnerschaft ist der Motor für die europäische Integration. Der neue Vertrag von Aachen soll die Zusammenarbeit der beiden Staaten vertiefen und auf die nächsten Jahrzehnte ausgerichtet sein.

In einem am Freitag verabschiedeten Antrag der Koalitionsfraktionen fordern die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, die Rolle und Möglichkeiten des Europarats bei der Bewahrung der Menschenrechte und Stärkung der Zivilgesellschaften zu verteidigen und zu unterstützen (Drs. 19/10146).

Der Europarat, der in diesem Jahr das 70. Jahr seines Bestehens feiert, ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Sein zentraler Auftrag ist der Schutz der Menschen-rechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats in Europa.

Die 47 Mitgliedstaaten arbeiten in verschiedenen Formen zusammen. Zentrales Forum ist die Parlamentarische Versammlung, die oft als demokratisches Gewissen Europas bezeichnet wird. In den vergangenen 70 Jahren hat diese Versammlung bereits mehr als 200 völker-rechtlich verbindliche Konventionen ausgearbeitet. Sie helfen dabei, unterschiedliche Bereiche des Zusammenlebens in den Gesellschaften der Mitgliedstaaten zu verbessern.

Das wichtigste Organ des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Europäische Menschenrechtskonvention wacht. Für mehr als 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger ist der Gerichtshof die letzte Instanz, wenn sie auf nationaler Ebene ihre Rechte nicht (mehr) einklagen können.

Die Arbeit des Europarats war ein Schlüssel in der demokratischen Entwicklung des Kontinents. Sie legte den Grundstein für die westeuropäische Zusammenarbeit und Integration. Sie gab den ehemaligen kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas nach der Überwindung des Kalten Krieges die Möglichkeit, die Werte und Prinzipien Europas anzunehmen und zu verankern.

Europarat vor großen Herausforderungen
In ihrem Antrag würdigen die Abgeordneten diese durch den Europarat erreichten Fortschritte zum Schutz der Menschenrechte und Demokratie und seine Rolle als Forum der Völkerverständigung.

Sie erkennen aber auch an, dass der Europarat momentan seinen wohl größten Herausforderungen ausgesetzt ist: Viele Mitgliedstaaten stellen zentrale Werte in Frage und weigern sich, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu akzeptieren. Korruptionsfälle in der parlamentarischen Gesellschaft haben zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen geführt.

Die Regierungsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Es sei von besonderer Wichtigkeit, alle Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Werte und zur Umsetzung der Prinzipien des Europarats anzuhalten.

Dazu gehört auch, sich aktiv für die Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen und in allen Organen einzusetzen und konsequent darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten unmissverständlich die Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte respektieren und umsetzen.

Die Fraktionen unterstreichen auch, dass der Europarat seine für den Schutz der Menschen-rechte essentiellen Aufgaben ohne ausreichende finanzielle Mittel nicht erfüllen kann. Deshalb rufen sie die Bunderegierung dazu auf, sich für eine bessere finanzielle Ausstattung des Europarats einzusetzen sowie die personelle und finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sicherzustellen.

Zudem soll die Bundesregierung das 70. Jubiläumsjahr nutzen, um die Aufgaben und Aktivitäten des Europarats in der Öffentlichkeit sehr viel stärker bekannt zu machen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Europarat setzt sich für die Bewahrung der Demokratie, und der Menschenrechte in Europa ein. Heute, in seinem 70. Bestehungsjahr, steht er allerdings vor großen Herausforderungen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, die Rolle und Möglichkeiten des Europarats zu verteidigen und zu stärken.

 


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